13.03.2009
TAZ
Zitterpartie für Antifa-Helden
Christian
S. ist im offenen Vollzug und hat eine Arbeit, aber die Haftanstalt will
seine Reststrafe dennoch nicht auf Bewährung aussetzen. Die Begründung:
S. bewege sich weiterhin in der militanten linken Szene der Stadt VON
PLUTONIA PLARRE
Auch
wenn es niemand so formulieren würde - der Strafgefangene Christian
S. ist für die Antifas der Stadt ein Held. Und auch Evirim Baba,
Abgeordnete der Linkspartei, appelliert in einem offenen Brief an Justizsenatorin
Gisela von der Aue (SPD), dem 39-Jährigen das restliche Drittel seiner
Freiheitsstrafe zu erlassen. In Internetforen setzt sich die antifaschistische
Szene für die Freilassung von S. ein. Doch die Justizsenatorin sagt,
sie sei nicht zuständig. Nun warten alle Beteiligten auf eine Entscheidung
der Strafvollstreckungskammer.
Wegen tatkräftigen Engagements bei Neonaziaufmärschen hat S.
wiederholte Male vor Gericht gestanden. Für die Steine, die er im
März 2000 in Richtung von Neonazis geworfen haben soll, wurde er
zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Auto, das er am
1. Mai 2004 in Friedrichshain in eine brennende Barrikade zu verwandeln
suchte, um einen Neonaziaufmarsch zu stoppen, brachte ihm drei Jahre Knast
ein.
Von einem angeblichen Flaschenwurf auf Zivilbeamte am Rande einer Nazidemo
in Dresden wurde er in zweiter Instanz freigesprochen. Allerdings hatte
er bereits elf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die Vorinstanz hatte
den Aussagen der Polizeizeugen geglaubt. Um ihre Identität vor den
Prozesszuschauern zu schützen, waren die Zivilbeamten mit falschen
Bärten und Perücken aufgetreten.
Inzwischen hat Christian S. von den drei Jahren Haft zwei Drittel verbüßt.
Er befindet sich seit ein paar Monaten im offenen Vollzug, und seine Anwältin
Maren Burckhardt sagt, er erfülle alle Voraussetzungen für eine
vorzeitige Entlassung: Er habe die Zusage für eine feste Arbeitsstelle,
sei verheiratet und habe eine Wohnung.
Das Problem ist nur: Die Haftanstalt Plötzensee hat sich in einer
Stellungnahme dagegen ausgesprochen. Begründet wird das damit, dass
S. nach seiner Entlassung "in sein politisch geprägtes Milieu
zurückkehren wird, aus dem heraus begünstigt wird, dass er seine
politische Haltung und Überzeugung auch weiterhin mit illegalen Mitteln
durchzusetzen versucht". Zum Beleg dafür wird angeführt,
dass es eine Solidaritätsszene gebe, die sich bis hin zu Telefonanrufen
in der Anstalt für ihn einsetze.
Eine Mitarbeiterin der Justizsenatorin bestritt auf Nachfrage, dass es
ein Politische-Gesinnungs-Strafrecht gibt. Das Schreiben der Haftanstalt
sei nicht in allen Punkten glücklich formuliert. Das ändere
nichts an der Quintessenz einer ungünstigen Sozialprognose für
S. wegen seiner diversen Vorstrafen.
Bei der mündlichen Anhörung am Mittwoch im Landgericht versuchten
S. und seine Anwältin, diese Behauptung zu entkräften. Die Entscheidung
soll in den kommenden zwei Wochen fallen.
11.03.2009
Junge Welt
»Politisch fatales Signal«
Berlin: Kontroverse um vorzeitige Freilassung eines inhaftierten Antifaschisten,
der 2004 versuchte, einen Neonaziaufmarsch mit einer brennenden Barrikade
zu stoppen
Von Theo Schneider
Am heutigen Mittwoch wird in einer Anhörung vor dem Berliner Landgericht
entschieden, ob der inhaftierte Antifaschist Christian S. vorzeitig aus
der JVA Plötzensee entlassen werden kann, indem ihm seine Reststrafe
erlassen wird. Seit Juni 2007 sitzt S. eine Haftstrafe von drei Jahren
und zehn Monaten ab, unter anderem weil er sich am 1. Mai 2004 in Berlin-Friedrichshain
einem Aufmarsch der neofaschistischen NPD in den Weg stellte, dabei Mülltonnen
in Brand gesetzt und einen Pkw beschädigt haben soll.
Öffentlicher
Druck wird nun auf Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue ausgeübt.
Evrim Baba, Mitglied der Berliner Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, betonte
in einem offenen Brief, »eine aufgeklärte Gesellschaft beweist
sich am ehesten durch den Resozialisierungsgedanken, nicht durch Wegsperren«.
Ihrer Meinung nach hätte S. zudem aufgrund von Fehleinschätzungen
der Justizbehörde bereits lange genug büßen müssen.
