13.03.2009 TAZ
Zitterpartie für Antifa-Helden

Christian S. ist im offenen Vollzug und hat eine Arbeit, aber die Haftanstalt will seine Reststrafe dennoch nicht auf Bewährung aussetzen. Die Begründung: S. bewege sich weiterhin in der militanten linken Szene der Stadt VON PLUTONIA PLARRE

Auch wenn es niemand so formulieren würde - der Strafgefangene Christian S. ist für die Antifas der Stadt ein Held. Und auch Evirim Baba, Abgeordnete der Linkspartei, appelliert in einem offenen Brief an Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), dem 39-Jährigen das restliche Drittel seiner Freiheitsstrafe zu erlassen. In Internetforen setzt sich die antifaschistische Szene für die Freilassung von S. ein. Doch die Justizsenatorin sagt, sie sei nicht zuständig. Nun warten alle Beteiligten auf eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer.
Wegen tatkräftigen Engagements bei Neonaziaufmärschen hat S. wiederholte Male vor Gericht gestanden. Für die Steine, die er im März 2000 in Richtung von Neonazis geworfen haben soll, wurde er zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Auto, das er am 1. Mai 2004 in Friedrichshain in eine brennende Barrikade zu verwandeln suchte, um einen Neonaziaufmarsch zu stoppen, brachte ihm drei Jahre Knast ein.
Von einem angeblichen Flaschenwurf auf Zivilbeamte am Rande einer Nazidemo in Dresden wurde er in zweiter Instanz freigesprochen. Allerdings hatte er bereits elf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die Vorinstanz hatte den Aussagen der Polizeizeugen geglaubt. Um ihre Identität vor den Prozesszuschauern zu schützen, waren die Zivilbeamten mit falschen Bärten und Perücken aufgetreten.
Inzwischen hat Christian S. von den drei Jahren Haft zwei Drittel verbüßt. Er befindet sich seit ein paar Monaten im offenen Vollzug, und seine Anwältin Maren Burckhardt sagt, er erfülle alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung: Er habe die Zusage für eine feste Arbeitsstelle, sei verheiratet und habe eine Wohnung.
Das Problem ist nur: Die Haftanstalt Plötzensee hat sich in einer Stellungnahme dagegen ausgesprochen. Begründet wird das damit, dass S. nach seiner Entlassung "in sein politisch geprägtes Milieu zurückkehren wird, aus dem heraus begünstigt wird, dass er seine politische Haltung und Überzeugung auch weiterhin mit illegalen Mitteln durchzusetzen versucht". Zum Beleg dafür wird angeführt, dass es eine Solidaritätsszene gebe, die sich bis hin zu Telefonanrufen in der Anstalt für ihn einsetze.
Eine Mitarbeiterin der Justizsenatorin bestritt auf Nachfrage, dass es ein Politische-Gesinnungs-Strafrecht gibt. Das Schreiben der Haftanstalt sei nicht in allen Punkten glücklich formuliert. Das ändere nichts an der Quintessenz einer ungünstigen Sozialprognose für S. wegen seiner diversen Vorstrafen.
Bei der mündlichen Anhörung am Mittwoch im Landgericht versuchten S. und seine Anwältin, diese Behauptung zu entkräften. Die Entscheidung soll in den kommenden zwei Wochen fallen.

11.03.2009 Junge Welt
»Politisch fatales Signal«


Berlin: Kontroverse um vorzeitige Freilassung eines inhaftierten Antifaschisten, der 2004 versuchte, einen Neonaziaufmarsch mit einer brennenden Barrikade zu stoppen
Von Theo Schneider
Am heutigen Mittwoch wird in einer Anhörung vor dem Berliner Landgericht entschieden, ob der inhaftierte Antifaschist Christian S. vorzeitig aus der JVA Plötzensee entlassen werden kann, indem ihm seine Reststrafe erlassen wird. Seit Juni 2007 sitzt S. eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten ab, unter anderem weil er sich am 1. Mai 2004 in Berlin-Friedrichshain einem Aufmarsch der neofaschistischen NPD in den Weg stellte, dabei Mülltonnen in Brand gesetzt und einen Pkw beschädigt haben soll.
Öffentlicher Druck wird nun auf Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue ausgeübt. Evrim Baba, Mitglied der Berliner Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, betonte in einem offenen Brief, »eine aufgeklärte Gesellschaft beweist sich am ehesten durch den Resozialisierungsgedanken, nicht durch Wegsperren«. Ihrer Meinung nach hätte S. zudem aufgrund von Fehleinschätzungen der Justizbehörde bereits lange genug büßen müssen. In ihrem Schreiben schildert Baba weiterhin die aktuelle Lebenssituation von Christian S., dem sie sowohl ein stabiles soziales Umfeld als auch gute berufliche Chancen bestätigt und bekräftigt damit gegenüber der Justizsenatorin seine »positive und unbeanstandete Entwicklung«, die annerkannt werden müsse. Heftig kritisiert Baba hingegen die Einschätzung der JVA Plötzensee zu ihrem Häftling, in der eine Strafaussetzung von S. nicht befürwortet wird, weil dieser weiterhin mit antifaschistisch aktiven Menschen in Verbindung steht. Konkret heißt es in dem Schreiben, Christian S.’ »soziale Kontakte außerhalb der Vollzugsanstalt, die überwiegend ebenfalls politisch aktiv zu sein scheinen (sic!), werden kritisch gesehen«. Deshalb sei es wahrscheinlich, »daß er seine politische Haltung und Überzeugung auch weiterhin mit illegalen Mitteln durchzusetzen versucht«. Diese Behauptungen verurteilt die Abgeordnete Baba als »diskriminierend und kriminalisierend sowie als politisch fatales Signal«. »Antifaschistische Überzeugungen im privaten Umfeld als potentiell kriminell hinzustellen«, das delegitimiere das gesellschaftliche Engagement gegen Neofaschismus.
Auch der Vorsitzende der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, Hans Coppi, setzte sich mit einem offenen Brief für Christian S. ein. Er appelliert an die Justizsenatorin, »ihren ganzen Einfluß geltend zu machen«, um S. »eine umgehende Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben« zu ermöglichen.

April/Mai 2008 Antiberliner
Weniger Rechte als ein deutscher Schäferhund

Anfang Januar 2008 wunderten sich Inhaftierte über die Kälte in den Knästen Berlins. Eine Energieeinsparung verordnet eine Maximaltemperatur von 16 Grad. Bereits im April 2004 hatte die JVATegel einen Energiesparvertragmit Siemens abgeschlossen, der zu Einsparungen von 600.00 Euro pro Jahr führen sollte Auf zirka fünf Quadratmetern leben neue Häftlinge im Gefängnis Tegel. Ein Bett, eine Toilettenschüssel, ein kleines Waschbecken ein Tisch – und mittendrin ein Gefangener. Das ist so ziemlich alles, was man in den Zellen von »Haus 1« der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel unterbekommt. Seit Jahren prangern die Häftlinge die Minizellen als menschenunwürdig an. Das Kammergericht hat über eine der rund zwei Dutzend anhängigen Klagen entschieden und kritisiert die Bedingungen hart: »Die Unterbringung entspricht auf keinen Fall dem Standard, den der Gesetzgeber (...) für geboten erachtet hat.« Der Prozess gegen die Senatsverwaltung für Justiz wurde trotzdem verloren. Aus folgendem Grund: In Berlin ist fast jedes Bauwerk und jede Fläche zentimetergenau geregelt. Es gibt vorgeschriebene Mindestgrößen für Krankenzimmer,Wohnheimräume und selbst für Hundgehege – nur eben für Gefängniszellen nicht.
2007 haben Vollzugsbedienstete in Berlins Haftanstalten über 10.000 meldepflichtige Vorfälle registriert. Dazu gehören unter anderem Suizide und Selbstmordversuche. Nicht ohne Grund hat die Justizsenatorin Gisela von der Aue eine Veröffentlichung der knastinternen Todesfälle untersagt.

Nazis hofiert
Zudem hat die JVA-Tegel den Ruf als Neonazi-Streichelzoo.Mehr als ein dutzend Neonazis können in der Berliner Haftanstalt frei agieren, sich treffen, Interviews geben und unbeanstandet ihre Zeitungen bekommen.Der Neonazi und verurteilte Brandstifter Sebastian Dahl aus Berlin lobte gar in einem Interview mit einem Neonazi-Knastheftchen die Kameradschaftstreffen in der JVA-Kirche.

Der Fall Christian S.
Christian S. wurde die Beschädigung von einem Auto vorgeworfen, welche er im Rahmen von Verhinderungsaktionen eines Neonaziaufmarsches am 1. Mai 2004 durch Friedrichshain begangen haben soll. Die Verurteilung erfolgte durch einen erzwungen Deal: Er würde aus der Untersuchungshaft entlassen werden (er saß wegen einem weiteren Verfahren, für das er bereits freigesprochen 4wurde),wenn er seine Revision widerrufen würde. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits elf Monate inhaftiert und zudem schwer erkrankt war, blieb ihm faktisch keine Wahl, als auf die ihm zustehenden Rechte zu verzichten.

Alltagsschikanen
Christian ist wegen seiner politischen Einstellung und der Öffentlichkeitsarbeit zu seinen Prozessen und zu seiner Haft permanenten Schikanen und Intrigen durch Justizangestellte ausgesetzt. Die Schikanen durch die Schließer sind zum Beispiel derart, dass er einige der für ihn abonnierten Zeitungen zum Teil seit Wochen nicht ausgehändigt bekommt und das seine Briefe nicht oder nur unvollständig ankommen. Begründet wird das von den Sozialarbeitern wahlweise mit dem zu hohen Kontrollaufwand oder damit, dass Zeitschriften nicht dem Gedankenaustausch dienen würden, daher keine Post im eigentlichen Sinne seien und deshalb auch nicht weitergegeben werden müssten. Anderen Insassen wurde auch erklärt zuviel Papier in der Zelle sei ein Brandrisiko und gefährde somit die Sicherheit und Ordnung in der JVA-Tegel.
Ende August spitzte sich die Situation zu. Christian fand seine Zelle nach seiner Hofrunde irgendwie verändert vor und guckte sie sich daher genauer an. Unter dem Spiegel fand er ein Päckchen Heroin, welches er umgehend im Klo entsorgte. Tags darauf um sechs Uhr morgens stürmte ein Kommando von acht Schließern seine Zelle. Sie fesselten ihn, zogen ihn nackt aus und durchsuchten hektisch die ganze Zelle, fanden aber nicht was sie gesucht hatten. Die Zelle war scheinbar präpariert worden. Wenige Tage später wurde seiner Frau Leila dann ohne weitere Begründung ein ihr zuvor genehmigter Besuch verweigert. Mit der Argumentation, sie habe sich den Anordnungen der Anstaltsbediensteten widersetzt, wurde von der JVA-Leitung ein dreimonatiges Besuchsverbot verhängt.Wie auch bereits während seiner Untersuchungshaft fand ein Boykott von Christians Gesundheitsversorgung von Seiten der Anstaltsleitung statt. Eine für August 2007 festgelegte Blutkontrolle, die für die nachfolgende Medikation seiner Hepatites- C Erkrankung notwendig war, wurde erst im September durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung wurde ihm nicht mitgeteilt. Wenn Christian wegen dieser Ungerechtigkeiten aufbegehren würde, würde dies zum Anlass neuer Sanktionen genutzt werden. Eine klassische no-win Situation.

Antrag? Abgewiesen!
Gisela von der Aue hat am 2.November 2007 ein Gnadengesuch für Christian – trotz der nunmehr für ihn ergangenen Freisprüche – abgeschmettert. Auch jeder Antrag auf eine Verlegung aus der JVA-Tegel wurde zunächst abgelehnt. Mit Petitionen, Beschwerden, Widersprüchen, kleinen Anfragen im Abgeordnetenhaus, Briefen, Anrufen und Pressemitteilungen machten Christians Freunde immer wieder auf die Methoden im Knast und deren Protagonisten aufmerksam. Der Protest hatte Erfolg: Nach der zweiten Kundgebung vor der JVATegel wurde ihm schließlich seine Verlegung in die JVA-Plötzensee angekündigt. Die Rache der Schließer traf Christian prompt. Seine Zelle und seine Körperöffnungen wurden wieder mal erfolglos nach Drogen durchsucht. Eine kürzlich aufgetauchte interne Notiz der Anstaltsleitung bezeichnet Christian als »spezieller Gefangener«.Was diese Notiz bedeutet und ob sie für die erschwerten Haftbedingungen von Christian verantwortlich ist, soll nun vom Kammergericht Berlin geklärt werden.


26.03.2008 Junge Welt
Haft trotz Freispruchs
Berliner Antifaschist Christian S. war elf Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Entschädigung wird verweigert

Leila R., die Ehefrau des 38jährigen Antifaschisten Christian S., ist die Erschöpfung anzusehen. S. mußte im Juni vergangenen Jahres eine dreijährige Haftstrafe wegen Barrikadenbaus am Rande eines Neonaziaufmarsches am 1. Mai 2004 antreten. Zuvor saß er wegen eines anderen Vorfalls bis Januar 2007 elf Monate in Untersuchungshaft. Offenbar zu Unrecht. Verdeckt ermittelnde Polizeibeamte hatten ihn beschuldigt, im Februar 2006 bei einem rechten Aufmarsch in Dresden eine Flasche in Richtung der Neonazis geworfen zu haben. Von diesem Vorwurf wurde er im September 2007 in zweiter Instanz vor dem Berliner Landgericht freigesprochen. Die belastenden Angaben der Zivilbeamten stellten sich als falsch heraus. Die 27jährige Leila R. kämpft nun dafür, daß ihrem Mann die elf Monate, die er unschuldig abgesessen hat, auf die Haftstrafe wegen Barrikadenbaus am 1. Mai angerechnet werden.
Für Christians Anwältin, Maren Burckhardt, ist die Sache klar: »Jemand, der zu Unrecht so lange inhaftiert war, ist angemessen zu entschädigen«. Angemessen wäre in Christians Fall die Verkürzung der aktuellen Haft um die elf Monate, so Burckhardt gegenüber jW. Doch Justizsenatorin Gisela von der Aue mauert seit der Einreichung des Antrags im November letzten Jahres. Über einen Sprecher ließ sie der Verteidigung von S. mitteilen, daß sich die Justizverwaltung »nicht unter Druck« setzen lasse, zumal es »keinen Grund gäbe, ihn zu entschädigen«. Das sieht Leila R. gegenüber jW anders: »Im Urteil steht explizit, daß einer Haftentschädigung nichts im Wege steht. Sie haben ihm fast ein Jahr seiner Lebenszeit gestohlen, die will er jetzt zurück.« Zusammen mit einem Unterstützerkreis hat Leila R. eine Petition eingereicht und in den letzten Wochen mehrere Kundgebungen vor der Justizverwaltung und der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Plötzensee durchgeführt.
Der Protest richtet sich auch gegen die erschwerten Haftbedingungen, die Christian in der JVA zu erleiden hat. »Er wird als Antifaschist nicht nur von inhaftierten Neonazis bedroht, sondern auch von den Vollzugsbeamten besonders schlecht behandelt«, konstatiert Kerstin Jäger von der »Solidaritätsgruppe Christian S.«. Für diese Vermutung spricht, daß in einer publik gewordenen Vollzugsakte eine interne Notiz aufgetaucht ist, in der eine Beamtin Christian als »speziellen Gefangenen« bezeichnete. Auch die Vorenthaltung eines Teils der Post von S. ist nun Gegenstand einer Beschwerde, die von Anwältin Burckhardt eingereicht wurde.
»Rein rechnerisch müßte er noch in diesem Jahr entlassen werden. Damit dies auch passiert, machen wir mobil«, erklärt Leila R., die gerade von mehreren Infoveranstaltungen in Hamburg und Kiel während der Osterfeiertage zurückgekommen ist.

Informationen: freechristian.gulli.to


19.03.2008 TAZ
Petition gegen überlange Haft

Christian S. sitzt wegen Barrikadenbaus drei Jahre im Knast - eine frühere Untersuchungshaft wurde ihm jedoch nicht angerechnet. Jetzt fordert eine Soligruppe Justizsenatorin Gisela von der Aue auf, sich dafür einzusetzen

"Freiheit für Christian S." - diese Parole las man in letzter Zeit häufig auf Transparenten. Unter dem Motto standen in der vergangenen Woche auch Kundgebungen vor dem Amtssitz von Berlins Justizsenatorin und vor der Justizvollzugsanstalt Plötzensee.
Dort muss Christian S. seit Juni 2007 eine dreijährige Haftstrafe wegen des Baus von Barrikaden bei einer Demonstration gegen einen Neonaziaufmarsch absitzen. Zuvor hatte S. knapp elf Monate in Untersuchungshaft verbracht, nachdem ihn Zivilpolizisten beschuldigt hatten, auf einer Antifademo in Dresden eine Glasflasche in Richtung des rechten Aufmarsches geworfen zu haben. In zweiter Instanz sprach das Landgericht S. aber am 21. September 2007 frei.
"Christian S. hat also elf Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen", meint Kerstin Jäger von der "Soligruppe Christian S". Sie fordert die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Haftstrafe. "Normalerweise steht einem zu Unrecht Inhaftierten eine Entschädigung von elf Euro pro Tag zu. Deshalb ist eine Verrechnung der ohne Urteil verbüßten Haftzeit mit dem rechtskräftigen Urteil nur gerecht", begründet Jäger gegenüber der taz eine Petition mit dieser Forderung, die kürzlich Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) zugegangen ist. Die Senatorin will noch im März darüber entscheiden.
Auch gegen den Vollzugsplan von Christian S. hat seine Rechtsanwältin Maren Burkhardt mittlerweile eine Klage eingereicht. Ihr Mandant werde dort als "spezieller Justizhäftling" bezeichnet. Diese Klassifizierung bedeute verschärfte Haftbedingungen. "So wird seine Post häufig angehalten. Mehrmals wurde seine Zelle von der Polizei durchsucht", begründet Burkhardt gegenüber der taz die Klage. Der umstrittene Vollzugsplan sei auch nach der Verlegung von S. von der JVA Tegel nach Plötzensee weiterhin gültig. Für diesen Umzug hatten sich UnterstützerInnen von Christian S. mit mehreren Kundgebungen eingesetzt, nachdem es in Internetforen hieß, S. werde "zumindest den Nazis in Tegel ein gefundenes Fressen sein".
Inzwischen hat sich Christian S. selbst zu Wort gemeldet. Zusammen mit drei weiteren Gefangenen hat er sich in einem Aufruf für eine bessere Vernetzung zwischen Gefängnisinsassen und für eine Antirepressionsbewegung ausgesprochen. Zu den Forderungen gehört die Einschränkung der in Berlin besonders häufig angewandten U-Haft, die konsequente Umsetzung der Regelung, dass Häftlinge nach der Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Strafe freikommen, und die Verhinderung von Knastneubauten.


18.03.2008 Neues Deutschland
Solidarität mit politischen Gefangenen

Rund um den 18. März wird an die Situation von Betroffenen staatlicher Repression erinnert
Auch in diesem Jahr gibt es in zahlreichen bundesdeutschen Städten rund um den Tag der politischen Gefangenen Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen

Die Gefangenhilfsorganisation Rote Hilfe erklärte in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts den 18.März zum Tag der politischen Gefangenen. Daran knüpften linke Gruppen vor mehr als 10 Jahren wieder an. Auch in diesem Jahr werden rund um den 18.März zahlreiche Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen organisiert, die sich mit den unterschiedlichen Formen von Repression befassen. Eine Sonderbelage der Roten Hilfe, die bei deren Bundesvorstand bestellt werden kann, gibt einen guten Überblick.
In Berlin solidarisierten schon am vergangenen Samstag ca. 250 Menschen auf einer Demonstration mit den politischen Gefangenen. Das Mumia-Bündnis erinnerte daran, dass der US-Journalist Mumia Abu Jamal noch immer in der Todeszelle sitzt. Demnächst wird über seine Berufung und ein neues Verfahren entschieden. Die Solidaritätsorganisation Libertad wies auf die Repression gegen linke Aktivisten in Italien hin. So wurden erst vor wenigen Wochen 13 Teilnehmer einer Demonstration gegen den Jugoslawien-Krieg im Jahre 1999 zu Haftstrafen von 7 Jahren wegen „schweren Widerstand gegen die Staatsgewalt“, einem Delikt das dem schweren Landfriedensbruch im deutschen Strafrecht vergleichbar ist, verurteilt. Linke türkische Exilorganisationen wiesen in Beiträgen und Flugblättern auf ihre Verfolgung auch in Deutschland hin. So wurden vor einigen Wochen 9 deutschen Städten Büros der linken Migrantenorganisation Atif (Föderation der Arbeiter aus der Türkei) von der Polizei durchsucht. Aktivisten des Tayad-Komitees, das sich ebenfalls für linke Gefangene in der Türkei einsetzt, informieren über ein Verfahren gegen fünf vermeintliche Mitglieder der linken türkischen „Revolutionären Volksbefreiungspartei“, das am 17.März in Stuttgart begonnen hat. Die Angeklagten, darunter ein Rechtsanwalt und ein Journalist, werden nach dem §129b der Unterstützung einer e ausländische terroristischen Organisation beschuldigt.

Spezieller Justizhäftling
Am 18.3. wird um 18 Uhr mit einer Kundgebung vor der JVA Plötzensee in Berlin an den dort inhaftierten Christian S. erinnert. Er verbüßt wegen des Baus einer Barrikade auf einer Antifademonstration eine dreijährige Haftstrafe. Zuvor saß er allerdings schon 11 Monate in Untersuchungshaft, nachdem er von Zivilpolizisten beschuldigt worden war, auf einer Antifademonstration in Dresden eine Flasche geworfen zu haben. Von diesem Vorwurf wurde S. später freigesprochen. Seine Rechtsanwältin Maren Burkhardt fordert die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Haftstrafe des Gefangenen. Über eine entsprechende Petition, die an die Berliner Justizsenatorin gegangen ist, soll noch in diesem Monat entschieden werden. Maren Burkhardt kritisiert auch das gültige Haftstatut, in dem ihr Mandant als „spezieller Justizhäftling“ klassifiziert wird. „Dieser Vollzugsplan bedeutet für meinen Mandanten verschärfte Haftbedingungen. Seine Post wird häufig angehalten. Mehrmals wurde seine Zelle durchsucht, so Rechtsanwältin Maren Burkhardt gegenüber ND. In Hamburg wird am 22.März gegen die drohende Beugehaft für die ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt demonstriert. Obwohl alle drei langjährige Haftstrafen verbüßt haben, sollen sie erneut über die ihnen zur Last gelegten Anschläge vor Gericht aussagen. Weil sie das verweigert haben, hat die Bundesanwaltschaft Beugehaft gegen sie verhängt, die maximal 6 Monate betragen kann.


05.02.2008 Junge Welt
Verlegung verweigert
Antifaschist in Berliner Haftanstalt von Neonazis bedroht. Gefängnisleitung ignoriert Gefährdung. Protestkundgebung vor JVA Tegel

Rund 100 Menschen sind am Sonntag nachmittag vor die Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel gezogen, um erhebliche Haftschikanen gegenüber dem 38jährigen Antifaschisten Christian S. anzuprangern. S. ist in Tegel inhaftiert, weil er am Rande eines Neonaziaufmarsches am 1. Mai 2004 ein Auto angezündet haben soll. Er wurde dafür zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. In den letzten Monaten hatte S. mehrfach Morddrohungen von ebenfalls in der JVA-Tegel einsitzenden militanten Neonazis erhalten.
Überraschenderweise hatte sich die Gefängnisleitung wegen dieser Drohungen Ende November bereit erklärt, Christian S. Anfang Februar in die JVA-Plötzensee zu verlegen. Dort sei die Situation etwas besser, berichteten Freunde des Antifaschisten gegenüber jW. Kurz vor der Verlegung kam dann aber alles anders: Eine Sozialarbeiterin berichtete Christian S. Ende letzter Woche, er müsse in Tegel bleiben und werde in die Abteilung für Suchtkranke verlegt. Auch hier sind nach Angaben der »Soligruppe Christian S.« mehrere Neonazis inhaftiert. Die Entscheidung fußt lediglich auf dem Ergebnis einer routinemäßigen Urinprobe, vor der Christian S. zuviel Wasser zu sich genommen haben soll. Eine Rauschgiftkonzentration konnte nicht festgestellt werden. Anstatt erneut zu testen, sei die verwässerte Urinprobe aber durch die Leiterin eines Hauses der Haftanstalt als Beweis für eine angebliche Drogenabhängigkeit von S. angesehen worden. S. erklärte, 1994 das letzte Mal Drogen genommen zu haben und nicht suchtkrank zu sein.
Freunde von Christian S. hatten zuletzt übereinstimmend berichtet, die JVA habe sich in den letzten Monaten zu einem »Streichelzoo für Neonazis« entwickelt. Prominente Kader sind in den Tegeler Zellen untergebracht: So Alexander Bahls, Gründungsmitglied der rechten Band »Spreegeschwader« und Michael »Lunikoff« Regener, Sänger der verbotenen Band »Landser«. Die Rechten im Knast sind bestens vernetzt: Über die »Hilfsgemeinschaft nationaler Gefangener« (HNG) wird ein Kontakt zwischen Inhaftierten und der Außenwelt gewährleistet und dafür gesorgt, daß die Neonazis im Knast genug rechtes Propagandamaterial besitzen.


28.01.2008 Fédération Anarchiste – groupe de Strasbourg
L’antifascisme n’est pas un crime : Liberté immédiate pour Christian

Christian S, un militant anitfasciste berlinois est incarcéré depuis le 14 juin 2007 et a écopé d’une peine de prison ferme de 3 ans et dix mois pour avoir tenté d’incendier une voiture destinée à faire une barricade pour arrêter un défilé de militants néo-nazis le 1er mai 2004 à Berlin. Cet article retrace son parcours ainsi que l’acharnement policier dont il fait l’objet.
Les démêlés de Christian avec la justice ne commencent pas en 2004. En effet, en mars 2000, lors d’une contre-manifestation antifasciste à Berlin Christian est arrêté et accusé d’avoir lancé une pierre en direction du cortège nazi. Il est condamné à une peine de dix mois de prison avec sursis, applicable à tout moment, s’il a de nouveau à faire à la justice.
Le 1er mai 2004, à Berlin, Christian est arrêté à la suite d’une contre-manifestation antifasciste qui tentait d’empêcher les nazis de défiler. Il est accusé d’avoir tenté d’incendier une voiture destinée à fairen une barricade. Pour cela il passera six mois en préventive. Le 28 octobre, à la suite d’une erreur de procédure, le procureur se voit obligé de libérer Christian. Pour autant il devra se présenter devant la police deux fois par semaine. Cependant, le procès relatif à cette affaire continue.

Le 16 décembre 2004 la justice rend son verdict ; Christian est condamné à 3 ans et dix mois de prison ferme pour avoir endommagé une voiture ! Le militant antifasciste fait appel de ce jugement et reste en liberté à ce titre.

Des policier berlinois en civil à Dresde
Le 13 février 2005, 8000 nazis venus de toute l’Allemagne défilent à Dresde pour commémorer ce qu’ils appellent « l’holocauste par les bombes ». Il s’agit en fait du bombardement de la ville de Dresde par les forces alliées le 13 février 1945. Face au négationnisme et au révisionnisme des nazis, les antifascistes lancent une contre-mobilisation.
Christian et Leïla, sa compagne, se joignent à la contre-manifestation antifasciste, mais sont violemment arrêtés par des policiers berlinois en civil. Christian est accusé d’avoir lancé une bouteille et Leïla l’aurait aidé à exécuter ce geste… Emmenée au poste de police, Leïla est fouillée et les policiers trouvent sur elle une matraque téléscopique. Elle reste un jour en garde à vue, sans être autorisée à prévenir un avocat ou encore ses proches, ce qui est pourtant la « règle » en cas d’arrestation en Allemagne.
Christian, quant à lui, est incarcéré à Dresde, avant qu’il ne soit transféré a Moabit, une prison de Berlin où il passera onze mois en détention préventive. Atteint d’une hépatite C, ses conditions de détention sont particulièrement difficiles, d’autant plus qu’il ne reçoit pas son traitement en prison ! Sa compagne, Leïla, ne peut lui rendre visite en prison, car elle est soi- disant sa « complice ». Durant la détention provisoire, le comité de solidarité, l’avocate de Christian, ainsi que sa compagne ont dû se battre pour qu’il bénéficie de son traitement. Grâce à leur efforts, ils ont réussi à alerter le « Comité pour la démocratie et les droits fondamentaux » et la chambre des médecins allemande, qui ont ouvert une enquête. Cela a même déclenché un scandale, car fut mis à jour un traffic de médicaments, qui impliquait le personnel dans les prisons !

Le procès : une mascarade
Les accusations contre les deux militants antifascistes reposaient sur la déclaration de deux policiers. Le premier policier affirme avoir vu Christian lancer une bouteille à 16h00 précise, quant au deuxième il a déclaré avoir été informé par son collègue que Christian était un élément violent. Il affirme également avoir filmé Christian pendant quarante-cinq minutes, où on peut le voir lancer la bouteille. Manque de bol, ce bon fonctionnaire assermenté a reçu l’ordre du procureur de Dresde d’effacer la quasi-totalité de la vidéo et de ne proposer au tribunal qu’une vingtaine de secondes durant lesquelles on peut seulement voir les deux antifascistes regarder passer les nazillons. Bizarrement, le film est coupé de 15h58 à 16h01, or le premier policier affirmait justement que le délit avait été commis à 16h00 pile !
Autre chose étrange dans ce procès, le Ministère de l’Intérieur stipulait qu’il fallait que les policiers gardent leur anonymat pour des raisons de sécurité. Ils sont donc venus au procès avec perruques et fausses barbes et pas de nom bien sûr, mais avec des numéros. Outre le fait que leur témoignage était vaseux et qu’ils avaient des trous de mémoire, le Ministère de l’Intérieur leur a octroyé le droit de ne pas avoir à répondre aux questions des avocats de la défense ou même d’aborder certains thèmes. Pourtant, à l’issue de cette justice politique, les deux militants seront condamnés.

Une justice de classe
Pour l’affaire de Dresde, Leïla est condamnée à sept mois de prison avec sursis (applicable pendant deux ans). Cette peine est particulièrement lourde pour quelqu’un qui n’a aucun antécédent judiciaire ; la militante fait appel.
Pour Christian, les choses se compliquent, il est condamné à un an de prison ferme pour l’affaire de Dresde, mais c’est alors que la justice lui propose un marché - si on peut appeler ça comme ça, tant cela s’apparente à de la pression et a du cynisme. On lui propose alors de sortir de taule le jour même s’il renonce à faire appel du jugement relatif à l’affaire du 1er mai 2004. Cela présuppose que Christian doit retourner à un moment donné en prison, car en suspendant son appel, la peine de trois ans et dix mois ferme devient de nouveau effective à un certain moment. Christian, dont la santé s’est beaucoup dégradée et qui ne reçoit toujours pas ses médicament pour soigner son hépatite C, accepte finalement ce « marché » et retire l’appel du jugement de mai 2004. Christian est enfin libre et peu commencer une thérapie. Mais tout deux, Leïla et Christian, font appel du jugement concernant l’affaire de Dresde de 2005, car le procès était une véritable farce.

LKA 64, une police politique
Le 8 avril 2007, Christian est arrêté en compagnie d’une camarade Andrea N. [1] pour collage d’affiche. Les policiers dressent un procès verbal, mais relâchent immédiatement les militants. Le procès verbal sera transmis aux différents services de police berlinois, dont le LKA 64 (Landeskriminalamt 64, département des délits politiques de la police criminelle). Lorsque le LKA a appris que Christian s’était fait arrêter pour affichage, il a tout fait pour inciter M. Glietsch, le président de la police ainsi que M. Körting, le supérieur du président de la police (dont il y avait une photo sur l’affiche) à porter plainte pour diffamation.Suite au zèle du LKA 64 une plainte est déposée et le procès est fixé au 20 décembre de la même année.
Le 27 mai 2007, nouvelle arrestation : Christian est arrêté avec d’autres personnes près du Köpi, un des grands squats berlinois. Il est encore une fois arrêté par des policiers en civil du LKA 64 aux alentours du Köpi. Ces derniers l’accusent d’avoir mis le feu à une voiture deux heures plus tôt. L’accusation est tout bonnement ridicule. Par contre, ce qui est intéressant de remarquer c’est que Christian s’est fait arrêter à chaque fois par des policiers du LKA 64, le 1er mai 2004, le 13 février 2005 et que c’est encore cette police politique qui a fait des pieds et des mains pour que des plaintes soient déposées pour l’affichage.
Retour en prison et menaces fascistes
Le 14 juin 2007, Christian retourne en prison à Hakenfeld pour purger sa peine de trois ans et dix mois, relative à la condamnation du 1er mai 2004. En juillet, une demande d’amnistie est adressée à la garde des Sceaux. Le 20 juillet, Christian est transféré de Hakenfeld à Tegel sans que l’administration pénitentiaire ne juge nécessaire d’en informer son avocate, ni sa compagne qui est devenue son épouse.
A Tegel, Christian doit faire face aux menaces des militants nazis. En effet, un nazi détenu à Hakenfeld a réussi à faire passer le message vers ses camarades à l’extérieur que le militant antifasciste était transféré à Tegel. Ces derniers ont du coup publié des messages sur le site « Indymedia » où ils conseillent à Christian de se suicider pour moins souffrir. En effet, d’autres nazis, détenus à Tegel, se feraient un plaisir de l’agresser.
En décembre, Leïla rencontre des difficultés pour pouvoir rendre visite à Christian à Tegel. Elle est même interdite de visite pour un soi-disant refus d’obtempérer, pour une durée de trois mois. Décidément, l’administration pénitentiaire fait tout pour casser moralement les militants antifascistes.

Acquitté pour l’affaire de Dresde et pour l’affaire de l’affichage
Le 21 décembre 2007, Christian est acquitté lors du procès en appel pour l’affaire de Dresde. Par contre, sa soi-disant « complice » Leïla est condamnée à 90 jours d’emprisonnement, qu’elle évite finalement en payant pour chaque jour d’emprisonnement 20€, soit la modique somme de 1800€. De plus, on peut se demander comment Leïla a pu être condamnée pour avoir aidé Christian à lancer une bouteille, alors que ce dernier est acquitté ! Mais bon, on est plus à ça près !
Avec l’acquittement pour l’affaire de Dresde, le « marché » proposé à Christian (renoncer à son appel du jugement pour le 1er mai 2004) apparait de plus en plus scandaleux. Suite aux efforts de son avocate, le juge et le procureur, qui avaient proposés ce « marché », se voient obligés de rendre des comptes à leur hiérarchie, le « Landesgericht » qui pour autant n’y retrouve rien à redire. En réaction, l’avocate de Christian dépose une nouvelle plainte auprès du « Bundesgericht » (instance supérieure du « Landgericht ») et lance une procédure auprès de la Cour Européenne des Droits de l’Homme. Fin octobre, la demande d’amnistie déposée auprès de la Garde des Sceaux est rejetée sans explications...
Le 20 novembre 2007, Christian, ainsi que sa camarade Andrea N. sont tous les deux acquittés lors du procès relatif à l’affichage.

Pourtant Christian est toujours derrière les barreau
Récapitulons, dans deux des trois procès qui ont suivis la condamnation du 1er mai 2004, Christian a été relaxé. A chaque fois, ces procès étaient le fait d’accusations portées par les policiers du LKA 64, qui semblent être très doués pour inventer des scénarios permettant de trainer les antifascistes devant les tribunaux et de les foutre en taule. Pour l’instant, il ne reste plus que l’affaire du Köpi, dont le dossier traine comme par hasard depuis 6 mois. En effet, Christian ne pourra pas faire de demande de libération conditionnelle, tant qu’il y a une autre affaire en cours.
Le 17 décembre, six mois après le début de son emprisonnement, Christian reçoit enfin son plan d’incarcération, qui est une espèce d’évaluation « psychologique » du détenu. Dans ce rapport sont notamment évoquées les raisons qui empêchent toute libération conditionnelle et une réduction de peine. Il y apparait clairement que les raison de son incarcération sont dues à ses opinions politiques et à son engagement militant. Son entourage y est lui aussi criminalisé et c’est en fait tout le mouvement antifasciste qui est montré du doigt comme étant criminel.
Pour finir sur une note un peu positive : après trois mois d’interdiction de visite, Leïla, la femme de Christian, a enfin été autorisée à lui rendre visite le 19 décembre 2007 !
Liberté immédiate pour Christian !
Wir sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen !

Olynx (Fédération Anarchiste – groupe de Strasbourg)


21.11.2007 Neues Deutschland
Freispruch für Antifa
Polizeipräsident wurde nicht verunglimpft

Heute ging es schnell. Noch vor der Mittagspause wurde der Berliner Antifaschist Christian S. vom Vorwurf der »Behauptung unwahrer Tatsachen« und »Verunglimpfung von Personen« freigesprochen. Die zweite Angeklagte Andrea N. war nicht zum Prozess vor dem Amtsgericht Moabit erschienen.
Anklagegrund war ein Plakat, das die beiden im April 2007 geklebt haben sollen. Es zeigt Zeitungsausschnitte zu Brandanschlägen auf Firmenfahrzeuge und ein Bild von Innensenator Körting (SPD) mit der Aufschrift »Ich bin ein Mörder und Versager«. Dazu war die Parole »Deutschland abschlachten« zu lesen und das Ganze mit einem falschen V.i.S.d.P (»Verantwortlicher im Sinne des Presserechts«) mit dem Namen von Polizeipräsident Dieter Glietsch versehen. Der hatte auch den Strafantrag gestellt.
Christian S. räumte ein, die Plakate geklebt zu haben. Er sehe sie als Satire an, mit, der die einseitige Stimmungsnache gegen Linke in der Boulewardpresse aufs Korn genommen werden sollte. Gerade die Parole ver deutliche den satirischen Charakter weil allgemein bekannt sei, dass man Staaten nicht abschlachten könne. Zudem habe er nach dem Kleben der Plakate das Impressum abgeriseen, weil nach seiner Einschätzung ein fehlendes V.I.S.d.P. weniger schlimm sei als ein falsches. Der Polizist, der damals im April die Personalien der beiden aufnahm, hatte ebenfalls zu Protokoll gegeben, dass das V.i..S.d.P. fehlte. Und da der vermeintlich Geschädigte Dieter Glietsch so nicht auf dem geklebten, also veröffentlichten Plakat auftaucht, liegt weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit vor. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch, die Richterin urteilte entsprechend. Der 38 Jährige S. sitzt derzeit eine dreijährige Haftstrafe ab, weil er am Rande eines Naziaufmarsches 2004 ein Auto angezündet hatte. Das Plakatverfahren war ein Grund, weshalb er kurz nach dem Haftantritt, im Juni vom potenziell offenen Vollzug in den geschlossenen Vollzug verlegt wurde.
Neben Prozessbeobachtern und Freunden hatten sich auch zwei junge Nazis in den Gerichtssaal gesetzt. Die beiden wurden erkannt, weil sie schon einmal einen Prozess gegen Linke besucht und fotografiert hatten. Justizbeamte nahmen dem rechten Duo Mobiltelefone und Schreibutensilien ab.


