Ermittlungsausschuss informiert über den VS-Spitzel
Deckname Waldemar Jander
Bei
der Veröffentlichung von Spitzeln stellt sich – zumindest wenn
sie nicht selbst ihre Tätigkeit zugeben - immer das Problem, daß
die Spitzeltätigkeit nicht mit absoluter Sicherheit "bewiesen"
werden kann. Wir sind bei den Recherchen um Waldemar Jander dazu gekommen,
daß uns die gesammelten Punkte ausreichen, um ihn namentlich zu
veröffentlichen.
Bis 1986 gab es etwa 10 Mitglieder des Mobilen Einsatzkommandos (MEK),
die der Kripo unterstellt waren und in der linken Szene als verdeckte
Ermittler arbeiteten. Fünf von ihnen wurden 1986 vom Verfassungsschutz
übernommen, jedoch gleichzeitig als Polizeibeamte weitergeführt.
Eberhard Benzing, bekannt geworden als beamteter V-Mann im Zusammenhang
mit den Festnahmen von C. Orlowsky und W. Behling, gehörte dieser
5-er Gruppe an.
In einem Zitty-Artikel vom 24. April 1989 wurde der Vorwurf erhoben, daß
zwei dieser (ehemaligen) 5-er Gruppe am 1. Mai 1988 als Steinewerfer festgenommen
und später verurteilt wurden. Dieser Hinweis genügte natürlich
nicht, um den beiden auf die Spur zu kommen. Die Situation änderte
sich, als in einer Innenausschusssitzung am 15.2.1990 zum Thema "Verdeckte
Ermittler" ein Bericht der Projektgruppe Verfassungsschutz (bereits
geschrieben im Juni 1989) veröffentlicht wurde.. Darin ging es u.a.
auch um den Einsatz verdeckter Ermittler am 1. Mai 1988.., Dienstliche
Äußerungen von zwei der damals eingesetzten beamteten VA- Mitarbeiter
waren zitiert: "Aus einem mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung
Kottbusser Tor heranfahrenden Polizeieinsatzwagen der EB 32 sprangen,
nachdem dieser angehalten hatte, mehrere Polizeibeamte vom Fahrzeug und
trieben die dort herumstehenden Personen, die keine einheitliche Gruppe
darstellten, in Richtung Oranienstraße, Ich rannte ebenfalls in
diese Richtung und blieb, nachdem ich mehrere Personen überholt hatte,
stehen, um die Situation zu beobachten. Als ich mich umdrehte, sah ich,
wie ein Polizeibeamter genau auf mich zurannte. Ich wollte sofort wieder
losrennen, rutschte aber aus und fiel hin. Im nächsten Augenblick
war der Beamte schon über mir und schlug mit seinem Schlagstock mehrmals
auf mich ein, wobei er auf die Köperteile unterhalb des Kopfes zielte.
Ich hielt mit dem rechten Arm im Liegen sein linkes Bein fest und versuchte,
mit der linken Hand soweit es ging, die Schläge abzuwehren. Weitere
inzwischen ('.) Polizeibeamte schlugen ebenfalls auf mich ein. Anschließend
wurde ich hochgezerrt und zu einem Einsatzfahrzeug mit der Kennung 'EX'
gebracht. Dort wurde ich auf den Boden geworfen und in der Bauchlage !Hände
auf den Rücken) zum Moritzplatz transportiert. Während der Fahrt
wurde ich als 'Fußabtreter' benutzt. Ein Fuß eines Beamten
stand auf meinem Kopf, während der Fuß eines anderen Beamten
auf meiner rechten Wade stand. Stunden später verspürte ich
noch Schmerzen meiner rechten Wade."
"Dieses Fahrzeug fuhr in provozierender Weise mehrmals an diesen
Personen vorbei, indem es sich ständich; von der Manteuffelstraße
hin und her bewegte. Wir überschritten die Skalitzer Straße
und stellten uns vor die Grundstücke Skalitzer Straße 34/35.
