Ermittlungsausschuss informiert über den VS-Spitzel
Deckname Waldemar Jander

Bei der Veröffentlichung von Spitzeln stellt sich – zumindest wenn sie nicht selbst ihre Tätigkeit zugeben - immer das Problem, daß die Spitzeltätigkeit nicht mit absoluter Sicherheit "bewiesen" werden kann. Wir sind bei den Recherchen um Waldemar Jander dazu gekommen, daß uns die gesammelten Punkte ausreichen, um ihn namentlich zu veröffentlichen.
Bis 1986 gab es etwa 10 Mitglieder des Mobilen Einsatzkommandos (MEK), die der Kripo unterstellt waren und in der linken Szene als verdeckte Ermittler arbeiteten. Fünf von ihnen wurden 1986 vom Verfassungsschutz übernommen, jedoch gleichzeitig als Polizeibeamte weitergeführt.
Eberhard Benzing, bekannt geworden als beamteter V-Mann im Zusammenhang mit den Festnahmen von C. Orlowsky und W. Behling, gehörte dieser 5-er Gruppe an.
In einem Zitty-Artikel vom 24. April 1989 wurde der Vorwurf erhoben, daß zwei dieser (ehemaligen) 5-er Gruppe am 1. Mai 1988 als Steinewerfer festgenommen und später verurteilt wurden. Dieser Hinweis genügte natürlich nicht, um den beiden auf die Spur zu kommen. Die Situation änderte sich, als in einer Innenausschusssitzung am 15.2.1990 zum Thema "Verdeckte Ermittler" ein Bericht der Projektgruppe Verfassungsschutz (bereits geschrieben im Juni 1989) veröffentlicht wurde.. Darin ging es u.a. auch um den Einsatz verdeckter Ermittler am 1. Mai 1988.., Dienstliche Äußerungen von zwei der damals eingesetzten beamteten VA- Mitarbeiter waren zitiert: "Aus einem mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Kottbusser Tor heranfahrenden Polizeieinsatzwagen der EB 32 sprangen, nachdem dieser angehalten hatte, mehrere Polizeibeamte vom Fahrzeug und trieben die dort herumstehenden Personen, die keine einheitliche Gruppe darstellten, in Richtung Oranienstraße, Ich rannte ebenfalls in diese Richtung und blieb, nachdem ich mehrere Personen überholt hatte, stehen, um die Situation zu beobachten. Als ich mich umdrehte, sah ich, wie ein Polizeibeamter genau auf mich zurannte. Ich wollte sofort wieder losrennen, rutschte aber aus und fiel hin. Im nächsten Augenblick war der Beamte schon über mir und schlug mit seinem Schlagstock mehrmals auf mich ein, wobei er auf die Köperteile unterhalb des Kopfes zielte.
Ich hielt mit dem rechten Arm im Liegen sein linkes Bein fest und versuchte, mit der linken Hand soweit es ging, die Schläge abzuwehren. Weitere inzwischen ('.) Polizeibeamte schlugen ebenfalls auf mich ein. Anschließend wurde ich hochgezerrt und zu einem Einsatzfahrzeug mit der Kennung 'EX' gebracht. Dort wurde ich auf den Boden geworfen und in der Bauchlage !Hände auf den Rücken) zum Moritzplatz transportiert. Während der Fahrt wurde ich als 'Fußabtreter' benutzt. Ein Fuß eines Beamten stand auf meinem Kopf, während der Fuß eines anderen Beamten auf meiner rechten Wade stand. Stunden später verspürte ich noch Schmerzen meiner rechten Wade."
"Dieses Fahrzeug fuhr in provozierender Weise mehrmals an diesen Personen vorbei, indem es sich ständich; von der Manteuffelstraße hin und her bewegte. Wir überschritten die Skalitzer Straße und stellten uns vor die Grundstücke Skalitzer Straße 34/35. Dabei wurde von uns gemerkt, wie Polizeikräfte die Skalitzer Straße Ecke Mariannenstraße sowie die Skalitzer Straße Ecke anteuffelstraße abriegelten. Das Fahrzeug mit der Kennzeichnung 'C 2' blieb dann plötzlich auf der uns gegenüberliegenden Straßenseite stehen und eine Gruppe von Polizeibeamten stürmte aus dein Fahrzeug und rannte in unsere Richtung. :.u diesem Zeitpunkt befanden sich in unserer unmittelbaren Nähe mehrere andere Personen. Bedingt durch das Herannahen der Polizeikräfte, die einen aggressiven Eindruck erweckten (Schlagen auf ihre Schilde), lief ich in Dichtung Mariannenstraße und trennte mich dabei von ..