09.11.2007 Neues Deutschland
Gnadengesuch abgelehnt


(ND). Wie diese Woche bekannt wurde, hat die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) am 2. November ein Gnadengesuch des seit elf Monaten inhaftierten Antifaschisten Christian S. abgewiesen. Die Senatorin habe sich »lieber um ein Hardliner-Image bemüht, statt diesen zum Himmel stinkenden Justiz-Konstrukt um Christian ein Ende zu bereiten«, bilanziert Mariken Kohlhaas von der Christian S.-Soligruppe. Zuvor hatten sich die Ehefrau und die Mutter von Christian S. in einem Brief an die Senatorin gewandt und gegen die Behandlung von Christian S. »vehement protestiert«. Doch weder der Hinweis darauf, dass Christian S. in seinem letzten Prozess freigesprochen worden war, noch auf seine durch der U-Haft schwer angegriffene Gesundheit sowie auf Morddrohungen durch ebenfalls inhaftierte Neonazis haben genutzt. Am 20. November hat Christian S. im Amtsgericht Berlin-Moabit um 11 Uhr seinen ersten Prozesstag. Er soll, um einen Neonazi-Aufmarsch zu verhindern, ein Auto beschädigt haben. www.freechristian.gulli.to


28.09.07 Neues Deutschland
Der Lack ist ab, der Bart bleibt dran
Freispruch für den Berliner Antifaschisten Christian S. im Berufungsverfahren

Am vergangenen Freitag sprach das Berliner Landgericht Christian S. und Leila R. vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs in der zweiten Instanz frei.
»Das Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung haben, wenn es rechtskräftig wird«, meint Rechtsanwältin Silke Studzinsky, die den Berliner Antifaschisten Christian S. vertritt. Am vorigen Freitag hatte eine Kleine Strafkammer am Berliner Landgericht S. und seine Frau Leila R. vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs in der zweiten Instanz freigesprochen (ND berichtete). Bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch im Februar 2005 in Dresden soll S. eine Flasche auf Polizeibeamte geworfen haben, will ein Zivilpolizist gesehen haben. Sein Kollege hat Protestierende gefilmt, den angeblichen Wurf jedoch nicht gesehen. Aufnahmen, die den vermeintlichen Tatort just zur angeblichen Tatzeit zeigen, waren gelöscht worden.
Die beiden Zivilbeamten hatten sich im Vorfeld Videos von zurückliegenden Demos angesehen, um sich mit dem Aussehen von S. bekannt zu machen. Am Tag selbst waren sie dem bekannten linken Aktivisten gezielt gefolgt. Vor Gericht traten die Belastungszeugen, Staatsschutzbeamte des Berliner LKA, mit Nummern statt Namen und mit falschem Bart und Perücke maskiert auf. Gedeckt war der Mummenschanz durch eine stark eingeschränkte Aussagegenehmigung.
Erstinstanzlich war S. 2006 zu einem Jahr Haft verurteilt worden, die mit einer elfmonatigen U-Haft als verbüßt galt. Seine Frau bekam damals sieben Monate auf Bewährung. In der aktuellen Urteilsbegründung hieß es nach Angaben von Rechtsanwältin Studzinsky, erstens habe der Zeuge 56766 ein besonderes Augenmerk auf die Aussage gelegt: Er hatte sich seine Aussage vom angeblichen Tattag mit nach Hause genommen und zur Vorbereitung durchgelesen. Zweitens hatte 56766 große Erinnerungslücken und widersprach früheren Aussagen zur Sache in Kernbereichen seiner Darstellungen. Drittens sei auch eine Verwechslung möglich: »Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass eine Straftat dem zugeordnet wird, den sie bereits auf dem Kieker hatten«, so Studzinsky.
Zudem verbot die Aussagegenehmigung den Beamten zu sagen, wo sie auf den von der angeblichen Tat gedrehten Videos gestanden haben wollen. Dadurch konnte nicht objektiv geklärt werden, ob 56766 und sein Kollege überhaupt vor Ort waren. Das alles ließen den Vorsitzenden Richter Lindemann und die beiden SchöffInnen zu dem Schluss kommen, dass sie den Sachverhalt unter den gegebenen Bedingungen nicht aufklären können. Die beiden Angeklagten seien also freizusprechen. Leila R. wurde jedoch wegen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie in Dresden zum Zeitpunkt der Festnahme eine Stahlrute in der Tasche hatte.
Rechtsanwältin Studzinsky nennt den Urteilsspruch des Landgerichts »mutig«. Grundsätzliche Bedeutung könne das Urteil haben, weil es künftig schwerer oder unmöglich werden würde, Personen auf Grund der Aussage eines einzelnen codierten Polizisten und Videoaufnahmen zu verurteilen. Die Praxis der Codierung von Polizeizeugen wird seit Langem kritisiert. »Die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ist ein zentrales Moment der Strafverteidigung«, so Studzinsky. Benedikt Lux, demokratiepolitischer Sprecher der Berliner Grünen, begrüßt das Urteil. »Codierte Polizeizeugen sind generell unglaubwürdig«, sagte er.
Christian S. sitzt derzeit eine 40-monatige Freiheitsstrafe in der Berliner JVA Tegel ab. Bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 1. Mai 2004 hatte er ein Auto als Barrikade angezündet und sich im Verfahren öffentlich dazu bekannt. Für die elf Monate, die er 2005 unschuldig in U-Haft gesessen hat, sprach ihm das Gericht bereits eine Entschädigung zu. Ob die Zeit stattdessen auf die aktuelle Haftzeit angerechnet werden könne, müsse auf dem Gnadenwege festgestellt werden, sagt Studzinsky. Rechtlich sei das nicht möglich, weil es sich um zwei verschiedene Verfahren handele. Die Staatsanwaltschaft legte gestern Revision ein, bestätigte ihr Sprecher Michael Grunwald.


23.08.2007 TAZ
Rechte Drohungen im Knast

Neonazis hetzen gegen den Antifa Christian S., der in Tegel einsitzt. Gefängnisverwaltung: Eine Bedrohungssituation sei nicht bekannt. Am Mittwoch wird der Berufungsprozess gegen S., in dem Polizeizeugen nur vermummt auftreten, fortgesetzt

Dass Christian S. von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hakenfelde in den Knast Tegel verlegt worden war, haben seine Familie und Freunde erst aus dem Internet erfahren. Denn ein in Hakenfelde einsitzender Neonazi hatte Wind davon bekommen und einen hämischen Text im linken Nachrichtenportal indymedia geschrieben. Für die in Tegel sitzenden Nazis sei Christian S. "ein gefundenes Fressen", heißt es dort. Und: Er solle sich lieber einen Strick nehmen, um sich Schmerzen zu ersparen. Der Text endet mit den Worten "Viel Spaß Kameraden!!! Good Bye Christian S.". S. sitzt dreieinhalb Jahre ab, weil er bei Protesten gegen Neonazis am 1. Mai 2004 in Berlin ein Auto als Barrikade angezündet hatte.
Als die Drohung bekannt wurde, wurde Christian S. auf Antrag seiner Anwältin aus einer Sechserzelle in eine Einzelzelle verlegt. Bislang sei von Seiten der Nazis noch nichts passiert, berichtet S. in einem Besucherraum in der JVA Tegel.
Eine Bedrohungssituation sei ihm nicht bekannt, sagte Lars Hoffmann, Sprecher der JVA Tegel. "Die Rechten wagen sich hier nicht allzu sehr aus der Deckung." Viele Konflikte, die "draußen" real seien, spielten im Knast keine Rolle, "da Probleme im Zusammenhang mit der Haft überwiegen". Man sei aber auch darauf angewiesen, dass S. sage, wenn er sich bedroht fühle.
Unter anderem sitzt in Tegel Michael "Lunikoff" Regener, der Sänger der verbotenen Neonazikultband "Landser". Regener war 2003 wegen Volksverhetzung und Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden.
Die Verlegung von S. Ende Juli verlief mysteriös. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde er in die JVA Tegel gebracht, nachdem er zunächst zum offenen Vollzug in der JVA Hakenfelde war. Danach hatte seine Frau mehr als eine Woche lang keinen Kontakt zu ihm.
Nach eigenen Angaben hatten Beamte dem 37-Jährigen verweigert, seine Anwältin oder seine Frau über die Verlegung zu informieren. Die Situation selber beschreibt er als brutal. "Ich wurde in die Zentrale in Hakenfelde gerufen." Dort sei er von Beamten "regelrecht angefallen" und in den "Bunker", eine leere Sicherheitszelle, gesteckt worden. Es bestehe wegen offener Verfahren Fluchtgefahr, habe man ihm gesagt. Eines davon ist ein Berufungsprozess, der derzeit vor dem Landgericht verhandelt wird, das andere ein Ermittlungsverfahren wegen Plakatierens.
Nachdem über eine Woche kein Kontakt zu Christian S. bestand, rief Benedikt Lux, demokratiepolitischer Sprecher der Grünen, im Tegeler Gefängnis an. Danach konnte S. seine Frau kontaktieren. Für Lux ist nicht nachvollziehbar, dass S. nach Tegel verlegt wurde. Schließlich habe er sich, wie für den offenen Vollzug gefordert, selbst gestellt, sagte er der taz. "Außerdem war zum Zeitpunkt seiner Ladung nach Hakenfelde bekannt, dass er offene Verfahren hat."
Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht wird heute fortgesetzt. Berliner Zivilbeamte, die regelmäßig Antifas auf Reisen begleiten, wollen gesehen haben, wie S. im Februar 2005 in Dresden bei Protesten gegen eine Naziaufmarsch eine Flasche auf Polizisten geworfen hat. Christian S. war wegen Landfriedensbruch zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Seine Strafe gilt indes mit einer elfmonatigen U-Haft als abgesessen. Er ist dennoch in Berufung gegangen. Der Prozess, der sich seit Anfang des Jahres hinzieht, gleicht stellenweise einer Karnevalssitzung. Die Polizeizeugen treten mit Nummern statt Namen kodiert und bis zur Unkenntlichkeit verkleidet vor Gericht auf.


24.07.2007 Neues Deutschland
Morddrohung gegen NPD-Gegner
Aufruf im Internet gegen Christian S., der wegen Antifa-Aktionen im Gefängnis sitzt

Es ist zu befürchten, dass der aktive NPD-Gegner Christian S., seit dem Wochenende Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel, in Lebensgefahr schwebt. Am 14. Juni hatte er im offenen Vollzug der JVA Hakenfelde eine zehnmonatige Haftstrafe angetreten, war aber ohne Angabe von Gründen und ohne Information an seine Rechtsanwältin Silke Studzinsky plötzlich in den geschlossenen Vollzug von Tegel eingeliefert worden. Eine Justizsprecherin bestätigte dem ND die Verlegung. Es sei alles gründlich geprüft worden und die Verschärfung der Haft gerechtfertigt. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.
Christian S. ist verurteilt wegen Straftaten im Zusammenhang mit NPD-Aufmärschen – so wegen Anzündens eines Fahrzeuges, was per Polizeivideo dokumentiert wurde. In einem weiteren Verfahren geht es um einen angeblichen Flaschenwurf in Dresden gegen einen Polizisten während einer NPD-Demonstration, bei dem niemand verletzt wurde. Der Flaschenwurf existiert nur in den Aussagen anonym bleibender Polizisten, die extra aus Berlin nach Dresden gereist waren, um sich an die Spur von Christian S. zu heften und ihn von hinten aus einiger Entfernung im Getümmel beobachtet haben wollen.
Das sehr wahrscheinlich existierende Nazi-Netzwerk hinter Gittern – immer wieder berichten Gefangene von einem regen Informations- und Materialaustausch unter verurteilten Rechten – hatte die Verlegung öffentlich gemacht. Sofort wurden Morddrohungen im Internet gegen S. veröffentlicht. Der NPD-Gegner sitze nun in der »Abschusszelle«. Er solle sich lieber selber erhängen, das werde ihm viel Schmerz ersparen, heißt es da. Den Kameraden im Knast werde »viel Spaß« mit dem neuen Gefangenen gewünscht.
Sowohl im Freigänger-Strafvollzug als auch in der geschlossenen Anstalt verbüßen Neonazis ihre Strafen, darunter auch der einstige Chef der Nazimusikband »Landser« und bekennende NPDler Michael Regner alias »Lunikoff«, der wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung für drei Jahre hinter Gitter kam. Seine menschenverachtenden und zu Gewalt aufstachelnden Texte wurden für viele Neonazis als Anleitung zu Gewalttaten aufgefasst, wie zahlreiche Prozesse gegen rechte Schläger bewiesen. Während der Gerichtsverhandlung umgab sich Regner mit kahlköpfigen, bulligen Personenschützern, die auf seine Anweisungen hin alle unliebsamen Kontakte fernhielten. Nicht auszuschließen, dass er seine Macht unter Rechten auch gegen Christian S. einsetzen wird. Im vergangenen Herbst trabte die gesamte NPD-Spitze zum Gefängnis, um Freiheit für ihr rechtes Sänger-Idol zu fordern. Nun könnte die NPD-Zentrale sich mit dem Wunsch revanchieren, den NPD-Gegner im Gefängnis zum Schweigen zu bringen.
Christian S. muss sich jetzt, nach Informationen der Solidaritätsgruppe, seine Zelle mit fünf Gefangenen teilen, die er sich nicht aussuchen kann. Die Justizsprecherin geht davon aus, dass die Sicherheit des Nazi-Gegners auch im geschlossenen Vollzug gewährleistet wird. Rechtsanwältin Studzinsky hat jedoch unverzüglich Antrag auf Verlegung von Christian S. gestellt, da sie überzeugt ist, dass seine Sicherheit in Tegel nicht garantiert werden kann.


02.07.2007 Neues Deutschland
Lange Haare, falsche Bärte
Anwälte kritisieren Praxis der Aussage »codierter Polizeizeugen«

»Wir erwarten einen Zeugen. Wird wohl wieder ein Langhaariger.« Der Vorsitzende Richter nimmt es mit Humor, nachdem der erste Polizeizeuge des Tages bereits mit einer Langhaarperücke vor Gericht aufgetreten war. Bei einem Prozess gegen Linke in Berlin treten einmal mehr anonyme Polizeizeugen auf. Rechtsanwälte kritisieren diese Praxis seit langem.
Derzeit findet vorm Berliner Landgericht das Berufungsverfahren gegen Christian S. und seine Frau Leila R. statt. Der Antifaschist soll am Rande eines Naziaufmarsches in Dresden im Februar 2005 eine Flasche auf einen Polizisten geworfen haben und wurde deswegen zu einem Jahr Haft verurteilt. Leila R. soll ihn dabei unterstützt haben und bekam sieben Monate auf Bewährung. Sowohl die Anwälte der Beschuldigten als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.
Beamte des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) wollen die Tat beobachtet haben. Das Delikate an der Sache ist: Die Zivilpolizisten des LKA treten wie schon in der ersten Hauptverhandlung auch im Berufungsverfahren anonym auf. Sie verwenden Codenummern statt ihrer Namen und verkleiden sich mit Perücken, Brillen und Bärten. Andere Beweise als ihre Aussagen gibt es nicht. In Videobändern der Polizei fehlen die entscheidenden Minuten oder man sieht die Beschuldigten friedlich in einer Menschenmenge stehen. Diese Praxis der »codierten Polizeizeugen« hatte in der Vergangenheit für öffentliche Kritik und auch für Gerichtsverfahren gesorgt.
Ein Prozess gegen zwei linke Aktivisten in Hamburg endete bereits mit einem Freispruch. Die gegen sie aufgebotenen Zeugen waren geschminkt und verkleidet vor Gericht aufgetreten und hatten sich in ihren Aussagen in Widersprüche verstrickt.
Rechtsanwältin Silke Studzinsky, die Christian S. vertritt, kritisiert diese Praxis der Anonymisierung seit langem. »Die Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist das A und O der Strafverteidigung«, sagt sie. Oft kämen Verurteilungen auf Grund von Zeugenaussagen zustande. Deshalb sei es wichtig, überprüfen zu können, ob beispielsweise gegen Zeugen in der Vergangenheit ermittelt worden sei. Das sei aber bei anonymen Zeugen kaum möglich.
Die Beamten gehören zu Sondereinheiten beim LKA, die sowohl in Uniform als auch in Zivil ihren Dienst tun. Wie genau diese Einheiten aufgestellt sind, ist kaum bekannt. Unter anderem observieren sie die linke und rechte Szene und laufen bei Demonstrationen mit, beobachten und verhaften. Manchmal, so heißt es, nehmen sie es mit dem Gesetz nicht ganz genau. Zuletzt wurde bei den G8-Protesten in Heiligendamm ein »Zivilbeamter« aus Bremen enttarnt. Er hatte an einer friedlichen Sitzblockade teilgenommen und versucht, andere Teilnehmer zu Gewalttaten aufzustacheln.
Bereits im Oktober 2005 hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Codierung von Polizeizeugen mit Nummern zulässig sei. Den Mummenschanz müsse im konkreten Fall das Gericht jedoch nicht dulden – dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Wenn Beamte beispielsweise als verdeckte Ermittler eingeschleust würden, ist nach der Strafprozessordnung die Anonymisierung möglich. Im vorliegenden Fall handele es sich aber um »normale« Polizisten und nicht um verdeckte Ermittler, sagt Rechtsanwältin Silke Studzinsky.
»Normaler Weise sollte der Zeuge seine Identität vor Gericht preisgeben. Wenn aber eine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist auch die optische Verfremdung des Zeugen rechtlich abgesichert«, sagt Stefan Caspari, Strafrichter und Mitglied des Deutschen Richterbundes Berlin. Und diese Gefahr sei nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Inneres im vorliegenden Fall gegeben.
In verschiedenen anderen Fällen sei es zu Repressalien gegen Beamte gekommen, die bis zu Brandanschlägen reichten, hieß es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom November 2005. Damit würden aber Angeklagte wie ihr Mann und sie »unter einen Generalverdacht gestellt«, klagt hingegen Leila R.

28.06.2007 TAZ
Bitterer Karneval im Landgericht

Im Prozess gegen einen Berliner Antifaschisten treten Polizeizeugen weiterhin vermummt mit Perücke, dicker Brille und künstlichen Augenbrauen auf

Der Vorhang hebt sich, die Vorstellung beginnt. Mit einer Langhaarperücke, angeklebten Augenbrauen und einer Hornbrille mit lupendicken Gläsern auf der Nase erscheint der Polizeizeuge "56765" vor Gericht. Begleitet wird er von zwei hünenhaften Kollegen in Zivil, die sich am Rande des Saales postieren und die gut besuchte Zuschauerbank nicht aus den Augen lassen. Zwei weitere Beamte des Landeskriminalamtes sitzen im Zuschauerraum und beobachten die Verhandlung. Auch sie sind in der linken Szene als "Zivis" bekannt, die bei Demonstrationen eingesetzt werden.
Ort dieser karnevalesken Inszenierung am vergangenen Dienstag ist das Landgericht, hier läuft die Berufungsverhandlung gegen den Berliner Christian S., der im Februar 2005 am Rande eines Naziaufmarsches eine Flasche auf einen Polizisten geworfen haben soll, und Leila R., die ihn dabei unterstützt haben soll (taz berichtete). Die Vernehmung von 56765 wird heute, am dritten Prozesstag, fortgesetzt.
Vor dem Amtsgericht wurde S. Ende 2005 wegen Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu einem Jahr Haft, R. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sowohl die Beschuldigten als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Denn die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Aussagen der beiden Berliner Zivilpolizisten 56765 und 56766. Andere Beweise sind kaum zu finden. In einem Video der Bereitschaftspolizei fehlen die entscheidenden zwei Minuten; auf einem anderen, das Zeuge 56765 gedreht hat, stehen Christian S. und Leila R. in einer Menschenmenge am Rande des Aufmarschs. Von einem Flaschenwurf ist auch hier nichts zu sehen.
Sein Kollege 56766, der am Dienstag ebenfalls mit Perücke vor Gericht erschien, habe ihn von dem Wurf erzählt, gab 56765 zu Protokoll. Er selbst habe nichts gesehen. Sie hätten S. und R. zunächst verfolgt und später Kollegen mit der Festnahme beauftragt. Wie lange die Verfolgung dauerte, wann er was und wo gefilmt hatte - all das wusste 56765 nicht mehr.
Die Vernehmung gestaltete sich wie schon in der ersten Verhandlung auch deshalb zäh, weil 56765 sich die wenigen Bruchstücke Wort für Wort aus der Nase ziehen ließ. Seine Aussagen weichen dabei von dem ab, was Kollege 56766 und auch der an der Festnahme beteiligte Beamte 33018 aussagten. Darauf angesprochen, sagte 56765: "Wenn die das so sagen, wird das so stimmen", und verwies auf seine fehlende Aussagegenehmigung zu "polizeitaktischen Maßnahmen".
Schon in der ersten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht waren die Polizeizeugen komplett verkleidet aufgetreten. Der Mummenschanz war damals durch eine "Sperrerklärung" der Innenverwaltung angeordnet worden. Es ging um den Schutz der Beamten und ihren "Einsatzwert" als zivile Polizisten. Christian S. klagte deswegen gegen das Land Berlin - und bekam in Teilen Recht. Das Verwaltungsgericht akzeptierte die Codiernummern, die Vermummung sei jedoch rechtlich nicht gedeckt. Das Gericht könne, wenn es darauf Wert lege, die Vermummung vor Gericht untersagen. Nur Beamte, die als "verdeckte Ermittler" tätig sind, dürfen nach der Strafprozessordnung komplett unkenntlich vor Gericht auftreten. Die Polizisten hier seien jedoch keine verdeckten Ermittler, sondern normale Polizisten, die teilweise auch in Uniform ihren Dienst tun, sagte damals Verteidigerin von S., Silke Studzinsky.
Die Rechtsanwältin kritisiert die Praxis der codierten Polizeizeugen scharf: "Das Problem ist, dass man keine Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit vornehmen kann", sagt sie der taz. Diese Überprüfung sei jedoch "das A und O der Strafverteidigung", weil in Strafverfahren oft aufgrund von Zeugenaussagen Verurteilungen zustande kämen. Es könne auch nicht überprüft werden, ob gegen den Zeugen in der Vergangenheit schon ermittelt worden sei, sagt Studzinsky. Dass die Zeugen trotz des Urteils noch immer verkleidet auftreten, nannte sie "nicht rechtmäßig".
Als 56765 am Dienstag verkleidet im Saal erschien, konnten sich die SchöffInnen ein Grinsen nicht verkneifen. Der Vorsitzende Richter nahm die Sache mit Humor. "Wir erwarten einen Zeugen. Bestimmt wieder ein Langhaariger." Die Vermummung abzunehmen, das wollte er aber nicht anordnen.


15.06.2007 TAZ
Kranker Antifa wieder im Knast

Der prominente Antifa Christian S. sitzt wieder im Knast. Staatsanwaltschaftssprecher Michael Grunwald bestätigte gestern , dass S. seine Haftstrafe von 40 Monaten angetreten habe. Das Strafmaß setzt sich aus zwei Verurteilungen aus den Jahren 2000 und 2004 zusammen, die in Zusammenhang mit Protesten gegen Naziaufmärsche stehen. Ein weiteres Verfahren läuft noch, indem anonyme Zivilpolizisten S. beschuldigen, bei Antinazi-Protesten 2005 eine Flasche geworfen zu haben. Die Berufung gegen das Urteil von 2004 sei letztes Jahr in einem vom Gericht vorgeschlagenen Deal zurückgezogen worden, erklärt S. Rechtsanwältin Silke Studzinsky. "Gegen die Berufungsrücknahme gehen wir nun juristisch an, weil unzulässigerweise die Haftverschonung in einem Verfahren mit der Rücknahme der Berufung eines anderen verknüpft wurden," sagt Studzinsky. S. leidet unter Hepatitis C und habe dringend in ärztliche Behandlung gemusst. Die Soligruppe befürchtet, dass "der Haftantritt seine Krankheit wieder enorm verschlimmern" werde.


16.03.2007 Analyse und Kritik 515
Berliner Verhältnisse. Justizverwaltung unter Druck

Gestorben wurde in den Berliner Haftanstalten schon immer. Bisher interessierte das nur fast niemanden. Und während die Inhaftierten schon Jahre unter menschenunwürdigen Haftbedingungen leiden, sorgt die Berliner Justizverwaltung seit jüngstem für skandalträchtige Schlagzeilen. Seit Ende letzten Jahres werden Todesfälle in Haft, Überbelegung und die unzureichende medizinische Versorgung öffentlich diskutiert. Die Öffentlichkeitsarbeit unabhängiger Initiativen von drinnen und draußen spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Nachdem sich der 37 Jahre alte Siam B. im Dezember 2006 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit erhängt hat, reagierte die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) prompt und verbot per Dienstanweisung, dass künftig Selbsttötungen in den Haftanstalten Berlins der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Von der Aue begründet die Verheimlichung mit den Persönlichkeitsrechten der gestorbenen Gefangenen. Dabei verkennen die Gefängnisleitungen und auch die Justizsenatorin, dass jeder Suizid im Knast unmittelbar mit dem erheblichen Druck zusammenhängt, dem die Inhaftierten dort ununterbrochen ausgesetzt sind.
Der bislang letzte Suizid ereignete sich in der JVA Tegel Ende Februar. Ein 26-Jähriger erhängte sich in seiner Zelle, nachdem er aus einem speziell gesicherten Bereich aufgrund seiner Suizidgefährdung wieder in eine normale Zelle verlegt wurde. Mithäftlinge fügen hinzu, dass Thomas G. von den Schließerinnen als vermeintlicher Haschisch-Dealer massiv unter Druck gesetzt worden sei und deshalb innerhalb der Anstalt in einen isolierten Bereich verlegt worden war. So vielfältig die Motive für Suizid auch sind - zu behaupten, es hätte nichts mit dem Knastalltag zu tun, ist in den meisten Fällen falsch.

Maulkorberlass der Justizsenatorin
Tote Gefangene zu verschweigen, wenn ein Suizid festgestellt wird, eröffnet neue Möglichkeiten, die Statistiken zu beschönigen. Doch auch die Zahlen, die vor dem Maulkorberlass veröffentlicht wurden, geben Rätsel auf: Bis zum 8. August 2006 gab es laut Senatsverwaltung für Justiz 16 Tote in den Berliner Haftanstalten: Todesursache war sechs Mal unbekannt, acht Mal Selbstmord, einmal Selbstmord durch Drogen, einmal durch Verletzungen. Abgesehen davon, dass es schlicht keinen „Freitod" hinter Gittern geben kann, ist es doch bemerkenswert, dass in der JVA Tegel die Todesursache prinzipiell immer unbekannt ist, in der JVA Moabit, der Berliner Untersuchungshaftanstalt, dagegen immer Selbstmord diagnostiziert wird.
Bis zur 32. Kalenderwoche des Jahres 2006 starb durchschnittlich alle zwei Wochen ein Gefangener. Danach wurde plötzlich kein Todesfall mehr gemeldet. Erst als die neue Richtlinie der Justizsenatorin Ende letzten Jahres bekannt wird, wurden noch zwei weitere Todesfälle für die zweite Jahreshälfte gemeldet.
Schon Mitte 2006 hatten wir zusammen mit Häftlingen mehrere Pressemitteilungen der Justizverwaltung als unrichtig entlarven können. Etliche Selbstmorde waren keine, sondern durch die Behandlung oder besser Nichtbehandlung von psychischen und physischen Notlagen geschuldet.
Aber nicht nur die Todesfälle rütteln am Bild des sauberen Strafvollzuges. Schon 2004 wurde vom Kammergericht Berlin festgestellt, dass in Berlin mindestens 166 Häftlinge verfassungswidrig in zu kleinen und schlecht ausgestatteten Zellen untergebracht sind. Die Überbelegung der Berliner Gefängnisse nimmt immer größere Ausmaße an. Belegt sind die Anstalten laut Justizverwaltung derzeit mit 5.522 Gefangenen - das ist eine Überbelegung von elf Prozent. Besonders extrem ist die Situation in den Jugendstrafanstalten Plötzensee und Kieferngrund: Dort sind mit 583 inhaftierten Jugendlichen 115 mehr untergebracht als es reguläre Plätze gibt - das macht eine Überbelegung von 26 Prozent. In der Frauenhaftanstalt in Lichtenberg und Pankow mit 189 Inhaftierten beträgt die Überbelegung 24 Prozent. Die Haftanstalt Tegel hat derzeit 1.730 Gefangene und damit zwölf Prozent Überbelegung. (Berliner Zeitung, 24.2.07)
„Eine solche Belegung ist rechtswidrig", schreiben erst jüngst 40 Insassen der JVA Plötzensee in einem Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und drohten, dass dadurch „das Kostenrisiko für das Land Berlin" erheblich steigen würde. (Tagesspiegel, 2.3.07) Sie spielten damit auf Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern an, die Häftlingen Entschädigung zugesprochen hatten, wenn sie zu zweit in Einzelzellen untergebracht waren. Die oppositionellen Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus fordern vor diesem Hintergrund die Entlassung von mehr Häftlingen nach zwei
Dritteln der Haftstrafe (bisher wird das nur bei zehn Prozent der Inhaftierten in Berlin angewandt).
Die Justizverwaltung setzte allerdings auf einen Neubau im brandenburgischen Großbeeren, der 2012 fertig gestellt sein soll. Der neue Knast soll privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden - „Public Private Partnership" nennt sich das dann. Bis dahin wird überfüllt untergebracht und Schadensersatzforderungen ehemaliger Gefangener von den Verwaltungsgerichten regelmäßig abgelehnt.

Rechtswidrige Überbelegung ist die Regel
Die Folgen der Unterbringung sind nicht nur erhöhte Aggressionspotenziale, sondern auch gesundheitliche Schädigungen. Krankheit im Knast ist so unangenehm wie draußen, aber durch die mangelhafte Behandlung kommt es zu erheblicheren Beeinträchtigungen der Gesundheit und auch der psychischen Verfasstheit der Gefangenen. Kleinere Erkrankungen wachsen zu großen aus, schwere Krankheiten können lebensbedrohlich werden. Da den Inhaftierten eine eigene Behandlung (durch beispielsweise eigene Medikamentierung) untersagt ist, bleibt nur das Vertrauen auf den Anstaltsarzt und die Schließerinnen.
Mit fatalen Konsequenzen: Erst Anfang Februar 2007 gab das Robert-Koch-Institut bekannt, dass es rund 50 Tuberkulosefälle jährlich im Berliner Strafvollzug gibt - eine Quote, die in Freiheit völlig undenkbar ist. Kein Wunder, dass selbst Dr. Rainer Rex, der seit 24 Jahren Direktor des Haftkrankenhauses Moabit ist, die Bedingungen in seiner Einrichtung als menschenunwürdig bezeichnet. (Berliner Morgenpost, 25.1.07) Provisorisch als Krankenzimmer genutzte normale Zellen reichen eben nicht aus. Ein im Januar pompös eingeweihtes zentrales Haftkrankenhaus mit 125 Plätzen sollte Abhilfe schaffen. Doch seit zwei Monaten steht die neue Einrichtung leer - in den Wasserleitungen wurden gefährliche Keime entdeckt.
Jahrelang wurde in der Justizverwaltung wegen der menschenunwürdigen medizinischen Versorgung ein Auge zugedrückt. Die Behandlung von Gefangenen in öffentlichen Krankenhäuser wird in vielen Fällen abgelehnt. Warum, das erklärte Dr. Rex - der sich erst jüngst über ein angeblich übertrieben sensibles Körpergefühl von Gefangenen beschwerte und bekannt gab, er würde bei manchen Gefangenen gern Zwangstherapien verordnen (Tagesspiegel, 5.3.07) - bereits vor Jahren: „Die Gefängnisleitung muss etwa zehn Wachmänner bereitstellen, wenn ein Patient für eine Woche in ein Krankenhaus in der Freiheit kommt." (Ärzte Zeitung, 25.5.1999)
Wie auf Kommando kramt die Justizverwaltung Anfang des Jahres einen Skandal aus, der schon im August 2006 zumindest intern für Wirbel sorgte, um die Aufmerksamkeit von der Justizverwaltung auf das Anstaltspersonal zu lenken. Nun werden fünf leitende Mitarbeiter im Pflege- und Verwaltungsbereich der JVA Moabit beschuldigt, für Gefangene bestimmte Medikamente jahrelang unterschlagen und z.T. verkauft zu haben.
Die Anstaltsleitung der JVA Moabit wollte die Medikamentenverschiebungen zuerst verschleiern und brauchte einen Monat, um sie bei der Polizei anzuzeigen. Nach internen Ermittlungen reagierte die Justizverwaltung im November mit der Anweisung, die Medikamentenrezepte und -ausgabe stärker zu kontrollieren. Doch diese Anweisung wurde von der JVA Moabit bzw. ihrem Leiter Wolfgang Fixson nicht umgesetzt. Erst nach Anfrage der Presse wurde im Februar 2007 die Anweisung den Angestellten bekannt gegeben. Die Mühlen mahlen langsam, gerade dann wenn es um so unwichtiges wie die Gesundheit von Gefangenen geht.
Und auch Gefangene aus der JVA Tegel berichteten gegenüber der Presse, dass Medikamentenhandel im größten Knast Deutschlands gang und gäbe sei und dafür regelmäßig die Krankenakten der Gefangenen manipuliert würden. Da die Gefangenen ihre Akten nicht einsehen können, wird meist nie bekannt, dass Medikamente, die als „erhalten" vermerkt sind, einbehalten wurden.

Verwaltungshandeln auf Kosten der Inhaftierten
Auf dem Höhepunkt des Justizskandals um die medizinische Versorgung der Gefangenen, stirbt am 11. Februar der Gefangene Eberhard Reichert in der JVA Tegel, weil er notwendige Medikamente nicht erhalten hat. Obwohl Reichert mit etlichen Anträgen, Beschwerden und Briefen an Politikerinnen auf seine Situation aufmerksam gemacht hat, geschah nichts. Doch zumindest seine Mithäftlinge vergessen ihn nicht und fordern eine schonungslose Aufklärung seines Todes und seiner miserablen Behandlung durch das Anstaltspersonal. Die Anstaltsleitung antwortete symbolisch: Die Gedenkkerzen vor seiner Zellentür wurden sofort wieder ausgeblasen.
Währenddessen hat die Justizsenatorin der Öffentlichkeit einen hoch dotierten Schuldigen zu präsentieren, den sie für den Medikamentenklau in Moabit feuern kann. Justizstaatssekretär Christoph Flügge, zuständig für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug, dessen Ehefrau auch noch Leitende Ärztin in der JVA Moabit ist. Es hätte kein besseres Opfer dafür geben können. Schon im Jahr 2000 hatte Flügge die JVA Moabit nach einigen Todesfällen in Schutz genommen und die Schuld auf die Häftlinge geschoben.
Um den plötzlichen Rauswurf von Flügge zu verstehen, muss ein wichtiges Charakteristikum des Berliner Strafsystems nachvollzogen werden. Der Staatssekretär ist hier der eigentliche Strippenzieher, besser informiert als der jeweilige Justizsenator und der „starke Mann" im Hintergrund. Seine Durchsetzungsfähigkeit hängt ganz erheblich von der Loyalität der Beamtenschaft ab.
Das dies nichts neues ist, zeigt ein Blick in die Jahre 1981/82. Zwischen Februar und April 1981 befanden sich Gefangene der RAF und dem antiimperialistischen Widerstand im Hungerstreik, dem sich auch soziale Gefangene anschlossen. Eine Krise auch für die Berliner Justiz, wollte man den Forderungen doch nicht nachkommen. Der damalige Knastarzt in Moabit, Dr. Leschhorn, weigerte sich zwangszuernähren. Der damalige Justizstaatssekretär und spätere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl unterstellte Dr. Leschhorn, die Gefangenen zu unterstützen. Er wurde mit bürokratischen Tricks disziplinarisch belangt und verleumdet. Im Januar hielt Dr. Leschhom diese Verfolgung nicht mehr aus und beging Selbstmord. „Die eigenen Reihen wurden gesäubert und sicher gestellt, dass die Justiz über eine Ärzteschaft verfügt, die keine Skrupel mehr kennt, die wenn's nötig ist, auch loyal foltert." (Info zum Börsenprozess 3/4, Frankfurt, Mai 1990)
Nachfolger von Dr. Leschhorn wurde Dr. Rainer Rex. Während seiner 24-jährigen Tätigkeit in Moabit wurde Rex zum starken Mann; indem er alles deckte und jede Anordnung von Staatsanwälten, BKA Verhörspezialisten und Justizsenatoren durchführte, wurde er unantastbar. Als im jetzigen Medikamentenskandal wäre der Leiter eigentlich der Verantwortliche gewesen, aber ihn zu entlassen ist unmöglich.

Im „Biotop JVA“ sind Seilschaften, die meist in den oberen Etagen angesiedelt sind, schwer zu kappen. Die Justizverwaltung und die JVA-Leitungen meiden die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser. Maulkörbe zur Selbstmordstatistik, verschlossene Krankenakten, einbehaltene Post, Besuchsverbote sind nur die Spitze des Eisberges - hinter Gittern kann man schlichtweg wegsterben, ohne das draußen davon irgendetwas bekannt wird.
Daher ist eine kritische Öffentlichkeit von und mit Gefangenen umso wichtiger. Linke Gruppen sollten jegliche Formen der Selbstorganisierung im Knast und der Angehörigen unterstützen und ihren Protest einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.


18.11.2006 Neues Deutschland
Code 56766 bleibt unerkannt
Gericht entschied: Polizisten müssen als Zeugen ihre Identität nicht offenbaren


Zeugen müssen vor dem Tribunal – so sagt es das richterliche Ritual – ihre Personalien und die Anschrift nennen, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit sagen. Doch dieser eherne Justiz-Grundsatz scheint bei den Zeugen nicht mehr zu gelten, die zur bewaffneten Staatsmacht gehören. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass Polizisten in bestimmten Fällen ihren Klarnamen und ihre Anschrift nicht nennen müssen, sondern nur die Codierungsnummer.
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage von Christian S., die Klarnamen von drei Polizisten öffentlich zu machen, die in einem Strafprozess gegen ihn ausgesagt hatten. Christian war im vergangenen Jahr angeklagt, bei einer Anti-NPD-Demonstration in Dresden eine Bierflasche in Richtung Polizei geworfen zu haben. Die Anklage lautete deshalb auf schweren Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Als einzige Zeugen traten die drei Polizisten anonym auf. Der Innensenat weigerte sich, die Identität der Beamten offen zu legen. Außerdem wurde das Gericht in dem Prozess vom Innensenat angewiesen, es den Polizei-Zeugen zu gestatten, ihr Äußeres in der Verhandlung zu verfremden. Das heißt, sie durften mit behördlicher Genehmigung mit Bart, Brille und Perücke eine Gerichtsshow vorführen.
Da ist beispielsweise der Beamte mit dem Code 56766. Auf Demonstrationen ist er immer dabei, mischt sich unters Volk, verkleidet sich als Antifaschist und beobachtet scharf. Mit anderen V-Leuten ist er extra von Berlin nach Dresden gefahren, um dort während der antifaschistischen Demonstration gefährliche Störer aufzustöbern. Und die fand er in Gestalt von Christian, des mutmaßlichen Werfers, den er von halbhinten bei seinen Wurf beobachtet haben will. Weitere Beweise für die Mis- setat gab es nicht, verletzt wurde auch niemand, es blieb unter dem Strich nur die Aussage der Polizisten. Somit war es für die Verteidigung von Christian schon von Bedeutung zu erfahren, wer sich hinter 56766 verbirgt. Doch damit biss sie bei Justitia auf Granit, und die aktuelle Verwaltungsgerichtsentscheidung bestätigt das Tarnverhalten der Polizisten.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, die Bekanntgabe der Identität würde dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten. Die Aufklärung »gewisser schwerer Straftaten« sei nur durch den Einsatz polizeilicher Spezialeinheiten möglich. Die Preisgabe der Identität dieser Beamten würde sie gefährden und ihren Einsatzwert verringern. Hinter den öffentlichen Belangen müssten die als gering eingeschätzten Beeinträchtigungen der Verteidigungsrechte von Christian zurücktreten.
Allerdings entschied das Verwaltungsgericht auch, der Senat hätte kein Recht, das Gericht anzuweisen, die Verkleidung zu akzeptieren. Somit bleiben die Polizeizeugen namenlos, doch ohne Bart und Perücke. Bei ihren Einsätzen gegen Demonstranten können sie sich tarnen, wie sie wollen, nur eben vor Gericht nicht.
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Kennzeichnungspflicht von Beamten wird es künftig noch schwerer sein, Fehlverhalten von Beamten aufzuklären oder unrichtige Angaben zu überprüfen.