In ihrem Schreiben schildert Baba weiterhin die aktuelle Lebenssituation
von Christian S., dem sie sowohl ein stabiles soziales Umfeld als auch
gute berufliche Chancen bestätigt und bekräftigt damit gegenüber
der Justizsenatorin seine »positive und unbeanstandete Entwicklung«,
die annerkannt werden müsse. Heftig kritisiert Baba hingegen die
Einschätzung der JVA Plötzensee zu ihrem Häftling, in der
eine Strafaussetzung von S. nicht befürwortet wird, weil dieser weiterhin
mit antifaschistisch aktiven Menschen in Verbindung steht. Konkret heißt
es in dem Schreiben, Christian S.’ »soziale Kontakte außerhalb
der Vollzugsanstalt, die überwiegend ebenfalls politisch aktiv zu
sein scheinen (sic!), werden kritisch gesehen«. Deshalb sei es wahrscheinlich,
»daß er seine politische Haltung und Überzeugung auch
weiterhin mit illegalen Mitteln durchzusetzen versucht«. Diese Behauptungen
verurteilt die Abgeordnete Baba als »diskriminierend und kriminalisierend
sowie als politisch fatales Signal«. »Antifaschistische Überzeugungen
im privaten Umfeld als potentiell kriminell hinzustellen«, das delegitimiere
das gesellschaftliche Engagement gegen Neofaschismus.
Auch der Vorsitzende
der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschisten, Hans Coppi, setzte sich mit einem offenen Brief für
Christian S. ein. Er appelliert an die Justizsenatorin, »ihren ganzen
Einfluß geltend zu machen«, um S. »eine umgehende Wiedereingliederung
in das gesellschaftliche Leben« zu ermöglichen.
April/Mai
2008 Antiberliner
Weniger Rechte als ein deutscher Schäferhund
Anfang
Januar 2008 wunderten sich Inhaftierte über die Kälte in den
Knästen Berlins. Eine Energieeinsparung verordnet eine Maximaltemperatur
von 16 Grad. Bereits im April 2004 hatte die JVATegel einen Energiesparvertragmit
Siemens abgeschlossen, der zu Einsparungen von 600.00 Euro pro Jahr führen
sollte Auf zirka fünf Quadratmetern leben neue Häftlinge im
Gefängnis Tegel. Ein Bett, eine Toilettenschüssel, ein kleines
Waschbecken ein Tisch – und mittendrin ein Gefangener. Das ist so
ziemlich alles, was man in den Zellen von »Haus 1« der Justizvollzugsanstalt
Berlin-Tegel unterbekommt. Seit Jahren prangern die Häftlinge die
Minizellen als menschenunwürdig an. Das Kammergericht hat über
eine der rund zwei Dutzend anhängigen Klagen entschieden und kritisiert
die Bedingungen hart: »Die Unterbringung entspricht auf keinen Fall
dem Standard, den der Gesetzgeber (...) für geboten erachtet hat.«
Der Prozess gegen die Senatsverwaltung für Justiz wurde trotzdem
verloren. Aus folgendem Grund: In Berlin ist fast jedes Bauwerk und jede
Fläche zentimetergenau geregelt. Es gibt vorgeschriebene Mindestgrößen
für Krankenzimmer,Wohnheimräume und selbst für Hundgehege
– nur eben für Gefängniszellen nicht.
2007 haben Vollzugsbedienstete in Berlins Haftanstalten über 10.000
meldepflichtige Vorfälle registriert. Dazu gehören unter anderem
Suizide und Selbstmordversuche. Nicht ohne Grund hat die Justizsenatorin
Gisela von der Aue eine Veröffentlichung der knastinternen Todesfälle
untersagt.
Nazis
hofiert
Zudem hat die JVA-Tegel den Ruf als Neonazi-Streichelzoo.Mehr als ein
dutzend Neonazis können in der Berliner Haftanstalt frei agieren,
sich treffen, Interviews geben und unbeanstandet ihre Zeitungen bekommen.Der
Neonazi und verurteilte Brandstifter Sebastian Dahl aus Berlin lobte gar
in einem Interview mit einem Neonazi-Knastheftchen die Kameradschaftstreffen
in der JVA-Kirche.
Der
Fall Christian S.
Christian S. wurde die Beschädigung von einem Auto vorgeworfen, welche
er im Rahmen von Verhinderungsaktionen eines Neonaziaufmarsches am 1.
Mai 2004 durch Friedrichshain begangen haben soll. Die Verurteilung erfolgte
durch einen erzwungen Deal: Er würde aus der Untersuchungshaft entlassen
werden (er saß wegen einem weiteren Verfahren, für das er bereits
freigesprochen 4wurde),wenn er seine Revision widerrufen würde. Da
er zu diesem Zeitpunkt bereits elf Monate inhaftiert und zudem schwer
erkrankt war, blieb ihm faktisch keine Wahl, als auf die ihm zustehenden
Rechte zu verzichten.
Alltagsschikanen
Christian ist wegen seiner politischen Einstellung und der Öffentlichkeitsarbeit
zu seinen Prozessen und zu seiner Haft permanenten Schikanen und Intrigen
durch Justizangestellte ausgesetzt. Die Schikanen durch die Schließer
sind zum Beispiel derart, dass er einige der für ihn abonnierten
Zeitungen zum Teil seit Wochen nicht ausgehändigt bekommt und das
seine Briefe nicht oder nur unvollständig ankommen. Begründet
wird das von den Sozialarbeitern wahlweise mit dem zu hohen Kontrollaufwand
oder damit, dass Zeitschriften nicht dem Gedankenaustausch dienen würden,
daher keine Post im eigentlichen Sinne seien und deshalb auch nicht weitergegeben
werden müssten. Anderen Insassen wurde auch erklärt zuviel Papier
in der Zelle sei ein Brandrisiko und gefährde somit die Sicherheit
und Ordnung in der JVA-Tegel.