Dabei wurde von uns gemerkt, wie Polizeikräfte die Skalitzer Straße
Ecke Mariannenstraße sowie die Skalitzer Straße Ecke anteuffelstraße
abriegelten. Das Fahrzeug mit der Kennzeichnung 'C 2' blieb dann plötzlich
auf der uns gegenüberliegenden Straßenseite stehen und eine
Gruppe von Polizeibeamten stürmte aus dein Fahrzeug und rannte in
unsere Richtung. :.u diesem Zeitpunkt befanden sich in unserer unmittelbaren
Nähe mehrere andere Personen. Bedingt durch das Herannahen der Polizeikräfte,
die einen aggressiven Eindruck erweckten (Schlagen auf ihre Schilde),
lief ich in Dichtung Mariannenstraße und trennte mich dabei von
..
Wir
suchten daraufhin in den von uns gesammelten Gedächtnisprotokoller
und fanden tatsächlich eins das dieselbe Festnahme - und Prügelsituation
beschrieb:
"Am 1. Mai gegen 23.30 Uhr befand ich mich gegenüber der 0 3
in der Skalitzer Str. , wo mich erst ein und unmittelbar danach mehrere
Bullen niederknüppelten. Anschließend warfen sie mich auf eine
Wanne mit der Bullenkennung "EX". In der Wanne wurde ich während
der Fahrt zum Moritzplatz mehrmals getreten und' mein Kopf wurde mit einem
Bullenfuß auf den' Boden gedrückt. (...) Situation vorher:
Mariannenstraße und Menteuffelstraße waren von Bullen abgesperrt.
In Höhe Skalitzer Str. 34-36' hielt eine Wanne, mehrere Bullen trieben
Leute in Richtung Skalitzer gegenüber.0 3." Dieses Protokoll
stammte von WALDEMAR JANDER.
Aus
der Anklageschrift gegen Waldemar Jander vom 15. August 1988, der u. a.
seine Aussage bei der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, ergibt sich folgendes
(sinngemäß)
W. J. war im Lokal Pinox, bis etwa 22 Uhr . Dann versuchte er über
die Skalitzer Straße zum Kottbusser Tor zu kommen Er sah das Polizeifahrzeug
EB 32 Kennung C 2 - aus dem Kreuzungsbereich Oranien-/ Skalitzer- / Manteuffelstraße
kommen; es wurde mit Steinen beworfen. Das Auto stoppte, mehrere Polizeibeamte
stürmten aus dem Fahrzeug in Richtung Jander, der zum Kreuzungsbereich
zurücklief, die Skalitzer Straße in nördlicher Richtung.
Unter der Hochbahn drehte er sich um und sah einen Polizisten in einer
Entfernung von 5 m . Er wollte wegrennen, rutschte jedoch aus und fiel
hin. Der Beamte war über ihm, zog den Schlagstock und prügelte
auf ihn ein. Weitere Beamte kamen dazu und schlugen ihn ebenfalls. Sie
brachten ihn zum Gruppenwagen, wo weiter auf ihn eingeprügelt wurde.(...)
Beim
Vergleich der Aussagen ergaben sich hinsichtlich des genauen Festnahmeortes
und der Uhrzeit geringe' Abweichungen. Jedoch kann man die 0 3 sicher
noch zu dem oben genannten Kreuzungsbereich zählen. Die etwas voneinander
abweichende Uhrzeit führen wir zum einen auf die zwischen den Aussagen
liegende Zeit zurück und auf die Hektik der Ereignisse.
Deshalb gehen wir davon aus, daß der beamtete V-Mann, dessen dienstliche
Äußerung im VS-Bericht zitiert wurde, identisch ist mit Waldemar
Jander, der bei uns das Gedächtnisprotokoll abgegeben hat.
Der Innensenator hat: inzwischen bekannt gegeben, daß alle verdeckten
Ermittler des VS am Ende des Jahres 1989 abgezogen wurden. Wohl auch aus
diesem Grund ist der Bericht erst Mitte Februar 1990 veröffentlicht
worden.
Wir
recherchierten noch weiter und. fanden folgendes zu seiner Person heraus.
W.
Jander ist bis heute in der Weichsel.straße 59 gemeldet. Das Telefon
läuft ebenfalls noch auf seinen Namen. Die Wohnung wurde jedoch schriftlich
Anfang Januar 1990 zum 31. März 1990 gekündigt, ist aber bereits
seit den ersten Januartagen Leer und seit Mitte Februar weitervermietet
worden. Nach (bereitwilliger !!!) Auskunft des Hauswarts (und seiner Frau)
wohnte W. Jander seit 1986 in der Wohnung . Anfang Januar 1990 wurde er
zum letzten Mal gesehen. Er war äußerst selten da und der Hauswart
hatte den Eindruck, daß Jander dort gar nicht wohnte. Als Begründung
für seine häufige Abwesenheit gab er an, er halte sich öfter
bei seiner Freundin in Westdeutschland auf.. Post wurde in größeren
Abstanden abgeholt , teilweise von fremden Personen.
