Sehr geehrte Frau von der Aue,

ich möchte Sie bitten sich dem Gnadengesuch der Anwältin des gegenwärtig in der JVA Hakenfelde inhaftierten Herrn Christian Sümmermann, Frau Silke Studzinsky anzuschließen.

Warum sollten Sie in diesem Fall eine Gnade erteilen? Diese Frage stelle ich mir auch und möglicherweise Sie sich sogar selber: Mitunter neigen Menschen und Instituationen dazu sich gottgleich zu verhalten und über Gnade und Nichtgnade zu entscheiden. Glücklicherweise wird kein Mensch zum Gott, nicht einmal diejenigen Menschen die Gnade erteilen dürfen. Zur Gewährung von Gnade bedarf es vor allem rationalen Begründungen, um dem Leben unserer inhaftierten Mitmenschen wieder einen Wert zu geben.

Also komme ich auf diesen Punkt zu sprechen:

Christian S. ist Hepatitis C erkrankt. Zwischen dem 13. Februar 2005 und dem 11. Januar 2006 hat er sich gezwungenermaßen in der Untersuchungshaftanstalt Moabit aufgehalten. Im November 2004 hatte er eine erfolgreiche Therapie mit Interferon und Ribavirin angefangen, in der Untersuchungshaft wurde ihm eine Therapiefortsezung in dieser Form jedoch verwehrt. Er versuchte vergeblich diese Therapie auch in der Haft fortsetzen zu können, wofür sich sogar das Komitee für Grundrecht und Demokratie die zuständige Ärztekammer einsetzte. Das Haftkrankenhaus wurde zwar um eine Begründung oder Stellungnahme dazu gebeten, jedoch waren die zuständigen Ärzte um Herr Rainer Rex in dieser Sache nicht kooperativ. Die Zustände bezüglich der medizinischen Versorgung kennen Sie ja schon recht gut und glücklicherweise wurde diese öffentlich thematisiert. Ob sich die Zustände in den Berliner Haftkrankenhäusern verbessern werden, kann ich nicht beurteilen. Ich wünsche mir nur, dass Christian S. die JVA lebendig und im bestmöglichen Gesundheitszustand verlässt.

Die zweite Begründung, die ich erwähnen will, betrifft die Art und Weise mit der Christian S. seine Haftverschonung nach 11 Monate Untersuchungshaft und 7 Prozeßtagen erhalten hat. In dem Prozeß traten codierte und verkleidete Polizeizeugen auf, welche sich gegenseitig und auch etlichen Videoaufnahmen widersprachen. Aufgrund dieser und etlicher weiterer Ungereimtheiten drohte der Prozeß zu platzen. Die Lösung des Dilemmas war dann so unseriös wie unkompliziert: Christian wurde angeboten noch am selben Tag frei zu kommen, wenn er sein Recht auf eine Berufung in einem Verfahren zum 1. Mai 2004 zurücknimmt. Weil er, wie schon oben erwähnt, dringend seine Medikamente benötigte, musste er dieses "Deal" annehmen und auf sein Recht gegen ein Urteil eine Berufung einlegen zu dürfen verzichten. Ich bin so frei das als Erpressung zu bezeichnen, da hier seine Freiheit, Leib und Leben von der Rücknahme von den ihm zustehenden Rechten abhängig gemacht wurde.

Mit meinem grössten Respekt.