Wir suchten daraufhin in den von uns gesammelten Gedächtnisprotokoller und fanden tatsächlich eins das dieselbe Festnahme - und Prügelsituation beschrieb:
"Am 1. Mai gegen 23.30 Uhr befand ich mich gegenüber der 0 3 in der Skalitzer Str. , wo mich erst ein und unmittelbar danach mehrere Bullen niederknüppelten. Anschließend warfen sie mich auf eine Wanne mit der Bullenkennung "EX". In der Wanne wurde ich während der Fahrt zum Moritzplatz mehrmals getreten und' mein Kopf wurde mit einem Bullenfuß auf den' Boden gedrückt. (...) Situation vorher: Mariannenstraße und Menteuffelstraße waren von Bullen abgesperrt. In Höhe Skalitzer Str. 34-36' hielt eine Wanne, mehrere Bullen trieben Leute in Richtung Skalitzer gegenüber.0 3." Dieses Protokoll stammte von WALDEMAR JANDER.

Aus der Anklageschrift gegen Waldemar Jander vom 15. August 1988, der u. a. seine Aussage bei der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, ergibt sich folgendes (sinngemäß)
W. J. war im Lokal Pinox, bis etwa 22 Uhr . Dann versuchte er über die Skalitzer Straße zum Kottbusser Tor zu kommen Er sah das Polizeifahrzeug EB 32 Kennung C 2 - aus dem Kreuzungsbereich Oranien-/ Skalitzer- / Manteuffelstraße kommen; es wurde mit Steinen beworfen. Das Auto stoppte, mehrere Polizeibeamte stürmten aus dem Fahrzeug in Richtung Jander, der zum Kreuzungsbereich zurücklief, die Skalitzer Straße in nördlicher Richtung. Unter der Hochbahn drehte er sich um und sah einen Polizisten in einer Entfernung von 5 m . Er wollte wegrennen, rutschte jedoch aus und fiel hin. Der Beamte war über ihm, zog den Schlagstock und prügelte auf ihn ein. Weitere Beamte kamen dazu und schlugen ihn ebenfalls. Sie brachten ihn zum Gruppenwagen, wo weiter auf ihn eingeprügelt wurde.(...)

Beim Vergleich der Aussagen ergaben sich hinsichtlich des genauen Festnahmeortes und der Uhrzeit geringe' Abweichungen. Jedoch kann man die 0 3 sicher noch zu dem oben genannten Kreuzungsbereich zählen. Die etwas voneinander abweichende Uhrzeit führen wir zum einen auf die zwischen den Aussagen liegende Zeit zurück und auf die Hektik der Ereignisse.
Deshalb gehen wir davon aus, daß der beamtete V-Mann, dessen dienstliche Äußerung im VS-Bericht zitiert wurde, identisch ist mit Waldemar Jander, der bei uns das Gedächtnisprotokoll abgegeben hat.
Der Innensenator hat: inzwischen bekannt gegeben, daß alle verdeckten Ermittler des VS am Ende des Jahres 1989 abgezogen wurden. Wohl auch aus diesem Grund ist der Bericht erst Mitte Februar 1990 veröffentlicht worden.

Wir recherchierten noch weiter und. fanden folgendes zu seiner Person heraus.