Ende August spitzte sich die Situation zu. Christian fand seine Zelle
nach seiner Hofrunde irgendwie verändert vor und guckte sie sich
daher genauer an. Unter dem Spiegel fand er ein Päckchen Heroin,
welches er umgehend im Klo entsorgte. Tags darauf um sechs Uhr morgens
stürmte ein Kommando von acht Schließern seine Zelle. Sie fesselten
ihn, zogen ihn nackt aus und durchsuchten hektisch die ganze Zelle, fanden
aber nicht was sie gesucht hatten. Die Zelle war scheinbar präpariert
worden. Wenige Tage später wurde seiner Frau Leila dann ohne weitere
Begründung ein ihr zuvor genehmigter Besuch verweigert. Mit der Argumentation,
sie habe sich den Anordnungen der Anstaltsbediensteten widersetzt, wurde
von der JVA-Leitung ein dreimonatiges Besuchsverbot verhängt.Wie
auch bereits während seiner Untersuchungshaft fand ein Boykott von
Christians Gesundheitsversorgung von Seiten der Anstaltsleitung statt.
Eine für August 2007 festgelegte Blutkontrolle, die für die
nachfolgende Medikation seiner Hepatites- C Erkrankung notwendig war,
wurde erst im September durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung
wurde ihm nicht mitgeteilt. Wenn Christian wegen dieser Ungerechtigkeiten
aufbegehren würde, würde dies zum Anlass neuer Sanktionen genutzt
werden. Eine klassische no-win Situation.
Antrag?
Abgewiesen!
Gisela von der Aue hat am 2.November 2007 ein Gnadengesuch für Christian
– trotz der nunmehr für ihn ergangenen Freisprüche –
abgeschmettert. Auch jeder Antrag auf eine Verlegung aus der JVA-Tegel
wurde zunächst abgelehnt. Mit Petitionen, Beschwerden, Widersprüchen,
kleinen Anfragen im Abgeordnetenhaus, Briefen, Anrufen und Pressemitteilungen
machten Christians Freunde immer wieder auf die Methoden im Knast und
deren Protagonisten aufmerksam. Der Protest hatte Erfolg: Nach der zweiten
Kundgebung vor der JVATegel wurde ihm schließlich seine Verlegung
in die JVA-Plötzensee angekündigt. Die Rache der Schließer
traf Christian prompt. Seine Zelle und seine Körperöffnungen
wurden wieder mal erfolglos nach Drogen durchsucht. Eine kürzlich
aufgetauchte interne Notiz der Anstaltsleitung bezeichnet Christian als
»spezieller Gefangener«.Was diese Notiz bedeutet und ob sie
für die erschwerten Haftbedingungen von Christian verantwortlich
ist, soll nun vom Kammergericht Berlin geklärt werden.
26.03.2008 Junge Welt
Haft trotz Freispruchs
Berliner Antifaschist Christian S. war elf Monate unschuldig
in Untersuchungshaft. Entschädigung wird verweigert
Leila R., die Ehefrau des 38jährigen Antifaschisten Christian S.,
ist die Erschöpfung anzusehen. S. mußte im Juni vergangenen
Jahres eine dreijährige Haftstrafe wegen Barrikadenbaus am Rande
eines Neonaziaufmarsches am 1. Mai 2004 antreten. Zuvor saß er wegen
eines anderen Vorfalls bis Januar 2007 elf Monate in Untersuchungshaft.
Offenbar zu Unrecht. Verdeckt ermittelnde Polizeibeamte hatten ihn beschuldigt,
im Februar 2006 bei einem rechten Aufmarsch in Dresden eine Flasche in
Richtung der Neonazis geworfen zu haben. Von diesem Vorwurf wurde er im
September 2007 in zweiter Instanz vor dem Berliner Landgericht freigesprochen.
Die belastenden Angaben der Zivilbeamten stellten sich als falsch heraus.
Die 27jährige Leila R. kämpft nun dafür, daß ihrem
Mann die elf Monate, die er unschuldig abgesessen hat, auf die Haftstrafe
wegen Barrikadenbaus am 1. Mai angerechnet werden.
Für Christians Anwältin, Maren Burckhardt, ist die Sache klar:
»Jemand, der zu Unrecht so lange inhaftiert war, ist angemessen
zu entschädigen«. Angemessen wäre in Christians Fall die
Verkürzung der aktuellen Haft um die elf Monate, so Burckhardt gegenüber
jW. Doch Justizsenatorin Gisela von der Aue mauert seit der Einreichung
des Antrags im November letzten Jahres. Über einen Sprecher ließ
sie der Verteidigung von S. mitteilen, daß sich die Justizverwaltung
»nicht unter Druck« setzen lasse, zumal es »keinen Grund
gäbe, ihn zu entschädigen«. Das sieht Leila R. gegenüber
jW anders: »Im Urteil steht explizit, daß einer Haftentschädigung
nichts im Wege steht. Sie haben ihm fast ein Jahr seiner Lebenszeit gestohlen,
die will er jetzt zurück.« Zusammen mit einem Unterstützerkreis
hat Leila R. eine Petition eingereicht und in den letzten Wochen mehrere
Kundgebungen vor der Justizverwaltung und der Justizvollzugsanstalt (JVA)
Berlin-Plötzensee durchgeführt.