25.10.2006 TAZ
Polizei hängt an falschen Bärten
Heute verhandelt das Verwaltungsgericht die Klage eines Antifa: Er war aufgrund der Aussage von Polizisten verurteilt worden, die vor Gericht anonym auftraten. Diese Praxis stößt immer häufiger auf Kritik. Polizei-Chef Glietsch hält sie für unverzichtbar

Zum wiederholten Mal befasst sich heute ein Gericht mit anonymen Polizisten. Diesmal treten sie aber nicht als Zeugen auf: Der Antifa Christian S. möchte wissen, wem er seine Verurteilung zu einem Jahr Haft zu verdanken hat - und klagt auf Enttarnung der wichtigsten Zeugen.
S. war Anfang des Jahres verurteilt worden, weil er im Februar 2005 am Rande einer Nazi-Demo in Dresden eine Flasche auf Polizeibeamte geworfen haben soll. Weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig. S. hat sich zu dem Vorwurf nicht geäußert. Wichtigste Zeugen der Anklage waren mehrere Zivilfahnder einer Sondereinheit des Berliner Landeskriminalamtes (LKA), die S. in Dresden festgenommen hatten. Im Gerichtssaal traten sie mit falschen Bärten, Brillen und Perücken auf, statt ihrer Namen gaben sie lediglich Nummern zu Protokoll. Grund für den Mummenschanz war eine so genannte Sperrerklärung der Senatsinnenverwaltung. Sie sollte die Identität der Beamten schützen.
Die Mitglieder der LKA-Sondereinheiten sind Polizeibeamte, die ihren Dienst in Zivilkleidung oder Uniform tun. Sie sind im Spezialeinsatzkommando (SEK), dem Mobilen Einsatzkommando (MEK) oder der PMS-Einheit ("politisch motivierte Straßengewalt") tätig. Wie genau die Einheiten aufgestellt sind, ist kaum bekannt. Unter anderem greifen sie bei Demonstrationen ein und verhaften. Sie observieren politische Veranstaltungen. Um verdeckte Ermittler im eigentlichen Sinne, die unter falscher Identität operieren und mit Sonderrechten ausgestattet sind, handelt es sich indes nicht.
In seltenen Fällen wird ein Name bekannt, wenn ein Beamter über die Stränge schlägt. Zuletzt im Oktober 2005 Rouwen K., der bei einer linken Demo die Beherrschung verlor und mit dem Schlagstock in die Menge prügelte. Knochenbrüche und Platzwunden waren die Folge.
In einem anderen Fall, in dem gegen Beamte wegen Körperverletzung im Amt ermittelt wird, sind diese bislang anonym. Kritik daran will Polizeipräsident Dieter Glietsch nicht gelten lassen: "Im Zusammenhang mit der Codierung von Polizeibeamten und -beamtinnen muss fein unterschieden werden zwischen dem Status als Zeuge oder als Beschuldigter. Sofern gegen einen Polizeibeamten strafrechtliche Ermittlungen geführt werden, endet die Codierung spätestens mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft." Anwältin Silke Studzinsky, die auch Christian S. vertritt, sieht das nicht ein: "Man kann nicht gegen Beschuldigte als Nummern ermitteln. Es gibt keine Rechtsgrundlage für diese Verfahrensweise."
Die Sperrerklärung im Fall S. sei erlassen worden, weil er mehrfach vorbestraft sei und einer "einschlägig bekannten" Szene angehöre, habe es zur Begründung geheißen, schreibt eine Soligruppe. S.' Verteidigerin Studzinsky kritisierte damals diese Praxis scharf und sprach von einem "Geheimprozess". Die Rechte der Verteidigung seien erheblich beschränkt und der Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren verletzt.
Die Anonymisierung von Polizeizeugen ist kein Einzelfall. Bei einer Umfrage unter Anwälten zählte die Soligruppe 48 codierte Beamte in den vergangenen Jahren. "Wenn ein verdeckter Beamter etwa im Rotlichtmilieu ermittelt und seine Identität geschützt bleibt, kann man das diskutieren", meint Lüko Becker, ein weiterer Anwalt von Christian S.. Allerdings sehe es so aus, "als ob die Ausnahme die Regel wird".
"Solche Einzelfälle muss man durchziehen, weil die Polizei sonst ohne rechtliche Grundlage immer weiter ihre Befugnisse ausweiten kann", sagt Christian S. Wenn es sein muss, will er bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um die Sperrerklärung aufheben zu lassen.
"Aus der Tatsache, dass 48 Codenummern bekannt geworden sind, kann man gar nichts schließen", sagt Glietsch. Das Verfahren werde nicht öfter als früher angewendet, und es sei unproblematisch, weil die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt würden. Jedes Verfahren unterliege der strengen Kontrolle durch Richter und Behörden. Betroffene könnten das Verwaltungsgericht anrufen, was ja auch geschehe.
"Es gibt gute Gründe dafür, dass Beamte in ihrer Arbeit geschützt werden", so der Polizeipräsident. In der Vergangenheit seien in den Bereichen Links- und Rechtsextremismus, Terrorismus und organisierte Kriminalität nicht nur Drohkulissen aufgebaut, sondern auch Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten begangen worden. "Die Beamten können ihre Arbeit nicht fortsetzen, wenn Kriminelle und Extremisten die Möglichkeit haben, sie zu identifizieren", sagt Berlins oberster Polizist: "Entweder machen wir unsere Arbeit, dann müssen wir die Beamten schützen. Oder wir codieren die Beamten nicht, dann können wir unseren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen."
Auch die Berliner Grünen kritisieren diese Praxis. "Es kann nicht sein, dass Beamte im Dunkeln gelassen werden", sagt der innenpolitische Sprecher Volker Ratzmann. Seine Fraktion wolle sich im Innenausschuss die Sachlage genau erklären lassen. Für Ratzmann ist "der Ruch der Geheimniskrämerei der Tod eines jeden demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahrens".


24.10.2006 Der Tagesspiegel
Zeugen mit Perücke
Im Strafprozess treten Polizisten oft anonym auf. Morgen entscheidet darüber das Verwaltungsgericht

Aus Protest gegen die Praxis der Polizei, ihre Beamten bei Gerichtsverhandlungen vermummt und anonym auftreten zu lassen, hat die linke Szene jetzt eine Liste der von der Polizei verwendeten Codenummern ins Internet gestellt. Diese Nummern bekommen Polizisten, die bei Prozessen als Belastungszeugen auftreten müssen. Morgen wird das Verwaltungsgericht über diese in Berlin seit Jahren angewandte Praxis entscheiden. Nach Ansicht des Fraktionschefs der Grünen, Volker Ratzmann, nimmt die Zahl der Codierungen zu. „Diese Aura von Geheimniskrämerei ist der Tod von rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“, sagte der Rechtsanwalt. Er kündigte an, das Thema ins Abgeordnetenhaus zu bringen.
Die Rechtsanwältin eines mittlerweile in erster Instanz verurteilten Linksautonomen will mit der Klage eine Anordnung des Innensenators kippen, nach der LKA-Beamte im Prozess gegen Christian S. als Nummern auftreten durften. Die Innenverwaltung hatte dies mit einer „Gefährdung“ der Beamten begründet, falls Namen und Adresse bekannt würden.
In der Tat ist es in der linken Szene seit langem üblich, Fotos und möglichst auch Namen von „enttarnten“ Zivilpolizisten im Internet zu veröffentlichen. So gibt es seit mehreren Monaten eine Bildergalerie vor allem von Beamten des Berliner Staatsschutzes (LKA5), teilweise auch mit Nennung der Namen. Die Seite nennt sich „Einsatztaktik Berliner Spezialeinheiten bei Demonstrationen“. Für die Innenverwaltung sind derartige Seiten der beste Beweis, dass die Anonymisierung sinnvoll ist. Die Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting, Henrike Morgenstern, sagte, dass „jeder Einzelfall geprüft und abgewogen“ werde, wann ein Zivilfahnder als Nummer, mit Sonnenbrille und Perücke vor Gericht auftrete. Sie wies den Vorwurf zurück, dass die Anonymisierung mittlerweile Standard bei Gerichtsverhandlungen sei.
Die Anwältin von Christian S. will von der Innenverwaltung die Namen der Belastungszeugen mit der Klage erzwingen – um so ihren Mandanten besser verteidigen zu können. S. war Mitte Januar wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Die Codierung der Beamten habe die Verteidigung behindert, da die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen nicht überprüft werden konnte, kritisiert das „Unterstützungskomitee“ von Christian S. Seine Anwältin sieht in der Nummernvergabe ein „Sonderrecht für Zivilfahnder“, hieß es. Dies verstoße fundamental gegen die Strafprozessordnung und die Rechte der Angeklagten. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes sagte gestern, dass der Ausgang des Prozesses bislang völlig offen sei. Jörn Hasselmann


Antifa Infoblatt 3/2006
Codierte und getarnte Zeugen
Rechtsanwältin Silke Studzinsky

Zwei Berliner Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich bei Protesten gegen eine Neonazi-Demonstration in Dresden einen schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. Sie werden nach ihrer Festnahme von zwei Berliner Polizeibeamten belastet, die als Zivilbeamte eingesetzt waren.

Eigentlich also ein ganz normaler Sachverhalt in einem Strafprozess – sollte man meinen. Doch das Verfahren gestaltet sich eigentümlich. Die Polizeibeamten erscheinen bereits in ihrer ersten Vernehmung mit einer Codiernummer ausgestattet; ihre Namen werden nicht genannt. Die Verteidigung versucht wiederholt ihre Namen zu erfahren, um so die Glaubwürdigkeit der Zeugen überprüfen zu können. Einen Tag vor der Hauptverhandlung erließ die Senatsverwaltung für Inneres schließlich eine Sperrerklärung analog zu § 96 StPO mit der Begründung, die Bekanntgabe der Namen würde dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten.
Den Zeugen wurde zudem gestattet, während ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung ihr Äußeres zu verändern. Die Sperrerklärung der Senatsverwaltung stützt sich im Wesentlichen auf zwei Argumentationslinien: Die Beamten (und ihre Familien) seien persönlich gefährdet, da im Falle der Offenlegung ihrer Namen zu befürchten sei, dass diese über das Internet verbreitet werden würden und sie Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt wären. Und zweitens: Die Beamten seien in speziellen Diensteinheiten eingesetzt, die für die operative Bekämpfung der linksextremistischen kriminellen Szene zuständig seien und ihr künftiger Einsatz in diesen Sondereinheiten würde vereitelt werden.
Das erste Argument nimmt Bezug auf § 68 Abs. 3 StPO, wonach Zeugen im Falle einer »Gefährdung für Leben, Leib oder Freiheit« gestattet werden kann, ihren Namen geheim zu halten.Die weitere Begründung der »Gefährdung der weiteren Verwendung« ist §110 b Abs. 3 StPO zu entnehmen. Dies ist eine Sonderregelung für verdeckte Ermittler. Die hiesigen Zeugen sind aber ganz gewöhnliche Polizeibeamte, die unter anderem auch in Uniform auftreten. Sie sind gerade keine verdeckten Ermittler. Die Sperrerklärung enthält aber auch keine Prüfung der individuellen Gefährdung jedes einzelnen Zeugen. Daraufhin begehrte die Verteidigung beim Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung die Feststellung, dass die Sperrerklärung rechtswidrig sei. Sie argumentierte, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen ohne Angabe ihres Namens nicht überprüft werden könne, die Rechte der Verteidigung dadurch erheblich beschränkt und der Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren verletzt sei. Angesichts der erheblichen Strafdrohung gegen einen der Angeklagten (er befand sich zu Beginn der Hauptverhandlung bereits über 10 Monate in Untersuchungshaft) sei die Beschränkung der Verteidigung von besonderem Gewicht. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte auf die Beschwerde hin die erstinstanzliche Entscheidung.
Zwar gab das Verwaltungsgericht zu, daß die erforderliche Interessenabwägung nur in einem einzigen Satz erfolgt und nicht die gesamten Anforderungen erfüllt seien, wie sie das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, erfüllt. Dennoch führe dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung, denn »die Beschränkung der Verteidigungsrechte ist vergleichsweise gering und hat hinter dem Interesse an der Geheimhaltung der Identität der Zeugen zurückzutreten.«
Das Verwaltungsgericht stellte darüber hinaus fest, das § 110 b Abs. 3 StPO über den Wortlaut hinaus nicht nur für verdeckte Ermittler, sondern auch für andere Auskunftspersonen gelte. Im Laufe der Hauptverhandlung stellt sich folgendes heraus: Die codierten Zeugen waren in der Vergangenheit keinerlei Bedrohungen oder Angriffen ausgesetzt. Dennoch traten sie erstmalig in diesem Verfahren mit Codiernummern auf, obwohl sie bereits seit vielen Jahren beim Staatsschutz eingesetzt sind. Sie fühlten sich noch nicht einmal subjektiv durch die Bekanntgabe ihrer Namen persönlich gefährdet. Die Codiernummern wurden durch den Dienstvorgesetzten vergeben, eine Überprüfung der Voraussetzung für die Geheimhaltung der Namen erfolgte nicht. Der Chef der Dienststelle erklärte, dass die ihm unterstellten Beamten und Beamtinnen grundsätzlich alle codiert auftreten.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 14. November 2005 gab der Berliner Innensenator Dr. Körting an, dass eine Codierung »immer nach gründlicher Prüfung des Einzelfalles« erfolge und »die Frage der Codierung nicht von bestimmten Tätergruppen abhängig ist, sondern sich nach der individuellen Gefährdung der Zeugen richtet.« Er konnte allerdings keine Auskunft darüber erteilen, wie viele und in welchen Fällen Codiernummern bisher vergeben worden sind und war folglich auch nicht in der Lage, die Vergabe von Codiernummern zu kontrollieren. In Berlin ist es inzwischen zum Regelfall geworden, daß ganz gewöhnliche zivil und uniformiert auftretende PolizeibeamtInnen des Staatsschutzes unter Codiernummern auftreten. Diese Praxis unterliegt keiner tatsächlichen Kontrolle durch die dienstvorgesetzte Innenbehörde, ja die Senatsverwaltung wird offenbar nicht einmal über die Fälle informiert. Vielmehr vergibt jedeR EinsatzleiterIn der Polizei eigenmächtig Codiernummern, und wie man im vorliegenden beispielhaften Fall sieht, ohne eine individuelle Gefährdungsprüfung vorzunehmen. Auch objektive und/oder subjektive Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der einzelnen PolizeibeamtInnen werden nicht geprüft.
Die Ausnahme- und Sonderregelungen in der StPO für verdeckte Ermittler, die eigentlich restriktiv gehandhabt werden müssen, werden damit in unzulässigerweise auf alle Auskunftspersonen ausgeweitet. Die vorliegend beschriebene Hauptverhandlung gestaltete sich dementsprechend kurios. Fragen an die Zeugen, die über ihre Angaben in ihren polizeilichen Vernehmungen hinausgingen, wurden verweigert. Eine tatsächliche Aufklärung des Sachverhalts war ausgeschlossen. Damit wird ein wesentliches und grundlegendes Recht der Verteidigung in einem rechtsstaatlichen Verfahren, nämlich die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können, mit einem Handstreich weggewischt.
Die Ausnahme wird zur Regel. Dies ist umso problematischer, wenn es sich wie hier um BeamtInnen von Sondereinheiten wie dem Staatsschutz handelt, die durch ihre Spezialisierung regelmäßig ein besonderes Verfolgungsinteresse entwickeln. Eine solch einschneidende Praxis wird eigenmächtig und unkontrolliert von den jeweiligen Dienstvorgesetzten ausgeübt und entspricht nicht den Anforderungen der Senatsinnenverwaltung.

Ein Richter (Dr. Peter Faust; Vorsitzender des Deutschen Richterbundes in Berlin und Vorsitzender Richter am Landgericht), ein Abgeordneter (Volker Ratzmann; Rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus) und eine Strafverteidigerin (Silke Studzinsky) diskutierten am 23. Mai 2006 in Berlin aus ihren unterschiedlichen Perspektiven mit knapp 200 Leuten auf einer Veranstaltung die Rechtmäßigkeit und Legitimität der gängigen Praxis, Berliner PolizeibeamtInnen in politischen Kontexten vor Gericht anonym erscheinen zu lassen. Die »Kritischen JuristInnen« an der Freien Universität hatten sich entschieden, diese Veranstaltung durchzuführen, um das Thema und die »Vergeheimdienstlichung « von einfacher Polizeiarbeit zu thematisieren und unter StrafverteidigerInnen populär zu machen, da das außergewöhnliche Instrument PolizeibeamtInnen in Gerichtsverfahren anonym auftreten zu lassen und sie von ihrer generellen Aussagepflicht zu befreien, zu oft und meist unhinterfragt angewandt wird. Richter Faust verwies auf die Möglichkeit der RichterInnen bei schlechter Beweislage durch eingeschränkte Aussagegenehmigungen der ZeugInnen entsprechend auch nur eingeschränkt Urteile sprechen zu können, sprich Angeklagte freizusprechen sofern die Beweisaufnahme (dazu gehört auch die Glaubwürdigkeit der ZeugInnen überprüfen zu können) stark beeinträchtigt ist. Die Begründung, dass die spezielle Tätigkeit der LKA BeamtInnen nach ihrer Identifizierung nicht mehr ausgeübt werden kann, reiche für eine Codierung nicht aus. Volker Ratzmann bewertete das Vorgehen bestimmte Szenen prinzipiell als »gefährlich « und daher die ZeugInnen gegen sie »gefährdet « einzustufen als unzulässig, da eine Stimmungsmache gegen politische Strömungen durch falsche Gefährderprognosen RichterInnen und SchöffInnen negativ beeinflusse. Die polizeiliche Amtsweitung für eine »perfekte « Kriminalitätsbekämpfungseffizienz blende die realen Bedingungen und die Grundrechte der BürgerInnen völlig aus.

RAV Rundbrief 96
Codierte Zeugen - ein Schritt in den Geheimprozess

Silke Studzinsky

Zwei Berliner Angeklagten wird vorgeworfen, bei Protesten gegen eine Nazi-Demonstration in Dresden gemeinschaftlich eine Flasche in Richtung einer Polizeikette geworfen zu haben. Sie werden nach ihrer Festnahme durch eine zivile Einheit von zwei Berliner Polizeibeamten belastet. Eigentlich ein ganz normaler Sachverhalt in einem Strafprozess – so sollte man meinen.
Doch das Verfahren gestaltet sich eigentümlich: Die als Zeugen auftretenden Polizeibeamten waren bereits in der ersten polizeilichen Vernehmung mit einer Codiernummer ausgestattet; ihre Namen wurden nicht genannt. Die Verteidigung versuchte erfolglos ihre Namen zu erfahren, um die Glaubwürdigkeit der Zeugen überprüfen zu können. Einen Tag vor der Hauptverhandlung erließ die Senatsverwaltung für Inneres eine Sperrerklärung gemäß § 96 StPO analog, mit der Begründung, die Bekanntgabe der Namen würde dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten. Den Zeugen wurde zudem gestattet, während ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung ihr Äußeres zu verändern.

Die Sperrerklärung der Senatsverwaltung für Inneres stützte sich im Wesentlichen auf zwei Argumentationslinien:

1. Die Beamten (und ihre Familien) seien persönlich gefährdet, da im Falle der Offenlegung ihrer Namen zu befürchten sei, dass diese über das Internet verbreitet und sie Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sein würden.

2. Die Beamten seien in speziellen Diensteinheiten eingesetzt, die für die operative Bekämpfung der linksextremistischen kriminellen Szene zuständig seien, und ihr künftiger Einsatz in diesen Sondereinheiten würde vereitelt werden.

Das erste Argument nimmt Bezug auf § 68 Abs. 3 StPO, wonach Zeugen im Falle einer „Gefährdung für Leben, Leib oder Freiheit“ gestattet werden kann, ihren Namen geheim zu halten. Die weitere Begründung der Gefährdung der weiteren Verwendung ist § 110 b Abs. 3 StPO zu entnehmen. Dies ist eine Sonderregelung für verdeckte Ermittler.1 Die hiesigen Zeugen indes sind ganz gewöhnliche Polizeibeamte, die unter anderem auch in Uniform auftreten. Sie sind daher gerade nicht als verdeckten Ermittler aufgetreten.

Daraufhin begehrte die Verteidigung beim Verwaltungsgericht2 im Wege der einstweiligen Anordnung die Feststellung, dass die Sperrerklärung rechtswidrig sei. Sie argumentierten, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen so nicht überprüft werden könne, die Rechte der Verteidigung dadurch erheblich beschränkt und der Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren verletzt seien; zudem habe die Beschränkung der Verteidigung angesichts der erheblichen Strafdrohung gegen einen der Angeklagten – er befand sich zu Beginn der Hauptverhandlung bereits über zehn Monate in Untersuchungshaft – ein besonderes Gewicht. Die Sperrerklärung enthielt zudem auch keine Prüfung der individuellen Gefährdung der einzelnen Zeugen.

Das Verwaltungsrecht wies den Antrag zurück. Das Oberverwaltungsgericht3 bestätigte auf die Beschwerde hin die erstinstanzliche Entscheidung. Zwar gab das Verwaltungsgericht zu, dass die erforderliche Interessenabwägung nur in einem Satz erfolgt und nicht die gesamten Anforderungen erfüllt seien, wie sie das Bundesverfassungsgericht4 aufgestellt hat. Dennoch führe dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung, denn „die Beschränkung der Verteidigungsrechte ist vergleichsweise gering und hat hinter dem Interesse an der Geheimhaltung der Identität der Zeugen zurückzutreten.“ Das Verwaltungsgericht stellte darüber hinaus fest, dass § 110 b Abs. 3 StPO über den Wortlaut hinaus nicht nur für verdeckte Ermittler, sondern auch für andere Auskunftspersonen gelte.

Im Laufe der Hauptverhandlung stellte sich folgendes heraus:

- Die codierten Zeugen waren in der Vergangenheit keinerlei Bedrohungen oder Angriffen ausgesetzt. Dennoch traten sie in diesem Verfahren nun mit Codiernummern auf, obwohl sie bereits seit vielen Jahren beim Staatsschutz eingesetzt sind. Sie fühlten sich auch subjektiv durch die Bekanntgabe ihrer Namen nicht persönlich gefährdet.
- Die Codiernummern wurden durch den Dienstvorgesetzten vergeben. Eine Überprüfung der Voraussetzung für die Geheimhaltung der Namen erfolgte nicht.
- Der Chef der Dienststelle erklärte, dass die ihm unterstellten Beamten grundsätzlich alle codiert auftreten.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 14. November 20055 gab der Berliner Innensenator Körting an, dass eine Codierung „immer nach gründlicher Prüfung des Einzelfalles“ erfolge und „die Frage der Codierung nicht von bestimmten Tätergruppen abhängig ist, sondern sich nach der Gefährdung der Zeugen“ richte. Der Innensenator konnte allerdings keine Auskunft darüber erteilen, wieviele und in welchen Fällen Codiernummern bisher vergeben worden sind und war folglich auch nicht in der Lage, die Vergabe von Codiernummern zu kontrollieren.

In Berlin ist es inzwischen zum Regelfall geworden, dass ganz gewöhnliche, zivil und uniformiert auftretende Polizeibeamte des Staatsschutzes unter Codiernummern auftreten. Diese Praxis unterliegt keiner tatsächlichen Kontrolle durch die dienstvorgesetzte Innenbehörde. Die Senatsverwaltung wird offenbar nicht einmal über die Fälle informiert. Vielmehr vergibt jeder Einsatzleiter der Polizei eigenmächtig Codiernummern und, wie man im vorliegenden beispielhaften Fall sieht, ohne eine individuelle Gefährdungsprüfung vorzunehmen. Auch objektive und/oder subjektive Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der einzelnen Polizeibeamten werden nicht geprüft. Die Ausnahme- und Sonderregelungen in der StPO für verdeckte Ermittler, die eigentlich restriktiv gehandhabt werden müssen, werden damit in unzulässigerweise auf alle Auskunftspersonen ausgeweitet.

Die vorliegend beschriebene Hauptverhandlung gestaltete sich dementsprechend kurios. Fragen an die Zeugen, die über ihre Angaben in ihren Vernehmungen im Ermittlungsverfahren hinausgingen, wurden verweigert. Eine tatsächliche Aufklärung des Sachverhalts war ausgeschlossen. Damit wird ein wesentliches und grundlegendes Recht der Verteidigung in einem rechtsstaatlichen Verfahren, nämlich die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können, mit einem Handstreich weggewischt. Die Ausnahme wird zur Regel. Dies ist umso problematischer, wenn es sich, wie hier, um Beamte von Sondereinheiten wie dem Staatsschutz handelt, die durch ihre Spezialisierung regelmäßig ein besonderes Verfolgungsinteresse entwickeln. Wie das hiesige Beispiel zeigt, wird diese einschneidende Praxis eigenmächtig und unkontrolliert von den Dienstvorgesetzten ausgeübt und entspricht nicht den Anforderungen der Senatsinnenverwaltung.

1 Verdeckte Ermittler treten unter einer Legende auf. Ihr Einsatz ist nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 110 a StPO) und mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft zulässig. Schwerer Landfriedensbruch zählt dazu nicht.
2 Verwaltungsgericht Berlin, VG 1 A 244.05.
3 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, OVG 11 S 48.05.
4 BVerfG NJW 1981, 1724 ff.
5 Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 15/ 12 975


Polizeiticker 14.06.2006
Ermittlungen gegen Polizisten

Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen ihrer Mitarbeiter wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Dem 32-jährige Polizeiobermeister wird vorgeworfen, im vergangenen Mai am Rande einer Fortbildungsveranstaltung im Gespräch mit Kollegen rechtsextremistische, verfassungsfeindliche Überzeugungen offenbart zu haben. Gegen den Beamten wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen. Er ist mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert.

Polizei-Angestellter verschickte ausländerfeindliche E-Mails

Gegen einen 44 Jahre alten Angestellten des Berliner Landeskriminalamtes ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet worden.
Der Mann, der im Bereich Kriminaltechnik beschäftigt ist, hatte im Mai E-Mails mit ausländerfeindlichem Inhalt an Kollegen versandt. Dabei handelte es sich um einen fiktiven Fragebogen, der auch mit dem amtlichen Berlin-Logo versehen war. Dem Angestellten drohen nun unter anderem arbeitsrechtliche Konsequenzen.


2/2006 Rote Hilfe Zeitung
„Lange Untersuchungshaft dient verfahrensfremden Zwecken"
Interview mit Rechtsanwältin Silke Studzinsky zum Verfahren gegen Christian und Leila#

Im Januar 2006 wurden im Rahmen des Naziaufmarsch zum 6o. Jahrestag der Bombardierung Dresdens zwei AntifaschistInnen aus Berlin verhaftet. Sie hatten auf der Brühlschen Terrasse gestanden und mit anderen gegen den Aufmarsch der Nazis demonstriert. Polizeibeamte in Zivil wollen gesehen haben, wie Christian in dieser Situation eine Flasche geworfen haben soll. Leila soll ihm „Steine zugereicht" haben. Beide wurden später ebenfalls von Beamten in Zivil festgenommen. Christian blieb elf Monate in Untersuchungshaft, bis er am ii. Januar 2006 vom Amtsgericht Tiergarten wegen „besonders schweren Landfriedensbruchs" (Widerstand und Waffenbesitz) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde. Leila wurde zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Verfahren weist einige Besonderheiten auf, über die uns Rechtsanwältin Silke Studzinsky Auskunft gab.

Christian und Leila waren nach § 125a StGB („besonders schwerer Landfriedensbruch") angeklagt. Was beinhaltet dieser Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft und inwiefern sehen Sie es als gerechtfertigt an, dass sie wegen dieses Deliktes angeklagt wurden?

Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall setzt voraus, dass Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen werden. Die Besonderheit hier war, dass Christian und Leila auf der Treppe mit vielen anderen Leuten standen. Die Treppe war unten von der Polizei abgesperrt und an den Seiten baulich abgetrennt von den Leuten auf dem Platz. Von der Treppe aus sind keinerlei Gewalttätigkeiten ausgegangen, was durch Polizei-Videos dokumentiert wurde. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft sie wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

Das Gericht ging davon aus, dass am Terras senufer, also in einiger Entfernung von der Treppe, Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus begangen wurden. Es käme nicht darauf an, dass die Angeklagter sich nicht in dieser Menge befunden haben denn „der Täter eines Landfriedensbruchs muss nicht Teil der Menschenmenge sein, sondern kann sich auch als Außenstehende oder aus einer weiteren friedlichen Menschenmenge heraus an solchen Gewalttätigkeiten beteiligen."
Dies stellt eine uferlose Ausweitung des Tatbestandes des schweren Landfriedensbruch dar und ist nicht mehr vom rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot gedeckt.

Ein weiteres interessantes Detail dieses Prozesses waren die Belastungszeugen der Anklage.

Sämtliche Polizeizeugen waren von Beginn des Ermittlungsverfahrens an mit Nummern codiert, das heißt wir haben ihre tatsächlichen Namen nicht erfahren und konnten so ihre Glaubwürdigkeit auch nicht überprüfen. Es war den Zeugen auch gestattet, ihr Äußeres zu verändern, also Bart, Brille Haartracht etc zu tragen.
Es handelte sich bei den Zeugen um ganz normale Polizeibeamte, die sowohl in Zivil als auch in Uniform auftraten.
Die Vergabe von Codenummern liegt außerhalb jeglicher Kontrolle durch die vorgesetzte Behörde, die Senatsverwaltung für Inneres. Der Innensenator Dr. Körting hat, wie sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage ergibt, keinen Überblick, wann und wie oft, wie lange und aus welchen Gründen Zeugen codiert werden. Voraussetzung für eine Codierung soll aber die individuelle Einzelfallprüfung einer Gefährdung eines Zeugen sein. Eine pauschale Codierung zum Beispiel nach Tätergruppen oder Delikten werde lau Dr. Körting nicht vorgenommen und sei auch nicht zu begründen. In diesem Fall nun stellte sich heraus, dass ohne eine Einzelfallprüfung und ohne konkrete individuelle Gefährdung die Zeugen unter Codiernummern auftraten. Weder fühlten sie sich gefährdet noch wurden sie jemals in dienstlichem Rahmen bedroht.
Da ich weiterhin die Namen der Zeugen verlangt hatte, erließ dann einen Tag vor Beginn der Hauptverhandlung die Senatsverwaltung für Inneres eine Sperrerklärung. Gegen diese Sperrerklärung bin ich vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen mit dem Ziel, festzustellen, dass sie rechtswidrig ist. Doch das Verwaltungsgericht hat das ureigene und zentrale Recht der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu überprüfen, geringer bewertet als die angebliche allgemeine Gefährdungslage der Zeugen. Das Oberverwaltungsgericht hat dies bestätigt. Dies ist ein gravierender Einschnitt und eine massive Beschränkung von Verteidigungsrechten. Hier hatten Zeugen auch noch eine derart eingeschränkte Aussagegenehmigung, dass nahezu die Beantwortung jeder Frage abgelehnt wurde mit dem Hinweis auf die fehlende Aussagegenehmigung. Eine Aufklärung ist auf diese Art und Weise nicht mehr möglich gewesen. Die Exekutive hat dieses Verfahren bestimmt, gelenkt und kontrolliert. Die Code-Cops wurden trotzdem gehört und ihre Aussagen hatten für den Ausgang des Verfahrens eine erhebliche Rolle gespielt, obwohl Christian und Leila vor allem anhand der Videomitschnitte nichts nachgewiesen werden konnte.

Christian hat lange in Untersuchungshaft gesessen, obwohl seine gesundheitliche Situation nicht die beste ist. Es ging allerdings nur um einen angeblichen Flaschenwurf. Wie kam es zu dieser langen U-Haft?

Die Untersuchungshaft war unverhältnismäßig lang, wenn man bedenkt, dass nach spätestens sechs Monaten eine Hauptverhandlung beginnen soll. Das Verfahren ist durch die Staatsanwaltschaft maßgeblich verzögert worden. Zwar war die Anklage bereits Mitte Juni 2005 geschrieben worden, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft versucht, eine Eröffnung vor dem Landgericht statt vor dem Amtsgericht zu erreichen. Dadurch ist der Prozess um mehrere Wochen verschleppt worden. Wenn man das Urteil der ersten Instanz, ein Jahr Freiheitsstrafe für Christian, der Untersuchungshaft von elf Monaten gegenüberstellt, muss man daraus schließen, dass die lange Dauer der Untersuchungshaft verfahrensfremden Zwecken gedient hat.

Wie bewerten Sie dieses Verfahren?

Dieser Prozess hat in vielerlei Hinsicht neue Maßstäbe gesetzt: Die Verteidigungsrechte sind durch die Exekutive ohne eine wirkliche Kontrolle beschränkt, das Gericht an einer Aufklärung gehindert worden. Beweismittel wie Videos sind einfach vernichtet worden, ebenfalls völlig unkontrolliert, obwohl sie den Tatzeitpunkt und Tatort betrafen und dies noch mit der zynischen Begründung, dass Straftaten ja nicht erkennbar waren. Hinzu kommt eine extreme Ausweitung der Anwendung des Tatbestandes des schweren Landfriedensbruchs, der, sollte das Urteil rechtskräftig werden, in Zukunft die Verfolgung von Personen ermöglicht, die weit weg vom Tatgeschehen sind oder auch noch nicht einmal am Tatort.

Wie geht es weiter?

Wir haben Rechtsmittel eingelegt und gehen davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird.

Vielen Dank www.freechristian.de.vu
Rote Hilfe Berlin Kontonummer: 7189590600 BLZ 100 200 00 Stichwort: Christian S.


06.06.2006 Berliner Zeitung
Demonstranten werfen der Polizei Übergriffe vor
Bei den Protesten gegen Hartz IV gab es Ausschreitungen

Bei der Demonstration gegen Massenarbeitslosigkeit und Sozialabbau ist es zu Rangeleien mit der Polizei gekommen. Mehrere tausend Menschen demonstrierten am Sonnabend in Mitte gegen Sozialabbau. Die Polizei zählte rund 4 000 Teilnehmer, der Veranstalter sprach von mehr als 15 000 Demonstranten.
An der Tucholsky-/Ecke Oranienburger Straße kam es zu Tumult, als Polizisten Transparente beschlagnahmten, die entlang des Zuges getragen wurden und auf einer Länge von rund zehn Metern miteinander verknotet waren. Dies war ein Verstoß gegen die Versammlungsauflagen der Polizei, die Transparente von maximal 1,50 Metern erlaubte. Die Polizisten sahen darin "einen Sichtschutz für Personen, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen wollten". Die eingesetzten Antikonflikt-Teams der Polizei redeten erfolglos auf die Transparentträger ein. Es gab Rangeleien, bei denen nach Polizeiangaben acht Beamte leicht verletzt und fünf Demonstranten festgenommen wurden. An der Dircksenstraße wurden Polizisten auch mit Farbeiern beworfen.
Bei den Auseinandersetzungen kam es offenbar zu Übergriffen durch Polizisten auf friedliche Demonstranten. So berichtet der 50-jährige Klaus Finneiser aus Woltersdorf, er habe von einem Polizisten einen Faustschlag ins Gesicht erhalten. "Ich habe nur gesagt, dass ich zu meiner Frau wolle, die ein Stück weg war. Da hat er zugeschlagen." Der Ägyptologe hat jetzt eine dicke Lippe. "Meine Frau, die 54 Jahre alt ist, erhielt von einem Be
amten einen Kniestoß in den Unterleib", sagte er. "Und wir sehen nun wahrlich nicht aus wie gewaltbereite Autonome." Finneiser will Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt erstatten.
Während die Polizei sagt, dass sie von Demonstranten mit Tritten und Schlägen angegriffen wurde, behauptet Mitveranstalter Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland, Beamte seien wahllos gewalttätig gegen junge und ältere Demonstranten vorgegangen. "Es gab mehrere Kopfverletzungen, einen Nasenbeinbruch unter den Demonstrationsteilnehmern."
Derweil beschäftigt die Polizei eine Fotosequenz der Nachrichtenagentur ddp. Sie zeigt einen Polizisten, der nach einem Demonstranten schlägt. "Das wird man sich genau anschauen müssen", hieß es aus dem Präsidium. Nicht in jedem Fall könne man von einem Schlag "im Sinne von Prügel" sprechen. Denkbar sei, dass der Beamte "eine Schocktechnik" einsetzte. Diese leichteren Schläge seien etwa im Kampfsport üblich, um den Gegenüber abzulenken. So sei es diesmal offenbar darum gegangen, dass er das Transparent loslässt. Das Landgericht habe derartiges Vorgehen bereits gebilligt.


ZECK 132 - April 2006
Geschenke an den Repressionsapparat
Welchen Sinn machen eigentlich Fotos von Demos und Aktionen im Internet?

Im März wurde in Hamburg ein Genosse wegen angeblicher Tritte gegen einen Bereitschaftsbullen auf einer Wasserturm Demo im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Prozess sagte ein P-Schicht Zivi, dass er den Beschuldigten auf Fotos veröffentlicht bei Indymedia einen Tag nach der Demo eindeutig identifiziert hätte. Das Foto, zu allem Überfluß auch noch betitelt mit "Hier seht ihr den Durchbruchsversuch", zeigte eine Konfrontation zwischen Bepos und den ersten Demoketten am Eingang des Schanzenparkes. Auch in anderen Städten ist es durch Film und Fotoaufnahmen, die den Bullen zum Teil zufällig in die Hände gefallen sind, zu , Verurteilungen gekommen.
Allgemein stellt sich die Frage, warum und mit welcher Bestimmung in letzter Zeit zunehmend auf Demos von Teilnehmerlnnen fotografiert wird. Es gibt natürlich gute Gründe dafür wie z.B. um , Bullenübergriffe zu dokumentieren, Zivis zu outen oder auch nur um authentisches Layout Material für die nächste Broschüre zu bekommen. Leute, die auf Demos diese Aufgabe übernehmen, sollten sich ihrer Verantwortung und auch ihrer Gefährdung bewusst sein. Wenn Leute allerdings per- manent in die Demo fotografieren, um den Daheimgebliebenen zeigen zu können, wie toll alles war und was alles passiert ist, dann ist das politisch sinnlos und gefährlich, dann sollten Kamera und Fotohandy zu Hause bleiben.
Auf Demos
Alle, die auf Demos relativ offen fotografieren, machen sich und die Kamera unter Umständen zum Objekt der Begierde der Bullen. Zum einen werden Bullen ungern selbst fotografiert, vor allen Dingen nicht bei Übergriffen und Festnahmen. Zum anderen wissen sie sehr genau, dass beschlagnahmtes Fotomaterial oft mehr hergibt als ihr eigenes, bzw. dazu benutzt werden kann ihr Dokumentationsmaterial zu ergänzen. Eine Kamera oder ein Fotohandy ist schnell beschlagnahmt und in so einer Situation ist es, unmöglich, alle Daten zu löschen, heißt, alle Aufnahmen fallen unbearbeitet in die Hände der Bullen. Das gleiche gilt bei einer möglichen Festnahme aus einem ganz anderen Grund. Finden sie bei einer Leibesvisitation eine Kamera, wird das Material natürlich auch ausgewertet.
Auch wenn das Fotografieren auf Demos für Leute zehn Mal gutgegangen ist, ist der Schaden immens und nicht rückgängig zu machen, sollte es beim elften Mal schief gehen.
Fotos im Internet
Eins sollte klar sein. Jedes Foto, das ins Netz gestellt wird, ist auch Material für die Bullen. Das Auswerten von Indymedia gehört je nach Anlass bei P-Schicht, Staatsschutz und Verfassungsschutz zum Alltag.
Dabei kann ihnen jedes Foto wichtig sein, sei es für sich allein genommen vermeintlich "harmlos", weil ja unter Umständen nichts strafbares zu sehen ist. Trotzdem kann es für den Repressionsapparat gerade das fehlende Foto für einen bestimmten Ablauf sein, den sie dann durch eigenes Dokumaterial, Fernsehaufnahmen, beschlagnahmte Kameras und schließlich durch Fotos im Internet lückenlos belegen können.
DasVerpixeln von Gesichtern auf Fotos im Netz schützt die abgebildeten Personen nur minimalst und oberflächlich vor einer Identifizierung. Das Gesicht mag vordergründig das eindeutigste Merkmal einer Person sein, aber für das Auswerten von Fotomaterial und für Identifizierungen durch die Bullen ist es nur eines von vielen. Wiedererkennbare und auffällige Merkmale an der Kleidung, das Umfeld der betreffenden Personen auf den Fotos, Körpergröße usw. sind für die Bullen, wenn sie wollen, eindeutige Identifizierungskriterien.
Alle kennen das: Fotos von der Demo ankucken und versuchen so viele Vermummte wie möglich zu erkennen. Das Ergebnis ist fast immer das gleiche, alle Bekannten werden trotz Vermummung erkannt. Nun sind wir leider alle für Staatsschutz und im Schanzenviertel vor allen Dingen für die P-Schicht Schergen sozusagen Bekannte. Da nützt ein verpixeltes Gesicht erstmal nichts. Außerdem ist die Qualität von Digitalfotos meistens so gut, dass mit den entsprechenden Programmen die winzigsten Details von Kleidung sichtbar, kleinste Schriftzüge lesbar gemacht werden können. Eine Person auf einem Digitalfoto tatsächlich unkenntlich zu machen heißt also mehr als nur das Gesicht zu verpixeln oder einen Balken über die Augen zu legen. Bleibt die Frage nach dem Sinn dieser Internet-Veröffentlichungen von Fotos. Die meisten Bilder, die in der letzten Zeit nach Demos im Netz standen, hatten offensichtlich nur den Zweck, das allgemeine Geschehen auf und um die Demo herum anschaulicher zu machen. Angesichts des Schadens, der damit unbeabsichtigt angerichtet werden kann, halten wir das in den meisten Fällen für schlichtweg überflüssig. Berichte über den Ablauf von Demos und Aktionen, Einschätzungen und Diskussionen darum sind sinnvoll und können oft genug politisch voranbringen. (Auch wenn wir glauben, dass im anonymen Medium Internet nicht alle Diskussionen geführt werden können.Vorsichtig ausgedrückt: Es ist einfach unkontrollierbar, wer welche Diskussionen aus welchem Interesse in welche Richtung treibt.) Fotos können das ganze anschaulicher machen. Das bedarf allerdings eines sehr genauen Umgangs und das Abwägen des Risikos.
Sollte es Fotos von Bullenübergriffen geben, künstlerisch wertvolle Aufnahmen von Schnüfflern und Spitzeln oder Bilder, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie möglicherweise in Prozessen noch gebraucht werden können, dürfen die auf keinen Fall sofort im Netz auftauchen, nur weil sie einen vermeintlich hohen Unterhaltungswert haben. Sind sie erst einmal öffentlich, können sie in der Regel nicht mehr verwendet werden. Diskutiert mit anderen darüber, wie mit solchen Bildern umgegangen werden kann, sprecht Antirepressionsgruppen oder Anwältinnen an. Auf den meisten Demos gibt es Leute, die (hoffentlich) verantwortungsvoll und eingebunden in Strukturen, Dokumentationsaufgaben übernehmen. Es ist politisch überflüssig, dass aus reinem Privatvergnügen auf Demos andauernd alles fotografiert wird und die Bilder gedankenlos ins Netz gestellt werden. Es gefährdet überflüssigerweise. Schluss damit.