Die Wohnung wurde von, einem "Bevollmächtigten", der sich
dem Hauswart gegenüber als Rechtsanwalt oder Notar ausgab, aufgelöst..
Dieser gab dem Nachmieter weder Namen, .noch Adresse noch Telefonnummer,
sondern setzte sich immer von sich aus mit dem Nachmieter in Verbindung,
um die Wohnungsübergabe zu regeln. Die Miete wurde immer regelmäßig
überwiesen. Leider gelang es uns nicht, an die Überweisungsträger
heranzukommen.
Die Gerichtsakte zu W. Jander enthält den Hinweis, daß Staatsanwalt
Dohms am 16. September 1988 die Justizpressestelle benachrichtigte, die
Anklage sei zum 1. September 1988 aufgehoben. Es wurde stattdessen ein
Strafbefehl erlassen, der noch nicht bezahlt ist. Aus diesem Grund sei
das Verfahren schwebend.
Solch eine Verfahrensweise. ist äußerst merkwürdig, denn
normalerweise wird die im Strafbefehl festgesetzte Strafe vollstreckt,
d.h. er hätte sie längst absitzen müssen. Ebenso verwunderlich
ist, daß eine Anklage von der Staatsanwaltschaft aufgehoben wird
und in einen Strafbefehl gewandelt wird.
Dazu
ergibt sich aus dem VS- Bericht folgendes:
Es
gab eine erste Vernehmung des beamteten V-Manns beim Staatsanwalt, bei
der der Angeschuldigte abstritt Steine auf ein Polizeifahrzeug geworfen
zu haben, aber angab, von mehreren Bullen verprügelt worden zu sein.
Daraufhin schrieb der Staatsanwalt, ohne den Einlassungen zu glauben,
die Anklageschrift. Eigentlich hätte dann eine Hauptverhandlung folgen
müssen.
Das
Landesamt für Verfassungsschutz überlegte nun, wie eine Verurteilung
des Beamten, ohne ihn zu enttarnen , möglichst milde ausfallen könnte."...Die
Vorgesetzten legten deshalb fest, daß der angeschuldigte Beamte
gegenüber der Staatsanwaltschaft Geständnisbereitschaft in Teilbereichen
demonstrieren sollte. In verschiedenen Vorgesprächen wurde schließlich
die Zusage des ermittelnden Staatsanwalts erreicht, daß das Verfahren
nicht mehr in allen vorgeworfenen Delikten fortgeführt würde,
wenn sich der Angeschuldigte zum Geständnis bereit fände....“
Daraufhin
fand eine zweite staatsanwaltschaftliche Vernehmung statt. Dort ließ
sich der Beamte - wie abgesprochen - geständig ein. Aufgrund dieses
Geständnisses erhielt er " eine entsprechend mildere Strafe".
Dieses
Ergebnis paßt wiederum mit der merkwürdigen Umwandlung der
Anklageschrift in einen Strafbefehl zusammen, der noch nicht einmal -1
1/2 Jahre danach, vollstreckt wurde. Waldemar Jander tauchte am 29. Juni
1983 bei einer Veranstaltung der Anti-Kabel Ini auf und nahm von da an
bis 1985 nicht regelmäßig - an den Treffen der Ini teil. Näheren
Kontakt hatte er zu den anderen Mitgliedern nicht. Er erzählte, daß
er als. Gas-/Wasserinstallateur im Betrieb seines Vaters arbeite und in
diesem Zusammenhang oft zu Fortbildungsveranstaltungen nach Westdeutschland
müßte. Der Betrieb sei 1984/85 pleite gegangen. Zur Kontaktaufnahme
gab er die Nummer seiner Mutter an, denn er selbst ziehe oft um.
Er
wurde oft auf Demos gesehen, ab und zu auf Vollversammlungen.
Ob er sich darüber hinaus noch in anderen Zusammenhängen bewegte,
ist uns nicht bekannt.
|