Der Protest richtet sich auch gegen die erschwerten Haftbedingungen, die
Christian in der JVA zu erleiden hat. »Er wird als Antifaschist
nicht nur von inhaftierten Neonazis bedroht, sondern auch von den Vollzugsbeamten
besonders schlecht behandelt«, konstatiert Kerstin Jäger von
der »Solidaritätsgruppe Christian S.«. Für diese
Vermutung spricht, daß in einer publik gewordenen Vollzugsakte eine
interne Notiz aufgetaucht ist, in der eine Beamtin Christian als »speziellen
Gefangenen« bezeichnete. Auch die Vorenthaltung eines Teils der
Post von S. ist nun Gegenstand einer Beschwerde, die von Anwältin
Burckhardt eingereicht wurde.
»Rein rechnerisch müßte er noch in diesem Jahr entlassen
werden. Damit dies auch passiert, machen wir mobil«, erklärt
Leila R., die gerade von mehreren Infoveranstaltungen in Hamburg und Kiel
während der Osterfeiertage zurückgekommen ist.
Informationen: freechristian.gulli.to
19.03.2008 TAZ
Petition gegen überlange Haft
Christian
S. sitzt wegen Barrikadenbaus drei Jahre im Knast - eine frühere
Untersuchungshaft wurde ihm jedoch nicht angerechnet. Jetzt fordert eine
Soligruppe Justizsenatorin Gisela von der Aue auf, sich dafür einzusetzen
"Freiheit
für Christian S." - diese Parole las man in letzter Zeit häufig
auf Transparenten. Unter dem Motto standen in der vergangenen Woche auch
Kundgebungen vor dem Amtssitz von Berlins Justizsenatorin und vor der
Justizvollzugsanstalt Plötzensee.
Dort muss Christian
S. seit Juni 2007 eine dreijährige Haftstrafe wegen des Baus von
Barrikaden bei einer Demonstration gegen einen Neonaziaufmarsch absitzen.
Zuvor hatte S. knapp elf Monate in Untersuchungshaft verbracht, nachdem
ihn Zivilpolizisten beschuldigt hatten, auf einer Antifademo in Dresden
eine Glasflasche in Richtung des rechten Aufmarsches geworfen zu haben.
In zweiter Instanz sprach das Landgericht S. aber am 21. September 2007
frei.
"Christian
S. hat also elf Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen",
meint Kerstin Jäger von der "Soligruppe Christian S". Sie
fordert die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Haftstrafe. "Normalerweise
steht einem zu Unrecht Inhaftierten eine Entschädigung von elf Euro
pro Tag zu. Deshalb ist eine Verrechnung der ohne Urteil verbüßten
Haftzeit mit dem rechtskräftigen Urteil nur gerecht", begründet
Jäger gegenüber der taz eine Petition mit dieser Forderung,
die kürzlich Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) zugegangen
ist. Die Senatorin will noch im März darüber entscheiden.
Auch gegen den
Vollzugsplan von Christian S. hat seine Rechtsanwältin Maren Burkhardt
mittlerweile eine Klage eingereicht. Ihr Mandant werde dort als "spezieller
Justizhäftling" bezeichnet. Diese Klassifizierung bedeute verschärfte
Haftbedingungen. "So wird seine Post häufig angehalten. Mehrmals
wurde seine Zelle von der Polizei durchsucht", begründet Burkhardt
gegenüber der taz die Klage. Der umstrittene Vollzugsplan sei auch
nach der Verlegung von S. von der JVA Tegel nach Plötzensee weiterhin
gültig. Für diesen Umzug hatten sich UnterstützerInnen
von Christian S. mit mehreren Kundgebungen eingesetzt, nachdem es in Internetforen
hieß, S. werde "zumindest den Nazis in Tegel ein gefundenes
Fressen sein".
Inzwischen hat
sich Christian S. selbst zu Wort gemeldet. Zusammen mit drei weiteren
Gefangenen hat er sich in einem Aufruf für eine bessere Vernetzung
zwischen Gefängnisinsassen und für eine Antirepressionsbewegung
ausgesprochen. Zu den Forderungen gehört die Einschränkung der
in Berlin besonders häufig angewandten U-Haft, die konsequente Umsetzung
der Regelung, dass Häftlinge nach der Verbüßung von zwei
Dritteln ihrer Strafe freikommen, und die Verhinderung von Knastneubauten.
18.03.2008 Neues Deutschland
Solidarität mit politischen Gefangenen
Rund
um den 18. März wird an die Situation von Betroffenen staatlicher
Repression erinnert
Auch in diesem
Jahr gibt es in zahlreichen bundesdeutschen Städten rund um den Tag
der politischen Gefangenen Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen
Die
Gefangenhilfsorganisation Rote Hilfe erklärte in den 20er Jahren
des letzten Jahrhunderts den 18.März zum Tag der politischen Gefangenen.
Daran knüpften linke Gruppen vor mehr als 10 Jahren wieder an. Auch
in diesem Jahr werden rund um den 18.März zahlreiche Veranstaltungen,
Kundgebungen und Demonstrationen organisiert, die sich mit den unterschiedlichen
Formen von Repression befassen. Eine Sonderbelage der Roten Hilfe, die
bei deren Bundesvorstand bestellt werden kann, gibt einen guten Überblick.