Antirepressionsgruppe Wasserturm


Lichtblick 1/2006
Wie frei darf eine Gefangenenzeitschrift sein ?
Juristische Anmerkungen zu Turbulenzen um„der lichtblick", Ausgabe Nr. 1/2006

von Dr.Matthias Zieger

Die vorliegende Ausgabe des Lichtblicks kommt spät und in etwas anderer Fassung als ursprünglich geplant. Die Gewerkschaft Strafvollzug - B SBD - frohlockt in einem Faltblatt von März 06: „Personalrat stoppt aktuelle Ausgabe ,der lichtblick'. Bedienstete seien beleidigt, diffamiert und der Begehung von Straftaten beschuldigt worden.

Was ist wirklich passiert
und warum ist es geschehen?

Am Freitag, 24.2.06, betrat gegen 13.30 Uhr ein Beamter die Redaktionsräume und forderte die beiden anwesenden Redaktionsmitglieder Dirk Stephan und Michael Schmidt auf, die Räume zu verlassen. Zunächst erhielten beide keine andere Auskunft als die, dass „der lichtblick" auf Anweisung der Anstaltleitung nicht weiter verteilt und ausgeliefert werden dürfe. Am Montag werde entschieden.

Das war so noch nicht vorgekommen: Ein Eingriff in die Pressefreiheit ? Zensur ? Und das alles ohne Begründung im Vorgriff auf eine noch gar nicht getroffene Entscheidung? Die Vorsitzende des lichtblick-Fördervereins protestierte noch am gleichen Tag per Fax bei der Anstaltsleitung gegen den Eingriff in die Rechte der Redaktionsgemeinschaft, der Vorsitzende des Berliner Vollzugsbeirats schaltete sogar den Deutschen Presserat ein.

Am 27.02.06 kam die schriftliche Begründung durch den Anstaltsleiter: Er sehe sich verpflichtet, Strafftaten zu unterbinden, die aus dem Vollzug heraus begangen werden (§ 2 S. 2 StVollzG). Titelbild und Passagen in fünf einzeln aufgeführten Beiträgen würden Justizvollzugsbeamte generell verunglimpfen. Strafanzeige sei erstattet worden. Mildere Maßnahmen, z.B. Schwärzung einzelner Sätze, seien nicht ausreichend, die ganze Ausgabe müsse angehalten werden. Nun war auch Rechtsrat gefragt, ein Anwalt wurde eingeschaltet:

Wie frei ist eine Gefangenenzeitung,
welche Befugnisse hat der Anstaltsleiter?

• Nach Art. 5 Grundgesetz und § 1 Landespressegesetz ist die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, eine Zensur findet nicht statt, der Pressefreiheit sind Schranken nur gesetzt durch die allgemeinen Gesetze, die Bestimmungen des Jugendschutzes und das Recht der persönlichen Ehre. Wegen der Bedeutung der Meinungsfreiheit müssen diese einschränkenden Gesetze wiederum so ausgelegt werden, dass sie die Pressefreiheit möglichst weitgehend erhalten. (1).

• Die Pressefreiheit gilt grundsätzlich auch für Zeitungen in rechtlich besonders ausgestalteten Einrichtungen, z.B. für Werks- oder Schüler- oder Gefangenenzeitungen (2).
• Im Redaktionsstatut des „lichtblick" wird die Zeitschrift als „unabhängig und unzensiert" bezeichnet. „Form, Inhalt und Gestaltung werden von der Redaktionsgemeinschaft bestimmt. " „Herausgeber , des lichtblick ` ist ein aus Gefangenen der Strafanstalt Tegel gebildete Redaktionsgemeinschaft." Sie „betreibt eigenverantwortlich den Vertrieb des lichtblick`. " In der Begleitverfügung des Anstaltleiters zum Redaktionsstatut heißt es: „Die Anstaltleitung enthält sich der Kontrolle über Form, Inhalt und Gestaltung, des lichtblick `. " (3)

Danach scheint klar zu sein, dass es dem Anstaltsleiter nicht erlaubt ist, sich als Zeitungskontrolleur zu betätigen. Also auf zur Strafvollstreckungskammer mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Aufhebung des Auslieferungsverbots)?

Das Ergebnis der Durchsicht der wenigen Entscheidungen und Kommentarstimmen zur Rechtsstellung von Gefangenenzeitschriften rät aber zur Vorsicht: Entgegen dem ersten Eindruck ist es nicht sicher, dass die gerichtliche Auseinandersetzung gewonnen wird. Vielmehr droht ein jahrelanger kostspieliger Gang durch die Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

• Man ist sich unter den Juristen zunächst einig, dass immer dann, wenn der Anstaltsleiter die Zeitschrift herausgibt und die Gefangenen nur mit der Gestaltung beauftragt sind, sich das Problem der Pressefreiheit gar nicht stellt, denn auch in der Presse außerhalb der Anstaltsmauern bestimmt der Herausgeber die Ausrichtung seiner Zeitung, er ist Träger der Pressefreiheit, interne Maßnahmen gegenüber angestellten Redakteuren oder Journalisten fallen nicht in den Schutzbereich des Art. 5 GG (4).
„der lichtblick" wird in der JVA Tegel aber von Gefangenen herausgegeben und erfreut sich deshalb bei seinen Lesern auch einer viel größeren Akzeptanz als eine von vornherein durch den Anstaltsleiter als Herausgeber auf Hofberichterstattung eingestimmte Zeitung (5).

• Aber auch den „echten" Gefangenenzeitschriften wird zum Teil deshalb, weil sie im Bereich der Gesamtverantwortung des Anstaltsleiters (§ 156 StVollzG) erstellt werden und Teil der Gefangenenmitverantwortung sein sollen, deren genaue Gestaltung wiederum im Ermessen des Anstaltsleiters steht (§ 160 StVollzG), die Pressefreiheit abgestritten (6): Es darf nach dieser Auffassung keinen von der Anstaltsleitung unkontrollierten Freiraum in der Haftanstalt geben (7).

Diese Auffassung ist verfassungsrechtlich schwer haltbar. Eine Verantwortlichkeit des Anstaltsleiters für die Wahrnehmung von Grundrechten enthält § 156 StVollzG gerade nicht, eine Ermächtigung zur Einschränkung von Grundrechten von Gefangenen lässt sich aus dieser Vorschrift auch nicht herleiten, vielmehr darf der Anstaltsleiter seine Verantwortung nur unter Beachtung der Grundrechte, der allgemeinen Gesetze und der speziell den Strafvollzug regelnden Gesetze ausüben. Die Vorschrift des § 160 StVollzG soll den Gefangenen Mitwirkungsrechte eröffnen, ohne dass diese im einzelnen festgelegt oder festgeschrieben werden. Diese Vorschrift taugt deshalb erst recht nicht als Grundlage für eine sonst nicht zu rechtfertigende Grundrechtsbeschränkung.

• Das Strafvollzugsgesetz enthält Vorschriften, die Grundrechte der Gefangenen einschränken. Deshalb wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass sich eine Kontrollbefugnis des Anstaltsleiters über Inhalt und Gestaltung von Gefangenenzeitungen aus § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG ergibt. Nach dieser Vorschrift dürfen Gefangenen außerhalb von speziellen Regelungen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zu Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Anstalt unerlässlich sind. Eine solche Störung soll insbesondere dann Eingriffe in den Inhalt von Gefangenenzeitschriften rechtfertigen, wenn anonyme unbewiesene belastende Aussagen über Justizvollzugsbeamte abgedruckt werden (8).

Auch dieser Ansatz ist aber problematisch: Grundrechtsbeschränkungen bedürfen eines eindeutigen, klaren Gesetzes; Generalklauseln wie § 4 Abs. 2 S. 2 reichen dafür nicht aus (9). Im übrigen gehört es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Pressefreiheit, gerade auch überzogene, ja sogar „unsägliche" Meinungsäußerungen zu gestatten, solange sie nicht Strafgesetze und die persönliche Ehre verletzen (10).

• Deshalb darf der Anstaltsleiter nur dann eingreifen, wenn Beiträge in der Zeitschrift die Grenzen überschreiten, die entweder direkt in Art. 5 Abs. 2 GG oder in speziellen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes gezogen werden.

Nun werden Gefangenenzeitschriften im Strafvollzugsgesetz gar nicht erwähnt und somit auch nicht geregelt. Möglich erscheint aber die vorsichtige Analogie zu §§ 31, 68 Abs. 2 StVollzG (Kontrolle von Schreiben in und aus der Haft, Ausschluss vom Zeitungsbezug).

Diese Vorschriften weisen eine Nähe zu dem Vertrieb und dem Bezug von Gefangenenzeitungen aus, auch diese Vorschriften konkretisieren den Bereich freier Meinungsäußerung im Gefängnis, sie gehören zu den „allgemeinen Gesetzen" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (11). Das bedeutet, dass Beiträge angehalten werden dürfen, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben, wenn sie grob unrichtige oder grob entstellende Darstellungen von Anstaltsverhältnissen oder grobe Beleidigungen enthalten oder einen anderen Gefangenen (z. B. durch Bloßstellung oder Stigmatisierung) und sein späteres Leben (Eingliederung in die Gesellschaft) gefährden. Wenn in § 68 Abs. 2 dann allerdings wieder eine Generalklausel Eingriffe in den Zeitungsbezug rechtfertigen soll (Gefahren für das Ziel des Vollzuges und die Sicherheit und Ordnung der Anstalt), gilt für diese Generalklausel das bereits Gesagte: So unbestimmte Klauseln sind nicht geeignet, verfassungsrechtlich wirksam Grundrechte einzuschränken. Sicher wird es zulässig sein, Beiträge, die Hinweise auf Fluchtmöglichkeiten enthalten, anzuhalten (Verstoß gegen die Sicherheit der Anstalt), aber allein die Berufung auf eine unbestimmte „Ordnung der Anstalt" reicht wegen der Bedeutung der Pressefreiheit nicht aus, einen Beitrag zu untersagen.

• Neben diesen allgemeinen, sich aus Art. 5 GG und dem Strafvollzugsgesetz ergebenden Schranken haben Redakteure einer Gefangenenzeitschrift natürlich das zu beachten, was sie mit dem Anstaltsleiter vereinbart haben, in der JVA Tegel also den Inhalt des Redaktionsstatuts (13). Dieses ist eine Art vertragliche Grundlage dafür, dass es den Gefangenen gestattet wird, unter Nutzung von Räumlichkeiten und Material der JVA Tegel teilweise hauptamtlich die Zeitschrift zu gestalten. In dem Redaktionsstatut heißt es,
dass es Aufgabe des lichtblicks ist, die Öffentlichkeit
mit den vielfältigen Problemen des Strafvollzugs bekannt zu machen und durch konstruktive Kritik an der Beseitigung vermeidbarer Missstände in sachlichen und zwischenmenschlichen Bereichen mitzuwirken. Allerdings ist die Kritik nur berechtigt, wenn sie „nicht auf Einzelpersonen bezogen" ist (12), eine schwierige Einschränkung, denn wie soll „Zwischenmenschliches" aufgearbeitet werden, wenn man nicht auch Einzelpersonen kritisieren darf?

Diese Balance zwischen allgemeiner Pressefreiheit und den für den lichtblick geltenden vollzugsrechtlichen Beschränkungen ist wegen der darin enthaltenen Abwägung zwischen verschiedenen Prinzipien nur beschränkt geeignet, in Konfliktfällen klare Antworten auf die Frage zu geben, was zulässig ist und was nicht. Schon deshalb bot sich an, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Ausgabe Nr. 1/2006 zum einen die grundlegenden Rechtsfragen mit der Anstaltleitung zu diskutieren, zum anderen die einzelnen vom Anstaltsleiter erhobenen Beanstandungen.

Das geschah am 7.3.06 mit anwaltlichem Beistand und in Anwesenheit der Vorsitzenden des lichtblick-Fördervereins und eines Anstaltsbeirats. Erfreulicherweise gab es rasch weitgehende Übereinstimmung in den oben dargestellten rechtlichen Grundlagen.

Dagegen wurde zwei Stunden lang über die Beiträge und dann vor allem über das Titelblatt diskutiert, das eine brutale Prügelszene aus einem Videofilm vor einem Gefängnisgitter, wie es für amerikanische Zellen typisch ist, zeigt. Der neue Chefredakteur Andreas Werner wies darauf hin, dass damit allgemein gegen weltweit zunehmende Gewalt gegen Gefangene, gegen Folter und Verschleppung (Stichworte: Abu Ghraib, Guantanamo, Verschleppung und Folterung deutscher Staatsangehörige durch fremde Geheimdienste) protestiert werden soll. Die Anstaltsleitung bezog das Titelblatt aber auf einen Artikel, wo über Ermittlungen gegen Justizbedienstete der JVA Tegel wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt berichtet wurde. Zwar sei zuzugestehen, dass ein solcher Zusammenhang in dem Beitrag nicht hergestellt werde, da aber„der lichitblick"auch von vielen „einfachen" Lesern gelesen werde und diese sicher diesen Zusammenhang herstellen würden, bestehe die Gefahr, dass das Titelbild dahin verstanden wird, dass allgemein den Justizbediensteten in der JVA Tegel eine Neigung zu brutaler Gewalt nachgesagt wird. Bei den Wortbeiträgen wurden teilweise redaktionelle Ungenauigkeiten oder Einseitigkeiten festgestellt, so wenn von feststehenden Tatsachen statt von Verdacht gesprochen wird oder bei streitigen Vorfällen unbewiesene einseitige Darstellungen von anonym bleibenden Zeugen so präsentiert werden, als ob nur dies die Wahrheit sein könne.

Es kam im Ergebnis zu einer Einigung: Statt jahrelanger Prozesse sollten die Artikel in bezug auf festgestellte redaktionelle Unzulänglichkeiten in einigen kurzen Passagen überarbeitet und bei einem Vorfall der Anstaltsleitung Gelegenheit zu einem kurzen Kommentar gegeben werden. An dem ohnehin sehr „heftigen" Titelbild hielt die Redaktion angesichts der Gefahr der Fehldeutung nicht mehr fest. Die Ausgabe Nr. 1/2006 des lichtblicks war gerettet. Sie konnte nun unter Nutzung der vorhandenen Anstaltskapazitäten mit den besprochenen Änderungen alsbald hergestellt werden.

Nur einer war etwas unzufrieden über den Kompromiss: Der Anwalt hätte diesen Konflikt mit seiner grundsätzlichen Bedeutung gern bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht, um grundsätzlich klären zu lassen, wie frei Gefängniszeitungen wirklich sind. Vielleicht helfen aber die aus Anlass dieses Falles angestellten juristischen Überlegungen, in Zukunft Turbulenzen dieser Art von vornherein zu vermeiden ?

Anmerkungen und Quellenangaben zum vorangegangen Artikel:
(1) sog. „Wechselwirkungslehre", BVerfGE 7, 198; 71, 161; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 2004, 57f zu Art. 5 GG (2) Jarass/Pieroth, aaO, 39a vor Art.1, 28 + 66 zu Art. 5 GG: „Besondere Gewaltverhältnisse" (z.B. Gefängnisse) legitimieren als solche keine Legitimation Grundrechtseingriffe. BVerfGE 33, 1: Eingriffe in Grundrechte der Strafgefangenen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Die Pressefreiheit in allen „Einordnungsverhältnissen" auch im Strafvollzug, bejaht Löffler, Presserecht, 1983, 331ffzu § 1 LPG und im Grundsatz auch OLG Stuttgart, ZfStrVo 80, 60 (Jugendstrafvollzug); a.A. KG Berlin, Beschluss vom 14.4.1988, 5 Ws 50/88 Vollz, betreffend die Ablösung eines Redakteurs durch den Anstaltsleiter, teilweise abgedruckt bei Bungert, NStZ 89,429: Auch für eine allein von Gefangenen herausgegebene Zeitschrift bleibt derAnstaltsleiter nach §§ 156,160 StVollzG verantwortlich, er hat die Stellung wie ein Verleger gegenüber Redakteuren (3) vgl. Nr. 1.1., 1.3, 2.1., 2.2. des Redaktionsstatut und Nr. 2 der Begleitverfügung vom 1.6.1976
(4) allgemein: Jarass/Pieroth, aaO, 85 zu Art. 5 GG; zu einer vom Anstaltsleiter herausgegebenen Gefangenenzeitschrift: LG Hamburg, NStZ 87, 383
(5) vgl. zur Akzeptanz Rotthaus, Meinungsfreiheit für Gefangenenzeitungen, ZfStrVo 01, 171 (6) KG Berlin,; ebenso Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 2005, 5 zu § 160 StVollzG; Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2002, RN 764; zweifelnd Boetticher in AK-StVollzG, 2001, 22 zu § 67 StVollzG; Rotthaus/Wydra in SchwindBöhm/Jehle, Strafvollzugsgesetz,
2005, 13 zu § 160 StVollzG ;,y,
(7) so auch BayObLG, ZfStrVo 82 57, zur Gründung eines von der Anstaltsleitung unabhängigen „freien" Gefangenenvereins
(8) Rotthaus, aaO; so für den Jugendvollzug auch OLG Stuttgart, aaO
(9) Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass der Gesetzgeber selbst Voraussetzungen und Umfang eines Eingriffs in Grundrechte regeln muss und dies nicht der Exekutive überlassen darf, sog. „Gesetzesvorbehalt", vgl. Jarass/Pieroth, aaO, 44ff, 54ff zu Art. 20 GG. Das Gesetz muss also ausreichend bestimmt bzw. genau sein, vgl. BVerfGE 57,295; 83, 130; 95, 267; 98, 218. Zweifel an der Anwendbarkeit der sog. „Angstklausel" in § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG auf sonst nicht erlaubte Grundrechtseingriffe und Beschränkung auf extreme Ausnahmefälle deshalb auch bei Calliess/Müller-Dietz, 20-22 zu § 4 StVollzG; Feest/Lesting inAK-StVollzG, 9ff zu § 4 StVollzG; Beaucamp, Zeitungen im Gefängnis zwischen Pressefreiheit undAnstaltsordnung, ZfStrVo 99, 206;
(10) Das BVerfG hat z.B. den Satz „Soldaten sind Mörder" dem Schutz der Meinungsfreiheit unterstellt, weil dieser Satz nicht notwendig dahin auszulegen ist, dass alle Soldaten der Welt als Mörder beschimpft werden, sondern dass damit plakativ generell das tödliche Kriegshandwerk kritisiert werden soll (BVerfG, NJW 95, 3303)
(11) Beaucamp, aaO; zu § 68 Abs. 2 StVollzG Ausschluss des Zeitungsbezugs) vgl. OLG Jena, NStZ-RR 04, 317 (12) Nr. 1.2. und 1.3. Redaktionsstatut
(13) KG Berlin, aaO; zur Einklagbarkeit von im Rahmen der Gesetze den Gefangenen eingeräumten Handlungsmöglichkeiten aufgrund von Selbstbindung der Anstaltsleitung: Calliess/Müller-Dietz, 5 zu § 160 StVollzG; Feest in AKStVollzG, 9 zu § 160


April 2006 FSK Hamburg
Knastzeitung lichtblick beschlagnahmt

Der lichtblick ist die Zeitschrift aus der JVA Tegel, die seit 1968 existiert und eine Auflage von 6OOO Exemplaren hat. Siehe auch Gefangenen Info 306.

"Ich spreche jetzt mit dem Redakteur Andreas Werner Die Berliner Zeitung schrieb am 14.März: "Gefängnischef ließ Knastzeitung einstampfen! Anzeige gegen Redakteure wegen Beleidigung!" Was hat den Leiter der Anstalt, Herrn Lange-Lehngut, dazu bewogen, die
gesamte Ausgabe zu beschlagnahmen?"

" Zu dem Zeitpunkt, als man die Zeitschrift anhielt, wurden unsere Räumlichkeiten ( Redaktion und Lager) vorsorglich abgeschlossen und wir wussten nicht weshalb und warum diese Aktion durchgezogen wurde. Zusätzlich wurden wir Redakteure auch eingeschlossen. Das war am Freitag, den 24.2. Am darauf folgenden Montag, den 27.2., haben wir vom Anstaltsleiter ein Schriftstück erhalten, wo relativ oberflächlich drin stand, dass er die gesamte Ausgabe beschlagnahmen musste wegen strafrechtlicher Relevanz und Schutz der Öffentlichkeit".

" Kannst du mir inzwischen mitteilen, um welche inkriminierten Artikel es sich dabei handelt?"

" Unsere Aufgabe als Gefangenenzeitung ist es, auf Missstände innerhalb des Knastes u.a. hinzuweisen und auch mitzuwirken, dass diese auch abgestellt werden. Hier gab es zu dem Zeitpunkt , als diese Zeitschrift herausgekommen ist, einen Vorfall, wo angeblich 2 Gefangene von Beamten verprügelt worden sind."

" War das im Dezember letzten Jahres, als Häftlinge dagegen protestierten, dass der Fernsehempfang ausfiel."

" Das war aber nicht der gleiche Vorfall, sondern 1 Tag später soll in einem anderen Hafthaus ein weiterer Übergriff von Bediensteten gegenüber Gefangenen stattgefunden haben. Es soll dort in einer abgeschwächten Form zu einer Meuterei gekommen sein, wo 27 Inhaftierte auf Missstände hingewiesen haben. Das wurde aber in einigen Zeitungen falsch dargestellt, sie Unfrieden stiften wegen des gestörten TV-Empfang. Das war aber nur einer von vielen Punkten. Wir hatten das auch bemängelt, dass man nur auf Sekundäres sowohl auf Seiten der Anstalt als auch in den Medien ausgewichen ist und nicht die primären Punkte berücksichtigt hat."

" Die wesentlichen Kritikpunkte sind: Überbelegung, keine Resozialisierungs- und Betreuungsmaßnahmen sowie fehlende Sozialarbeiter bzw. Gruppenleiter .Gab es weitere Gründe für die Beschlagnahmung?"

" Wir gehen davon aus, das es die Summe der Artikel und die Härte der Vorwürfe waren. Hätte nur ein solcher Beitrag im lichtblick gestanden, wäre wohl niemand darauf aufmerksam geworden. Hier haben sich aber 5-6 Artikel in einer Zeitung konzentriert. Hinzu kam die Empfindlichkeit des Senats und einzelner Beamte, die vermutlich damit überfordert waren"

" Es hat auch eine Anzeige gegen euch 4 Redakteure gegeben?"

" Ja, es ist gegen uns Strafanzeige von dem Anstaltsleiter sowie von der Gewerkschaft der Bediensteten gestellt worden."

" Wie geht es jetzt weiter mit dem lichtblick?"

" Wir waren zuerst erschrocken über den ganzen Vorfall, denn wir wollten nicht provozieren und damit die Zeitschrift gefährden. Unser Ziel ist ja, die Missstände hier transparent zu machen! Wir sind davon ausgegangen, das wir ordentlich recherchiert haben. Nach der Beschlagnahme der Ausgabe mussten wir erst einmal zu Kenntnis nehmen, dass alle auf uns einstürmten und meinten, wir hätten riesige Fehler gemacht und somit falsch berichtet, so dass wir die Artikel noch ein durchgegangen sind. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, wir haben nichts falsch gemacht. Später wurden wir darauf hingewiesen, wir hätten da und da einen Konjunktiv verwenden sollen. Daraus haben wir gefolgert, man hält doch deswegen nicht eine ganze Ausgabe an Letztendlich haben wir dann peu a' peu mitbekommen, dass es andere Empfindlichkeiten geben muss wir jemand kräftig auf die Füße getreten sind und die nicht wollten, dass so was bekannt wird"

" Noch einmal die Frage, wie geht es jetzt weiter?".

" Wir haben sofort Anwälte eingeschaltet, die die Zeitung von vorne bis hinten geprüft haben. Sie fanden nichts. Dann sind aber presserechtlich erfahrener Advokaten zu dem Ergebnis gekommen. Man hätte bei 2 Stellen den Konjunktiv verwenden bzw. 1 Satz weglassen .Das wäre aber alles noch in dem Bereich gewesen, wo wir den lichtblick hätten schwärzen können. Daraufhin hat einer unser Anwälte ein Schlichtungsgespräch mit der Anstalt vorgeschlagen .Der Knast hat eingewilligt und am 7.März hat das Treffen stattgefunden, wo wir gemerkt haben, das Schwärzen einzelner Passagen ist nicht die Lösung. Insgesamt war die Belegschaft bzw. die Leitung so aufgebracht von der Ausgabe, dass für sie Einstampfen die einzige Möglichkeit gewesen ist. Nach Auffassung unser RechtsanwältInnen hätten wir in der ersten Instanz bei der Strafvollstreckungskammer kaum Chancen gehabt, gegen die Anstaltsleitung zu gewinnen, denn der Leiter hat wohl das Recht, bei Verdacht von strafrechtlicher Relevanz, sofort einzuschreiten. Da die Ausgabe noch gar nicht ausgeliefert war, konnten wir den normalen rechtlichen Weg, den eine Zeitung außerhalb der Mauern hat, nicht anwenden, so dass wir einwilligen mussten, die ganze Ausgabe zu überarbeiten, d.h. Artikel zu kürzen oder raus zunehmen, die Anstoß gefunden haben und damit neu zu drucken und herauszugeben."

" Der überarbeitete lichtblick wird bald erscheinen?"

" Ja. und eine weitere Ausgabe ist schon fertig im Computer und wird danach erscheinen. Man hat uns zugesichert, dass das eine einmalige Maßnahme war und eine Kontrolle bei zukünftigen Ausgaben nicht mehr stattfinden soll."

" Wie können wir euch unterstützen?"

" Wir sind schon sehr dankbar, wenn die Medien bei solchen Aktionen gegen uns darüber berichten, denn der Anstalt würde es auch nicht schwer fallen, so eine Gefangenenzeitung relativ ruhig einschlafen zulassen. Es gibt immer Maßnahmen, die dazu führen, dass entweder kein Geld da ist, oder nicht ausreichend Personal oder Räumlichkeiten zu Verfügung stehen, die dazu führen, dass eine Zeitung formal einschläft bzw. verschwindet."

Das Interview führte die Redaktion Knast und Justiz beim Freien Senderkombinat (FSK) aus Hamburg

P.S Inzwischen ist die überarbeitete, zensierte Ausgabe erschienen.
Adresse: der lichtblick, Seidelstr. 39 13507 Berlin


20.04.2006 Interim 635
Interview mit einem Aussteiger

Autopool kritisierte in der INTERIM 634 den Dialog mit den Herrschenden auf der ALB Veranstaltung „Problem Polizei“ im Januar 2006. Im folgenden dokumentieren wir daher mal ein sinnvolles Gespräch mit einem Polizeibediensteten aus Berlin. Wir hoffen damit etwas mit einigen Vorurteilen aufräumen zu können.

Warum unterhältst du dich mit uns?

POM: Ich bin für Waffengleichheit. Einige Polizeieinheiten haben in den letzten Jahren soviel Betriebsblindheit entwickelt, dass darunter auch ihr Unrechtsempfinden extrem gelitten hat. Ich habe in den letzten 20 Jahren viel bei dem Verein mitbekommen und hab oft erlebt wie Kollegen ausrasten und das dann unter den Tisch gekehrt wird. Heute ist die Situation eher so, dass wir nichts mehr vertuschen müssen, sondern mit dem neuen ASOG Gesetze geschaffen wurden, die es uns ermöglichen offen auszurasten und in alle Richtungen zu ermitteln usw. .
Das Gefühl etwas für den Rechtsstaat zu tun, ist für viele Beamte in „Spezialeinsätzen“ schwer aufrechtzuerhalten – daher begnügen wir uns mit einem ausgeprägten Konkurrenzdenken. Bei den Ermittlungen zählt dann eher ob wir als Sieger hervorgehen und nicht ob wir den Staat, Bundespräsidenten, Großkapital oder wen auch immer zu schützen haben. Der Hinweis auf wen wir abgehen sollen, kommt allerdings vom Polizeipräsidenten.

Jetzt erzähl doch mal was Interessantes. Wie werden diese ganzen Einheiten koordiniert. Wie verhaltet ihr euch bei Großereignissen?

POM: Berlin ist unterteilt in Polizeidirektionen und den dazugehörigen Polizeiabschnitten. Die Kollegen bei den Abschnitten haben einen sehr kleinen Handlungsspielraum, was ihr daran erkennt, dass die wegen jeder kleinen Kundgebung zur übergestellten Direktion rennen und ihr Anmeldergespräche eher mit dem LKA führt als mit dem Abschnittsleiter.
Entscheidungen für Polizeieinsätze bei politischen Veranstaltungen werden in den Direktionen unter Zuhilfe des beigestellten LKAs getroffen. Das LKA sagt dann was sinnvoll ist, begründet die Erwartungen mit Aufrufen im Internet und/oder irgendwelchen Straftaten, die es mit dem Einsatz in Verbindung bringt. Eine klare Strategie liegt meist nicht dahinter, aber dafür Routine.
Z.B. haben wir bei rechten Aufzügen Ende der 90er Jahre öfters die Situation gehabt, dass Rechte vorher auf Bahnhöfen bei der Anreise von Antifas abgefangen wurden. Darauf haben wir mit einem weiträumigen Konzept reagiert. Zivile Aufklärer fahren dazu Umsteigebahnhöfe und rechte Treffpunkte im Stadtgebiet (z.B. Rudower Spinne, Weitlingstraße, Stübl und Fliegerheim und Spreehexe in Johannisthal, Pankow-Heinersdorf) ab, um nicht nur über die Rechten im Bilde zu sein, sondern auch über mögliche Aktivitäten der Antifa. Manchmal observieren wir auch uns bekannte Wohnhäuser und gucken wer so rauskommt und versuchen an denen dranzubleiben. Diese Aufklärungsarbeit ist natürlich begrenzt und richtet sich nach den Bedürfnissen und Einschätzungen der jeweiligen Kräfte, die in den Gebieten eingesetzt sind. Größere Gruppen von Rechten werden dann zumindest von Zivilkräften auf der Reise zum Antreteplatz begleitet. Der BGS ist meist nur dabei, wenn die Treffpunkte wie z.B. Bahnhof Lichtenberg oder Schöneweide vorher bekannt sind. Ein Helikopter begleitet eine S-Bahn höchstens bei Großereignissen. Die Abreise wird spontan aber ordentlich durchgeplant. Sind die Rechten am Endplatz angelangt wird mit der S-Bahn über einzelne Wagen verhandelt. Der BGS wartet dann meist schon auf dem Bahnhof und die Polizeieinheiten, die nicht mehr im Aufzugsgebiet gebraucht werden, postieren sich auf den Umsteigebahnhöfen (z.B. Zoo, Ostkreuz) um die Abreise nicht nur zu gewährleisten sondern auch zu überprüfen wohin die Reise geht. Für die Abreise von Rechten gibt es meist auch noch einen Alternativplan, so wurde z.B. der Unsicherheitsfaktor S-Bahn schon oft durch das frühzeitige bestellen von BVG-Bussen umgangen. Das gleiche wird auch mit den Linken gemacht, die allerdings meist nicht mitteilen wohin sie fahren und sich relativ früh spalten.

Gibt es immer eine Einsatzbesprechung?

POM: Selten. Gerade bei den kleinen Aufzügen der letzten Zeit, wird sich da einfach auf die Mannstärke verlassen. Die Einsatzpläne für die Einheiten sind dann sehr schematisch und da steht nichts von „bitte besonders aggressiv und bitte besonders dreist sein“ drin, sondern „Aufklärung Johnnisthal-Oberschöneweide“, „Absperrmaßnahmen Köpenick“ oder für z.B. „Trennung der Gruppen gewährleisten“.
Die Ausführung orientiert sich an den eingesetzten Kräften. Du kannst z.B. keine Bambi-Kräfte allein dafür einsetzen bei nem rechten Aufzug das Spalier zu machen. Vor Ort gibt’s einen Treffpunkt für Einsatzkräfte (am 31. August 2005 bei einem Aufzug in Neukölln war es z.B. Treptower Str./Kielufer - Aldi Parkplatz und am 25. März in Köpenick der Köllnische Platz). Aufgrund der wenigen Maßgaben, kommt es vor dass die Beamten ihre Befugnisse nach ihrem Gutdünken ausschöpfen, über die Gesamtlage nicht im Bilde sind und sich für manche Sachen einfach nicht verantwortlich fühlen . Spontanität ist der Feind solcher Einheiten. Dann kommt es zu Verständnisfragen (z.B. ob sie wirklich weiterhin in Pankow-Heinersdorf aufklären sollen, oder ob sie nicht lieber diese oder jene Straße sperren sollen), Problemen mit der Kommunikation wegen Funkstörungen an schlechten Standorten (wird im Zweifelsfall über Handy geregelt) und Desinformation durch die Benutzung unterschiedlicher Funkfrequenzen. Deshalb machen Zugführer auch oft von ihren Handys gebrauch und schicken Massen-SMS an ihre Leute. Außerdem muss die Verpflegung gewährleistet sein, was auch noch mal unvorhergesehene Ausfälle verursacht.

Welche Rolle spielen Zivilbeamte?

POM: Die weiträumige Aufklärung wird fast ausschließlich von Zivilkräften gemacht. Das ist dann zwar nicht immer die Creme de la creme vom LKA, aber zumindest erkennst du die nicht auf Anhieb. Weiterhin sind Zivilkräfte auch immer bei zentralen Gegenveranstaltungen dabei und bemühen sich eine Aufklärung auch im Umfeld eines rechten Aufzuges zu machen . Wir haben einmal die bekannten LKA-Zivis (ihr hattet ja einige Namen schon in der letzten Ausgabe der Interim – ergänzend wären noch die Beamten Paschen, Slawinski, Stoewhase, Paschkowski zu nennen) die darauf hinweisen, dass sie da sind und wir haben die, die sich unter die Demonstranten mischen, selbst Parolen skandieren, Fotos schießen und im Notfall eine Festnahme per Handy koordinieren. Festgenommen werden einprägsame Personen, die sich durch irgendwas hervortun was auffällig ist (du musst dich als Zivi in einer Menge von Steinewerfern schon entscheiden an wem du dranbleibst). Demonstrationen, die geschlossen laufen, sind schwieriger zu infiltrieren.

Spielt die Telefonüberwachung bei solchen Einsätzen eine Rolle?

POM: Nein. Das funktioniert nicht so einfach wie ihr euch das vorstellt. Gesprächsüberwachung erfolgt meist im Nachhinein. Wir können in der Situation selbst nicht sagen wer sich jetzt wo aufhält und was grad geplant ist. Wenn allerdings was passiert ist und wir uns die Mitschnitte von den überwachten Personen danach reinziehen, reicht das als Indiz auch völlig aus. Also Handys aus bei solchen Events (zumindest wenn sie ordnungsgemäß angemeldet sind).
Infotelefone sind eh außer Mode gekommen. Früher haben wir immer noch da angerufen, um zu erfahren was geplant ist, aber die Infos waren immer veraltet.

Was kannst du für Tipps geben im Umgang mit der Polizei?

POM: Klappe halten! Bullen interessieren sich für alles, jede Geschichte ist es wert sich zu merken, jede Person wird auf ihre Glaubwürdigkeit überprüft, jedes Wort egal in welchem Zusammenhang ist ein Geständnis, egal ob es sich um Straftaten handelt oder nur nach dem Weg gefragt wird. Aufklärung von Sachverhalten ist das Ziel, dementsprechend sehen die Ermittlungsmethoden aus.
Die zeitweise Überforderung der Einsatzleitung auf spontane Gegebenheiten zu reagieren kann vortrefflich ausgenutzt werden. Das schlimmste für Einsätze bei rechten Aufzügen sind dezentrale Gegenproteste mit massenhaft Leuten, die aus unterschiedlichen Löchern kriechen und immer da sind, wo grad keine Einsatzkräfte sind. Das verursacht Streß und erhöhte Fehleranfälligkeit. Daher auch die Praxis Leute nicht mehr zu verschiedensten Gegenkundgebungen zu lassen. Wir dürfen das, weil euer Recht zu demonstrieren unter unserer Pflicht Rechtsgüter zu wahren steht. Geklagt wird ohnehin selten und wenn dann teilt das Verwaltungsgericht auch unsere Einschätzung, dass die allgemeine Lage es nun eben notwendig gemacht hat.
Insgesamt finde ich, könntet ihr etwas entschlossener und koordinierter die Schwächen der Polizei ausnutzen. Allerdings ist gerade die Unentschlossenheit und die unvorhersehbare, nicht hierarchisch organisierte Intervention von Linken am Rande von rechten Aufzügen, das was der Einsatzleitung den Schweiß ins Gesicht treibt. Wie ihr das macht, das müsst ihr schon selbst überlegen, denn da kann ich mich als Bulle schlecht reindenken.

Warum bist du noch Polizist?

POM: Ich sympathisiere mit der radikalen Linken und lese fleißig indymedia, weil mich der Pathos amüsiert, aber auch weil ich es symphatisch finde, wenn wir mit Ermittlungen nicht weiter kommen und uns eine Szene von 16 bis 35 Jährigen auf der Nase herumtanzt. Ich bin übrigens auch nur aus humanistischen Gründen Bulle geworden. Der Kampf gegen die Linke ist nicht mein Kampf. Daher habe ich auch umgesattelt, bekomm jetzt Kohle von einer Secruity-Firma und kann später mal sagen, dass ich nicht mit dabei war. Diese Chance hat jeder – daher ist auch jeder ein Arschloch der da mitmacht. Mit Sachzwängen hat das nichts zu tun.
Ich war auch auf der Veranstaltung der ALB als Verdeckter im Publikum. Ich bin der gleichen Meinung wie Autopool, dass das Gewaltmonopol bei der Veranstaltung nicht in Frage gestellt, sondern eher reproduziert wurde. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass da auch ein einheitliches Rechtsempfinden produziert werden sollte (z.B. wenn ich mich daneben benehme, dann ist es ok wenn der Bulle mich dafür schlägt). Ziel solcher Veranstaltungen ist die Teilnahme der Linken an Diskursen, um darauf Einfluss nehmen zu können. Solche Veranstaltungen können Bürgerrechtler machen. Natürlich ist schon die Form der Frontalveranstaltung, mit den ganzen Anzugsträgern auf dem Podium, in dem Ambiente (Stichwort Architektur der Macht) hierarchisch und verhindert dadurch einen Dialog zwischen gleichen. Die Frage muss daher eher lauten wie herrschaftskritisch man eigentlich ist, wenn diese Art der Veranstaltung solch einen knebelnden Einfluss auf dich hat. Der richtige Diskussionspartner, nämlich die Leute die von Polizeigewalt betroffen sind, haben nicht auf dem Podium gesessen.