W. Jander ist bis heute in der Weichsel.straße 59 gemeldet. Das Telefon läuft ebenfalls noch auf seinen Namen. Die Wohnung wurde jedoch schriftlich Anfang Januar 1990 zum 31. März 1990 gekündigt, ist aber bereits seit den ersten Januartagen Leer und seit Mitte Februar weitervermietet worden. Nach (bereitwilliger !!!) Auskunft des Hauswarts (und seiner Frau) wohnte W. Jander seit 1986 in der Wohnung . Anfang Januar 1990 wurde er zum letzten Mal gesehen. Er war äußerst selten da und der Hauswart hatte den Eindruck, daß Jander dort gar nicht wohnte. Als Begründung für seine häufige Abwesenheit gab er an, er halte sich öfter bei seiner Freundin in Westdeutschland auf.. Post wurde in größeren Abstanden abgeholt , teilweise von fremden Personen.
Die Wohnung wurde von, einem "Bevollmächtigten", der sich dem Hauswart gegenüber als Rechtsanwalt oder Notar ausgab, aufgelöst.. Dieser gab dem Nachmieter weder Namen, .noch Adresse noch Telefonnummer, sondern setzte sich immer von sich aus mit dem Nachmieter in Verbindung, um die Wohnungsübergabe zu regeln. Die Miete wurde immer regelmäßig überwiesen. Leider gelang es uns nicht, an die Überweisungsträger heranzukommen.
Die Gerichtsakte zu W. Jander enthält den Hinweis, daß Staatsanwalt Dohms am 16. September 1988 die Justizpressestelle benachrichtigte, die Anklage sei zum 1. September 1988 aufgehoben. Es wurde stattdessen ein Strafbefehl erlassen, der noch nicht bezahlt ist. Aus diesem Grund sei das Verfahren schwebend.
Solch eine Verfahrensweise. ist äußerst merkwürdig, denn normalerweise wird die im Strafbefehl festgesetzte Strafe vollstreckt, d.h. er hätte sie längst absitzen müssen. Ebenso verwunderlich ist, daß eine Anklage von der Staatsanwaltschaft aufgehoben wird und in einen Strafbefehl gewandelt wird.

Dazu ergibt sich aus dem VS- Bericht folgendes:

Es gab eine erste Vernehmung des beamteten V-Manns beim Staatsanwalt, bei der der Angeschuldigte abstritt Steine auf ein Polizeifahrzeug geworfen zu haben, aber angab, von mehreren Bullen verprügelt worden zu sein. Daraufhin schrieb der Staatsanwalt, ohne den Einlassungen zu glauben, die Anklageschrift. Eigentlich hätte dann eine Hauptverhandlung folgen müssen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz überlegte nun, wie eine Verurteilung des Beamten, ohne ihn zu enttarnen , möglichst milde ausfallen könnte."...Die Vorgesetzten legten deshalb fest, daß der angeschuldigte Beamte gegenüber der Staatsanwaltschaft Geständnisbereitschaft in Teilbereichen demonstrieren sollte. In verschiedenen Vorgesprächen wurde schließlich die Zusage des ermittelnden Staatsanwalts erreicht, daß das Verfahren nicht mehr in allen vorgeworfenen Delikten fortgeführt würde, wenn sich der Angeschuldigte zum Geständnis bereit fände....“

Daraufhin fand eine zweite staatsanwaltschaftliche Vernehmung statt. Dort ließ sich der Beamte - wie abgesprochen - geständig ein. Aufgrund dieses Geständnisses erhielt er " eine entsprechend mildere Strafe".

Dieses Ergebnis paßt wiederum mit der merkwürdigen Umwandlung der Anklageschrift in einen Strafbefehl zusammen, der noch nicht einmal -1 1/2 Jahre danach, vollstreckt wurde. Waldemar Jander tauchte am 29. Juni 1983 bei einer Veranstaltung der Anti-Kabel Ini auf und nahm von da an bis 1985 nicht regelmäßig - an den Treffen der Ini teil. Näheren Kontakt hatte er zu den anderen Mitgliedern nicht. Er erzählte, daß er als. Gas-/Wasserinstallateur im Betrieb seines Vaters arbeite und in diesem Zusammenhang oft zu Fortbildungsveranstaltungen nach Westdeutschland müßte. Der Betrieb sei 1984/85 pleite gegangen. Zur Kontaktaufnahme gab er die Nummer seiner Mutter an, denn er selbst ziehe oft um.

Er wurde oft auf Demos gesehen, ab und zu auf Vollversammlungen.
Ob er sich darüber hinaus noch in anderen Zusammenhängen bewegte, ist uns nicht bekannt.