In Berlin solidarisierten schon am vergangenen Samstag ca. 250 Menschen
auf einer Demonstration mit den politischen Gefangenen. Das Mumia-Bündnis
erinnerte daran, dass der US-Journalist Mumia Abu Jamal noch immer in
der Todeszelle sitzt. Demnächst wird über seine Berufung und
ein neues Verfahren entschieden. Die Solidaritätsorganisation Libertad
wies auf die Repression gegen linke Aktivisten in Italien hin. So wurden
erst vor wenigen Wochen 13 Teilnehmer einer Demonstration gegen den Jugoslawien-Krieg
im Jahre 1999 zu Haftstrafen von 7 Jahren wegen „schweren Widerstand
gegen die Staatsgewalt“, einem Delikt das dem schweren Landfriedensbruch
im deutschen Strafrecht vergleichbar ist, verurteilt. Linke türkische
Exilorganisationen wiesen in Beiträgen und Flugblättern auf
ihre Verfolgung auch in Deutschland hin. So wurden vor einigen Wochen
9 deutschen Städten Büros der linken Migrantenorganisation Atif
(Föderation der Arbeiter aus der Türkei) von der Polizei durchsucht.
Aktivisten des Tayad-Komitees, das sich ebenfalls für linke Gefangene
in der Türkei einsetzt, informieren über ein Verfahren gegen
fünf vermeintliche Mitglieder der linken türkischen „Revolutionären
Volksbefreiungspartei“, das am 17.März in Stuttgart begonnen
hat. Die Angeklagten, darunter ein Rechtsanwalt und ein Journalist, werden
nach dem §129b der Unterstützung einer e ausländische terroristischen
Organisation beschuldigt.
Spezieller
Justizhäftling
Am 18.3. wird um 18 Uhr mit einer Kundgebung vor der JVA Plötzensee
in Berlin an den dort inhaftierten Christian S. erinnert. Er verbüßt
wegen des Baus einer Barrikade auf einer Antifademonstration eine dreijährige
Haftstrafe. Zuvor saß er allerdings schon 11 Monate in Untersuchungshaft,
nachdem er von Zivilpolizisten beschuldigt worden war, auf einer Antifademonstration
in Dresden eine Flasche geworfen zu haben. Von diesem Vorwurf wurde S.
später freigesprochen. Seine Rechtsanwältin Maren Burkhardt
fordert die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Haftstrafe des Gefangenen.
Über eine entsprechende Petition, die an die Berliner Justizsenatorin
gegangen ist, soll noch in diesem Monat entschieden werden. Maren Burkhardt
kritisiert auch das gültige Haftstatut, in dem ihr Mandant als „spezieller
Justizhäftling“ klassifiziert wird. „Dieser Vollzugsplan
bedeutet für meinen Mandanten verschärfte Haftbedingungen. Seine
Post wird häufig angehalten. Mehrmals wurde seine Zelle durchsucht,
so Rechtsanwältin Maren Burkhardt gegenüber ND. In Hamburg wird
am 22.März gegen die drohende Beugehaft für die ehemaligen RAF-Mitglieder
Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt demonstriert. Obwohl
alle drei langjährige Haftstrafen verbüßt haben, sollen
sie erneut über die ihnen zur Last gelegten Anschläge vor Gericht
aussagen. Weil sie das verweigert haben, hat die Bundesanwaltschaft Beugehaft
gegen sie verhängt, die maximal 6 Monate betragen kann.
05.02.2008
Junge Welt
Verlegung verweigert
Antifaschist in Berliner Haftanstalt von Neonazis bedroht. Gefängnisleitung
ignoriert Gefährdung. Protestkundgebung vor JVA Tegel
Rund
100 Menschen sind am Sonntag nachmittag vor die Justizvollzugsanstalt
Berlin-Tegel gezogen, um erhebliche Haftschikanen gegenüber dem 38jährigen
Antifaschisten Christian S. anzuprangern. S. ist in Tegel inhaftiert,
weil er am Rande eines Neonaziaufmarsches am 1. Mai 2004 ein Auto angezündet
haben soll. Er wurde dafür zu einer Haftstrafe von drei Jahren und
sechs Monaten verurteilt. In den letzten Monaten hatte S. mehrfach Morddrohungen
von ebenfalls in der JVA-Tegel einsitzenden militanten Neonazis erhalten.
Überraschenderweise hatte sich die Gefängnisleitung wegen dieser
Drohungen Ende November bereit erklärt, Christian S. Anfang Februar
in die JVA-Plötzensee zu verlegen. Dort sei die Situation etwas besser,
berichteten Freunde des Antifaschisten gegenüber jW. Kurz vor der
Verlegung kam dann aber alles anders: Eine Sozialarbeiterin berichtete
Christian S. Ende letzter Woche, er müsse in Tegel bleiben und werde
in die Abteilung für Suchtkranke verlegt. Auch hier sind nach Angaben
der »Soligruppe Christian S.« mehrere Neonazis inhaftiert.
Die Entscheidung fußt lediglich auf dem Ergebnis einer routinemäßigen
Urinprobe, vor der Christian S. zuviel Wasser zu sich genommen haben soll.