(1) In der letzten Ausgabe wurde auf die Internetseite www.sondereinheit-berlin.de.vu verwiesen. Diese haben wir über den herkömmlichen Weg, der jedem Bürger offen steht, abgeschaltet (Mail an den Domaininhaber, dass da strafrechtlich relevanter Kram drauf ist und die Internetseite war einmal). Wer clever ist, kann sich die Seite aber weiterhin unter http://sondereinheit.fateback.com anschauen (die läst sich nicht mehr so leicht kicken, da der Domaininhaber nicht in Deutschland sitzt).


18.04.2006 TAZ
Verbrecherjagd in den eigenen Reihen

35 Polizisten mussten in den vergangenen zwei Jahren entlassen werden. Unter den Kündigungsgründen finden sich fast alle denkbaren Straftaten: von der Falschaussage über Verrat von Dienstgeheimnissen bis hin zu schwerem Raub
Unbemerkt von der Öffentlichkeit sind in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 35 Berliner Polizeibeamte durch Kündigung des Arbeitgebers - also des Polizeipräsidenten - aus dem Dienst entlassen worden. So steht es in der Antwort von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten und Vorsitzenden des Innenausschusses, Peter Trapp.
35 von derzeit rund 16.200 Polizisten und Polizistinnen - das erscheint zunächst nicht viel. Doch um einem Beamten wirksam kündigen zu können, muss dieser schon goldene Löffel stehlen oder etwa ein Polizist zu einer Haftstrafe von über 12 Monaten ohne Bewährung verurteilt werden. Nicht umsonst bleiben beispielsweise Gerichte bei Verurteilungen wegen Körperverletzung im Amt meist unter dieser Grenze. Es lohnt also, sich die Zahlen etwas genauer anzusehen. Tatsächlich findet sich in den Kündigungsgründen der 24 im Jahre 2004 und der 11 im Jahr 2005 entlassenen Polizisten außer Mord nahezu die ganze Palette möglicher Straftaten.
Ungenehmigte Nebentätigkeiten gehören zu den eher harmlosen Delikten, auch wenn schon hier Zweifel aufkommen können, wenn sie, wie in mindestens einem Fall, in Zusammenhang mit Bordellen stehen. Hinter "Verletzung von Dienstgeheimnissen" verbirgt sich meist der unberechtigte Blick in den Polizeicomputer und die Weitergabe der so erlangten Informationen an dritte Personen außerhalb der Polizei. Dies kann der Freundschaftsdienst für einen Kumpel, der an einer roten Ampel geblitzt wurde, ebenso sein wie die Warnung vor einer drohenden Razzia.
Weitere Delikte, die 2004/2005 zur Entlassung führten, sind Trunkenheitsfahrten, uneidliche Falschaussage, Nötigung und Beleidigung (auch auf sexueller Grundlage) sowie Strafvereitelung und Bestechlichkeit. Auch ganz harte Dinger haben sich einige Polizisten zuschulden kommen lassen: Bandendiebstahl und Hehlerei, schwerer Raub und in zwei Fällen auch sexueller Missbrauch von Kindern führten zum Rauswurf von Ordnungshütern.
Die Bilanz der Vorjahre sieht nicht viel anders aus. So mussten nach Polizeiangaben 2003 8 Beamte ihren Stern abgeben, 2002 waren es 19, 2001 insgesamt 23 und im Jahre 2000 dann 22. Gegen weitere 61 wurde in dieser Zeit ein "Verbot der Amtsausübung" ausgesprochen.
Nicht selten ist dies die Vorstufe zur endgültigen Entlassung, da sie bedeutet, dass die Ermittlungen zwar noch nicht abgeschlossen sind, der Vorwurf gegen den jeweiligen Beamten jedoch schwerwiegend genug ist, um ihn erst einmal aus dem Dienst zu entfernen.
CDU-Innenexperte Trapp, selbst gelernter Polizist, zeigt sich über den nahezu gleich bleibenden Stand von Beamten, die kriminell werden, "erschreckt" und fordert, sich über angehende Polizei-Azubis wie früher wieder ein "Leumundsbild im Wohnumfeld" zu verschaffen. "Der Sozialisationshintergrund spielt ja heute keine Rolle mehr", sagt er.
In einem aktuellen Fall hätte dies nichts genützt, denn gerade wurden wieder vorläufige Amtsverbote ausgesprochen und drei hochrangige Polizeiführer vorerst umgesetzt. Sie sollen von einem weiteren 57-jährigen Beamten des Polizeiabschnitts 32 Gratiseintrittskarten für Konzerte und sonstige Veranstaltungen angenommen haben, die sich dieser "unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung" verschafft haben soll.


06.04.2006 Interim 634
Einsatztaktik Berliner Spezialeinheiten bei Demonstrationen
Beigesteuert zur Kampagne www.polizeizeugen.de.vu von www.sondereinheit-berlin.de.vu

In den 80er und 90er Jahren ging die Polizei mit massivem Schlagstock und Tränengaseinsatz gegen Störergruppen vor. Dabei wurden immer Unbeteiligte verletzt die sich dann mit den Steinewerfern solidarisierten und es gab wenig beweissichere Festnahmen. Die damalige Polizeitaktik gebar u.a.: Die Einheit für besondere Lagen und einsatzbezogenes Training (EbLT) war eine Spezialeinheit der Polizei Berlin, die der damalige Innensenator Wilhelm Kewenig (CDU) Mitte des Jahres 1987 als Reaktion auf die verheerenden Ausschreitungen und die polizeilichen Pannen am 1. Mai d. J. im Berliner Problem-Stadtteil Kreuzberg aufstellte.

Im Verlauf des Aufruhrs am 1. Mai 1987 waren durch Plünderungen und Brandstiftungen Sachschäden in Höhe von ca. zehn Millionen DM entstanden; mangels massiver polizeilicher Präsenz konnten militante Menschen über Stunden nahezu ungehindert agieren. Insgesamt standen der vierstelligen Anzahl von Teilnehmern der Ausschreitungen lediglich wenige Einsatzhundertschaften der Polizei gegenüber, die sich wiederholt zurückziehen mussten. Der misslungene Polizeieinsatz fand wochenlange bundesweite Medienresonanz. Aufgrund der Tatsache, das Teile des Kreuzberger Teils SO 36 (die Gegend im Bereich Kottbusser Tor/Görlitzer Bahnhof) regelrecht in der Hand der autonomen Szene befanden, wurde der öffentliche Druck stärker, diesem Potential mit einer neuartigen spezialisierten Polizei-Einheit zu begegnen.
Die EbLT wurde mit ca 60 Beamten aufgestellt und organisatorisch der für Kreuzberg zuständigen Polizeidirektion 5 angegliedert. Angesichts der Erfahrungen mit militanter Gewalteinwirkung auf Polizeikräfte in Kreuzberg (Würfe mit Molotow-Cocktails und Steinplatten von Hausdächern, Beschuss mit Präzisionsschleudern, Hindernissen auf Fahrbahnen) erhielt die EbLT eine besondere Ausstattung für den "Straßenkampf": Gruppenfahrzeuge (sog. Berliner Wannen) wurden mit Vollgummireifen, verstärkten Seitenwänden sowie Rammeinrichtungen am Kühlergrill ausgestattet, die Beamten der Dienststelle erhielten neben den herkömmlichen Einsatzhelmen und -schutzschilden eine Vollschutzausstattung, bestehend aus Plastik-Oberkörperpanzer, Arm- und Schienbeinschützern sowie Eishockey-Mundschützern. Primärer Auftrag der EbLT war, bei unfriedlichen demonstrativen Aktionen im Berliner Stadtgebiet beweissichernde Festnahmen durchzuführen sowie in Brennpunkten des Geschehens offensiv vorzugehen. Somit ist die EbLT neben den im Jahr darauf aufgestellten bayerischen Unterstützungskommandos (USK) als Vorläufer der heutigen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Bereitschaftspolizeien zu sehen.
Nach mehreren Einsätzen sah sich die EbLT massiver Kritik sowohl des politisch alternativen Spektrums, aber auch in der neutralen öffentlichen Berichterstattung ausgesetzt. Der Einheit wurden wiederholt überzogene Einsätze sowie Übergriffe gegen Demonstrationsteilnehmer vorgeworfen. Am 10. Oktober 1987 befand sich die EbLT neben zahlreichen weiteren Einsatzeinheiten aus anderen Bundesländern im Einsatz anlässlich einer Großdemonstration gegen die atomare Wiederaufbereitungsanlage (WAA) im bayerischen Ort Wackersdorf; hier kam es zu massiven Einsätzen der EbLT im Zuge der Auflösung einer verbotenen Kundgebung vor dem Bauzaun, welche monatelange umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Amberg nach sich zogen, in deren Verlauf über 250 Zeugen vernommen sowie mehr als 25 Ermittlungsverfahren gegen eingesetzte Beamte eingeleitet wurden.
Nach weiteren heftig kritisierten Einsätzen im Verlauf des Jahres 1988 anlässlich der 1. Mai-Krawalle sowie der in Berlin stattfindenden IWF-/Weltbank-Tagung nahm die öffentliche Kritik an dieser Polizei-Einheit ein Ausmaß an, dass von verschiedenen politischen, aber auch polizeiinternen Seiten eine Auflösung der EbLT gefordert wurde. Mit dem Regierungswechsel im Januar 1989 und der damit verbundenen Übernahme des Berliner Senats durch ein rot-grünes Regierungsbündnis aus SPD und Alternativer Liste (AL) wurde die EbLT wenige Wochen später aufgelöst.
Darauf wurde der Infiltration von Demonstrationen noch größere Bedeutung beigemessen. Es entstand die PMS, die sich selbst so definiert:

Operative Sonderermittlungsgruppe „Politisch motivierte Straßengewalt“

Die seit Dezember 1992 bestehende Dienststelle im Landeskriminalamt (LKA 6334 PMMS - Politisch motivierte Straßengewalt) hat sich zu einer unverzichtbaren operativen Komponente bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus entwickelt.
Neben der Bekämpfung spezieller Phänomene der organisierten rechtsextremistischen Kriminalität im Rahmen der Strafverfolgung ist die Zierichtung dieses Kommandos durch offene und verdeckte Aufklärung politische Gewalttäter bekamt zu machen und gefahrenabwehrend zu beobachten (u.a. Veranstaltungsbegleitung) sowie Strategien zu entwickeln politische Straftaten möglichst bereits im Ansatz zu verhindern. u.a. durch Aufklärungsstreifen. Kontaktgespräche und sogenannte Gefährdensansprachen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die enge Zusammenarbeit mit dem Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt der Staatsanwaltschaft, die Unterstützung durch die Polizeidirektionen sowie ein intensiver Erkenntnisaustausch mit anderen Bundesländern.

Politisch motivierte Kriminalität (PMK - Rechts)

Das LKA 532 führt Strukturermittlungen im Bereich des organisierten Rechtsextremismus durch, insbesondere intensive Ermittlungen zu Gruppierungen und relevanten Einzelpersonen hinsichtlich aktueller Aktivitäten und Aufenthaltsorte etc. Hierbei werden ständig neue Gruppierungen Einzelpersonen, deren Ziele und Verbindungen aufgedeckt.
Zur schnellen Reaktion auf die steigende Anzahl von Anzeigen oder Hinweisen zu rechtsextremistischen Erscheinungsformen im Internet wurde beim LKA 541 ein spezieller Internet Arbeitsplatz eingerichtet. Hierdurch wird die beweiskräftige Sicherung de veröffentlichten Daten ermöglicht. Im Rahmen der Ermittlungen zu im Internet eingestellten strafrechtlich relevanten Sachverhalten werden die Provider auf verbotene Inhalte hingewiesen. Seit Ende 1992 wird im Landeskriminalamt eine Ausweitung im Phänomenbereich Rechtsextremismus betrieben: diese erfolgt im LKA 521 in enger Abstimmung mit der Sachbearbeitung des LKA 532 / 541 und LKA 6334 PMS.

Das jährlich erstellte „Gemeinsame Kriminalitätslagebild Berlin Brandenburg“ ist der für beide Länder notwendig gewordene Auswertungsbericht, um über die im engeren Verflechtungsraum kriminalpolizeilich relevante Entwicklung. u.a. über den Phänomenbereich Rechts des Polizeichen Staatsschutzes informiert zu sein und dem angemessen entgegnen zu können. Die Auswerteeinheit des Phänomenbereichs Rechts (LKA 521) betreibt mit der korrespondierenden Dienststelle des LKA Brandenburg aufgrund der überregionalen Bezüge von rechtsextremistischen Straftätern bereits seit Jahren einen intensiven erfolgreichen Informationsaustausch.
Das LKA 6334 PMS unterstützt und berät die Dienststellen des Landeskriminalamtes Brandenburg bei länderübergreifenden Veranstaltungen mit Beteiligung Berliner Rechtsextremisten auch vor Ort.

Die Dienststellen .Fahndung - Aufklärung - Observation" (FAO) und Operative Gruppe Jugendgewalt (OGJ) der Polizeidirektionen sind - in enger Abstimmung rund im Austausch mit dem LKA 6334 PMS und LKA 521 - in die Bekämpfungsstrategien rechtsextremistischer Straftäter mit dem Ziel der Erkenntnisgewinnung hinsichtlich von Treff- Aufenthaltsorten vermeintlich oder tatsächlicher rechtsorientierter Jugendlicher stetig eingebunden.“

Zitat: Innenverwaltung Berlin

Bei vielen Menschen entstand der Eindruck das die PMS`ler vor allem Nazis schützen.
Die genaue Zuordnung einzelner Beamter und Aufgaben wird verschleiert, in anderen Quellen wird die Operativgruppe der PMS als LKA 6317 bezeichnet die aus 60-80 Personen bestehen soll. Jedenfalls ist sie eng mit dem Mobilen Einsatzkommando verzahnt. Dieses nennt sich LKA 63 MEK (Aufklärung/ Operative Dienste) . Wer sie schon einmal auf Kaal 232/0, UKW 172,78 ,Rufname: Otter gehört hat kennt ihre Gesinnung. Zielpersonen werden als Kanake oder Bimbo bezeichnet.
Nach den aus polizeilicher Sicht desaströsen Mai- Einsätzen 2000 und 2001 wurde die Zahl der verdeckten Aufklärer noch einmal erhöht.
Die PMS konnte auch am 1.Mai 2000 nicht überzeugen. PHM Mario Hoffmann vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um 23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen. Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter. Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung niederzuschlagen. Das Mario Hoffmann nicht der einzige Psychopath beim LKA 63 ist zeigte sich zwei Jahre später. Am 1.Mai 2002 wurde durch ein persönliches Trauma eines MEK Führers ein neuer Entwicklungsschub eingeleitet.

Es ergab sich das Dilemma trotz optimaler Vorbereitung keine Verurteilung wegen Landfriedensbruch erreicht zu haben, stattdessen wurde gegen Beamte wegen Körperverletzung ermittelt und ein 2Meter Mann im Holzfällerhemd sann nach Rache.
Die Lösung kam von Innensenator Körting, dem Justitiar der Polizei Tölle, und dem Staatsschutz LKA 5. Die Beamten mussten noch verdeckter ermitteln und nur noch mit verändertem Aussehen zu Veranstaltungen der Linken und im Zeugenstand erscheinen.

1.Mai 2004 : um einen Naziaufmarsch zu stoppen errichten Antifas auf der Frankfurter Allee Barrikaden. Mit dabei zivile Beamte des LKA 6302, z.B. später als 33018 bekannt gewordene Beamte, der bereits 1988, als sechzehnjähriger zur Polizei ging. Vermutlich wurde dieser Einsatz von POK Hertzberg geleitet und anders als zwei Jahre zuvor ließ er jetzt das umkippen und anzünden eines Autos zu. Die Strafe würde höher ausfallen und er wollte nicht noch mal seinen Kopf hinhalten. Als Tatvorwurf bietet nur der Landfriedensbruch die Garantie für einen Haftbefehl. Dabei gab es schon länger keine Hinweise mehr das Polizisten als Agent Provocateur den ersten Stein werfen, stattdessen stehen sie als autonome Kleingruppe oder Studentmitfotohandy verkleidet direkt im Geschehen und skandieren Parolen, die als Beweis für den unfriedlichen Charakter herhalten müssen.

Als verdeckter Ermittler der Spezialeinheit FAO (Fahndung Aufklärung Observation) der Direktion befand sich POM Daniel Siegert, 26 Jahre alt, am brennenden Auto und fotografierte verdächtige Personen. Die Festnahme blieb einer BFE vom BGS vorbehalten. Siegert erschien als Zeuge im Gericht später mit Perücke und angeklebtem Bart, so unsicher das er ständig von Hertzberg, der im Publikum saß, instruiert werden musste.
Nach diesem Prozeß würde es für Daniel Siegert schwer werden sich mit seinem richtigen Namen in linke Strukturen einzuschleichen. Andere Beamte wie Frank Schwederski oder Oliver Gorre (Geb. 26.06.73 in Berlin) vom LKA 62 MEK A/OD 3. AKDO und Andreas Treppmacher (Geb. 1969) LKA 63 MEK A/OD waren ständig von Verfahren wegen Körperverletzung im Amt bedroht

Spätestens nachdem 1990 ein MEK Mitglied in der Bregenzer Strasse seine Freundin mit der Axt erschlagen hatte suchte die Innenverwaltung nach Wegen die unkontrollierbare Einheit zu schützen. Zu einem auch durch parlamentarische Anfragen nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt erhielten die LKA 63 Beamten Codiernummern statt Namen. Nachdem sich der Staatsschutz nicht mehr mit den Fotos und Filmen der Ermittlungsgruppe Video der Bereitschaftspolizei begnügte und viele MEK bzw. PMS Beamte durch Festnahmen und Übergriffe enttarnt wurden, kam das LKA 56 ins Spiel. Diese Agenten sitzen in Veranstaltungen und laufen in den Demos mit. Durch Maskenbildner mit wechselndem Äusserem und Digitalkameras bestückt konstruieren sie Demonstrationsdelikte. Die Steuerung vor Ort erfolgt durch Volker Hertzberg. Als Zeuge vor Gericht sind sie anonymisiert und brauchen nur Fragen beantworten die der Innensenator genehmigt.

Am 20.August 05 zeigte sich welch unangenehme Folgen die Gewaltsucht und das Konstruieren von Straftaten durch das LKA 63 haben können. Ein Aufklärungsteam des MEK war verdeckt in die Disco Jeton in Friedrichshain eingesickert, darunter der Beamte 33018. Sie sollten dem bereitstehenden SEK die Lage melden. Die von Volker Hertzberg geleitete Gruppe hatte keine Lust auf lasche Personenkontrollen, außerdem würden sich Festnahmen gut für die Statistik machen. Die verdeckten Ermittler meldeten also nach draussen, das sich in der Disco nur brutale Schläger aufhalten und- wichtig für Landfriedensbruch- mit Flaschen werfen. Es folgte daraufhin die Stürmung des Jeton mit duzenden Verletzten und Festnahmen. Erst nachdem in den Medien Zweifel aufkamen musste Polizeipräsident Glietsch zugeben das von den BesucherInnen des Jeton keinerlei Widerstandshandlungen ausgingen. Am 26.10.05 gab es das nächste PR- Desaster. Bei einem Aufmarsch der Bundeswehr rastete Rouven K. aus. Der zu einer operativen Gruppe des LKA 63 gehörende Agent schlug plötzlich und ohne Anlaß in einer Demonstrantenmenge mit dem Tonfa um sich.

Name: Rouven K. - Beruf: Polizeioberkommisar beim MEK / Aufklärung/Operative Dienste zuvor Zugführer Bereitschaftspolizei. Der so als Prügelzivi berühmt gewordene brach zahlreichen Menschen die Knochen. Seine Anonymisierung durch eine Codiernummer scheiterte weil er schon bekannt war. Hier gibt es ein Video von seiner Arbeit: http://www.interpool.tv/artikel/327/0

Es scheint so als ob das Berliner MEK sowohl den Vorgaben seiner Führung als auch rechtlichen Bestimmungen zuwider handelt. Die Einheit läuft regelmässig aus dem Ruder und wird dabei von einem Mann gesteuert der, durch sein Hobby American Football mit Kopfverletzungen vorbelastete, bei einem Einsatz erneut einen Stein an seine schwächste Stelle bekam. Ob es ausreicht den dienstunfähigen POK Hertzberg in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken oder ob nicht gleich das LKA 63 aufgelöst wird, wie früher die EbLT, muß der Polizeipräsident entscheiden.

Hast du mehr Infos? Dann schreib an sondereinheit@no-log.org


17.03.2006 Analyse und Kritik 504
Polizei mit Brille, Perücke und falschem Bart
Neues Phänomen vor Gericht: Anonymisierte Polizeizeugen

Im Januar endete ein obskures Verfahren gegen den Berliner Antifaschisten Christian S. mit einer Verurteilung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung, die mit der elfmonatigen U-Haft als fast vollständig abgegolten gilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.: Hohe Wellen, schlug das Verfahren nicht alleine deshalb, weil entlastendes Videomaterial verschwunden war. Aufmerksamkeit erregte es vor allem durch die Tatsache, dass Polizeizeugen verkleidet und lediglich unter Nennung von Codiernummern im Verfahren auftauchten. Wir sprachen in diesem Zusammenhang mit der Berliner Rechtsanwältin Silke Studzinski. Weitere Hintergrundinformationen unter: www.freechristian.de.vu

ak: Die Berliner Zeitung sprach im Zusammenhang mit diesem Verfahren von einem Prozess, der etwas neues in der bundesdeutschen Justizgeschichte sei, und spielte damit auf die anonymisierten Polizeizeugen an. Aber sind solche Vorgänge nicht aus Prozessen im Bereich der sogenannten organisierten Kriminalität hinlänglich bekannt?

Silke Studzinsky: Das stimmt. Dass Polizeizeugen oder vermeintlich gefährdete Zeugen und so genannte verdeckte Ermittler in unterschiedlicher Weise abgeschirmt werden und in unterschiedlicher Form verdeckt oder ohne Angabe ihrer Identität usw. aussagen können, ist nicht neu. In diesem Verfahren wurden jedoch Angehörige einer normalen Polizeieinheit aus generellen Gefährdungserwägungen im Hinblick auf die Identität der einzelnen Zeugen gesperrt.

Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die in bestimmte Milieus eingeschleust werden ...

Genau. Diese Beamten bekommen neue Papiere, eine komplett neue Legende und werden in ein bestimmtes Milieu eingeschleust, um dort zu ermitteln. In diesem Verfahren handelt es sich allerdings um ganz gewöhnliche Polizeibeamte einer speziellen Aufklärungs- und Ermittlungseinheit, die sowohl in Uniform als auch in zivil auftreten, Eine Einzelfallprüfung über die tatsächliche Gefährdung der einzelnen Zeugen hat nicht stattgefunden. Dabei hat; der Berliner Innensenator, Körting noch ,im November im Rahmen, der Beantwortung einer Kleinen Anfrage das als zentrale Voraussetzung für die Codierung von Polizeizeugen genannt. Körting erklärte damals auch, dass die Entscheidung für eine Codierung von dem Dienstvorgesetzten ohne irgendeine Kontrolle getroffen wird, und er betonte, eine generelle Vergabe von Codiernummern fände nicht nach Delikten oder Tätergruppen statt, bei denen die Beamten eingesetzt sind. In unserem Prozess kam allerdings heraus, dass sich die Zeugen weder individuell gefährdet fühlten, noch jemals in ihrer beruflichen Tätigkeit bedroht wurden. Nach telefonischer Auskunft eines Dienstvorgesetzten im Rahmen des Prozesses stellte sich zudem heraus, dass die ihm unterstehenden Beamten generell codiert auftreten. Das ist eine Erweiterung, von dem, was wir bisher kennen, und bedeutet eine Ausweitung ins Uferlose. Normale Polizeizeugen generell zu codieren, ist durch nichts mehr gerechtfertigt.

Was bedeutet es für die Verteidigung, mit Zeugen konfrontiert zu sein, die nicht namentlich bekannt sind?

Eine Überprüfung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen z.B. in Bezug auf frühere Aktivitäten wird dadurch einfach unmöglich. Eine solche Glaubwürdigkeitsüberprüfung ist jedoch eine zentrale Aufgabe von Verteidigung. Und sie ist vor allem bei PolizeibeamtInnen geboten, die in Sonderermittlungseinheiten tätig sind, die ein bestimmtes zielorientiertes und damit auch überhöhtes und gesteigertes Ermittlungs- und Verfolgungsinteresse haben - ein Phänomen, das wir grundsätzlich bei Sondereinheiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft beobachten.
Wenn dann die Codierungen von einer Aussagegenehmigung begleitet ist wie in diesem Prozess, die eher einer Aussageverhinderungsgenehmigung glich, dann gehen die Möglichkeiten der Verteidigung gegen Null. Die Aussagegenehmigung war derart eng gefasst, dass die Beamten sich sogar weigerten, unmittelbar mit dem Sachverhalt zusammenhängende Fragen zu beantworten. Hinzu kam, dass die Beamten untereinander die Codiernummern nicht kannten. Die Namen der Kollegen zu nennen, war ihnen nicht erlaubt. Unter diesen Umständen kann man gleich damit aufhören, etwas vorzuhalten und Aussagen mit Erkenntnissen aus den Akten in, Deckung bringen zu wollen. Es wurde also, nicht nur, Glaubwürdigkeitsüberprüfung unmöglich gemacht, sondern - auch eine konkrete Befragung zum Tatvorwurf.

Vor dem Verwaltungsgericht sind Sie vorerst mit ihrem Einspruch gegen diese Praxis gescheitert...

Gegen die Speererklärung des Berliner Innensenators haben wir vor dem Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutz einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eingereicht. Da sie erst einen Tag vor der Hauptverhandlung abgegeben wurde, konnten wir erst im laufenden Prozess dagegen vorgehen. Allerdings haben wir weder vor dem Verwaltungsgericht noch in der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) etwas erreichen können. Beide Gerichte stellten das Recht der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu überprüfen, auf eine so niedrige Stufe, dass sich der Eindruck aufdrängt,
dass die Verwaltungsrichter keinen Bezug zum Strafrecht haben. Skandalös bei dieser Entscheidung ist zudem, dass das Verwaltungsgericht die Polizeibeamten bei einer normalen Ermittlungs-, und Aufklärungseinheit verdeckten Ermittlern gleichstellen. Eine Gleichsetzung verbietet sich jedoch alleine deshalb, weil es in diesem Fall, um schweren Landfriedensbruch ging, eine Straftat, die überhaupt nicht unter den Straftatenkatalog für den Einsatz von verdeckten Ermittlern fallen würde. Außerdem sind die Regelungen in der Strafprozessordnung (StPO), die verdeckte Ermittler und deren Auftreten in einem Verfahren im Falle einer tatsächlichen Gefährdung regeln, Ausnahmeregelungen, die eigentlich restriktiv zu handhaben sind. Im Endeffekt bedeutet dies, dass eine sich verselbständigende Polizei außerhalb jeglicher Kontrolle agiert.

Das Verwaltungsgericht argumentierte, die Verteidigung könnte doch im Rahmen der: Hauptverhandlung die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen überprüfen ...

Diese Ausführung zeigt m.E. ganz deutlich, dass die VerwaltungsrichterInnen von der Praxis von Strafverteidigung weit entfernt sind. Zwar kann ich in der Hauptverhandlung einen Zeugen befragen, aber unter diesen Bedingungen kann ich nicht abgleichen ob das, was er mir
Sagt, tatsächlich stimmt oder nicht.

Also, nichts mehr von wegen Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten?

Ja. Zumal selbst das Gericht daran verzweifelt ist, in welchem Umfang die Beamten sich geweigert haben, Fragen zu beantworten. Die Exekutive hat einfach die Aufklärung verweigert. Im Grunde genommen müsste ein Gericht in einer solchen Situation die Angeklagten freisprechen.

Ist die Schlacht um die Codierung mit der Entscheidung des OVG bereits geschlagen?

Nein, sicherlich nicht. Erstens läuft die Klage ja noch, auch wenn nicht zu erwarten ist, dass sie anders als das einstweilige Verfahren entschieden wird, aber zweitens halte ich die Frage für so grundsätzlich, dass ich vor das Verfassungsgericht gehen würde, um zu klären, ob eine Sperrerklärung tatsächlich rechtmäßig sein kann, die in keiner Weise den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung der Bundesgerichte an eine Sperrerklärung zu richten sind, genügt.


15.03.2006 Berliner Zeitung
Polizist wegen Falschaussage vor Gericht
Er soll Unschuldige vor Gericht gebracht haben

Eine Nacht und einen Tag lang hat der 28-jährige Juan S. im Polizeigewahrsam verbracht. Dann erließ ein Richter Haftbefehl gegen ihn, setzte diesen aber außer Vollzug. Juan S. musste sich zwei Mal pro Woche bei einer Polizeidienststelle melden und durfte in dieser Zeit nicht ins Ausland reisen.
Juan S. wurde beschuldigt, während der Krawalle am 1. Mai 2002 eine Flasche zielgerichtet in Richtung von Polizisten geworfen zu haben - zu Unrecht, auf Grund der falschen Beschuldigung eines Polizisten, wie sich später herausstellte. In einem ersten Prozess im August 2002 wurde er freigesprochen, eine Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen. "Ich hatte Glück mit dem Freispruch", sagte Juan S. gestern. "Ich will Lehrer werden, eine Verurteilung hätte schlimme Folgen gehabt."

Mit einem Fotoapparat unterwegs
Für den Polizisten, auf dessen Anschuldigung hin Juan S. an jenem 1. Mai 2002 festgenommen worden war, hat der Fall ein Nachspiel. Der 37-jährige Beamte musste sich gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Freiheitsberaubung und mehrfacher Falschaussage vor Gericht an. In der Anklage heißt es, dass er als Amtsträger "wissentlich und absichtlich" darauf hingewirkt habe, dass ein Unschuldiger bestraft wird. Den Vorwurf, dass Juan S. eine Flasche geworfen habe, hatte der Beamte als Zeuge in dem Prozess gegen den Studenten wiederholt. Juan S. wurde nur deshalb freigesprochen, weil andere Polizisten die Version des Beamten nicht bestätigten und mehrere Zeugen aussagten, dass Juan S. nie eine Flasche warf.
Trotzdem betonte der Polizist in der gestrigen Verhandlung nochmals, den Flaschenwurf aus einer Entfernung von zwei Metern gesehen zu haben. Wie er sich erklären könne, dass der Beamte diese falsche Beschuldigung erhob, wurde Juan S. von der Richterin gefragt. Er antwortete, "es ist mir ein Rätsel". Möglicherweise sei er festgenommen worden, weil er zuvor die "krasse" Behandlung eines Mannes durch drei Beamte kritisiert habe. Außerdem hatte er den Polizeieinsatz fotografiert.
Der Verteidiger des Polizisten will einen Freispruch erreichen. Aus seiner Sicht sei der Fall nicht mehr zu klären. Das Gericht will weitere Zeugen hören. Der Prozess wird am 31. März fortgesetzt. (sd.)


15.3.2006 TAZ
Vielstimmiger Polizeiauftritt

Seit gestern steht ein Polizist vor Gericht, weil er angeblich einen Demonstranten eine Flasche werfen sah. Seine Kollegen bestätigen das nicht. Deutlich wird: Am 1. Mai herrscht auch bei der Polizei Chaos

Es war ein Vorfall wie so viele am 1. Mai in Kreuzberg: Eine Hundertschaft Polizisten postierte sich gegen 23 Uhr auf der Kreuzung Wiener, Ecke Skalitzer Straße, und man nahm reichlich rüde einen Menschen fest. Dies beobachtete der Pädagogikstudent Juan S., der gerade mit seinen Freunden und, wie er sagt, "drei Hähnchen" aus einem Imbiss kam. Beim Anblick mehrerer Beamter, die einen Menschen bearbeiteten, der bereits auf dem Boden lag, fühlte er sich unbehaglich.
Juan S. bat die Beamten, sie sollen sich beruhigen, der Mann könne ihnen doch nicht mehr gefährlich werden. Plötzlich hörte er, wie der Polizist Robert R. seinen Kollegen zurief, sie sollten den Kritiker festnehmen, der Student hätte eine Flasche in seine Richtung geworfen. Der damals 24-jährige Student wurde mitgenommen, um fünf Uhr morgens vernommen und erst gegen Abend dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entließ ihn kurz darauf mit der Auflage, sich zweimal wöchentlich bei der Polizei zu melden.
Im August 2002 fand der erste Prozess gegen Juan S. vor dem Amtsgericht statt. Die Kollegen von Robert R. sagten als Zeugen aus. Sie hatten die Tat nicht gesehen, außerdem gab es in ihren Aussagen kaum Übereinstimmung. Man konnte sich weder auf eine Tatzeit noch einen Tatort, noch einen Tathergang einigen, sodass der Richter Juan S. vom Vorwurf des Landfriedensbruches freisprach. Die Berufungsverhandlung wurde im Februar 2003 verworfen. Juan S. war nach neun Monaten endlich allen Ärger los.
Für Robert R. begann er nun. Der glatzköpfige, bullige Polizist ist wegen Freiheitsberaubung angeklagt, weil er seinen Kollegen wahrheitswidrige Gründe für eine Verhaftung nannte. Gestern begann der Prozess. Doch der 37-Jährige blieb bei seiner Aussage. Er habe Juan S. gesehen, als er eine Flasche in Richtung der Beamten warf. Er selbst habe S. festgehalten und dann an den Zugführer Olaf Sch. übergeben. Er habe die Situation noch in guter Erinnerung.
"Eine Verhaftung am 1. Mai ist meist mit sehr viel rennen verbunden, oft tauchen die in der Masse dann unter", sagte der Angeklagte. Doch S. habe geworfen, sich umgedreht und weiter mit seinen Freunden gesprochen. Robert R. konnte ihn geradezu gemütlich verhaften.
Doch auch diesmal will keiner der Kollegen seine Angaben stützen. Zugführer Olaf Sch. sagte, er habe Juan S. anhand einer Personenbeschreibung verhaftet, die er von Robert R. erhielt. Andere Kollegen erinnern sich noch schlechter: "Da lagen zu viele 1. Mais dazwischen, zu viele Demonstrationen", so der Beamte Falko Z.
Juan S. erklärte vor Gericht, es sei ihm nach wie vor ein Rätsel, warum er beschuldigt worden war. Vielleicht sei der Grund, dass er zuvor die "krasse" Behandlung des Mannes durch drei Beamte beanstandet hatte.
Des Rätsels Lösung findet sich vielleicht am 31. März: Dann wird der Prozess mit weiteren Zeugen fortgesetzt.


14.03.2006 Berliner Zeitung
Gefängnis-Chef ließ Knast-Zeitung einstampfen
Anzeige gegen Redakteure wegen Beleidigung

Sie gilt als bundesweit einmalig - die Gefangenenzeitung Lichtblick der Justizvollzugsanstalt Tegel. Weil sie von Häftlingen eigenverantwortlich herausgegeben wird, dem Presserecht unterliegt, aber keinerlei Zensur. Die Anstaltsleitung bekommt das Blatt erst in die Hand, wenn es gedruckt ist. Bislang erschien der Lichtblick regelmäßig - bis auf die jüngste Ausgabe. Sie war bereits gedruckt, da stoppte die Anstaltsleitung den weiteren Vertrieb. Wegen mehrerer Artikel mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Die gesamte Zeitung habe gestoppt werden müssen, hieß es. Weil die Zahl der Texte, in denen strafrechtliche Verstöße vorliegen, so groß sei, dass das Schwärzen von einzelnen Passagen nicht ausreichen würde. Darüber hinaus hat Anstaltsleiter Klaus Lange-Lehngut gegen vier Verantwortliche der Redaktion Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt.
Der Lichtblick erscheint seit Oktober 1968 etwa alle zwei Monate mit einer Auflage von 5 000 Exemplaren. In der Zeitung schreiben Häftlinge über den Alltag im Gefängnis und widmen sich besonderen Themen des Strafvollzugs. Mal geht es um die Qualität des Essens, mal um Überbelegung und den Mangel an Einzelzellen. In der Dezember-Ausgabe war etwa Gesundheit in der Haft das Thema. Geliefert wurden Informationen zu Aids und Ansteckung und es ging auch darum, welche "Katastrophe" es sei, im Knast krank zu werden. Beanstandet wurde kein Artikel.

Friedliche Einigung
Ganz anders bei der jüngsten Ausgabe. Schon das Cover ist Gegenstand von Ermittlungen. Darauf zu sehen: Ein Uniformierter, der sich mit einem Schlagstock über einen am Boden liegenden Gefangenen beugt. In der 44 Seiten dicken Zeitung selbst wurde dann in mehreren Artikeln der Umgang von Justizbeamten mit Häftlingen kritisiert - offenbar recht drastisch. Ein Artikel beschäftigte sich mit dem Tod eines Häftlings - der 27-Jährige hatte am 1. Januar 2006 Selbstmord begangen. Dabei wurden offenbar auch Vorwürfe gegen Beamte erhoben. In einem anderen Bericht wurde ein Mitarbeiter der Haftanstalt als "unfähig" beschrieben. Dann wieder ging es um einen Zwischenfall vom Dezember 2005, bei dem Häftlinge von Beamten verprügelt worden sein sollen. "Im Haus 1 wurden Gefangene von Justizbeamten verprügelt", war als Behauptung zu lesen. Tatsächlich laufen in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen Beamte, die aber noch nicht abgeschlossen sind. Die Lichtblick-Redakteure sprechen inzwischen selbst von einem "handwerklichen Fehler", weil sie nicht den Konjunktiv verwendet hätten.
Aus Sicht der Redaktion wurde das Blatt eingestampft, weil die Anstaltsleitung fürchtet, dass ihre Beamten in einem zu schlechten Licht dastehen. Der Lichtblick wird nicht nur in der Anstalt kostenlos an Gefangene verteilt, sondern auch an etwa 1 200 Abonnenten außerhalb, darunter an ehemalige Insassen, an Rechtsanwälte, Politiker, Mitarbeiter der Justizverwaltung und die Medien. 2 500 Exemplare gehen an andere Haftanstalten. Etwa 5 000 Euro erhält die Redaktion jährlich für die Produktion der Zeitung vom Land Berlin, der Rest wird durch Spenden aufgebracht.
Inzwischen haben Gespräche zwischen Anstaltsleitung und Lichtblick-Redakteuren stattgefunden. Man habe sich "völlig friedlich" auf eine Lösung geeinigt, hieß es gestern. So werden die Lichtblick-Redakteure ihre Zeitung überarbeiten und neu herausbringen. Statt sechs Ausgaben wird es in diesem Jahr dann eben sieben geben. Für zusätzliche Papier-Kosten kommt die Anstalt auf.


Interim 630 > 09.02.2006
Soliarbeit tut Not. Ein Gespräch mit Christian S.

Der Berliner Antifa Christian saß elf Monate in U-Haft, weil Zivilbullen beim Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2005 beobachtet haben wollen, wie er eine Flasche in Richtung der Nazis warf. Die Hauptverhandlung, die im Januar zu Ende ging, war abenteuerlich. Verkleidete Bullen mit Perücke, Brille und falschen Bart sagten unter futuristischen Namen wie "56765" gegenteiliges aus und wussten teilweise nicht mehr, was sie wussten und was nicht. Christian wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, die mit der U-Haft als abgegolten gelten. Das folgende Interview wurde Anfang Februar geführt. Wir sehen es als weiteren Beitrag zum Thema Repressionsarbeit. Hintergrundinfos zum Fall findet ihr unter www.freechristian.de.vu

Wie war deine Situation als Politischer im Knast? Warst du etwas "Besonderes" oder warst du ein Gefangener unter vielen?

Die meisten Beamten wissen davon gar nichts oder können nicht unterscheiden, wer nun politisch ist oder nicht. Bei den anderen Gefangenen war es so, dass die mitbekommen haben, dass ich von draußen Unterstützung bekommen habe. Das ist bei den meisten sozialen Gefangenen nicht so. Nachteile hatte ich direkt dadurch nicht.

Wie sah dein Alltag im Knast aus?

