Informationen
zum laufenden 129a-Verfahren gegen Antifazusammenhänge in Berlin
und Norddeutschland
Am
13. sowie am 19. Juni durchsuchte das Bundeskriminalamt unter Federführung
der Bundesanwaltschaft mit Hilfe der verschiedenen Länderpolizeien
mehr als ein Dutzend Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie
drei Wohnungen in Berlin.
Diese Hausdurchsuchungen stellen den vorläufigen Höhepunkt eines
Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129a (»Bildung einer terroristischen
Vereinigung«) gegen politisch aktive AntifaschistInnen und junge
Linke aus Bad Oldesloe, Hamburg und Berlin dar.
In den vorangegangenen Ermittlungen des schleswig-holsteinischen LKA und
des BKA kam das gesamte Instrumentarium, das der Polizei bei „Anti-Terror-Ermittlungen“
zur Verfügung steht, zur Anwendung. Es wurde observiert, teilweise
bis in den Urlaub beschattet, Telefone abgehört, der Emailaccount
und die Internetnutzung überwacht, Autos verwanzt und mit Peilsender
versehen sowie mittels des großen Lauschangriffs auch Privatwohnungen
abgehört. Diese Maßnahmen liefen teilweise gegen einzelne Beschuldigte
und deren „Kontaktpersonen“ über ein Jahr.
Was
war passiert?
Im Februar 2002 ereignete sich ein Brandanschlag auf ein Bundeswehrfahrzeug
in dem Dorf Glinde, das in der Nähe der vor den Toren Hamburgs gelegenen
Kleinstadt Bad Oldesloe liegt. Im März 2004 gab es Brandanschläge
auf Bundeswehrfahrzeuge in Berlin und eine Rüstungsfirma in Bad Oldesloe.
Im März 2006 fand ein Brandanschlag auf eine Rüstungsfirma in
Bad Oldesloe statt. Es entstand jeweils Sachschaden. Menschenleben waren
zu keiner Zeit gefährdet.
Im Juli stieg eine “Ermittlungsgruppe Sudan” des LKA Schleswig-Holstein
in das Verfahren ein und wertete den letzten Anschlag als Aktion gegen
den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm.
Dieses Treffen der politischen Repräsentanten der acht führenden
Industriestaaten lässt die verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden
wie seit langem nicht mehr sich in Alarmbereitschaft versetzen und in
ungezügelten Aktionismus verfallen gegen den fast schon in Vergessenheit
geratenen Feind: Die radikale Linke.
Eine „terroristische Bedrohung“ wird im Vorfeld des Gipfels
an die Wand gemalt und mit einer martialischen Durchsuchungswelle am 9.
Mai 2007 in ganz Norddeutschland und Berlin unterstrichen. „Linksextreme“
und „autonome Gewalttäter“ waren nun nach Jahren der
öffentlichen Abstinenz als Gefahr wieder von Interesse bei Staatschutzbehörden
und den mit ihnen befreundeten Journalisten. Das alte Angstgespenst des
„Linksterrorismus“ wurde wieder aus der Gruft hervorgeholt,
das im Innere Sicherheitsdiskurs der letzten Jahre durch Neonazis und
Islamisten verdrängt worden war.
Die
129a-Ermittlungen in der norddeutschen Provinz laufen an
Die “Ermittlungsgruppe Sudan” des schleswig-holsteinischen
LKA prüfte nun, welche Handies in der Tatnacht im Juni 2006 in Bad
Oldesloe eingeloggt waren. Sie wurden fündig bei zwei linken AktivistInnen,
die in dem Ort lebten und der Polizei aufgrund ihres antifaschistischen
Engagements bekannt waren. Bei Ihnen wurde fortan das Telefon abgehört.