Eine Rauschgiftkonzentration konnte nicht festgestellt werden. Anstatt
erneut zu testen, sei die verwässerte Urinprobe aber durch die Leiterin
eines Hauses der Haftanstalt als Beweis für eine angebliche Drogenabhängigkeit
von S. angesehen worden. S. erklärte, 1994 das letzte Mal Drogen
genommen zu haben und nicht suchtkrank zu sein.
Freunde von Christian S. hatten zuletzt übereinstimmend berichtet,
die JVA habe sich in den letzten Monaten zu einem »Streichelzoo
für Neonazis« entwickelt. Prominente Kader sind in den Tegeler
Zellen untergebracht: So Alexander Bahls, Gründungsmitglied der rechten
Band »Spreegeschwader« und Michael »Lunikoff«
Regener, Sänger der verbotenen Band »Landser«. Die Rechten
im Knast sind bestens vernetzt: Über die »Hilfsgemeinschaft
nationaler Gefangener« (HNG) wird ein Kontakt zwischen Inhaftierten
und der Außenwelt gewährleistet und dafür gesorgt, daß
die Neonazis im Knast genug rechtes Propagandamaterial besitzen.
28.01.2008 Fédération Anarchiste – groupe de Strasbourg
L’antifascisme n’est pas un crime : Liberté immédiate
pour Christian
Christian
S, un militant anitfasciste berlinois est incarcéré depuis
le 14 juin 2007 et a écopé d’une peine de prison ferme
de 3 ans et dix mois pour avoir tenté d’incendier une voiture
destinée à faire une barricade pour arrêter un défilé
de militants néo-nazis le 1er mai 2004 à Berlin. Cet article
retrace son parcours ainsi que l’acharnement policier dont il fait
l’objet.
Les démêlés de Christian avec la justice ne commencent
pas en 2004. En effet, en mars 2000, lors d’une contre-manifestation
antifasciste à Berlin Christian est arrêté et accusé
d’avoir lancé une pierre en direction du cortège nazi.
Il est condamné à une peine de dix mois de prison avec sursis,
applicable à tout moment, s’il a de nouveau à faire
à la justice.
Le 1er mai 2004, à Berlin, Christian est arrêté à
la suite d’une contre-manifestation antifasciste qui tentait d’empêcher
les nazis de défiler. Il est accusé d’avoir tenté
d’incendier une voiture destinée à fairen une barricade.
Pour cela il passera six mois en préventive. Le 28 octobre, à
la suite d’une erreur de procédure, le procureur se voit
obligé de libérer Christian. Pour autant il devra se présenter
devant la police deux fois par semaine. Cependant, le procès relatif
à cette affaire continue.
Le
16 décembre 2004 la justice rend son verdict ; Christian est condamné
à 3 ans et dix mois de prison ferme pour avoir endommagé
une voiture ! Le militant antifasciste fait appel de ce jugement et reste
en liberté à ce titre.
Des policier berlinois en civil à Dresde
Le 13 février 2005, 8000 nazis venus de toute l’Allemagne
défilent à Dresde pour commémorer ce qu’ils
appellent « l’holocauste par les bombes ». Il s’agit
en fait du bombardement de la ville de Dresde par les forces alliées
le 13 février 1945. Face au négationnisme et au révisionnisme
des nazis, les antifascistes lancent une contre-mobilisation.
Christian et Leïla, sa compagne, se joignent à la contre-manifestation
antifasciste, mais sont violemment arrêtés par des policiers
berlinois en civil. Christian est accusé d’avoir lancé
une bouteille et Leïla l’aurait aidé à exécuter
ce geste… Emmenée au poste de police, Leïla est fouillée
et les policiers trouvent sur elle une matraque téléscopique.
Elle reste un jour en garde à vue, sans être autorisée
à prévenir un avocat ou encore ses proches, ce qui est pourtant
la « règle » en cas d’arrestation en Allemagne.
Christian, quant à lui, est incarcéré à Dresde,
avant qu’il ne soit transféré a Moabit, une prison
de Berlin où il passera onze mois en détention préventive.
Atteint d’une hépatite C, ses conditions de détention
sont particulièrement difficiles, d’autant plus qu’il
ne reçoit pas son traitement en prison ! Sa compagne, Leïla,
ne peut lui rendre visite en prison, car elle est soi- disant sa «
complice ». Durant la détention provisoire, le comité
de solidarité, l’avocate de Christian, ainsi que sa compagne
ont dû se battre pour qu’il bénéficie de son
traitement. Grâce à leur efforts, ils ont réussi à
alerter le « Comité pour la démocratie et les droits
fondamentaux » et la chambre des médecins allemande, qui
ont ouvert une enquête. Cela a même déclenché
un scandale, car fut mis à jour un traffic de médicaments,
qui impliquait le personnel dans les prisons !
Le
procès : une mascarade
Les accusations contre les deux militants antifascistes reposaient sur
la déclaration de deux policiers. Le premier policier affirme avoir
vu Christian lancer une bouteille à 16h00 précise, quant
au deuxième il a déclaré avoir été
informé par son collègue que Christian était un élément
violent. Il affirme également avoir filmé Christian pendant
quarante-cinq minutes, où on peut le voir lancer la bouteille.
Manque de bol, ce bon fonctionnaire assermenté a reçu l’ordre
du procureur de Dresde d’effacer la quasi-totalité de la
vidéo et de ne proposer au tribunal qu’une vingtaine de secondes
durant lesquelles on peut seulement voir les deux antifascistes regarder
passer les nazillons. Bizarrement, le film est coupé de 15h58 à
16h01, or le premier policier affirmait justement que le délit
avait été commis à 16h00 pile !