Morgens um kurz vor sechs wird geguckt, ob noch alle anwesend sind und ob alle noch leben, da werden dann die Selbstmörder festgestellt. Kurz danach gibt es Frühstück. Das wird alles vorbeigebracht, man muss im Prinzip nichts selber machen. Die Tür geht auf, das Fressen wird reingebracht und man gibt den Müll raus. Um acht oder neun ist die Freistunde, und um zwölf gibt es Mittagessen. Zwischendurch werden dann Sachen wie Anwalts- oder Arztbesuche erledigt. Um 14:30 ist Abendessen und das wars für den Tag. Die meisten beschäftigen sich mit Fernsehen, egal was kommt. Die Langeweile ist für die meisten Gefangenen das größte Problem. Für mich wurden Zeitungen und Zeitschriften bestellt. Ich hatte immer genug zu lesen und deshalb wenig Langeweile. Wenn man sich draußen beschäftigen kann, dann fallt einem das drinnen auch nicht schwer.

Wie war der Kontakt zu den Mithäftlingen? Konntest du mit Leuten reden?

Es gab aufgrund des Tagesablaufs eh nur wenig Kontakt mit anderen. Man sieht sich halt in der Freistunde oder beim Sport. Die meisten Leute in U-Haft unterhalten sich über ihr Verfahren, aber das was ich erzählt habe, weshalb ich da bin, fanden die meisten gut. Es gibt auch Gefangene in Moabit, die dort sitzen, weil der Knast in Tegel überbelegt ist [Die JVA-Moabit ist eigentlich ein Untersuchungsgefängnis, die Red]. Darunter sind Leute, die wegen eines Steinwurfs am ersten Mai 2003 ziemlich hohe Strafen bekommen haben. Mit denen habe ich auch geredet. Dass aber niemand etwas davon mitbekommt, dass die Leute noch sitzen und niemand sich um sie kümmert, verstehe ich nicht. Es gibt in Moabit auch viele Nazis, prozentual eben genau wie draußen. Ebenso gibt es viele nichtdeutsche Gefangene, mit denen man über Probleme sprechen kann. Die migrantischen Gefangenen sind teilweise noch krasser benachteiligt als die deutschen Gefangenen.

Und wie läuft der Kontakt zur Außenwelt?

Naja, alle zwei Wochen darf man für eine halbe Stunde Besuch empfangen. Da sitzt immer ein Schließer direkt daneben und hört die Gespräche mit.
Ansonsten per Post, da gab es teilweise Probleme, weil Briefe zurückgehallten wurden. Einen Brief habe ich erst nach einem Jahr bekommen. Die Staatsanwaltschaft kann die Post zurückhalten, wenn sie strafrechtliche oder verfassungsfeindliche Inhalte sieht. Man schreibt die Briefe in dem Bewusstsein, dass jemand mitliest, den das nix angeht. Insgesamt ist der Kontakt nach draußen relativ gering. Aber wenn man weiß, dass sich jemand kümmert, muss man sich nicht alle paar Tage vergewissern, ob die Leute noch zu einem halten.

Was macht der Knast mit dir? Wie konditioniert er dich?

Nach kurzer Zeit verlierst Du das Zeitgefühl, weil eben jeder Tag gleich ist. Du weißt nicht mehr, ob Montag oder Freitag ist. Das war jedoch nicht mein erster Knastaufenthalt. Ich habe schon Mal fünf oder sechs Jahre eingesessen. Den Abschreckungscharakter hat das für mich deshalb schon lange verloren. Es ist Zeitverschwendung, was lästig ist. Aber dass ich jetzt aus Angst davor keine politischen Sachen mehr machen würde ... das ist nicht so.

In den letzten anderthalb Jahren hat es ja diverse Aktionen oder Demos gegen Aufmärsche usw. gegeben und darauf folgend Razzien, Festnahmen. Viele nehmen das als einen deutlichen Anstieg von Repression wahr. Meinst du, der Staat will mal wieder zeigen wer hier eigentlich das Gewaltmonopol inne hat? Oder geht es in deinem Fall um konkrete Einschüchterung einer Person?

Der Staat sieht, dass das Thema Antifaschismus oder Nazidemonstrationen das derzeit einzige Feld ist, wo radikale Linke ins bürgerlicher Spektrum einbrechen können oder Symphatien genießen, die Antifa wird scheinbar als einzig reale "Gefahr" angesehen und deshalb bekämpft. Die gehen dabei von der irrigen Annahme aus, dass wenn bestimmte Leute nicht da sind, die Proteste weniger werden. Die Vorstellungen von denen von hierarchischen Organisationen sind halt so, dass es irgendwelche Rädelsführer geben muss. Das wird in Texten wie der Sperrerklärung (1) behauptet.
Auf der anderen Seite geht es sicher um die Vorbereitung von anderen Geschichten wie dem G8 2007 und der bald beginnenden Fußball-WM. Das sind Testphasen. Und ob das jetzt mehr geworden ist... Diese Auseinandersetzungen hat es ja immer gegeben. Es wurden immer Wahlplakate von NPD abgerissen und es wurden auch immer Nazis verkloppt. Die Repression kann kaum an einer neuen Entwicklung oder Stärke von uns liegen, sondern vielleicht auch daran, dass viele Nazidemos gestoppt wurden.

Meinst du, dass die Zivis dich in Dresden gezielt beobachtet und verfolgt haben?

Ich glaube nach dem Prozess wegen dem ersten Mai 2004 waren die Bullen nicht gerade erfreut, weil in der Presse relativ viel Verständnis für die Tat von damals geäußert wurde (2). Vielleicht hatten sie den Eindruck, dass es auf andere ermutigend wirken könnte, dass man so agieren kann und danach wieder rauskommt. Ich hatte die Tat damals politisch begründet und nicht gesagt "Ich war besoffen. Es tut mir Leid, ich kann mich nicht erinnern", wie sie es wohl gewohnt sind. Das fanden die insgesamt nicht so gut.
Der eine polizeiliche Zeuge hatte in der Verhandlung zugegeben, dass sie zur Vorbereitung Videobänder mit mir darauf geguckt hatten. In der Berufungsverhandlung wird noch mehr ans Licht kommen, ob die jetzt speziell auf mich abgesetzt waren. Man kann natürlich davon ausgehen, dass es in Berlin einen Personenkreis gibt, den die ständig beobachten, und da gehöre ich dazu.

Macht die ganze Scheiße paranoid?

Nein. Es werden auch immer Unbeteiligte reingezogen, wenn z.B. das Handy eingezogen wird und es tauchen dann Nummern von Unbeteiligten in Ermittlungsakten auf oder wenn die Nachbarn zwei Mal Zeugen von nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen geworden sind, dann bin ich natürlich nicht glücklich darüber. Die Leute, die wegen verschiedenen anderen Geschichten im letzten fahr Verfahren hatten, sind ja auch observiert worden. Man achtet halt darauf, aber paranoid hat mich das nicht gemacht.

Wie war es nachdem du in Dresden festgenommen wurdest ? Wie wurdest du verhört? Die meisten kennen die Situation ja nur aus Filmen...

Ich glaube, die Nummer "Guter Bulle, böser Bulle" wird hauptsächlich bei jüngeren angewendet. Bei mir wurden eigentlich gar keine ernsthaften Versuche gemacht, mich zu vernehmen, weil denen klar war, dass es das mit mir nicht gibt. Bei anderen Leuten habe ich gehört, dass die unter Druck gesetzt worden sind. Ich finde es wichtig, dass sich gerade bei Demonstrationssachen schnell Anwälte melden, damit die Leute das Gefühl haben, dass sie von draußen unterstützt werden.

... damit Anna und Arthur das Maul halten

Ich glaube, dass die Aussageverweigerung nicht immer klappt, liegt im Wesentlichen daran, dass die Leute nicht hundertprozentig davon überzeugt sind, dass sie das richtige machen. Viele geraten durch Zufall in irgendwas rein und kriegen dann Angst. Aber selbst, wenn man so viele Vorstrafen hat wie ich, dann wird verurteilt, aber dann kommt man trotzdem bei der Gerichtsverhandlung noch Mal auf freien Fuß. Verhaftung oder U-Haft bedeutet ja nicht gleich lebenslänglich, das sollte jeder wissen. Viele Leute sehen dann alles zusammenbrechen, aber das ist definitiv nicht so.

Also Aussageverweigerung, konsequent und immer?

Das ist der Feind, der einem da gegenüber tritt. Man braucht ja nicht erst etwas gegen den zu machen und dann mit ihm zusammenarbeiten. Dann kann man es doch gleich bleiben lassen. Von den richtig krassen Übergriffen., die bei Abschiebungen oder in den Abschiebeknasten den Leuten passieren, die ort noch nicht einmal richtig die Sprache können, bekommen wir ja gar nichts mit. Da sollten sich die Leute mal überlegen, dass es noch viel schlimmeres gibt als einen Bullen, der vor einem steht und schreit.

Wie ist nach elf Monaten das "Wiederrauskommen", das Ankommen im "normalen" Leben?

Ich bin ja schon öfter entlassen worden. Ich hake den Knast sofort ab, und die Umstellung ist nicht besonders groß. Es gibt Leute, die davon traumatisiert werden, aber zu denen gehöre ich glücklicherweise nicht.

Wie geht es jetzt für dich weiter?

Es wird irgendwann die Berufungsverhandlung kommen, und die drei Jahre vom 1. Mai 2004 plus zehn Monate Bewährungswiderruf werde ich absitzen müssen. Es gibt viele Sachen, die ich gerade nicht mehr machen kann. Auf Demonstrationen gehen z.B. ist schwierig, wenn man dort beschattet wird und vielleicht nochmal was konstruiert wird. Ich muss drauf achten, mit wem ich Kontakt habe, damit nicht andere noch ins Visier genommen werden. Ich habe mich auch gewundert, dass in den Haftbefehlen immer steht, dass die Gefahr besteht, dass ich untertauchen würde. Die Gerichte scheinen zu denken, dass jemand der oder die was gegen Nazidemonstrationen macht, untertaucht. Aber ich lasse mich auf keinen Fall vom Protestieren abbringen oder vertreiben. Die Vermutung "Untertauchen" finde ich lächerlich. Bei den meisten Leuten am ersten Mai wird auch in den Haftbefehl reingeschrieben, dass diese Gefahr besteht. Das ist ein Textbaustein geworden, der immer mit drin steht und von Richterinnen gedankenlos unterschrieben wird. Die Verjährungsfristen liegen da bei zehn oder zwanzig Jahren. Das hat es noch nie gegeben, das jemand wegen eines Steinwurfes untertaucht. Dadurch wird die U-Haft zu einer vorweggenommenen Strafe und zum Erziehungsmittel, und das steht so in keiner Prozessordnung.

Wie schätzt du die Wichtigkeit von Antirepressionsarbeit ein?

Was in den letzten Jahre gefehlt hat, ist, dass es keine richtige Auswertung von Prozessen oder Soliarbeit gegeben hat, sondern, dass bei fast jedem Fall wieder von vorne angefangen wurde. Es gibt zu wenig Kontinuität in der Soliarbeit. Zudem ist es ein Fehler, dass viele denken, dass es nach hinten losgeht, wenn sie von außen richtig Druck machen oder vor Gericht Probleme machen. Es wäre besser, wenn es da eine gemeinsame Verteidigungsarbeit oder Öffentlichkeitsarbeit geben würde.
Viele Leute machen es auch nicht öffentlich, wenn sie im Knast sitzen. Die schmeißen einen Stein, gehen dafür zwei Jahre in den Knast und niemand bekommt es mit. Das ist schade.

Repressionsarbeit ist zwangsläufig eine auf Vergangenes gerichtete Arbeit, die zudem viele Ressourcen bindet. Findest du, dass s eine ständige Repressionsarbeit in Gruppen geben sollte?

Nimm dir zum Beispiel die Repression gegen Sprayer, die es in der letzten Zeit gegeben hat. Da könnte man gemeinsam vorgehen und so etwas verbindendes zwischen verschiedenen Szenen schaffen. Wenn es gelänge, über eine gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Thema Repression sich als Gegenkraft gegen das staatliche Gewaltmonopol darzustellen, hat das auch eine Ausstrahlung. Über diese Ausstrahlung könnte es dann gelingen, andere Leute anzusprechen. Insofern kann Antirepressionsarbeit auch etwas Rekrutierendes sein.
Dabei ist aber auch gegenseitige Unterstützung wichtig. Wenn jemand mal einen Stein geworfen hat, dafür eine hohe Strafe bekommt, und sich damit allein gelassen fühlt, kommt er oder sie danach bestimmt nicht wieder. Das Ziel müsste eigentlich sein zu sagen: Es gibt eine Gegenkultur, und die daran beteiligten werden bei Prozessen gegen den Staat nicht alleine gelassen.

Ist das denn heutzutage überhaupt noch umzusetzen? Die soziale Situation hat sich schließlich auch verändert und ein Job ist nicht mal eben gefunden oder die Ausbildung mit Studiengebühren mal eben mit einem Jahr "Knastpause" trotzdem gut zu Ende zu
bringen.

Die Leute müssen halt wissen wie groß ihre Wut wirklich ist. Wenn die Wut so groß ist, dass man dafür Karriere, Job oder Studium sausen lässt, dann gehts. Ansonsten gehts halt nicht. Das ist auch der Grund, weshalb viele mit den jüngsten Aufständen in Frankreich nichts anfangen konnten. Viele können sich gar vorstellen, wie groß die Wut bei den Menschen dort ist. Sicherlich ist es eine schlaue Taktik vom Staat zu sagen: "Wir geben euch ein wenig ab, aber könnt ihr auch ganz schnell wieder verlieren." Wenn in Frankreich jemand von den Bullen umgebracht wird, drehen die Leute durch und gehen auf die Straße. Das passiert hier nicht. Wenn jemand im Polizeigewahrsam verbrennt wie Oury Jallow in Dessau vor einem Jahr, dann passiert hier nix. Das ist für mich unvorstellbar.

Hast du eine Vorstellung, woran das liegt?

Ich glaube, die Randgruppen dort haben sich nicht so assimilieren lassen wie viele MigrantInnen hier. Viele türkische Leute in Deutschland sind bemüht, sich anzupassen und dafür das bisschen vom Staat zu bekommen. Die Geschichte der Kolonialkriege spielt da in Frankreich sicher auch eine Rolle. Die Leute wollen sich nicht assimilieren. Das kannst du beispielsweise auch beim HipHop sehen. Viele migrantische HipHop Gruppen in Frankreich machen politische Texte und setzen sich mit ihrer Situation auseinander. Wenn du dir in Kreuzberg HipHop anguckst, geht es doch oft nur um gegenseitiges Dissen und ums Ficken.

Danke Christian fürs Gespräch und alles Gute für die Berufung und alles weitere.

(1) Die "Sperrerklärung" war ein von der Berliner Innensenatsverwaltung im Zuge des Verfahrens gegen Christian herausgegebenes Papier. Die polizeilichen Zeuginnen traten zum Teil vermummt und mit Nummern statt Namen versehen vor Gericht auf. In der Erklärung wurde darauf verwiesen, dass dieser Mummenschanz wegen einer Bedrohung für Leib und Leben der Bullen wichtig war.
(2) Christian hatte bei der Verhinderung des Naziaufmarsches in Berlin-Friedrichshain am 1. Mai 2004 ein Auto zur Barri umfunktioniert. Für die Tat wurde er zu drei Jahren Knast verurteilt.


10.02.2006 Berliner Zeitung
Dresdner Verwirrungen
Ein Autonomer wird nach einer Demonstration gegen Rechte verhaftet. Im Prozess sagen Polizisten mit Perücken und falschen Bärten gegen ihn aus

Frank Nordhausen

BERLIN. Vor drei Wochen, Mitte Januar, haben sie dann geheiratet. Leila R. und Christian S., denen man die Hochzeit nicht gestatten wollte, solange Christian noch im Gefängnis war. Sie sind ins Standesamt Berlin-Mitte gegangen, Freunde und Bekannte waren da, abends gab es ein Fest. Ein wenig haben sie an diesem Tag auch die Freiheit gefeiert. Das Gefühl, zusammen in Freiheit zu sein - wenn auch nur vorläufig, wie zu erzählen sein wird.
Leila R. und Christian S. haben eine Geschichte, die es nötig macht, ihre Nachnamen nicht zu nennen und ihre Gesichter nicht zu zeigen. Man könnte sagen, ihre Geschichte ist die zweier Außenseiter. Man könnte aber auch sagen, es ist die Geschichte eines Mannes, der sich zwar selbst nie an Regeln gehalten hat, aber dennoch einen fairen Prozess erwartet.
Es war vor fast genau einem Jahr, als Christian S., 36 Jahre alt, Mitglied der radikalen autonomen Szene in Berlin, während eines Neonazi-Aufzugs in Dresden eine Bierflasche auf Polizeibeamte geworfen haben soll. Und es war damals, als Leila R. verstand, dass das Leben ernster ist, als sie es bisher nahm. Leila R., Studentin der Agrarwissenschaft, ist 25 Jahre alt, sie hat kurzes Strubbelhaar, schminkt sich die Lippen gern knallrot. Sie spricht mit einem hübschen französischen Akzent. Sie wuchs in Genf auf, in einer großbürgerlichen Kaufmannsfamilie mit Wurzeln in ganz Europa. Was sie im Leben wollte, wusste sie nicht so genau. Bis sie, gerade nach Berlin gezogen, vor zwei Jahren in einer Kneipe Christian traf.
Bei einem ersten Gespräch vor drei Monaten hatte Leila vor Aufregung rote Wangen. Sie sprach über ihren Verlobten Christian. Er sitze in Untersuchungshaft wegen eines Vorwurfes, der absolut lächerlich sei. Sie sagte, sie habe sogar Angst um sein Leben, weil er in der Haft nicht ausreichend medizinisch versorgt werde. In ihrem Zorn schlug Leila mit der Faust auf den Tisch.
Vor einem Jahr war Leila zusammen mit Christian nach Dresden gefahren. Es war das zweite Wochenende im Februar. An diesem Termin ziehen seit 1998 Neonazis durch die Elbestadt, zum Gedenken an den "Bomben-Holocaust" - wie sie die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg nennen. Der Tag in Dresden ist zu ihrem wichtigsten jährlichen Aufmarsch in Deutschland geworden. Jedes Jahr laufen Trupps von rechten Schlägern nach der Demonstration durch die Stadt, um Punks und "Zecken" zu jagen. Am morgigen Sonnabend ist es wieder einmal so weit.
"Für uns war es damals völlig klar, dass wir nach Dresden fahren, um gegen die Rechten zu protestieren", sagt Christian in einem Café in Berlin-Kreuzberg. Man hat ihn gerade vorläufig aus dem Gefängnis entlassen. Christian sagt, irgendjemand müsse den Rechten ja Einhalt gebieten. "Wenn ich nichts tue, dann fehlt einer." So wichtig nimmt er sich dann schon. Und Leila nickt ihm zu.
Am 13. Februar 2005 standen Christian und Leila gegen 16.00 Uhr auf einer breiten Treppe an der Elbe in Dresden. Es war kalt, es war ein Gedränge und Geschiebe, viele Schaulustige waren da, direkt vor ihnen Demonstranten mit einer israelischen Fahne, und vor diesen wiederum stand eine Kette von Polizisten, die die Linken von den Rechten trennen sollten. Man sah die Neonazis über die Elbbrücke kommen, mit brüllend lauter Wagner-Musik.
Christian und Leila riefen wie die anderen Leute um sie herum: "Nazis raus". Nach einer halben Stunde waren die Neonazis vorbeigezogen. Christian und Leila verließen die Treppe an der Elbe.
Sie waren kaum fünfhundert Meter gegangen, als neben ihnen ein weißer Mercedes-Transporter hielt, vier Männer heraussprangen, Christian und Leila zu Boden warfen und "Polizei" riefen. "Ich habe gar nicht begriffen, was vor sich ging", sagt Leila. Die beiden jungen Leute wurden aufs Revier gebracht und, wie Leila sagt, während der Fahrt geschlagen. Sie wurde Tags darauf, mit vielen blauen Flecken, freigelassen. Christian blieb in Untersuchungshaft, zuerst in Dresden, dann in Berlin. Man warf ihm vor, er habe, als er noch auf der Treppe stand, eine Bierflasche auf die Polizisten geworfen. Also Landfriedensbruch. Und er müsse in Haft bleiben, da akute Fluchtgefahr bestehe.
Fluchtgefahr. Man konnte das so sehen. Christian war gerade zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden und nur deshalb nicht eingesperrt, weil er gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte. Er hatte am 1. Mai 2004 auf der Frankfurter Allee in Berlin gemeinsam mit anderen Demonstranten ein Auto als Barrikade gegen 3000 Neonazis auf die Straße geschoben und angezündet. "Wir wollten die Nazis aufhalten", sagt Christian. Ob Feuer das richtige Mittel dazu war, darüber will er nicht reden. Reflektieren schon gar nicht. Es war eben so. Christian hat Prinzipien, die er für unverrückbar ansieht, und das wichtigste lautet: Nazis stoppen. Er ist, wenn man so will, ein Berufsdemonstrant gegen Rechts. "Ich habe damals vor Gericht dazu gestanden. Ich würde auch jetzt dazu stehen, wenn es so gewesen wäre", sagt er. "Aber ich habe nun mal in Dresden keine Flasche geworfen."
Man könnte sagen, was spielt das schon für eine Rolle - schließlich führte er, als man ihn in Dresden festnahm, zwei Stahlruten mit sich, und Leila hatte Pfefferspray in der Tasche. "Na ja", sagt Christian. "Ich lasse mich von den Nazis nicht verprügeln. Irgendwann kommt es immer zu einer Konfrontation."
Seit dem 1. Mai 2004 gilt Christian in Berlin als "Szenegröße", es kamen viele Gesinnungsgenossen zu seinem Prozess. Solche Ehre wird nicht jedem zuteil. Vielleicht ist alles irgendwann ein Selbstläufer geworden, bei dem Christian S. einerseits einer Rolle gerecht werden musste und andererseits von Staats wegen als Rädelsführer der autonomen Szene betrachtet wurde. "Als Autonomenchef", so sagt es sein Kreuzberger Anwalt Lüko Becker.
"Das ist reines Wunschdenken, bei uns gibt's doch gar keinen Chef", sagt Christian. Er hat ein Gesicht, das älter wirkt als seine 36 Jahre. Ein unrasiertes, ein hartes Gesicht. Es hat Narben, Kerben, Ringe unter den braunen Augen, die manchmal irrlichtern.
Christian stammt aus Dortmund, aus einer Beamtenfamilie. Er kam früh mit Drogen in Kontakt, lebte auf der Straße, prügelte sich mit rechtsradikalen Anhängern der "Borussenfront", nahm Heroin, war oft inhaftiert, ist seit acht Jahren in Berlin, erst als Sozialhilfeempfänger, dann als Sozialarbeiter, zuletzt als Pfleger eines Schwerbehinderten.
Als er 1994 wegen mehrerer Diebstähle für drei Jahre ins Gefängnis musste, hat er sich gesagt, nie wieder Drogen. "Ich wollte da raus", sagt er. "Und ich habe es ganz alleine geschafft." Sein neuer Halt wurde der Widerstand gegen rechts, wie er es nennt, es ist auch eine Art Familienersatz.
Wenn man Christian etwas näher kennen lernt, verliert sich die Härte, dann sitzt man einem Mann gegenüber, der Sätze sagt wie: "Eigentlich sucht man doch immer nach einem Sinn im Leben." Vor Gericht aber hat er geschwiegen, so wie es die Autonomen fast immer tun. Er hat geschwiegen in dem Prozess wegen des Dresdner Vorfalls, der die Medien kaum interessierte, obwohl er etwas Neues in der bundesdeutschen Justizgeschichte war.
In diesem zähen Verfahren, das von Mitte November bis Mitte Januar im so genannten Terroristensaal des Amtsgerichts Berlin-Moabit stattfand, gab es zunächst viele Videos zu sehen. Darauf konnte man erkennen, dass es während des Zeitpunktes, zu dem die Flasche geflogen sein soll, auf der Treppe in Dresden völlig ruhig war. Eine gewalttätige Menge, Voraussetzung eines Landfriedensbruchs, gab es offensichtlich nicht.
Dann aber traten Zeugen auf: Polizeibeamte, die aus Schwerin und aus Berlin nach Dresden gefahren waren, um dort in Zivil Straftäter dingfest zu machen. Die Berliner Polizisten, und das war das entscheidend Neue, trugen in der Verhandlung falsche Bärte und Perücken. Sie stellten sich nicht mit ihrem Namen vor, sondern nannten der Richterin lediglich eine Code-Nummer, mit der sie anzusprechen seien. Sie sollten, so die Begründung, gegen Racheakte aus der autonomen Szene geschützt werden. Sie waren zudem von ihrem Vorgesetzten mit einer stark eingeschränkten Aussagegenehmigung versehen worden. Ein typischer Dialog zwischen Verteidigern und diesen Zeugen gestaltete sich etwa folgendermaßen: Konnten Sie sehen, was Ihr Nebenmann zu diesem Zeitpunkt tat? "Ich bin nicht befugt, dazu Aussagen zu machen." Können Sie uns sagen, wer Ihr Nebenmann war? "Ich kenne nur seinen Namen, aber nicht die Codenummer." Können Sie den Namen Ihres Vorgesetzten nennen? "Dazu bin ich nicht befugt."
Die Vorsitzende Richterin erklärte dann in der Regel, ungefähr alle fünfzehn Minuten: "Dann muss ich beim Landeskriminalamt anrufen." Sie verließ den Saal und verkündete anschließend, ob eine Aussagegenehmigung vorliege oder nicht - nach dem Telefonat mit dem Landeskriminalamt, ganz als sei die Polizei, nicht das Gericht Herr des Verfahrens. Obwohl die Beamten 56766, 56765 und 33018 nur wenig sagen durften, verwickelten sie sich in Widersprüche. Es stellte sich sogar heraus, dass jene beiden Polizisten, die das Geschehen in Dresden filmten, fast alles gelöscht hatten, bis auf eine kurze Sequenz, in der zwar Leila und Christian zu sehen sind, aber völlig friedlich.
"In diesem Verfahren war nichts mehr normal", sagt Christians Anwalt Lüko Becker. Wieso der enorme Druck auf das Gericht? Und warum überhaupt die Codierungen? "Wegen der Codenummern war es uns kaum noch möglich, Widersprüche oder Absprachen der Beamten zu belegen", sagt der Anwalt. Ganz unmöglich sei es nun aber festzustellen, ob ein mit Codenummer versehener Beamter zum Beispiel früher mal einen Übergriff begangen habe. Ein faires Verfahren sei das nicht gerade, sagt Becker.
Etwas milder äußert sich Peter Faust, der Vorsitzende des Berliner Richterbundes. Codierung sollte in der Regel nur für verdeckte Ermittler gelten, die von Kriminellen bedroht werden können, nicht aber für die normale Polizei. "Schon gar nicht für komplette Einheiten."
Mitte Januar verurteilte das Gericht Christian S. wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Haft, Leila R. zu sieben Monaten auf Bewährung. In ihrer Begründung sagte die Richterin, die Aussage eines Polizisten, der den Flaschenwurf geschildert hatte, sei überzeugend, selbst wenn die anderen nichts davon bemerkt hätten. Inzwischen sind Staatsanwalt und Verteidiger in Berufung gegangen.
Christian trägt jetzt einen goldenen Ehering, Leila auch. Als Christian vor dem Prozess in Dresden und Berlin im Gefängnis saß, hat sie mit Anwälten geredet, hat sich mit der Gefängnisleitung herumgestritten, hat vergeblich den Antrag gestellt, ihn zu heiraten. Leila hofft nun, dass Christian draußen bleiben kann, dass er sich im Berufungsverfahren durchsetzt. Er leidet seit seiner Drogenzeit an einer chronischen Hepatitis. Eine neue, ein Jahr dauernde Therapie könne ihm Linderung verschaffen, aber sie müsse unter genauer ärztlicher Kontrolle stattfinden. "Es könnte doch sein, dass die Justiz sie genehmigt?", fragt Leila.
Leila R. und Christian S. werden morgen nicht nach Dresden fahren, wenn die Rechten wieder durch die Stadt ziehen. Christian S. wird wohl in diesem Jahr wieder ins Gefängnis gehen.


13.01.2006 TAZ
Zeuge "56765" spricht nur mit falschen Bart
Antifaschist wird wegen eines Flaschenwurfs zu einem Jahr Haft verurteilt. Anwältin kritisiert vermummte LKA-Zeugen

Ein Jahr Haft lautet das Urteil gegen den Antifaschisten Christian S. Das Amtsgericht Tiergarten hält es für erwiesen, dass der 36-jährige Berliner am Rande einer Demonstration gegen den jährlichen Naziaufmarsch im Februar in Dresden eine Flasche geworfen hat (taz berichtete). Das Urteil ist vergleichsweise milde, zumal Christian S. unmittelbar nach der Verhandlung wegen überlanger Untersuchungshaft und seines angegriffenen Gesundheitszustands auf freien Fuß gesetzt wurde. Der Prozess jedoch glich stellenweise absurdem Theater.
Noch am Mittwoch, dem siebten Verhandlungstag, trat ein Zivilbeamter des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) als Belastungszeuge auf. Statt eines Namens trug er nur die Nummer "56765", zudem war er mit Perücke, falschem Bart und Brille getarnt. Auf viele Fragen der Verteidigerin Silke Studzinski antwortete er gar nicht oder er verwies auf "polizeiinterne Taktik", wozu er nicht aussagen dürfe.
Nach der Mittagspause setzten sich die Prozessparteien zusammen, um ein schnelles Ende des Verfahrens zu erreichen. Wegen solch schleppender Zeugenvernehmung hatte sich der ursprünglich auf nur einen Verhandlungstag angesetzte Prozess monatelang hingezogen. Und Christian S. saß elf Monate in U-Haft. Der bekennende Antifaschist ist eine Szenegröße. Eine Soli-Gruppe hält Sympathisanten per Homepage auf dem Laufenden. S. war erstmals im Sommer 2000 auf einer Anti-NPD-Demo nach einem angeblichen Steinwurf festgenommen worden. Die Folge: zehn Monate Haft auf Bewährung. Kurz vor deren verzögertem Ablauf geriet er am 1. Mai 2004 wieder ins Visier der Polizei. Sie nahm ihn fest, nachdem er in Friedrichshain an einem Auto gezündelt hatte. S. wollte damit einen Nazi-Aufmarsch aufhalten und bekannte sich im Internet öffentlich zu der Tat. Im Dezember 2004 wurde er daher zu drei Jahren Haft verurteilt. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten dagegen Berufung eingelegt. Das Urteil war daher nicht rechtskräftig, Christian S. kam frei - bis er in Dresden ausgerechnet einem Zivilfahnder des Berliner LKA auffiel.
Bei der Verhandlung um ein schnelles Ende des aktuellen Verfahrens einigten sich die Prozessparteien auch darauf, die Berufung gegen das erste Urteil fallen zu lassen. Wann Christian S. die dreijährige Haftstrafe antreten muss, ist noch offen.
Nach der Einigung mit der Anklagebehörde erneuerte Studzinski ihre Vorwürfe gegen das Berliner Landeskriminalamt: "Die Art und Weise, wie das LKA den Prozess gelenkt und kontrolliert hat, ist nicht mit den Grundlagen der Strafprozessordnung vereinbar." Sie sprach von einem "Geheimprozess", weil die Glaubwürdigkeit der LKA-Zeugen nicht überprüft werden konnte.
Uwe Wilhelm, Dezernatsleiter beim LKA, weist die Vorwürfe zurück. Es gehe nicht darum, "Manipulationen vorzunehmen". Die Kodierung der Zivilbeamten sei auf Einzelfälle begrenzt. Wenn es Zweifel an der Integrität des Zeugen gäbe, könne ja der Vorgesetzte vorgeladen werden. Zudem würden Beamte, die schon "negativ aufgetreten sind", nicht die Voraussetzungen für die Kodierung erfüllen. Jörg Meyer

13.01.06 Neues Deutschland
Christian S. wieder auf freiem Fuß
Antifaschist nach elf Monaten U-Haft draußen


Seit beinahe einem Jahr saß Christian S. wegen eines angeblichen Flaschenwurfes in U-Haft. Bei Gegenaktivitäten gegen einen Naziaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2005 will ein Zivilpolizist beobachtet haben, wie S. die Flasche in Richtung der Nazis geworfen hat. Der siebte Verhandlungstag endete nun mit einem Deal zwischen den Prozessparteien.
Der 35-jährige wurde zu einem Jahr Haft verurteilt und kam nach Ende der Verhandlung auf freien Fuß. Gründe für die Haftverschonung seien die »extreme Länge der Untersuchungshaft« und sein Gesundheitszustand, sagte Richterin Christine Linke. Im Zusammenhang mit den Gegenaktivitäten gegen einen Naziaufmarsch am ersten Mai 2004 war S. bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die steht ihm nun noch bevor. Mit dem Deal sei jedoch die Staatsanwaltschaft von ihrer ursprünglichen Forderung abgerückt, sagt Lüko Becker, einer der Anwälte von S.
Das ursprünglich auf einen Prozesstag angelegte Verfahren ging bereits in den siebten Tag als Zeuge 56765 zum zweiten Mal gehört wurde. Der Zivilbeamte des Berliner LKA, Abteilung Staatsschutz, trat mit Perücke, falschem Bart und falscher Brille auf und verweigerte mit Hinweis auf seine beschränkte Aussagegenehmigung die Antwort auf jede dritte Frage. Silke Studzinski, Anwältin von S., sagte am Mittwoch im Gerichtssaal: »Das war ein Geheimprozess innerhalb eines öffentlichen Verfahrens.« Uwe Wilhelm, Dezernatsleiter beim LKA, sagt dazu: »Unsere Beamten haben alle grundsätzliche Genehmigung zu sachverhaltsbezogenen Fragen.« Es gehe nicht darum Gerichtsprozesse zu manipulieren.
S. Verlobte Leila R. erhob in einer Stellungnahme Vorwürfe gegen die Leitung des Haftkrankenhauses Moabit. Christian S. leide unter Hepatitis C und müsse regelmäßig Medikamente zu sich nehmen. Diese seien ihm zum Teil nur unregelmäßig gegeben worden, erzählt R. Andere Medikamente, die gegen die Nebenwirkungen eingenommen werden müssen, habe sie Ende August 2005 in den Vollzug nach Moabit gebracht, bis zum Ende seiner U-Haft habe ihr Verlobter davon jedoch nichts bekommen.

13.01.2006 Junge Welt
Zeugen mit Klebebärten

In Berlin endete die Hauptverhandlung gegen Antifaschisten mit überraschend frühem Urteil. Verteidigung kritisiert Prozeßbedingungen Bei der Hauptverhandlung gegen den Antifaschisten Christian S. und seine Verlobte Leila R. (siehe jW vom 30. November 2005) gab es am späten Mittwoch nachmittag im Hochsicherheitstrakt des Amtsgerichtes Tiergarten eine Überraschung: Staatsanwalt Mathias Fenner und die drei Anwalte der Verteidigung einigten sich vor dem Schöffengericht auf einen gemeinsamen Vorschlag über die Höhe des Strafmaßes und aus »prozeßökonomischen Gründen« auf die Beendigung der Beweisführung.
Dem 36jährigen S. wurde vorgeworfen, bei antifaschistischen Protesten am 13. Februar vergangenen Jahres in Dresden eine Flasche gegen Teilnehmer eines rechten Aufmarsches geworfen zu haben, der anläßlich der alliierten Luftschläge gegen die Stadt 60 Jahre zuvor stattfand. Etwa 5000 Neonazis waren an diesem Tag in der sächsischen Landeshauptstadt aufmarschiert, um eine geschichtsrevisionistische Interpretation der Bombenangriffe zu verbreiten, die die Vorgeschichte des 13. Februars 1945 unberücksichtigt ließ. Leila R. soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ihrem Freund bei der Tat geholfen haben. Obwohl S. einen festen Wohnsitz und einen Job in Berlin besitzt, saß er seit dem 13. Februar in Untersuchungshaft. Dem an Hepatitis C erkrankten Angeklagten wurde eine notwendige medizinische Behandlung verwehrt, wodurch sich sein gesundheitlicher Zustand weiter verschlechterte.
Wegen Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall, versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen das Waffengesetz wurde Christian S. zu einem Jahr Haft verurteilt, seine Verlobte erhielt eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Die Richterin folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen der elfmonatigen Untersuchungshaft kam S. am Mittwoch bereits gegen Meldeauflagen frei. Die Einigung über die Höhe der Strafe kam auch deshalb zustande, weil sich der Angeklagte S. verpflichtete, eine Revision in einem anderen Fall zurückzuziehen. Weil er an der Wegstrecke eines Neonaziaufmarschs am 1. Mai 2004 ein Auto in Berlin-Friedrichshain in Brand gesetzt haben soll, war er im Dezember 2004 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Diese Haftstrafe wird er in wenigen Monaten antreten müssen.
Prozeßbeobachtern chararlterisierten gegenüber jW die seit Mitte November laufende siebentägigen Verhandlung als Gerichtsposse. Das Landeskriminalamt hatte mit Unterstützung des Berliner Innensenats zahlreichen Zeugen der Polizei Codiernummern zugeordnet, um ihre Identität zu verschleiern. Zudem waren Beamte mit angeklebten Bärten, Perücken und Kleidungspolsterungen zur Veränderung der Statur zu den Prozeßterminen erschienen.
Die Anwältin Silke Studzinsky wertete in ihrem Schlußplädoyer die Gerichtsverhandlung als »Geheimprozeß in einem scheinbar öffentlichen Prozeß«. Sie kritisierte, daß mit den Codenummern der Verteidigung jede Möglichkeit genommen worden sei, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu überprüfen. Weiterhin kritisierte Studzinsky die massiv beschränkte Aussagegenehmigung, die die Polizisten durch ihren Vorgesetzten erhalten hatten: »Statt von Aussagegenehmigung müsse von Aussageverhinderung die Rede sein.« Beispielsweise hätten die Zeugen bereits bei der Frage, wer Polizeipräsident in Berlin sei, die Aussage verweigern müssen, so Studzinsky weiter.

14.12.2005 Neues Deutschland
Codenummer 56766 sagt aus
Ein mutmaßlicher Flaschenwurf, ein polizeilicher V-Mann und ein gerichtliches Nachspiel


Er ist Berufsdemonstrant, trägt die Tarnnummer 56766, hat mal kurzes und mal langes Haar, läuft mal mit und mal ohne Bart herum. Zusammen war er mit 56766 am 13. Februar in Dresden im Einsatz. Der Mann mit der Nummer 56766 befand sich im Block der linken Demonstranten gegen einen Naziaufmarsch und war extra aus Berlin angereist. Nicht um seinen Protest gegen den braunen Ungeist öffentlich zu zeigen, sondern um als getarnter Ermittler »linke Störer« aufzuspüren.
Codenummer 56766 wurde fündig. Er beobachtete den 36-jährigen Christian. Den erkannte er aus früheren Polizeivideos. Ihm war sofort klar: Hier handele es sich um einen gewalttätigen Störer. Jetzt galt es nur noch, den Moment der Störung abzupassen. Und der Moment kam. 56766 beobachtete einen Flaschenwurf, den er im Gewühl Christian zuordnete. Über Telefon gab er seine Beobachtungen weiter, Christian und seine Freundin Leila wurden noch vor Ort verhaftet. Die Anklage lautet auf schweren Landfriedensbruch und versuchte Körperverletzung. Christian ist seit dem Tage in Untersuchungshaft, wegen Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr.
Der Prozess, zehn Monate später, ging gestern in die dritte Verhandlungsrunde. Stundenlange Polizeivideos und Aussagen von Polizeizeugen haben bisher keinen Beweis der Schuld von Christian und Leila erbracht. Nur die Aussage von 56766 richtet sich gegen sie.
Er rückte unter dem Schutz von drei – szenetypisch gekleideten – Zivilisten in den Gerichtssaal über einen speziellen Zugang ein, der sonst den Untersuchungshäftlingen vorbehalten ist. Was 56766 dann von sich gab, war schon mehr als merkwürdig. Christian soll die Flasche zu einem Zeitpunkt geworfen haben, als die uniformierte Staatsmacht schon das Feld geräumt hatte und der Neonazitrupp noch nicht im Anmarsch war. Gegen wen richtete sich also das mutmaßliche Geschoss? Das konnte auch 56766 nicht beantworten. Zur Zeit trägt er schulterlanges Haar und einen Musketierbart. Während des beobachteten Wurfs soll er zwei, drei Meter halbschräg hinter Christian gestanden haben, der abgeschirmt durch Freundin Leila agierte. Wie aber konnte der V-Mann dann so genau erkennen, was da geschehen war? Fragen über Fragen, die vor Gericht nicht beantwortet werden konnten. Somit steht Aussage gegen Aussage, denn die beiden Angeklagten sagten, dass sie an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben.
Für Christian könnte es im Falle einer Verurteilung sehr eng werden. Schon zweimal hatte ihn Justitia wegen Gewaltakten bei Demonstrationen am Wickel. Wird er schuldig gesprochen, wäre eine mehrjährige Freiheitsstrafe die Folge. Der bisherige Prozessverlauf hat jedoch den Eindruck hinterlassen, dass Aktivisten aus der autonomen Antifaszene gezielt außer Gefecht gesetzt werden sollen.
Wir erinnern uns: Der Polizist in Zivil, der beim Protest gegen den Bundeswehr-Zapfenstreich in Berlin in hemmungsloser Wut mit einem Knüppel auf Demonstranten einprügelte – die erschütternden Bilder gingen über den Bildschirm – wurde in eine andere Dienststelle versetzt.
Christian, der mutmaßliche Flaschenwerfer, der nachweislich niemanden verletzt und keinen Schaden angerichtet hat, befindet sich seit zehn Monaten in Untersuchungshaft.