Zeitgleich kam das Bundesinnenministerium zu dem Schluss, dass das Bekennerschreiben
zu dem letzten Brandanschlag in der Region Übereinstimmungen zu den
„Selbstbezichtigungsschreiben“, kurz SBS (so das abgebrochene
Polizeideutsch) der von anderen Gruppen unterzeichneten Aktionen im Jahr
2004 und 2002 besitzen solle. Zwei weitere AktivistInnen aus der Region
und aus Berlin werden den beiden ermittelten Handybesitzern aufgrund „polizeilicher
Erkenntnisse” noch zugeschlagen. Fertig war die „terroristische
Vereinigung“!
Verdächtig
ist von nun an alles
Aus den vier Verdächtigen der herbeiphantasierten „terroristischen
Vereinigung“ wird im Laufe des nächsten Jahres bis zu den Hausdurchsuchungen
Mitte Juni 2007 eine Gruppe von elf Personen.
Hierbei nahmen die Konstrukte des BKA und der ihnen zuarbeitenden LKAs
aus Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein immer abstrusere Formen an.
Sie verliefen aber immer nach einem recht ähnlichen Schema: Person
X aus der „terroristischen Vereinigung“ kennt Person Y. Person
Y ist ebenfalls politisch aktiv und der Polizei bekannt, verkehrte in
norddeutschen Antifazusammenhängen und ist vermeintlich konspirativ.
Konspirativität ist in der behördlichen Logik schon, wenn nicht
über Straftaten und politischen Aktivismus am Telefon gesprochen
wurde. Umso unverdächtiger desto verdächtiger bzw. konspirativer
und gerissener.
Nun kennt Person Y, die über die Bekanntschaft mit Person X in den
Kreis der Verdächtigen gerutscht ist aber auch noch Person Z. Person
Z ist wiederum auch in linken Strukturen aktiv und führt nach Ansicht
der Ermittlungsbehörden ein konspiratives Leben. Und wieder hat das
BKA ein neues Mitglied der „terroristischen Vereinigung“ gefunden.
Mehr als widersprüchlich sind die Analysen der Sicherheitsbehörden
in ihrem Konstrukt. Einerseits wird dem beschuldigten Personenkreis ihr
ständiges “konspiratives Verhalten” am Telefon zur Last
gelegt, auf der anderen Seite basiert das ganze Verfahren auf der Unterstellung,
einige der Beschuldigten hätten während eines Brandanschlages
nicht nur ihre Telefone dabei gehabt, sondern sogar noch mehrfach miteinander
telefoniert während der Ausführung der Tat. Eine Logik die nur
mit viel behördlicher Gesinnung logisch erscheinen mag.
Diese BKA-Spinnereien führten sogar dazu, dass das antifaschistische
Engagement der Verdächtigen Person X, Y und Z, wodurch diese überhaupt
erst in das Raster der Polizei gefallen waren, auf einmal nur noch die
Tarnung für das eigentliche „terroristische Anliegen“
sein sollte.
Das Karussell der Absurditäten der im Ermittlungseifer festgefahrenen
Beamten dreht sich aber noch weiter. Im November 2006 findet eine Aktionskonferenz
zum bevorstehenden G8-Gipfel statt. Das ganze Arsenal, das den Ermittlern
durch den Paragraphen 129a zur Verfügung steht, wie GPS-Sender, stille
SMS und verdeckte Observationen wird angewandt, um zu beobachten, was
die vermeintlichen Gipfelgegner an diesem Wochenende machen. Keiner der
Verdächtigen nimmt an dieser Konferenz oder an thematisch ähnlichen
Aktionen teil. Der Umstand, dass sich keiner der Beschuldigten für
die Konferenz interessierte, wurde durch die behördlichen Stalker
messerscharf als “demonstratives Fernbleiben” und “auffallend
unverdächtiges Verhalten” gewertet. Das angeblich konspirative
bzw. eben nicht-politische Verhalten der Beschuldigten wird auf die vermeintliche
Planung militanter Aktionen gegen den nahenden G8-Gipfel geschoben. Die
Überwachung wird noch weiter intensiviert. Bis zum G8-Gipfel begeht
keiner der „Terrorverdächtigen“ eine thematisch verwandte
Straftat. Anstatt die Ermittlungen mit Schamesröte im Gesicht in
irgendwelchen Archiven verschwinden zu lassen, schlagen Bundesanwaltschaft,
BKA und die örtlichen LKAs vereint zwei Wochen nach dem G8-Treffen
in Heiligendamm mit knapp 20 Hausdurchsuchen gegen Wohnungen, Arbeitstellen
von Beschuldigten und Zeugen sowie linke Projekte los.