Autre chose étrange dans ce procès, le Ministère
de l’Intérieur stipulait qu’il fallait que les policiers
gardent leur anonymat pour des raisons de sécurité. Ils
sont donc venus au procès avec perruques et fausses barbes et pas
de nom bien sûr, mais avec des numéros. Outre le fait que
leur témoignage était vaseux et qu’ils avaient des
trous de mémoire, le Ministère de l’Intérieur
leur a octroyé le droit de ne pas avoir à répondre
aux questions des avocats de la défense ou même d’aborder
certains thèmes. Pourtant, à l’issue de cette justice
politique, les deux militants seront condamnés.
Une
justice de classe
Pour l’affaire de Dresde, Leïla est condamnée à
sept mois de prison avec sursis (applicable pendant deux ans). Cette peine
est particulièrement lourde pour quelqu’un qui n’a
aucun antécédent judiciaire ; la militante fait appel.
Pour Christian, les choses se compliquent, il est condamné à
un an de prison ferme pour l’affaire de Dresde, mais c’est
alors que la justice lui propose un marché - si on peut appeler
ça comme ça, tant cela s’apparente à de la
pression et a du cynisme. On lui propose alors de sortir de taule le jour
même s’il renonce à faire appel du jugement relatif
à l’affaire du 1er mai 2004. Cela présuppose que Christian
doit retourner à un moment donné en prison, car en suspendant
son appel, la peine de trois ans et dix mois ferme devient de nouveau
effective à un certain moment. Christian, dont la santé
s’est beaucoup dégradée et qui ne reçoit toujours
pas ses médicament pour soigner son hépatite C, accepte
finalement ce « marché » et retire l’appel du
jugement de mai 2004. Christian est enfin libre et peu commencer une thérapie.
Mais tout deux, Leïla et Christian, font appel du jugement concernant
l’affaire de Dresde de 2005, car le procès était une
véritable farce.
LKA
64, une police politique
Le 8 avril 2007, Christian est arrêté en compagnie d’une
camarade Andrea N. [1] pour collage d’affiche. Les policiers dressent
un procès verbal, mais relâchent immédiatement les
militants. Le procès verbal sera transmis aux différents
services de police berlinois, dont le LKA 64 (Landeskriminalamt 64, département
des délits politiques de la police criminelle). Lorsque le LKA
a appris que Christian s’était fait arrêter pour affichage,
il a tout fait pour inciter M. Glietsch, le président de la police
ainsi que M. Körting, le supérieur du président de
la police (dont il y avait une photo sur l’affiche) à porter
plainte pour diffamation.Suite au zèle du LKA 64 une plainte est
déposée et le procès est fixé au 20 décembre
de la même année.
Le 27 mai 2007, nouvelle arrestation : Christian est arrêté
avec d’autres personnes près du Köpi, un des grands
squats berlinois. Il est encore une fois arrêté par des policiers
en civil du LKA 64 aux alentours du Köpi. Ces derniers l’accusent
d’avoir mis le feu à une voiture deux heures plus tôt.
L’accusation est tout bonnement ridicule. Par contre, ce qui est
intéressant de remarquer c’est que Christian s’est
fait arrêter à chaque fois par des policiers du LKA 64, le
1er mai 2004, le 13 février 2005 et que c’est encore cette
police politique qui a fait des pieds et des mains pour que des plaintes
soient déposées pour l’affichage.
Retour en prison et menaces fascistes
Le 14 juin 2007, Christian retourne en prison à Hakenfeld pour
purger sa peine de trois ans et dix mois, relative à la condamnation
du 1er mai 2004. En juillet, une demande d’amnistie est adressée
à la garde des Sceaux. Le 20 juillet, Christian est transféré
de Hakenfeld à Tegel sans que l’administration pénitentiaire
ne juge nécessaire d’en informer son avocate, ni sa compagne
qui est devenue son épouse.
A Tegel, Christian doit faire face aux menaces des militants nazis. En
effet, un nazi détenu à Hakenfeld a réussi à
faire passer le message vers ses camarades à l’extérieur
que le militant antifasciste était transféré à
Tegel. Ces derniers ont du coup publié des messages sur le site
« Indymedia » où ils conseillent à Christian
de se suicider pour moins souffrir. En effet, d’autres nazis, détenus
à Tegel, se feraient un plaisir de l’agresser.
En décembre, Leïla rencontre des difficultés pour pouvoir
rendre visite à Christian à Tegel. Elle est même interdite
de visite pour un soi-disant refus d’obtempérer, pour une
durée de trois mois. Décidément, l’administration
pénitentiaire fait tout pour casser moralement les militants antifascistes.
Acquitté
pour l’affaire de Dresde et pour l’affaire de l’affichage
Le 21 décembre 2007, Christian est acquitté lors du procès
en appel pour l’affaire de Dresde. Par contre, sa soi-disant «
complice » Leïla est condamnée à 90 jours d’emprisonnement,
qu’elle évite finalement en payant pour chaque jour d’emprisonnement
20€, soit la modique somme de 1800€. De plus, on peut se demander
comment Leïla a pu être condamnée pour avoir aidé
Christian à lancer une bouteille, alors que ce dernier est acquitté
! Mais bon, on est plus à ça près !