12.12.2005 Neues Deutschland
Zeugen mit falschen Bärten
In Potsdam diskutierten Antifaschisten über staatliche Repression

Am Freitagabend diskutierten in Potsdam-Babelsberg Vertreter von Antirepressionsgruppen aus Berlin, Frankfurt/Oder und Potsdam über den Umgang der Linken mit staatlicher Verfolgung. In den vier Städten wurden politische Aktivisten in der letzten Zeit mit Hausdurchsuchungen, Bespitzelungen und mit Strafverfahren überzogen. So versuchen die
Justizbehörden aktive Linke in Frankfurt/Oder mit Sachbeschädigungen der verschiedenen Art in Verbindung zu bringen, die in der deutsch-polnischen Grenzstadt in der letzten Zeit verübt worden sind. Da die Beweise fehlen, wurden Menschen aus dem linksalternativen Milieu mit Hausdurchsuchungen und Zeugenvorladungen überzogen. Von einigen Aktivisten wurden DNA-Analyen genommen. Diese Ermittlungsmaßnahme wurde dann später vom zuständigen
Amtsgericht für ungültig erklärt. Der Ermittlungseifer der Behörden wurde dadurch aber nicht gebremst. Längst ist nicht mehr nur die linke Szene im Visier. So wurden im Zuge der Ermittlungen vor der Agentur für Arbeit in Frankfurt/Oder 7 Kameras und 3 Inforotstrahler angebracht, die alle Aktivitäten, auch Proteste gegen Hartz IV, registrieren. Vor einigen Wochen haben einige Linke die Soligruppe Frankfurt/Oder gegründet. „Wir wollen nicht wie das Kaninchen auf die Schlange die Repression starten sondern uns zusammenschließen und mit anderen Gruppen Erfahrungen austauschen“, erklärte Robert von der
Soligruppe.
Auch Leila aus Berlin betonte, wie wichtig die Solidarität der Linken ist, wenn Menschen ins Visier der Justiz geraten. Ihr Freund Christian F. sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft, weil er auf einer Antifademonstration in Berlin eine Flasche in Richtung der Neonazis geworfen haben soll. F. bestreitet die Tat, für die es außer den widersprüchlichen Aussagen von
Zivilbeamten keine Beweise gibt. Doch die Polizeizeugen treten weder mit ihren Klarnamen noch mit offenem Visier vor Gericht auf. Sie sind mit einer Perücke und einen angeklebten Bart ausstaffiert und statt mit ihrem Namen werden sie mit einer Codenummer angeredet. Das Gericht begründete diese Maßnahme mit der Gefährdung der Zeugen, da der Angeklagte im autonomen Milieu verankert. Allerdings erklärten die Polizeizeugen auf Nachfragen der Anwälte von Christian F., dass sie sich keineswegs bedroht fühlen. „So wird Rechtsgeschichte neu geschrieben“, erklärte der Potsdamer Rechtsanwalt Steffen Sauer. Seine Mandantin Julia S. saß mehr aus 5 Monate in Untersuchungshaft. Sie war nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Potsdamer Neonazi festgenommen worden (ND berichtete). Ihre Freilassung war das Ergebnis einer Kampagne, an der Künstler, Wissenschaftler sowie Politiker von Linkspartei und der Grünen beteiligt waren. Doch noch immer wird gegen Julia S. und vier weitere Potsdamer Antifaschisten wegen Mordversuch ermittelt. Bei den leichten Verletzungen, die der Rechte davon getragen hätte, ist bisher in vergleichbaren Fällen wegen Körperverletzung ermittelt worden, so Anwalt Sauer. Die Anwesenden in Potsdam waren sich
einig, dass es mehr als nur juristischer Unterstützung bedarf, damit nicht ein weiteres Kapitel Rechtsgeschichte geschrieben wird.


31.11.2005 Junge Welt
Vermummung im Gerichtssaal?

Berlin: Am Freitag wird der Prozeß gegen Antifaschisten Christian S. fortgesetzt. Verdeckte Ermittler wollen aussagen, ohne erkannt zu werden


Am Freitag findet vor dem Amtsgericht in Berlin-Tiergarten die zweite Verhandlung gegen den 36jährigen Antifaschisten Chistian S. und seine 25jährige Verlobte Leila R. statt. Beide wurden am 13. Februar in Dresden bei Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch mit über 5000 Teilnehmern von Berliner Polizisten verhaftet. Christian S. sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zwei verdeckte Ermittler des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) wollen den Antifaschisten den ganzen Tag über beobachtet haben. Der eine Beamte will S. dabei mit einer Flasche in der Hand gesehen haben, der andere erinnert sich an einen Gegenstand, der in Richtung der Neonazis flog. R. steht vor Gericht, weil sie Waffen bei sich hatte und versucht haben soll, die Festnahme ihres Freundes zu verhindern. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft lauten schwerer Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte Körperverletzung und Tragen von verbotenen Waffen.
Die verdeckten Ermittler sollen am Freitag aussagen, wollen dabei allerdings nicht erkannt werden. Ob sie deshalb mit angeklebten Bärten, Perücken oder Sonnenbrillen auftauchen, wird von Prozeßbeobachtern mit Spannung erwartet. Am vorrausgegangenen Verhandlungstag am 17. November war das Interesse der Öffentlichkeit so groß, daß einige Interessierte wieder umkehren mußten. Ein ähnlicher Andrang ist angesichts des vom LKA angekündigten Fasching-Events nun auch am Freitag zu erwarten.
Auch in den Gerichtsakten sind die Beamten nur mit einer Codenummer angegeben. Die Geheimhaltung ihrer Identität wurde einen Tag vor Prozeßbeginn vom Berliner Innensenat verordnet. Dieser Vorgang verstoße gegen die Strafprozeßordnung und behindere die Verteidigung, kritisierte die Anwältin des Angeklagten, Silke Studzinsky. Mehrfach beantragte sie bereits erfolglos die Offenlegung der Namen der Zeugen.
Beim Prozeßtag am 17. November zeigte die Staatsanwaltschaft Beweisvideos: Auf ihnen war jedoch lediglich eine Ansammlung von Demonstranten in Dresden zu sehen, die beiden Angeklagten sind nur einen kurzen Moment zu sehen. Der eigentliche Zeitpunkt des angeblichen Flaschenwurfs in Richtung der Neonazis ist aus dem Video herausgeschnitten. Auch ein anderes Video gab keine Klarheit: Geworfene Gegenstände entpuppten sich als rosa Papierflieger; sie führten die These der Staatsanwaltschaft über die Gewalttätigkeit der Demonstranten ad absurdum.
* Die Verhandlung findet am Freitag, 9.15 Uhr, im Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, Raum 500 statt. www.free-christian.de.vu

19.11.2005 TAZ
Polizisten ohne Gesicht
Am Donnerstag hat der Prozess gegen ein angeblich gewalttätiges Antifa-Pärchen begonnen. Die Hauptbelastungszeugen dürfen anonym bleiben

von Tobias von Heymann

Eigentlich sollte der Prozess gegen den Antifaschisten Christian S. (36) und seine Verlobte Leila R. (25) vor dem Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag sehr zügig über die Bühne gehen. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden schweren Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und verbotenes Tragen von Waffen vor. Am 13. Februar hatten sie sich in Dresden an den Protesten gegen eine Demo von 5.000 Neonazis beteiligt, die am 60. Jahrestag der Bombardierung durch die Stadt ziehen wollten.
Brisant an diesem Prozess: Christian S. ist eine Szenegröße unter Autonomen und Linksradikalen. Eine Soli-Gruppe hält Sympathisanten per Homepage auf dem Laufenden. S. war erstmals im Sommer 2000 auf einer Anti-NPD-Demo nach einem angeblichen Steinwurf festgenommen worden. Die Folge: zehn Monate auf Bewährung. Kurz vor deren verzögertem Ablauf geriet er am 1. Mai 2004 wieder ins Visier der Polizei. Sie nahm ihn fest, nachdem er in Friedrichshain an einem Auto gezündelt hatte. S. wollte damit einen Nazi-Aufmarsch aufhalten und bekannte sich im Internet öffentlich zu der Tat. Im Dezember 2004 wurde er deswegen zu drei Jahren Haft verurteilt. Durch die Berufung kam er frei - bis Dresden.
Dort hatten vier Berliner Zivilpolizisten das linke Pärchen festgenommen, nachdem es zuvor versteckt gefilmt worden war. Die Beamten fanden bei Leila R. neben einem Teleskopschlagstock und Pfefferspray ein leeres Pyro-Abschussgerät, Christian S. trug bei der Festnahme ebenfalls eine Pfefferspraydose sowie ein leeres Sektfläschchen. Im Auto der Aktivisten lag ein Stahlrohr mit Handschlaufe.
Bis heute sind die Polizisten in den Akten mit Codenummern anonymisiert. Die Verteidiger sehen darin einen Skandal. "Der Anklage dienen die Zahlenmänner als Zeugen, aber ihre Aussagen bleiben der Kontrolle entzogen", kritisiert Rechtsanwältin Silke Studzinsky. "Seit März 2005 habe ich mehrfach beantragt, die Identität der Polizisten zu erfahren. Doch erst am Tag vor Prozessbeginn hat die Innenverwaltung reagiert und einen Sperrvermerk verhängt." Dabei sei das Codieren nur zum Schutz von gefährdeten V-Leuten und verdeckten Ermittlern gedacht, kritisiert Studzinsky: "Eine Generalsperrung für die gesamte Einheit verletzt die Strafprozessordnung, weil die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht überprüft werden kann." Sie hat daher beantragt, dagegen zunächst vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Überhaupt sah sich das Gericht am ersten Prozesstag hartem juristischem Widerstand ausgesetzt. Zwar schmetterte die Vorsitzende Richterin alle Anträge zur Aufhebung der Codierung ab, die das Anwaltstrio Silke Studzinsky, Lüko Becker und Thomas Herzog stellte, der Prozess verzögerte sich dadurch aber um Stunden.
Am 2. Dezember geht er in die nächste Runde, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Das schien auch der Richterin klar zu werden, die bisweilen gereizt wirkte und vergeblich versuchte, Tempo zu machen. Vorgesehen war die Aussage der - getarnten - Nummernbeamten eigentlich bereits am ersten Prozesstag. Einer von ihnen will gesehen haben, wie Christian S. aus der Menge heraus eine Flasche in Richtung Polizei geworfen hat, allerdings ohne jemanden zu treffen.
Stundenlanges Vorspielen von Polizeivideos blieb ergebnislos. Sie zeigten nur ein allgemeines Gesamtbild von der Situation in Dresden. Außer der Tatsache, dass Christian S. und Leila R. dort waren, kam nichts heraus. Bis auf ein pikantes Detail: Beim Vergleich von Timecodes auf einem Video mit denen auf einem Videoprint ergab sich eine Zeitlücke von fünf Minuten.

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01.04.2005 TAZ
Von vier Nummern verhaftet
Antifaschist wurde wegen Landfriedensbruchs zu Haft verurteilt. Rechtskräftig ist das nicht, im Knast sitzt er dennoch. Bei Demo in Dresden fiel er Zivilbeamten auf

Im Umgang mit linken Demonstrationen hält sich die Berliner Polizei mit wachsendem Erfolg an ihr "Konzept der ausgestreckten Hand". Statt wegen jeder Kleinigkeit einzugreifen, übt sie sich in vornehmer Zurückhaltung. Gerät aber bereits bekannter Politaktivist ins Blickfeld, schlagen Polizei und Ermittler umso erbarmungsloser zu. Mit am schwersten getroffen hat es den Antifaschisten Christian aus Berlin.
Im Jahr 2000 war er wegen eines Steinwurfs am Rande einer NPD-Demo Unter den Linden zu eine Bewährungsstrafe verurteilt worden. Kurz vor dem Ablauf der Bewährungszeit kam ihm der 1. Mai 2004 bzw. ein Naziaufmarsch in Berlin-Friedrichshain dazwischen. Der Versuch einen PKW in eine brennende Barrikade zu verwandeln schlug zwar fehl, brachte ihm aber dennoch im Dezember 2004 drei Jahre Haft ohne Bewährung ein.
Sein politisch geführter Prozess mit 50 ständigen Beobachtern muss nun für seine neue Inhaftierung herhalten: Während sonst das nicht vorhandene soziale Umfeld Garant für U-Haft ist, ist es bei Christian das
Doch er hockt schon wieder in einer Sechs-Quadratmeter-Zelle im Moabiter Untersuchungsgefängnis. Gestern erneuerte ein Richter den Haftbefehl.
Denn am 13. Februar hatte S. erneut gegen Neonazis demonstriert - diesmal in Dresden, wo Zehntausende anlässlich des 60. Jahrestages des Bombardements der sächsischen Landeshauptstadt auf die Straße gingen und auch ein Zeichen gegen den anwachsenden Rechtsextremismus setzen wollten. Wegen erwarteter Randale waren auch Polizeibeamte aus Berlin zur Unterstützung ihrer Kollegen angefordert worden - darunter einige Zivilbeamte. Die wollen beobachtet haben, dass Christian S. eine Flasche auf räumende Polizisten geworfen habe. Eine andere Einheit aus Berlin nahm nach entsprechenden Hinweisen den Politaktivisten rund eine halbe Stunde später etwas abseits der Protestroute fest.
Christians Anwältin, Silke Studzinsky, sagt zum weiteren Geschehen: "In Dresden stellte die zuständige Richterin dann einen Haftbefehl aus, der nur auf den Aussagen der zivilen Ermittler beruht. Das Ungewöhnliche dabei ist, dass die Identität der Männer nirgends in den Akten vermerkt ist. Sie tauchen nur codiert auf." Statt Namen stehen dort nur die Nummer 56765, 56766, 33766 und 33765. Das sind nicht die üblichen Dienstnummer der Beamten.
Ob Christian S. Teilen der Berliner Strafverfolgungsbehörden als herausragende Persönlichkeit der linken Szene in der Hauptstadt besonders im Visier war, ist noch offen. Michael Grunwald, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, sagt: "Über die Hintergründe der Festnahme in Dresden ist mir nichts bekannt." Er bestätigte aber, dass die Berliner Justiz das Verfahren jetzt von dort übernommen hat.
Nicht ganz so zügig kam der Gefangene S. an die Spree zurück - obwohl die Staatsanwaltschaft das beantragt hatte: Bis Moabit durchlebte Christian eine mehrwöchige Odyssee mit Stationen wie Bautzen, Cottbus, Frankfurt/Oder und Spremberg. Und in Berlin gehen die Schikanen weiter: Öffnen von Anwaltspost bei Zellendurchsuchungen und verzögerte Telegramm- und Zeitschriftenausgabe sind nur Beispiele aus seinem Haftalltag. TOBIAS VON HEYMANN

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20.12.2004 Berliner Zeitung
Polizisten mit Steinen beworfen. Randale in Kreuzberg

Knapp einhundert Jugendliche haben am Sonnabend in der Oranien- sowie in der Reichenberger Straße in Kreuzberg Polizisten attackiert. Die Beamten wurden mit Steinen und Flaschen beworfen. Verletzt wurde niemand. Wegen der Bedrohung wurden Einsatzhundertschaften nach Kreuzberg geschickt. Gegen 23 Uhr hatte sich die Lage beruhigt. Zeugen berichten, dass es gegen 20.40 Uhr zu den Ausschreitungen gekommen war. Mehrere Vermummte hatten sich spontan zu einer Demonstration entschlossen und den Fahrzeugverkehr auf der Oranienstraße lahm gelegt. Die Demonstranten trugen ein Plakat mit der Aufschrift "Haut die Faschos in die Pfanne".
Die Polizei geht davon aus, dass die Demonstranten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten protestieren wollten. Dieses hatte den 35-jährigen Christian S. am Donnerstag wegen versuchter Brandstiftung, Landfriedensbruchs sowie Widerstands zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war am 1. Mai dieses Jahres bei den Ausschreitungen gegen den NPD-Aufmarsch festgenommen worden. (ls.)

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19.12.2004 E110
Steinwürfe auf Polizei nach Verurteilung eines Mai-Randalierers

Berlin (ddp-bln). Zu Ausschreitungen und Steinwürfen auf Polizeibeamte ist es in Kreuzberg gekommen. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, war offenbar die Verurteilung eines Straftäters wegen der Randale vom 1. Mai 2004 Anlass für die unfriedlichen Aktionen von Gruppen überwiegend Jugendlicher. Die Polizei schrieb mehrere Anzeigen wegen schwerem Landfriedensbruch und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt.
Den Angaben zufolge versammelte sich am Abend auf der Oranienstraße eine Gruppe von 60 bis 70 Personen. Der überwiegende Teil von ihnen sei vermummt gewesen. Die Gruppe trug ein Plakat mit der Aufschrift "Haut die Faschos in die Pfanne". Es seien Parolen skandiert worden, die im Zusammenhang mit der Festnahme von Straftätern standen, wie der Sprecher weiter sagte. Zudem wurden Feuerwerkskörper gezündet und Steine auf Beamte geworfen. Ein Mannschaftswagen wurde beschädigt. Zu Steinwürfen kam es auch in der Reichenberger Straße. Die Polizei setzte mehrere Einsatzhundertschaften ein. Verletzt worden sei niemand.

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18.12.2004 Junge Welt
Haftstrafe nach antifaschistischem Protest
Bei Aktionen gegen einen Neonaziaufmarsch in Berlin-Lichtenberg am 1. Mai griff Christian S. zu untauglichen Mitteln. Dafür wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Angesichts der Videos vom 1. Mai diesen Jahres, die während des Prozesses gegen Christian S. am Donnerstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gezeigt wurden, konnte man die damalige Ohnmacht des Angeklagten verstehen. Zu sehen war ein Großaufgebot der Polizei, das einen Aufmarsch von etwa 2600 Neonazis durch Berlin ohne Wenn und Aber schützte.
Man konnte nachvollziehen, daß der Angeklagte unter allen Umständen verhindern wollte, daß die braunen Truppen nun auch im Friedrichshain einziehen, einem Berliner Stadtbezirk, der während der Nazidiktatur schon einmal Horst-Wessel-Bezirk hieß, wie die Verteidiger von Christian S. in ihren Plädoyers betonten. In Friedrichshain konnten Neofaschisten und ihre "Kameradschaften" bislang nicht so Fuß fassen wie etwa in den Stadtteilen Lichtenberg oder Marzahn.
Christian S., dessen Freundin schon einmal von Rechten niedergestochen wurde und der sich offenbar engagiert für Hilf- und Wehrlose einsetzt, wollte am 1. Mai den von der Justiz genehmigten Neonaziaufmarsch von der Lichtenberger Brücke ins Stadtzentrum wenn nicht ver-, so zumindest behindern. In seiner Ohnmacht beteiligte er sich vermummt daran, Barrikaden zu errichten, zunächst aus brennenden Müllcontainern, dann aus einem schnell umgestürzten Auto, das er mit anderen Gegendemonstranten auf die Fahrbahn schob. Schließlich entzündete er in dem Auto mit Papier und Kleidungsstücken ein Feuer, das aber rasch von Polizeiwasserwerfern gelöscht wurde. Am Auto entstand ein Schaden von mehreren tausend Euro. Dieser Schaden konnte indes nicht in vollem Maße dem 35jährigen Angeklagten zugerechnet werden, da das Auto durch einen Panzerwagen der Polizei von der Straße geschoben und später offenbar noch einmal angezündet und geplündert worden war.
Wegen der Vorfälle am 1. Mai war der gebürtige Aachener Christian S. von der für politische Straftaten zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft wegen Brandstiftung, schwerem Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz angeklagt worden. Zwei Tage dauerte die Beweisaufnahme, und die Verteidiger ließen nichts unversucht, den politischen Charakter des Prozesses hervorzuheben. Allerdings hatte schon der Angeklagte selbst in seiner Erklärung eingeräumt, daß "diese Aktion auch politisch nichts gebracht" habe, "weil es den Betroffenen und Anwohnern kaum vermittelbar ist, daß die von den Nazis ausgehende Gefahr abgewendet werden soll, während sie sich ... eher von Nazigegnern bedroht fühlten, womit die antifaschistischen Proteste an diesem Tag diskreditiert wurden".
Der Staatsanwalt sah nach der Beweisaufnahme alle Anklagepunkte bestätigt und forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigung hingegen bestritt alle Vorwürfe bis auf den des Versuches einer Brandstiftung und forderte eine Bewährungsstrafe.
Richter Brandt und die beiden Schöffen hatten es sich nicht leicht gemacht, ein Urteil zu fällen. Sie werteten am Ende das Anzünden des Papiers im Auto nicht als vollendete, sondern nur als versuchte Brandstiftung. In allen anderen Vorwürfen folgten sie allerdings dem Staatsanwalt und verurteilten Christian S. zu drei Jahren Haft. Besonders schwer fiel ins Gewicht, daß der Angeklagte bereits wegen Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt worden war. Der Richter zeigte in der Urteilsbegründung durchaus Verständnis für die Motive des Angeklagten, betonte aber, daß Gewalt zu keiner Zeit und an keinem Ort der Welt zur Lösung von Konflikten eingesetzt werden dürfe. Und er stellte Christian S. abschließend die rhetorische Frage: "Wie schlecht muß es um Ihre Argumente bestellt sein, wenn Sie statt der Kraft Ihrer Worte Feuer einsetzen müssen?"

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18.12.2004 TAZ
Drei Jahre Haft für Antifaschisten
NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Lichtenberg: Ein Gegendemonstrant versucht am Rande, ein Auto anzuzünden. Jetzt soll er für drei Jahre hinter Gitter. Seine Anwälte wollen gegen das Urteil vorgehen

Mit leicht gesenktem Kopf, aber ruhig und gefasst hört Christian S. auf der Anklagebank des Amtsgerichts Tiergarten sein Urteil: Drei Jahre Haft ohne Bewährung wegen versuchter Brandstiftung, schweren Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt, lautet der Spruch. Lang und breit hat ihm Richter Brandt zuvor sein gesamtes Verhalten am 1. Mai 2004 in Friedrichshain vorgehalten - und so zeigt sich auch der Staatsanwalt mit der sehr hohen Strafe zufrieden.
Doch nicht nur für die zahlreichen Prozessbeobachter auf den Zuschauerbänken ist die Justiz damit zu weit gegangen: Noch auf den Treppen des Amtsgerichts kündigen die Anwälte des vorbestraften 35-jährigen Christian S. an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Denn in ihren Augen hat das Gericht nicht nur das Strafrecht sehr streng ausgelegt, sondern auch die gesamte Situation am 1. Mai 2004 nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu kommt, dass Christian S. seit seiner Festnahme am 1. Mai bis zum ersten Prozesstag Ende Oktober in Untersuchungshaft saß. "Wir fordern daher, dass jetzt zumindest der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils aufgehoben wird", sagt Anwältin Silke Studzinsky.
Was war passiert? Genau an diesem Tag darf die rechtsextreme NPD gemeinsam mit "freien Kameradschaften" auf der Frankfurter Allee aufmarschieren: Mit rund 3.000 Braunen ist das nicht nur der größte Auftritt der Rechten seit Ende des Zweiten Weltkrieges in Berlin. Erstmals bilden die Nationalisten auch einen eigenen, aggressiven "schwarzen Block", der sich mehrere Rangeleien mit der Polizei und Gegendemonstranten liefert. Neben Fahnen führen sie auch NPD-Plakate mit sich, auf denen "Gute Heimreise" steht und eine ausländische Familie mit gepackten Koffern von hinten zu sehen ist. In Bremen läuft genau wegen dieses Plakats zurzeit ein Verfahren wegen Volksverhetzung.
Doch der Aufmarsch der NPD ist angemeldet und genehmigt. Als sich der Zug in Bewegung setzt, versuchen Gegendemonstranten, mit Sitzblockaden die Rechtsextremen zu stoppen - und wollen so Zivilcourage zeigen. Die Polizei räumt mit Wasserwerfern und hunderten von Beamten den Weg frei. Erst als auf Höhe des Ring-Centers in Friedrichshain Barrikaden brennen, beschließt die Einsatzleitung den Abbruch der NPD-Demo.
Zu diesem Zeitpunkt ist Christian S. bereits im Visier der Fahnder der Polizei. Sie beobachten ihn dabei, wie er Mülltonnen auf die Frankfurter Allee schiebt und Papier in einem umgestürzten Mercedes der A-Klasse mit zerstörter Heckscheibe anzündet. In einer zehnseitigen Prozesserklärung bekennt er sich später sogar dazu und begründet sein Tun mit politischen Motiven.
Doch vor Gericht zählt das alles nicht - auch nicht strafmildernd. Die strafrechtlichen Argumente seines Verteidigerduos dringen nicht durch. "Zwar hat Christian S. versucht, Feuer zu legen, doch Zeugenaussagen und Videos beweisen, dass ein Wasserwerfer das Fahrzeug kurz darauf schon wieder löschte. Danach brannte der Wagen sogar noch ein zweites Mal, und ein Räumpanzer rammte das Wrack von der Straße", sagt Anwältin Silke Studzinsky. "Daher ist er nicht für die gesamten Schäden an dem Auto verantwortlich. Hier müsste gelten: Im Zweifel für den Angeklagten."
Auch der Vorwurf des "schweren Landfriedensbruchs" sei so nicht haltbar, argumentiert die Anwältin. Laut Studzinsky sollen am 1. Mai "zahlreiche Polizeibeamte in Zivilkleidung" im Einsatz gewesen sein: Mehrere Beamte "des SEK vom LKA 6302, der Direktion IV ,Fahndung-Aufklärung-Observation' und Zivilbeamte der Operativen Gruppe Jugendgewalt" sowie des Staats- und Verfassungsschutzes seien dort gewesen, so die Anwältin, die gerne Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch als Zeugen dazu gehört hätte. Von einer "Menschenmenge", die den "öffentlichen Frieden" gefährdet habe, könne keine Rede sein.
Für den Anwalt Lüko Becker stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit hier nicht sogar das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Widerstand greifen könnte: "Das wäre zwar ein Offenbarungseid des Staates, wenn er zugeben würde, dass hier andere Abhilfe zum Schutz der Verfassung nicht möglich gewesen sein könnte. Aber denkbar wäre das."

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17.12.2004 TAZ
Drei Jahre Haft für Barrikadenbau

Zu drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte. Das Amtsgericht sprach den 35-jährigen Mann gestern Abend wegen Landfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung und Widerstands schuldig. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Der Verurteilte hatte mit anderen Personen auf der Frankfurter Allee brennende Mülltonnen zusammengeschoben und Papier in einem Auto angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD in den Bezirk Friedrichshain verhindern wollen, in dem besonders Ausländer und Andersdenkende zum Ziel von rechter Gewalt geworden seien, erklärte der 35-Jährige vor Gericht. Strafmildernd wertete das Gericht ein aus Sicht des Angeklagten berechtigtes Anliegen. Es gebe aber keinerlei Legitimation für Gewalt. Gegen den Mann sprach, dass die Tat in der Bewährungszeit nach einer einschlägigen Vorstrafe begangen wurde. DPA

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17.12.2004 Morgenpost
Brandbarrikaden am 1. Mai: Drei Jahre Haft für Demonstrant

Zu drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 35jährigen am Donnerstag wegen Landfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung und Widerstandes schuldig. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Der Anhänger der linken Szene hatte mit anderen Personen auf der Frankfurter Allee in Mitte brennende Mülltonnen zusammengeschoben und Papier in einem Mercedes angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD in den Bezirk Friedrichshain verhindern wollen.

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04.12.2004 Neues Deutschland
Brennendes Auto als Antinazi-Protest?
Prozess gegen Sozialarbeiter Christian R., der NPD-Aufmarsch mit Flammen aufhalten wollte

Politisch hat die Aktion nichts gebracht, der antifaschistische Protest wurde diskreditiert - Erkenntnisse des 35-jährigen Sozialarbeiters Christian R., der des schweren Landfriedensbruchs angeklagt ist und bei einer Verurteilung mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss.
Am 1. Mai war Christian auf der Straße, um sich dem Nazi-Aufmarsch von Lichtenberg in die Innenstadt entgegenzustellen.
Der braune Trupp hatte das Demonstrationsrecht auf seiner Seite. Die Provokation war genehmigt, und jeder, der sich den Neonazis in den Weg stellte, handelte gesetzeswidrig, weil er eine legale Aktion behinderte. Die Polizei schob die antifaschistischen Demonstranten vor sich her. Mal stürmte die bewaffnete Staatsmacht im Laufschritt gegen die Demonstranten vor, dann drückte die grüne Kette langsam den Widerstand zusammen oder überschüttete ihn mit einer Kanonade aus Wasserwerfern. Hinter dem Bahnhof Frankfurter Allee eskalierte die Lage. Pflastersteine wurden herausgebrochen, Müllcontainer auf die Straße geschoben und angezündet, schließlich ein Mercedes am Straßenrand umgekippt und in Brand gesetzt.
Mit dabei auch Christian. Er war einem verdeckten Ermittler ins Visier geraten. Und der ließ ihn keine Sekunde mehr aus den Augen, beorderte ein Festnahmekommando herbei, dass dann Kilometer weiter entfernt unverhofft zugriff. Zahlreiche Videoteams der Polizei filmten das Geschehen auf der Frankfurter Allee. Kameras aus dem Hubschrauber, Kameras aus dem Wasserwerferturm, Kameras hinter Autoschreiben - ein nahezu lückenloses filmisches Dokumentarwerk von der Lichtenberger Brücke bis zum Frankfurter Tor wurde so erstellt und Christian als zündelnder Täter in mehreren Videos festgehalten.
Gestern wurden die Bilder vom 1. Mai im Gerichtssaal gezeigt. Trotz brennender Container und dem umgestürzten Auto - die Szenen wirkten nicht übermäßig gewalttätig. Keine Schlachten, keine Verletzten und keine Lage, die außer Kontrolle zu geraten schien. Nach den Aufzeichnungen ein eher harmloses Geschehen, die Stadt hat schon weit dramatischere Momente erlebt. Viele standen rum, schauten neugierig zu oder bedienten sich am Inhalt des Fahrzeugs. Zur Verantwortung gezogen wird nun Christian.
Was ihn bewogen haben könnte, Gewalt gegen ein Auto zu praktizieren - ein fast alltäglicher Vorgang in Berlin - schilderte er gestern in einer Erklärung. Danach hat er seit mehr als zwei Jahrzehnten denkbar schlechte Erfahrungen mit Nazihorden gemacht. Ob nun in Fußballstadien oder auf der Straße - prügelnde Rechtsradikale haben oft sein Leben gekreuzt. Deshalb wollte er den Weitermarsch der Glatzköpfe durch den Bau der Barrikaden verhindern, hoffte, dass die Polizei den braunen Zug stoppen wird, wenn sie Flammen sehe.
Heute tut es ihm leid, dass er das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt hat. Es sei Betroffenen und Anwohnern kaum vermittelbar, dass man die von Nazis ausgehende Gefahr abwenden wolle, in dem man ihr Eigentum mit Feuer bedroht, sagt Christian. Ob das Gericht die Erkenntnis und das Eingeständnis als mildernde Umstände anerkennen wird, bleibt bis zur Urteilsverkündung abzuwarten.

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03.12.2004 Yahoo
Prozess gegen Mai-Randalierer begonnen

Berlin (ddp-bln). Wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und Brandstiftung muss sich seit Freitag ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der Angeklagte soll am 1. Mai dieses Jahres an einer Protestveranstaltung gegen einen NPD-Aufmarsch in Lichtenberg beteiligt gewesen sein und brennende Barrikaden errichtet haben.
Der Anklage zufolge hatte er aus einer größeren Gruppe von linken Demonstranten heraus Polizeibeamte mit Flaschen und Steinen beworfen sowie Mülltonnen auf die Straße gerollt und angezündet. Später soll er mit weiteren Demonstranten einen Mercedes umgekippt und in Brand gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Sachschaden auf rund 6000 Euro.
In seinem Teilgeständnis bestritt der Angeklagte Stein- und Flaschenwürfe gegen die Einsatzkräfte. Er gab aber zu, mit anderen Demonstranten Mülltonnen auf die Frankfurter Allee geschoben zu haben, um die Straße zu blockieren. Seinen Angaben zufolge sollten die Barrikade ebenso wie das umgekippte Auto das Vorrücken der Teilnehmer des NPD-Aufmarsches stoppen.
Vor Gericht bedauerte der Mann, das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt zu haben. Er habe sich persönlich in einer Bedrohungssituation gewähnt. Er sehe aber ein, dass die Aktion politisch nichts gebracht habe. Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.

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29.10.2004 Neues Deutschland
Schuldspruch vor Prozessbeginn?
Verfahren gegen Demonstranten, der sich am 1. Mai Neonazis in den Weg stellte, wurde vertagt

Die Berliner Gerichte und die Polizei haben gegen jene, die sie als Krawallmacher vom 1. Mai einordnen, eine schärfere Gangart eingelegt. Dabei unterscheiden sie nicht nach Aktionen gegen Neonazis oder Tätern, die sich im Alkoholrausch austoben wollen.
Der 35jährige Sozialarbeiter Johann Christian S. gehörte zu jenen, die sich am 1. Mai den Neonazis am Bahnhof Lichtenberg in den Weg stellten. Die Nazis zogen in Richtung Innenstadt, die Polizei hatte den Auftrag, den ungehinderten Vorbeimarsch der braunen Streitmacht zu sichern.
Gegen 16 Uhr eskalierte die Situation, die Polizei war nicht zimperlich, kesselte Demonstranten ein, drängte sie ab, stürmte auf sie zu und versuchte, die Gegendemonstranten auseinander zu treiben. In dieser aufgeheizten Situation wurden Barrikaden errichtet, Container auf die Straße geschoben und angezündet, ein Mercedes umgekippt und in Brand gesetzt.
Johann Christian wurde noch am Abend verhaftet und saß bis gestern in Untersuchungshaft. Er soll laut Anklage derjenige gewesen sein, der - vermummt - aus einer Gruppe heraus an der Feuerteufelei beteiligt war. Ob es so war, darüber konnte am gestrigen ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht entschieden werden - im Gerichtssaal ein sichtlich aggressiver Amtsrichter und eine Verteidigung, die mit Anträgen für die Unterbrechung des Verfahrens sorgt, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den Richter durch ihn selbst abgelehnt worden war.
In jedem Gerichtsverfahren gilt zunächst für die Angeklagten die Unschuldsvermutung. Doch für den Amtsrichter scheint es schon eine ziemlich klare Sache zu sein. Zwar sprach er nur von einem dringendem Tatverdacht, doch schrieb er in einem Papier von "abgeurteilten Taten" statt von "abzuurteilenden Taten".
Mit anderen Worten: Für ihn ist die Schuldfrage schon geklärt, obwohl überhaupt noch keine Beweisaufnahme stattgefunden hat. Wie im Gerichtssaal verlautete, strebt die Staatsanwaltschaft eine radikale Strafe von bis zu vier Jahren Haft an. Das wäre schon ein einmaliger Fall - vorausgesetzt, die Vorwürfe erweisen sich im Verfahren als richtig -, dass eine Straftat gegen Sachen und nicht gegen Personen mit solcher Härte verfolgt wird. Manch ein Totschläger findet in Berlin bei den Richtern ein milderes Urteil.
Das Gericht vertagte sich, Johann Christian wurde aus der U-Haft mit strengen Auflagen wie für einen Schwerverbrecher entlassen.
Abgesehen vom Sinn oder Unsinn brennender Müllcontainer, abgesehen davon, dass solche Aktionen möglicherweise den Neonazis mehr dienen als schaden, so bleibt doch die Frage, die das Gericht nicht beantworten kann: Der Kanzler hat die Bürger zum mutigen Widerstand gegen neonazistische Umtriebe aufgerufen. Wie aber soll ein Aufstand der Anständigen aussehen? Wie soll man einen Aufstand gesetzeskonform durchführen, pflegeleicht für alle Nazis? Die Politik ist darauf eine Antwort schuldig geblieben.

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29.10.2004 Morgenpost
Prozeß gegen vorbestraften Mai-Randalierer

Der Trend in der Berliner Staatsanwaltschaft, für 1.-Mai-Randalierer härtere Strafen zu beantragen, setzt sich fort. So sollen für einen vorbestraften Linksautonomen, der am 1. Mai dieses Jahres ein Auto in Brand setzte, drei bis vier Jahre Gefängnis gefordert werden. Angeklagt ist er wegen schweren Landfriedensbruchs und Brandstiftung. Der Prozeß gegen den 35 Jahre alten Christian S. wurde gestern jedoch vertagt, weil durch den Fehler eines Gerichtsregistrators ein Verteidiger zu spät informiert worden war. Zudem wurde der Haftbefehl gegen den arbeitslosen Beschuldigten, der sich seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft befand, ausgesetzt.
Christian S. hatte sich am 1. Mai an einer Protestveranstaltung gegen einen Aufmarsch der NPD beteiligt. Den Ermittlungen zufolge soll er gemeinsam mit bislang unbekannten Mittätern an der Frankfurter Allee, Ecke Schulze-Boysen-Straße Mülltonnen auf die Straße gerollt und zwei davon angezündet haben, um auf diese Art eine Barriere gegen die Polizei zu errichten. S. hatte sich dabei mit einer dunklen Mütze und einem schwarzen Schal vermummt. Wenig später sollen S. und sechs weitere Demonstranten einen Mercedes aufgeschaukelt und anschließend auf die Straße gekippt haben. Den Ermittlungen zufolge hatte Christian S. anschließend Papier in den Kofferraum des Wagens gestopft und den Mercedes in Brand gesetzt. Dabei entstand ein Schaden von knapp 6200 Euro.
Christian S.' Verteidiger haben ein Geständnis ihres Mandanten angekündigt. Als Zeugen sollen außerdem Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, geladen werden. Beide sollen sich zur Gefährlichkeit von Rechtsextremisten für die Demokratie äußern. Ob diesen Anträgen des Angeklagten stattgegeben wird, bleibt abzuwarten. Haben sie doch wenig mit den angeklagten Taten zu tun.