Und
wozu das Ganze?
Bevor es an die Ursachenforschung gehen soll, muss noch einmal an die
durch ihre andauernde Wiederholung abgedroschen wirkende Feststellung
erinnert werden, dass die §§129 und 129a „Schnüffelparagraphen“
sind, denen selten Verurteilungen folgen. Diese von JuristInnen und BürgerrechtlerInnen
getroffene Feststellung bleibt weiterhin statistische Wahrheit, wie sich
aus einer kleine Anfrage an die Bundesregierung aus dem Jahr 2005 ersehen
lässt!
Was die Motivationen der Bundesanwaltschaft, des BKA, der verschiedenen
LKAs und in diesen Behörden der einzelnen Abteilungen und ihrer Mitarbeiter
sind, lässt sich nur erahnen. Ob die für die Maßnahmen
verantwortlichen wirklich denken, einer „ganz großen Sache“
vor dem G8-Treffen auf die Schliche gekommen zu sein oder ob einzelne
Beamte so ihren Hass auf Linke oder einzelne Aktivisten austoben können,
lässt sich nur vermuten. Vielleicht denkt auch ein mancher Staatschüzer
hinter dem Schreibtisch, ein paar ermittelte „Terroristen“
könnten ihn/sie auf der Karriereleiter nach oben stoßen oder
vielleicht finden die Damen und Herren der Inneren Sicherheit auch nur,
dass Autos anzünden kein Mittel ist, die eigentlich hehren Ziele
durchzusetzen. Oder alles geschieht nur aufgrund des Kontrollwahns einzelner
Behörden, die es nicht ertragen können, dass es Strukturen gibt,
in denen sie nicht alles mitbekommen. Oder die Beschuldigten sind teil
einer gigantischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geworden. Alle diese
aufgeführten möglichen Motivationen sind nur mehr oder weniger
gut begründete Spekulationen. Denn niemand von uns steckt in den
Köpfen der verschiedenen Strafverfolgungsbehörden und ihrer
Mitarbeiter, welche sich auch untereinander nicht immer ganz grün
sind.
Die
Folgen eines 129 a Verfahrens
Wenn die behördliche Motivation von außen schon nicht ergründet
werden kann, so kann doch viel über die Folgen eines 129a-Verfahrens
für die davon Betroffenen gesagt werden.
Strukturen und die Privatsphäre der Beschuldigten wurden bis in den
letzten Winkel durchleuchtet. Die von der Polizei gewonnenen Erkenntnisse
fließen in neue Ermittlungen ein. Die getroffenen AktivistInnen
sind gelähmt oder geben resigniert auf. Bürgerliche Existenzen
und Karriereambitionen können vernichtet worden sein. Bündnispartner
der von Ermittlungen betroffenen gehen eventuell auf Distanz. Beschuldigte
und ihre Gruppen kümmern sich nur noch um Solidaritätsarbeit
anstatt an gesellschaftlichen Veränderungen zu arbeiten. Die Möglichkeit
eines Gefängnisaufenthalts steht im Raum. All diese möglichen
Folgen zeigen die Erfahrungen aus den 129 und 129a-Verfahren gegen autonome
Antifas, Atomkraftgegner und Linksradikale in den vergangenen Jahrzehnten
in Deutschland.
Aus
all diesem Irrsinn gibt es nur zwei Forderungen zu ziehen. Weg mit dem
Gesinnungsparagraphen 129a und Solidarität mit den Betroffenen!!!
Ein
Mittel Solidarität zu üben ist es die Betroffenen finanziell
nicht alleine zu lassen.
Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V.
Kto Nr.: 191 100 462
BLZ.: 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: Razzien 2007
Soligruppe
Berlin im September 2007
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