Redebeitrag auf der Silvester-Zum-Knast-Demo
Verselbstständigungstendenzen bei der Polizei und wie die radikale
Linke damit umgeht
Relativ
oft gibt es folgendes zu lesen: Das Landeskriminalamt umgeht die Gesetze
und observiert missliebige Personen ohne richterlichen Beschluss. Die
Staatsanwaltschaft überdramatisiert geringfügige Delikte, um
beispielsweise zum 1. Mai die Gerichte zu extremen Verurteilungen zu zwingen.
Justizvollzugsbeamte schaffen in Haftanstalten ihr eigenes Herrschaftsgebiet
und behandeln die Gefangenen wie Objekte.
Die Überstrapazierung der Gesetze wird zum Normalfall. Grund genug
sich mal wieder mit dem Polizeistatt zu beschäftigen.
Wofür steht eine Verselbständigung des Polizeiapparates? –
Für eine staatliche Entwicklung hin zu einem Polizeistaatsmodell
und weg von einer Demokratie. Anzeichen dafür sind Verselbständigung,
das heißt Ermittlungen, für die keine rechtliche Grundlage
besteht und ohne eine Kontrollinstanz – also wenn die Polizei losgelöst
von einem Korrektiv eigenständig tätig wird.
So werden beispielsweise häufig bestimmte Vorwürfe von Ermittlern
gegen politische AktivistInnen konstruiert, damit polizeiliche Maßnahmen
zunächst als gerechtfertigt erscheinen, auch wenn dies später
vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig anerkannt wird. Mangelnde Kontrolle
des Polizeiapparates kommt auch dadurch zustande, dass Dienstaufsichtbeschwerden
und Klagen vor dem Verwaltungsgericht, eigentlich keine Konsequenzen haben.
Zumal konkrete Repressalien wie Untersuchungshaft oder monatelange Observation
nicht rückgängig zu machen sind.
Wenn polizeiliche Ermittler auch noch Richter finden, die ihnen Beschlüsse
und Anordnungen in die Hände spielen und eine Kontrollinstanz somit
komplett ausgehebelt wird, kann von einer Unkontrollierbarkeit durch demokratische
Instanzen gesprochen werden.
Immer
wieder werden wir darauf gestoßen, dass Ermittlungsbehörden,
Gerichte und Haftanstalten ihre gesellschaftlich legitimierten Rechte
und Pflichten nicht ernstnehmen und über die Stränge schlagen.
Immer wieder wird in der Öffentlichkeit kurz aufgeheult, wenn Missstände
sichtbar werden. Wie zuletzt als rauskam, dass die Gefangenen in der JVA-Moabit
verfassungswidrig untergebracht sind. Irgendwie ungerecht wirkt es auch
immer, wenn Menschen in Untersuchungshaft sterben (in diesem Jahr in Berlin
nach unser Zählung 17) – mensch verliert den Glauben in die
sonst unhinterfragte Legitimität der staatlichen Allmacht. Daraus
entsteht manchmal die Forderung der Kontrolle und Einschränkung der
verschiedenen Behörden in ihrem Vorgehen.
Also wird das Institutionengeflecht aus Interessenvertretungen und eingetragenen
Vereinen bemüht, um die Parlamentarier auf die Probleme hinzuweisen.
Falls es sich um eine wirklich moralisch verwerfliche Sache handelt, wird
das Problem nach viel TamTam von der politischen Ebene wieder an die Justiz
abgegeben und wenn’s gut läuft vielleicht auch geändert.
Insgesamt haben die Betroffenen wie z.B. Gefangene in diesem langwidrigen
Verfahren wenig Möglichkeiten sich einzubringen – die Rollen
sind verteilt und akzeptiert. Alle, die sich in dem Geflecht und in der
Herangehensweise nicht wiederfinden, haben auch keine Chance ihre Belange
gegen die allgemeingültige Ordnung durchzusetzen. Allgemeingültig
ist diese Ordnung auch nur scheinbar – denn wenn die Belange aller
Menschen nicht hinreichend formuliert und öffentlich vermittelt sind,
kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass alle damit einverstanden
sind, wie Gesellschaft organisiert ist. Letztlich führt allerdings
auch die Formulierung der Probleme und die Abgabe der Interessendurchsetzung
an die dafür vorbestimmten Institutionen meist zu nichts als Ärger
und Degradierung.
Schon aufgrund der vorprogrammierten Erfolglosigkeit, sollten wir uns
daher nicht auf den herkömmlichen Weg der Dienstaufsichtsbeschwerden
und der Klage vor den Verwaltungsgerichten beschränken.
Stattdessen
ist es die Aufgabe der radikalen Linken nicht nur Einzelfälle als
quasi Betriebsunfälle anzuprangern, und Verantwortliche konkret zu
benennen, sondern das Herrschaftssystem an sich in Frage zu stellen. Nicht
nur die Forderung an die Parlamente und Verwaltungsgerichte nach mehr
Regulierung sollte unsere Sache sein, sondern gerade der Ruf nach mehr
Solidarität mit den Betroffenen und Vernetzung aller, die ein Problem
mit dem System haben.
Auf die verantwortlichen Institutionen muss Druck auf allen Ebenen ausgeübt
und die Betroffenen in der Selbstorganisation unterstützt werden.
Die gesellschaftlich legitimen Kontrollinstanzen zur Unterbindung der
Tendenz zu einem Polizeistaat, reichen dafür bei weitem nicht aus,
obgleich alle diese Instanzen mobilisiert werden müssen.
Die
Rahmenbedingungen, um als radikale Linke in dieser Gesellschaft aktiv
handeln zu können, müssen erst wieder zurückerobert werden.
Die Selbstverständlichkeit, mit der die Behörden Zugriff auf
politische AktivistInnen nehmen, muss ihnen genommen und Aktionsformen
fernab der Parlamente, Vereine und Justizausschüssen gefunden werden.
Die
Reaktion auf die aktuelle Entwicklung kann nicht sein, sich in der politischen
Arbeit aufgrund der permanenten Repressionsgefahr zu beschränken.
Denn Eigenschaft einer solchen Form der Repression und eines solchen Polizeistaates
ist gerade, nicht das Kriminalisieren anhand von Vergehen, sondern die
Möglichkeit jederzeit aufgrund von Ideologie kriminalisiert zu werden.
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