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18.08.2004 Neues Deutschland
Noch 20 »Mai-Täter« hinter Gittern
Laut Justiz besteht Fluchtgefahr/Bisher 264 Anklagen oder Strafbefehle

Seit gut 100 Tagen sitzen 20 Bürger nach Angaben des Justizsenates hinter Gefängnisgittern, weil sie in irgendeinem strafverdächtigen Zusammenhang während der Walpurgisnacht oder des 1. Mai festgenommen worden waren. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der PDS hervor, die der zuständige Staatssekretär Christoph Flügge (SPD) jetzt beantwortet hat.
In weiteren 65 Fällen wurde »der Vollzug der Untersuchungshaft ausgesetzt«. Als überwiegender Haftgrund wird von der Behörde anhaltende Fluchtgefahr angegeben. Den Inhaftierten erschwert man zudem den Kontakt zur Außenwelt. Zumindest bei einem der Tatverdächtigen machte eine Staatsanwältin zur Bedingung, dass der jeweilige Besucher in Sachen 1. Mai verhört wird.
Dabei handelt es sich allerdings nach Auskunft von Rechtsanwälten um eine gelinde gesagt ziemlich abseitige juristische Konstruktion und Kausalität, die einer Nötigung gleichkommt. Derartige Besuchserlaubnisse werden sonst alle 14 Tage genehmigt, sofern keine schwerwiegenden Bedenken vorliegen. Auf solche wurde in diesem Fall jedoch nicht hingewiesen. Ob ein ähnliches faktisches Besuchsverbot auch für die anderen Inhaftierten zutrifft, ist nicht bekannt.
Insgesamt waren laut Flügge 324 Tatverdächtige ermittelt worden. Bei 151 von ihnen »bestehen kriminalpolizeiliche Vorerkenntnisse«: 123 Personen wurden bei Diebstahl, Schlägereien und dergleichen mehr ertappt. Bei politisch linken Aktionen hat der Staatsschutz 20 Personen gesehen, bei rechtsextremistischen 8.
Zumeist waren die insgesamt 264 Anklagen oder Strafbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung (88 Fälle) ergangen, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (80), besonders schweren Landfriedensbruchs (63) sowie Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (14), Sachbeschädigung und Beleidigung (jeweils 5), so Flügge.
Die Zahl der Anklagen hat aber – wie jedes Jahr nach den Krawallen rings um den 1. Mai – nicht zu einer Prozessflut geführt. Bisher sind dem Vernehmen nach zwei Verfahren, bei denen es bis zur Anklage gekommen war, »durch gerichtliche Einstellungen erledigt worden«. Ein 34-jähriger arbeitsloser Schlosser wurde darüber hinaus zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. 180 Stunden muss er zudem gemeinnützig arbeiten. Er hatte im Rausch von 3,4 Promille zwei leere Flaschen über einen anrückenden Polizeitrupp hinweg geworfen.
Die Staatsanwältin meinte damals in der Verhandlung, die zweieinhalbmonatige U-Haft hätte den Angeklagten ganz offenbar geläutert, so einsichtig er sich im Prozess gezeigt hatte. Deshalb die in ihren Augen vergleichsweise milde Strafe. Ist man bei den 20 noch einsitzenden Tatverdächtigen etwa gleichfalls in guter Hoffnung, dass Gitterfenster und Knastluft zu Einsicht, Demut und Reue führen?

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16.7.2004 TAZ Berlin
THEMA DES TAGES

Prozesslawine zum 1. Mai rollt

Hohe Strafen zur Generalprävention sind juristisch prinzipiell zulässig. Doch muss berücksichtigt werden, ob das Verhältnis zur Straftat auch tatsächlich eingehalten wurde. Untersuchungshaft bis zu acht Wochen, erste Urteile zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ohne Bewährung und fragwürdige Ermittlungsmethoden - Richter und Staatsanwaltschaft hätten deutlich über die Strenge geschlagen, finden zumindest die Verteidiger. Und die Prozesslawine rollt weiter. Für die kommenden Wochen sind zahlreiche weitere Termine anberaumt. FLEE


"Anweisungen muss man denen nicht geben"

Dass manche Staatsanwälte und Richter öfter mal das Augenmaß verlieren, ist für Anwaltsverein-Chef Wolfgang Kaleck nichts Neues. Die Anordnung und Dauer der Untersuchungshaft hält er in vielen Fällen für rechtswidrig
taz: Herr Kaleck, bis zu zwei Jahre ohne Bewährung für Straftäter am 1. Mai - sind Sie über diese saftigen Strafen überrascht?

Wolfgang Kaleck: Die Tendenz zu deutlich höheren Strafen hat sich leider bereits in den vergangenen Jahren abgezeichnet. Letztes Jahr wurde ein Angeklagter zu 3 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Überrascht hat mich nur, dass dieses Mal beim 1. Mai vergleichsweise wenig passiert ist und trotzdem viele Haftbefehle erlassen und hohe Strafen verhängt wurden.

Richter und Staatsanwaltschaft begründen das mit der Abschreckung. Dürfen sie das?

Generalprävention ist als einer der ältesten Strafzwecke erlaubt, aber nur im Bereich der so genannten schuldangemessenen Strafe. Das Problem ist, wie beliebig mal die eine oder die andere Tätergruppe besonders hart verfolgt wird - je nach Zeitgeist oder Laune der Staatsanwälte und Richter. In Berlin scheint die Justiz den Schwerpunkt mal wieder auf die Verbrechensbekämpfung bei 1.-Mai-Demonstrationen zu legen.

Sie finden sich also damit ab, dass die Justiz - mal böse formuliert - zum Handlanger des Innensenators wird.

Ich denke nicht, dass es da irgendwelche Befehlsketten gibt. Man sollte auch nicht Verschwörungstheorien aufstellen. Die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft ist bei allen Eingeweihten dafür bekannt, dass sie öfter mal das Augenmaß verliert. Und auch bei einigen Richtern weiß man: Sie artikulieren ganz klar ihre eigenen Überzeugungen. Denen muss man gar keine Anweisungen von oben geben.

Über 100 Verdächtige wurden in U-Haft gesteckt, viele sitzen immer noch. Ist das auch eine unabhängige Entscheidung der Richter?

Das glaube ich schon, das macht die Sache aber nicht besser. Es ist zu oft Untersuchungshaft verhängt worden, ohne dass die Gründe wirklich vorlagen. Aber auch das ist kein Novum. Wir beklagen als Strafverteidiger schon seit einiger Zeit, dass insgesamt zu schnell und zu viel U-Haft verhängt wird.

Als Verteidiger müssen Sie doch Möglichkeiten haben, dieser Willkür etwas entgegenzusetzen?

Da meines Erachtens die Anordnung und Fortdauer der U-Haft in vielen Fällen rechtswidrig war, sollten eigentlich alle Instanzen inklusive des Verfassungsgerichts ausgeschöpft werden. Aber das dauert halt seine Zeit. Das Problem ist der Druck, der auf den Häftlingen lastet. Jeder Verteidiger versucht, seinen Mandanten rauszukriegen. Und wenn keine Haftverschonung ausgesprochen wird, drängt der Verteidiger auf einen schnellen Verhandlungstermin. Manche erklären sich dann auch für ein Geständnis bereit.

Was werden Sie tun?

Es gilt, diese Praxis in der Öffentlichkeit anzuprangern. Denn solange die mehrheitliche öffentliche Meinung diese teilweise rechtswidrige Justiz der Staatsanwälte und Richter deckt, wird sich auch nichts ändern.

Sie klingen resigniert.

Ganz und gar nicht. Ich freue mich, dass sich mal wieder jemand für diese strukturellen Probleme interessiert. Es sind auch die Parteien gefordert, also auch PDS und Grüne. Insbesondere, wenn man an die Festnahmen bei der Antifa-Demo am Nachmittag des 1. Mai denkt. Es kann ja nicht angehen, dass im Parlament und zu Feierstunden dem Rechtsextremismus der Kampf angesagt wird und dann die Teilnahme an einer Antifa-Demo zu einem so hohen Risiko wird. INTERVIEW: FELIX LEE


Vor Gericht sind einige gleicher
Mit aller Härte gehen Richter und Staatsanwälte gegen mutmaßliche Randalierer rund um den 1. Mai vor. Die Jusos sprechen vom "handfesten Justizskandal". Doch allen Beteiligten fehlt der Überblick

103 Haftbefehle hat es rund um den 1. Mai gegeben. 70 Personen landeten direkt in U-Haft, und auch zwei Monate später sitzen noch etwa 30 von ihnen hinter Gittern. Mindestens fünf Personen wurden bereits zu drakonischen Strafen verurteilt - einer bekam zwei Jahre ohne Bewährung, einem weiteren drohen bis zu fünf Jahre. Nur drei Verfahren wurden eingestellt. Das sind die Zahlen von Anfang Juli. Aktuelleres hat selbst die Staatsanwaltschaft nicht. Sie brauchte allein zwei Tage, um diese Daten herauszukriegen.
So viele Haftbefehle wie an diesem 1. Mai hat es noch nie gegeben, auch auf anderen Demos nicht. Dass Innensenator und Polizei rigoros gegen Randalierer durchgreifen würden, daraus hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) schon Wochen vor dem 1. Mai keinen Hehl gemacht. Mit seinem Konzept der "ausgestreckten Hand", friedliche Demonstrationsmassen gleichfalls friedlich walten zu lassen und dann mit der "ausgestreckten Faust" gegen potenzielle Randalierer umso fester zuzuschlagen (O-Ton eines Demo-Veranstalters), gelang Körting, woran andere Innensenatoren seit 1987 jedes Jahr scheiterten: der alljährlichen Gewaltspirale ein Ende zu setzen. Und so konnte er sich schon wenige Tage nach dem 1. Mai ohne die sonst übliche Polemik der Opposition gemächlich zurücklehnen und alles weitere der Justiz überlassen.
Und die schlägt kräftiger zu als erwartet. Von Rechten, die "mit Füßen getreten werden", spricht Verteidiger Sven Lindemann und berichtet von einer Verhandlung beim Haftrichter, bei dem der Haftbefehl bereits vor Beginn unterschrieben und gestempelt war. Eine Staatsanwältin habe inzwischen eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung am Hals, weil sie dem Besuch eines U-Häftlings, der diesem zusteht, nur dann Zutritt gewähren wollte, wenn sich der Besucher vorher vernehmen ließ, berichtet ein anderer Verteidiger. Selbst der Landesvorstand der Jusos spricht bereits von einem "handfesten Justizskandal".
Entsetzen auch auf Seiten der Demo-Veranstalter. Es gebe zwar einige Gruppen, die sich um "Repressionsarbeit" bemühen, berichtet eine Beteiligte. Doch anders als in den Vorjahren fehlt ihnen der Überblick. Zum Teil liege es daran, dass ihnen zu vielen Inhaftierten der Kontakt fehlt, weil sie anders als früher nicht mehr aus politischen Zusammenhängen kommen. Zudem ist den Demo-Veranstaltern vorzuhalten, dass sie es in den vergangenen Jahren zunehmend versäumt haben, ihren Demo-Teilnehmern mitzuteilen, Verhaftungen unverzüglich zu melden. Hinterher allen Betroffenen nachzuspüren, sei wie "die Suche nach der Nadel im Heuhaufen".
Verteidigerin Annette Janssen indes bereitet sich auf die Prozesse ihrer Mandanten vor. Anders als in den Vorjahren könne sie ihren Mandanten überhaupt keine Prognose mitteilen. Zwischen sechs Monaten und fünf Jahren sei alles drin. Ob solch hohe Strafen künftig bei allen Demos üblich werden, wo es zu Ausschreitungen kommt? Anwältin Janssen glaubt das nicht. Beim 1. Mai handele es sich um "Ausnahmejustiz".

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30.06.2004 Jungle World
Einst im Mai

34 Personen sitzen seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft. Fünf harte Urteile sind bereits gefällt worden. von martin kröger
Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Gericht haben Hand in Hand und lückenlos zusammengearbeitet", berichtete die Staatsanwaltschaft stolz nach dem diesjährigen 1. Mai. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) lobte die "Effektivität" der eingesetzten Polizeikräfte, durch die zum "ersten Mal seit vielen Jahren das Ritual der Gewalt" habe durchbrochen werden können. Einen furiosen Sieg, der "nicht ohne Eindruck auf die Steinewerfer" geblieben sei, will Michael Grunwald, der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, bemerkt haben.
Wie weit die Zusammenarbeit in diesem eigentlich durch Gewaltenteilung gekennzeichneten System geht, lässt sich nur schwer sagen. Auch ist unklar, ob die Geschichte stimmt, dass Berliner RichterInnen voriges Jahr von der Polizei zum Grillen eingeladen wurden und vor dem Wurstschmaus probeweise in einer Wanne Platz nahmen, die von den Gastgebern der Anschauung wegen mit Gegenständen beworfen wurde.
Fest steht, dass sich die Behörden in diesem Jahr besonders frühzeitig für den 1. Mai vorbereiteten. In der Justizvollzugsanstalt Moabit wurden Kapazitäten freigeräumt, ein großes Team von RichterInnen und StaatsanwältInnen stand für Sonderschichten bereit. Ein Anwalt will gar beobachtet haben, dass Haftbefehle bereits vor der Anhörung vom zuständigen Richter unterschrieben und abgestempelt wurden.
Die Festnahme von über 270 Personen - kurzfristige Inhaftierungen sind in dieser Aufzählung nicht erfasst - bereitete somit den Behörden kein logistisches Problem. Nach der Überprüfung durch die eingesetzten RichterInnen wurden zunächst 97 Haftbefehle erlassen. Im Zuge der fortgesetzten Ermittlungen kamen weitere hinzu, so dass die Gesamtzahl inzwischen über 100 liegt. Das ist ein Rekord, und das sind mehr als doppelt so viele wie im vergangenen Jahr, als 41 Haftbefehle ausgesprochen wurden.
Nach Erkenntnissen des Berliner Ermittlungsausschusses (EA), der sich nach Demonstrationen um die Festgenommenen aus dem linken Spektrum kümmert, sitzen derzeit noch 34 ausschließlich männliche Gefangene ein. "Das heißt 23 Stunden in einer bauwagengroßen Zelle, bei einer Stunde Hofgang pro Tag", erklärt Arthur Boelcke vom EA. Besuch gibt es einmal in zwei Wochen für eine halbe Stunde.
Normalerweise wird Untersuchungshaft nur verhängt, wenn eine Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht, außerdem sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "In diesem Jahr reicht der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs - ein Delikt, das mit sechs Monaten bis 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft wird - im Zusammenhang mit dem 1. Mai jedoch aus, um die Untersuchungshaft zu legitimieren", sagt Ulrike Birzer, die als Anwältin mehrere der Beschuldigten vertritt. Ihnen riet Birzer erstmals, Geständnisse abzulegen, um aus der Haft herauszukommen.
So wurden zwar derweil zwei Drittel der über 100 Inhaftierten nach Haftprüfungen freigelassen, sie müssen sich jedoch viermal wöchentlich bei der Polizei melden. Keiner der Haftbefehle wurde bislang von den RichterInnen aufgehoben.
Dauerte es früher manchmal Jahre, bis ein Verfahren eröffnet wurde, ist jetzt bereits in 50 Verfahren Anklage erhoben worden. In fünf Prozessen fielen sogar schon die Urteile. Ein junger Mann aus Sachsen-Anhalt muss für einen Flaschenwurf am Mauerpark für zwei Jahre hinter Gitter. Nicht genug für den eingesetzten Staatsanwalt, der zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert hatte und die Einlegung eines Rechtsmittels prüft. "Aus generalpräventiven Gesichtspunkten" müsse eine empfindliche Strafe ausgesprochen werden, als Signal an die anderen potenziellen Randalierer, sagte der Staatsanwalt. Auch in den übrigen Prozessen wurden harte Strafen verhängt. In einem Fall kam ein so genannter Ersttäter nur knapp mit einer Bewährungsstrafe davon. "Kontinuierlich stieg in den letzten Jahren das Strafmaß an", sagt die Anwältin Birzer. "Gab es vor fünf Jahren für einen Steinwurf in der Regel noch ein Jahr auf Bewährung, drohen nun häufig mehr als zwei Jahre.Bei einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren ist die Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich."
Dass der Trend zur Haftstrafe ohne Bewährung geht, zeichnete sich schon im vergangenen Jahr ab. Seit der Einführung der so genannten Deeskalationstaktik der Polizei lässt das Gericht nicht mehr die Begründung gelten, dass man sich durch das martialische und gewaltsame Auftreten der Polizei zum Handeln berufen gefühlt habe. (Jungle World, 37/03) Begünstigt werden die hohen Strafen zudem durch weitere taktische Innovationen. Spezialeinheiten wie die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) sind inzwischen für "chirurgische Eingriffe" in Demonstrationen geschult. Ihre unzähligen Videos dienen als Beweismaterial. Die Beamten sind außerdem darauf trainiert, sich vor Gericht bei ihren Aussagen nicht in Widersprüche zu verwickeln.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist begeistert: "Die üblichen Ausreden, man habe nur dabeigestanden und nichts gemacht, es sei ein anderer gewesen und ähnliches, konnten so zum Teil direkt durch handfeste Videobeweise widerlegt werden. Umständliche und zeitaufwändige Ermittlungen von Zeugen waren insoweit entbehrlich", triumphiert ihr Pressesprecher Michael Grunwald.
Kritik an der Vorgehensweise der Verfolgungsbehörden gibt es kaum. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sieht die Untersuchungshaft für generalpräventive Zwecke missbraucht, was gegen das geltende Recht verstoße. Im Komitee für Grundrechte und Demokratie, das seit Jahren mit Beobachtern die Demonstrationen und Proteste am 1. Mai begleitet, sorgt man sich über "die in der Presse bekannt gewordenen Umstände des Umgangs der Berliner Justiz mit den Menschen, die anlässlich des 1. Mai 2004 in Berlin festgenommen wurden", und bemängelt den Abbau der "Justizgrundrechte", so etwa der "grundrechtlich geschützten Demonstrationsfreiheit". Als einzige Partei beschwerten sich die Grünen halbherzig vor dem Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
Die radikale Linke, die den Kampftag der Arbeiterklasse so gern für sich vereinnahmt, ist schon wieder abgetaucht, bis zum nächsten Jahr. Zwar wurden drei Demonstrationen für die Gefangenen des 1. Mai veranstaltet, doch die Resonanz ließ stark zu wünschen übrig. Jeweils maximal 300 Personen kamen zu den Veranstaltungen vor den Justizvollzugsanstalten Moabit und Pankow sowie zu einem Umzug in Kreuzberg.
Das könnte nach Einschätzung des Ermittlungsausschusses (EA) daran liegen, "dass man viele der noch Einsitzenden nicht dem klassisch ›autonomen‹ Politspektrum zurechnen" kann. "Gerade die im Mauerpark Festgenommenen scheinen den EA oftmals gar nicht zu kennen", vermutet Boelcke. Außerdem habe sich der "Eventcharakter" des 1. Mai verstärkt: "Es gab mehr Leute mit Dosenbier als mit Fahnen oder Transparenten. Wer mit 2,7 Promille einfährt, braucht nicht zu glauben, dass der EA die Anwaltskosten bezahlt."
Aufklärung und Solidarität tun somit Not bevor ein Jahr vergangen ist und bei der Polizei wieder die Grills angeworfen werden.

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17.06.2004 Neues Deutschland
Anwälte in Sorge um faires Verfahren
36 der am 1. Mai Festgenommenen noch in Haft.


Von Heiko Balsmeyer
Seit den Maikrawallen sollen 36 Beschuldigte ohne schlüssige Begründung in Haft sein. Die Anwältin Ulrike Birzer, die einiger der am 1. Mai Festgenommenen rechtlich vertritt, schilderte in der Humboldt Universität die Haftpraxis rund um den 1. Mai im Vergleich zu Vorjahren. 100 Personen wurden in Untersuchungshaft genommen, während es 2003 nur 56 und 2002 41 waren. Tatsachen, die normalerweise zur Aufhebung der Haft führen, werden bei den 36 weiter in Untersuchungshaft Sitzenden nicht anerkannt: soziale Bindungen, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, keine Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden.
Als Begründung wird von der Justiz das zu erwartenden hohe Strafmaß von zwei bis drei Jahren angeführt. Anwalt Sven Lindemann hält diese angekündigten Strafen für "absurd hoch" und ergänzte, unter den seit sechs Wochen im Gefängnis festgehaltenen Demonstranten seien auch solche ohne irgendwelche Vorstrafen. Die Anwälte vermuten, die Untersuchungshaft werde von der Berliner Justiz als Mittel zur Erpressung von Geständnissen sowie als neue Form von vorgezogenem Arrest genutzt. Die Erfahrung zeige, wer Straftaten einräumt, kann mit Strafmilderung rechnen und wer später auf Bewährung verurteilt werde, habe auf diese Weise trotzdem bereits im Gefängnis gesessen.
Dass die Betroffenen kein faires Verfahren erwarten können, befürchtet Anwalt Lindner schon seit dem 1. Mai. So seien Haftbefehlsanträge von den Richtern bereits vor der Anhörung der Beschuldigten unterschrieben worden. In einem Fall konnte deshalb auch ein Richter erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt werden. Die nächste Richterin erließ dann jedoch formell einwandfrei einen entsprechenden Haftbefehl.
Demonstration "Gegen Polizeigewalt und Klassenjustiz" am 23. Juni, 16 Uhr, am Oranienpolatz, Kreuzberg

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14.06.2004 Junge Welt
Seit 1. Mai in U-Haft
Demonstration gegen skandalöse Praxis politischer Justiz in Berlin

Die "Zuschauerränge" in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Moabit waren gut besetzt. Als am Samstag die Demonstration "Antifaschistischer und sozialer Widerstand läßt sich nicht verbieten" vor die JVA zog, verfolgten zahlreiche Inhaftierte das Geschehen. Vor den Mauern der JVA hatten sich am Nachmittag zirka 250 Menschen versammelt. Deren Hauptforderung war die sofortige Freilassung der 36 Personen, die am 1. Mai festgenommen wurden und sich derzeit noch immer in Haft in Moabit befinden. Insgesamt 125 Personen waren vor gut sechs Wochen beim Protest gegen den NPD-Aufmarsch in Berlin-Lichtenberg oder bei den Maifeiern festgenommen worden. 2003 waren es trotz deutlich stärkerer Auseinandersetzungen lediglich 56 Haftbefehle, die erlassen worden waren.
In diesem Anstieg sieht Karsten Reichert, Sprecher der Demo-Organisatoren, ein politisches Signal: "In einer Strategie der Abschreckung wird Untersuchungshaft als Strafe gegen politische Aktivität eingesetzt." Auch der Berliner Arbeitskreis kritischer Juristen (akj) hegt "den konkreten Verdacht, daß Untersuchungshaft als vorweggenommene Strafe vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren mißbraucht wird". Denn bis zum ersten Haftprüfungstermin mehrere Wochen nach dem 1. Mai saßen noch insgesamt 76 Menschen in U-Haft.
Daß diese zur politischen Strafe gemacht werden kann, ermöglicht eine bestimmte Auslegung der Strafprozeßordnung (StPO). Laut Paragraph 112 Absatz 1 StPO darf "die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht." Ein Haftgrund wiederum "besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr)", besagt Absatz 2 des Paragraphen 112. Da den meisten am 1. Mai Verhafteten Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird, reicht es aus, vor diese Strafvorwürfe das Adjektiv "schwer" zu setzen, um einen "Haftgrund" zu erzeugen. Denn dann drohen hohe Haftstrafen, und die können ein "Fluchtgrund" sein. In den Urteilen findet sich danach erfahrungsgemäß kaum etwas von den "schweren" Straftaten, aber die Beschuldigten saßen wochenlang im Gefängnis.
Das Verhalten der Behörden am 1. Mai ist für den akj ein Indiz für diese Praxis. Denn teilweise waren von den Haftrichtern - laut dem Anwalt Sven Lindemann - "Haftbefehle bereits vor Beginn der Vorführungen unterschrieben und gestempelt". "Die Richter waren offensichtlich voreingenommen und wollten die Vorgaben der Staatsanwaltschaft auf möglichst viele Untersuchungsgefangene erfüllen", so Lindemann. Bereits vor dem 1. Mai hatte man in Moabit Insassen verlegt, um Platz zu schaffen und das Wachpersonal aufgestockt. Außerdem wurde bekannt, daß die Besucher der am 1. Mai Inhaftierten einer gesonderten staatsanwaltlichen Befragung unterzogen werden.
Die Rechtsanwältin Ulrike Birzer sagte gegenüber jW: "Ich habe den Eindruck gewonnen, der 1. Mai stelle einen eigenen Haftgrund dar." Zumindest wird U-Haft sehr variabel angewandt. In den Prozessen gegen die militanten neonazistischen "Skinheads Sächsische Schweiz" dauerte es nach deren Verbot 2001 über zwei Jahre, bis der erste Tatverdächtige in U-Haft kam - und das auch erst, als er eine Romafamilie mit Brandsätzen angriff. Seine beiden Mittäter blieben übrigens auf freiem Fuß.
Die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat mittlerweile eine Anfrage an die Justizsenatorin gestellt. Außerparlamentarisch geht der Widerstand gegen die neue Behördenpraxis auch nach der Demo in Moabit weiter. Der akj wird sich am Dienstag zusammen mit dem Republikanischen Anwaltsverein in der Veranstaltung "Der 1. Mai und die Folgen - Wie die Berliner Justiz zurückschlägt" mit dem Thema beschäftigen (Informationen dazu unter www.akj-berlin.de). Am Sonnabend wird es eine Kundgebung vor dem Frauengefängnis in Pankow geben und in der folgenden Woche eine Demonstration in Kreuzberg: "Gegen Polizeigewalt und Justizwillkür". Mehrere Berliner linke Gruppen betonten in einer gemeinsamen Erklärung: "Es ist dringend erforderlich, diesem Angriff der Herrschenden auf die radikale Linke über die üblichen Differenzen hinweg gemeinsam zu begegnen." Daniel Majer von der Roten Hilfe Berlin sagte: "Es ist nicht ein nur Gebot der Solidarität mit den Gefangenen, sondern auch der Notwendigkeit für jede linke Bewegung, gegen die Praxis der Behörden aktiv zu werden!"

* Spendenkonto für die Gefangenen: Rote Hilfe e.V., Kontonummer: 71 89 59 06 00, BLZ: 100 200 00, Berliner Bank, Kennwort: 1. Mai 2004

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22.05.2004 TAZ
Jetzt ist Schluss mit lustig

Noch nie wanderten so viele 1.-Mai-Steinewerfer in U-Haft wie in diesem Jahr. Anwälte und Grüne fordern vom Senat nun Aufklärung, denn U-Haft aus Abschreckungsgründen wäre rechtswidrig
VON PLUTONIA PLARRE

Nach dem als erfolgreich bewerteten 1. Mai-Einsatz der Polizei schlägt die Justiz nun über die Stränge. Von den über 100 mutmaßlichen Steinewerfern, die bei den Krawallen festgenommen wurden, sitzen nach Informationen der taz unverhältnismäßig viele in Untersuchungshaft. Anwaltsorganisationen und die Fraktion Bündnis 90/Grüne vermuten, dass die Untersuchungshaft zum Zwecke der Generalprävention - im Volksmund "Abschreckung" - missbraucht wird. Aufklärung wird nun von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) gefordert, allerdings nicht nur die richterlichen Haftbefehle betreffend.
Schon vor dem 1. Mai hatten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Zweifel daran gelassen, dass in diesem Jahr gegen Krawallmacher hart durchgegriffen werde. Wie generalstabsmäßig das Vorgehen nach taz-Informationen geplant wurde, zeigt, dass in der chronisch überbelegten Untersuchungshaftanstalt Moabit eigens Platz für die erwarteten Neuzugänge geschaffen wurde: Insassen wurden bereits vor dem 30. April in die nicht minder vollen Vollzugsanstalten Tegel und Plötzensee verlegt. Damit es bei den Neuaufnahmen keinen Stau geben sollte, wurde das Vollzugspersonal an beiden Tagen rund um die Uhr verstärkt. In den Gefangenensammelstellen schoben mehrere Staatsanwälte und Bereitschaftsrichter Sonderschichten. Justizsenatorin Schubert und der Generalstaatsanwalt am Kammergericht, Dieter Neumann, überzeugten sich bei einem Besuch vor Ort persönlich vom reibungslosen Ablauf. Dies alles nicht, um Einfluss auf die Verfahrensweise der Staatsanwälte und Richter zu nehmen, wie Justizsprecherin Andrea Böhnke betont, sondern, "um Solidarität mit den über Gebühr Dienst Schiebenden zu bekunden".'
Viele Spekulationen stehen nun im Raum:Trifft es zu, dass Haftbefehle schon vor der Anhörung der Beschuldigten vom zuständigen Richter unterschrieben, abgestempelt und damit erlassen waren, wie ein Rechtsanwalt beobachtet haben will? Haben sich die Richter dem Verfolgungsdruck der Staatsanwaltschaft gebeugt und deshalb so selten Haftverschonung zugelassen? Hat es gar Absprachen zwischen beiden Parteien gegeben? Fragen, die nicht nur der Republikanische Anwaltsverein und die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger von der Justizsenatorin beantwortet haben möchten. Der Fraktionschef der Grünen, Volker Ratzmann, will das Thema am kommenden Donnerstag im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sprache bringen.
Nicht mal über die genaue Zahl der Haftbefehle herrscht Klarheit. Der Leiter der zuständigen Abteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen Heinke, spricht von "über 100" Haftbefehlen. Im Vergleich dazu: 2003 wurden insgesamt 56 Haftbefehle erlassen, im Jahr davor 41, 2001 waren es 38. Damit ist 2004 ein Rekord erreicht, und das, obwohl es deutlich weniger Krawalle als üblich gab.
Unter den "über 100" Haftbefehlen sind 28 Fälle, in denen es Haftverschonung gab. "Über 70" Beschuldigte wanderten laut Heinke stante pede in U-Haft. Zurzeit finden in Moabit in Sachen 1. Mai zwar Haftprüfungstermine statt. Aber die Mehrzahl der Verhafteten, so der Oberstaatsanwalt zur taz, sitzt immer noch. Die deutliche Zunahme der Haftbefehle ist für Heinke Ausdruck eines Umdenkens von Polizei und Justiz, "dass Schluss mit lustig ist". Die Vielzahl der Haftbefehle sei das Ergebnis einer täterorientierten Aufklärungsarbeit und einer hohen Motivation bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die "wasserdichte Beweislage" habe die Bereitschaftsrichter überzeugt.'
Unabhängig davon sei die Justiz aber ohnehin "nicht mehr geneigt, bei 1.-Mai-Straftätern Milde walten zu lassen". Die Oberstaatsanwalt zeigt sich befriedigt über die Rechtsprechung in zwei Prozessen wegen schweren Landfriedensbruchs in Zusammenhang mit Krawallen vom 1. Mai 2003, in denen Haftstrafen ohne Bewährung ergangen sind.
So erdrückend die Beweislage sein mag: Dass den Beschuldigten vielleicht eine Haftstrafe erwartet, rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Denn: Untersuchungshaft darf keine vorweggenommene Strafe sein. Sie darf nur zur Sicherstellung des Gerichtsverfahrens angeordnet werden. Also wenn der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat, wenn es Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunklungsgefahr gibt oder einschlägige Vorstrafen eine Wiederholung der Tat befürchten lassen. Die Frage ist, mit welcher Begründung die Bereitschaftsrichter den über 70 Beschuldigten Haftverschonung verweigert haben. Womöglich mit der Argumentation, dass aufgrund der zu erwartenden Strafe Fluchtanreiz bestehen könnte, die oft herhalten muss.'
"Mir ist kein Fall bekannt", sagt dazu der langjährige Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins, Wolfgang Kaleck, "wo ein Beschuldigter wegen Steinwürfen untergetaucht ist." Er sieht die Untersuchungshaft hier für generalpräventive Zwecke missbraucht. "Wenn sich das bestätigt", so der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, Stefan König, "wäre das grob rechtswidrig."

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Berliner Zeitung 04.05.2004
Kritik über zu viel Euphorie und Rechtsfehler

Kritik am Vorgehen von Polizei und Justiz gegen Randalierer vom 1. Mai ist gestern von verschiedenen Seiten geäußert worden. Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor einer Verharmlosung der Gewalt durch Politiker warnte, sprachen Anwälte von Rechtsfehlern beim Erlass von Haftbefehlen.
"In der allgemeinen Euphorie geht unter, dass rund 250 Polizisten verletzt wurden, mehr als im letzten Jahr", erklärte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Detlef Rieffenstahl. Er widersprach damit Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der nach den Krawallen in Kreuzberg gesagt hatte, dass das Gewaltritual durchbrochen worden sei. "Ich habe den Eindruck, dass aus vordergründigen politischen Motiven die Gewalt rund um den 1. Mai verharmlost wird", so Rieffenstahl. Der Grund dafür sei, dass der Senat kein Konzept habe, die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft politisch einzudämmen.
Insgesamt nahm die Polizei von der Walpurgisnacht bis zum 2. Mai 270 Randalierer fest. Gegen 97 von ihnen ergingen Haftbefehle, 41 mehr als im Mai 2003.

Ohne Anhörung
Allerdings sollen im Bereitschaftsgericht in Tempelhof Haftbefehle erlassen worden sein, bevor die Beschuldigten angehört wurden. Dies behauptet Rechtsanwalt Sven Lindemann, der eine mutmaßliche Randaliererin vertritt. Üblich ist, dass die Staatsanwaltschaft dem Haftrichter ihren Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vorlegt. Der Haftrichter prüft das und hört die Beschuldigten an. Erst dann entscheidet er, ob die jeweilige Person in Untersuchungshaft kommt oder freigelassen werden muss. Im Fall seiner Mandantin sei der Haftbefehl aber schon vor Anhörung der Frau vom zuständigen Richter unterschrieben und gestempelt worden, so Lindemann. Daraufhin sei der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden und habe keine weiteren Entscheidungen mehr getroffen.
Der Richter soll laut Lindemann erklärt haben, dass bei Festnahmen im Zusammenhang mit dem 1. Mai das Erlassen der Haftbefehle vor Anhörung der Beschuldigten in allen Fällen üblich gewesen sei. Lindemann zitiert den Richter mit den Worten "das haben wir schon den ganzen Tag so gemacht". Träfe dies zu, wäre es Rechtsbeugung.
Ein Justizsprecher bestätigte, dass es einen solchen Fall gab. Allerdings habe es sich um einen Einzelfall gehandelt. Der Haftbefehl sei von der Verwaltung versehentlich vorher gesiegelt worden, das habe der Richter nicht gemerkt. (ls., sd.)

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04.05.2004 Berliner Zeitung
Mehr als 200 Polizisten waren in Kreuzberg als Fotografen unterwegs

1. MAI - Die Polizei hat Randalierer fotografiert und will sie mit Plakaten suchen. Gewerkschafter und Rechtsanwälte kritisieren Senat und Haftrichter.
Die Randalierer von Kreuzberg sollen jetzt schneller angeklagt und bestraft werden als in den vergangenen Jahren. Polizei und Staatsanwaltschaft planen bereits die Veröffentlichung von Fahndungsplakaten mit Fotos von Steinewerfern. Deshalb werden jetzt die Videobänder und Fotos, die von mehr als 200 Polizisten während der Krawalle gemacht worden sind, ausgewertet. Diese Arbeit übernehmen Beamte des Staatsschutzes sowie Polizisten, die sich sonst mit der Aufklärung der Jugendkriminalität beschäftigen. Konsultiert werden auch Kollegen aus anderen Bundesländern sowie von der Bundespolizei. Von den 8 000 eingesetzten Polizisten waren 4 000 in Kreuzberg. Die anderen standen für andere Einsätze bereit.
Nie zuvor waren so viele Polizei-Fotografen mit digitalen Fotoapparaten und Videokameras unterwegs wie am vergangenen Wochenende. Mittlerweile habe bei solchen Veranstaltungen wie zum 1. Mai und zur Walpurgisnacht fast jede Hundertschaft ihren eigenen Dokumentationstrupp von drei bis vier Leuten, sagen Polizeiführer. Sie waren im Mauerpark und in Kreuzberg zum einen in ziviler Kleidung unterwegs und standen zum anderen neben den Aufzügen, auf Baugerüsten oder waren in Autos postiert um Randalierer zu fotografieren oder zu filmen.
Neu war, dass fotografierende Polizisten angewiesen wurden, Bilder und Videos sofort zu mobilen Schnittplätzen zu bringen. Sie befinden sich in Autos der Einsatzleitungen. Dort sollten die Bilder und Videos gesichtet, bearbeitet, ausgedruckt und kopiert werden, um sie dann an die Festnahmeeinheiten zu verteilen. Das klappte jedoch nur in wenigen Fällen. Die Sichtung und Vervielfältigung der Fotos und Videos dauerte länger als anderthalb Stunden. Künftig will die Polizei schneller sein. Deshalb soll die Taktik in den kommenden Monaten geübt werden.
Für jedes Foto, das in den nächsten Wochen auf Fahndungsplakaten der Polizei veröffentlicht wird, muss ein Richter seine Zustimmung geben. Das heißt, die abgebildeten Personen müssen eindeutig als Straftäter zu erkennen sein. Das ist auch bei den Fahndungsfotos aus den Überwachungskameras nach Banküberfällen so. Besonders schwer war es für die Ermittler in den vergangenen Jahren, bei der Auswertung der Bilder herauszufinden, wer randaliert hat und wer nicht, weil die Fotos teils unscharf oder verwackelt waren. Das kostete viel Zeit. Noch vor zwei Jahren vergingen zehn Monate bis zur ersten Anklage. Im vergangenen Jahr waren es acht Wochen.
Bilder, die nicht eindeutig Straftaten beweisen, werden unverzüglich vernichtet, sagt Gabriela Schmidtchen, Datenschutzbeauftragte der Polizei. Das werde von Datenschützern des Landes streng kontrolliert. 2003 hatte die Polizei 30 Bilder von Straftätern veröffentlicht, 14 davon wurden identifiziert. Der Letzte von ihnen war am vergangenen Mittwoch zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Auch im nächsten Jahr sollen wieder Steinewerfer fotografiert und gefilmt werden. Die Taktik habe sich bewährt, sagt die Polizei. So konnte einem am 1. Mai festgenommenen Straftäter durch ein Foto eine weitere Tat zur Walpurgisnacht nachgewiesen werden. Er habe gestaunt, als er das Bild sah, das ihn beim Steinwerfen zeigt, sagte ein Beamter.

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Morgenpost, 02.05.2004
Randale bei NPD-Demo
Ausschreitungen überschatten Protestzug in Lichtenberg - 55 Festnahmen
Von Michael Behrendt und Tanja Laninger

Harte Auseinandersetzungen haben gestern Nachmittag die Demonstration der NPD in Lichtenberg überschattet. Etwa 2300 Anhänger der rechtsextremistischen Partei hatten sich vom Bahnhof Lichtenberg in Richtung Innenstadt bewegt. Die Veranstalter hatten mit weit mehr als 2500 Teilnehmern gerechnet. Nachdem der NPD-Zug gegen 16 Uhr aufgebrochen war und auf die Frankfurter Allee marschierte, kam es auf Höhe der Petersburger Straße zu schweren Unruhen: 150 bis 700 Autonome und zum Teil vermummte Störer zerrten Müllcontainer
auf die Fahrbahn, errichteten Barrikaden und steckten sie in Brand. Zuvor war gegen 12 Uhr die offizielle Gegendemonstration mit 2500 Teilnehmern am Boxhagener Platz von den Veranstaltern wegen Ausschreitungen abgebrochen worden. Nun wurden einschreitende Polizeikräfte erneut mit Steinen beworfen. Wasserwerfer
wurden eingesetzt, um die Flammen zu löschen und die Randalierer auseinander zu treiben.
Gegen 17.30 Uhr eskalierte die Situation: Autonome erklommen ein Häuserdach an der Frankfurter Allee und legten dort Depots von Pflastersteinen an. Der Einsatzleiter der Polizei konstatierte Gefahr für Leib und Leben von
Demonstranten und unbeteiligten Passanten und beorderte umgehend das Spezialeinsatzkommando (SEK) in das Einsatzgebiet, um das Dach räumen zu lassen. Ein junger Mann erlitt schwere Verletzungen, als er offenbar von einem Einsatzwagen der Polizei angefahren wurde. Auch zwei Polizisten wurden verletzt. Autonome errichteten immer wieder in kleinen Gruppen an verschiedenen Orten Barrikaden. Bis zum frühen Abend wurden 55 Personen festgenommen, darunter neun, weil sie verfassungswidrige Kennzeichen verwendet hatten. 17 erhielten
Platzverweise, die bis heute morgen galten.
Der Abmarsch des NPD-Aufzuges hatte sich am Mittag um fünf Stunden verzögert, weil es bereits zu Auseinandersetzungen zwischen linken Gegendemonstranten und der Polizei kam. Die Beamten mussten den Weg für die angemeldete und genehmigte Demonstrations-Route frei räumen. Autonome, aber auch Bürger mit Kinderwagen stellten sich den Rechten mehrfach in den Weg. Schließlich konnte die NPD nicht auf der angemeldeten Route weiterlaufen, sondern musste gegen 18.30 Uhr an der Möllendorffstraße umdrehen und zum Bahnhof Lichtenberg zurück ziehen, wie Polizeisprecherin Peggy Rienow sagte. Die Neonazis hatten zunächst triumphiert, weil das Oberverwaltungsgericht am Freitagabend Auflagen zur Demonstration gelockert hatte.