Avec l’acquittement pour l’affaire de Dresde, le « marché
» proposé à Christian (renoncer à son appel
du jugement pour le 1er mai 2004) apparait de plus en plus scandaleux.
Suite aux efforts de son avocate, le juge et le procureur, qui avaient
proposés ce « marché », se voient obligés
de rendre des comptes à leur hiérarchie, le « Landesgericht
» qui pour autant n’y retrouve rien à redire. En réaction,
l’avocate de Christian dépose une nouvelle plainte auprès
du « Bundesgericht » (instance supérieure du «
Landgericht ») et lance une procédure auprès de la
Cour Européenne des Droits de l’Homme. Fin octobre, la demande
d’amnistie déposée auprès de la Garde des Sceaux
est rejetée sans explications...
Le 20 novembre 2007, Christian, ainsi que sa camarade Andrea N. sont tous
les deux acquittés lors du procès relatif à l’affichage.
Pourtant
Christian est toujours derrière les barreau
Récapitulons, dans deux des trois procès qui ont suivis
la condamnation du 1er mai 2004, Christian a été relaxé.
A chaque fois, ces procès étaient le fait d’accusations
portées par les policiers du LKA 64, qui semblent être très
doués pour inventer des scénarios permettant de trainer
les antifascistes devant les tribunaux et de les foutre en taule. Pour
l’instant, il ne reste plus que l’affaire du Köpi, dont
le dossier traine comme par hasard depuis 6 mois. En effet, Christian
ne pourra pas faire de demande de libération conditionnelle, tant
qu’il y a une autre affaire en cours.
Le 17 décembre, six mois après le début de son emprisonnement,
Christian reçoit enfin son plan d’incarcération, qui
est une espèce d’évaluation « psychologique
» du détenu. Dans ce rapport sont notamment évoquées
les raisons qui empêchent toute libération conditionnelle
et une réduction de peine. Il y apparait clairement que les raison
de son incarcération sont dues à ses opinions politiques
et à son engagement militant. Son entourage y est lui aussi criminalisé
et c’est en fait tout le mouvement antifasciste qui est montré
du doigt comme étant criminel.
Pour finir sur une note un peu positive : après trois mois d’interdiction
de visite, Leïla, la femme de Christian, a enfin été
autorisée à lui rendre visite le 19 décembre 2007
!
Liberté immédiate pour Christian !
Wir sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen !
Olynx
(Fédération Anarchiste – groupe de Strasbourg)
21.11.2007
Neues Deutschland
Freispruch für Antifa
Polizeipräsident wurde nicht verunglimpft
Heute
ging es schnell. Noch vor der Mittagspause wurde der Berliner Antifaschist
Christian S. vom Vorwurf der »Behauptung unwahrer Tatsachen«
und »Verunglimpfung von Personen« freigesprochen. Die zweite
Angeklagte Andrea N. war nicht zum Prozess vor dem Amtsgericht Moabit
erschienen.
Anklagegrund war ein Plakat, das die beiden im April 2007 geklebt haben
sollen. Es zeigt Zeitungsausschnitte zu Brandanschlägen auf Firmenfahrzeuge
und ein Bild von Innensenator Körting (SPD) mit der Aufschrift »Ich
bin ein Mörder und Versager«. Dazu war die Parole »Deutschland
abschlachten« zu lesen und das Ganze mit einem falschen V.i.S.d.P
(»Verantwortlicher im Sinne des Presserechts«) mit dem Namen
von Polizeipräsident Dieter Glietsch versehen. Der hatte auch den
Strafantrag gestellt.
Christian S. räumte ein, die Plakate geklebt zu haben. Er sehe sie
als Satire an, mit, der die einseitige Stimmungsnache gegen Linke in der
Boulewardpresse aufs Korn genommen werden sollte. Gerade die Parole ver
deutliche den satirischen Charakter weil allgemein bekannt sei, dass man
Staaten nicht abschlachten könne. Zudem habe er nach dem Kleben der
Plakate das Impressum abgeriseen, weil nach seiner Einschätzung ein
fehlendes V.I.S.d.P. weniger schlimm sei als ein falsches. Der Polizist,
der damals im April die Personalien der beiden aufnahm, hatte ebenfalls
zu Protokoll gegeben, dass das V.i..S.d.P. fehlte. Und da der vermeintlich
Geschädigte Dieter Glietsch so nicht auf dem geklebten, also veröffentlichten
Plakat auftaucht, liegt weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit vor. Die
Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch, die Richterin urteilte
entsprechend. Der 38 Jährige S. sitzt derzeit eine dreijährige
Haftstrafe ab, weil er am Rande eines Naziaufmarsches 2004 ein Auto angezündet
hatte. Das Plakatverfahren war ein Grund, weshalb er kurz nach dem Haftantritt,
im Juni vom potenziell offenen Vollzug in den geschlossenen Vollzug verlegt
wurde.
Neben Prozessbeobachtern und Freunden hatten sich auch zwei junge Nazis
in den Gerichtssaal gesetzt. Die beiden wurden erkannt, weil sie schon
einmal einen Prozess gegen Linke besucht und fotografiert hatten. Justizbeamte
nahmen dem rechten Duo Mobiltelefone und Schreibutensilien ab.
09.11.2007
Neues Deutschland
Gnadengesuch abgelehnt
(ND). Wie diese Woche bekannt wurde, hat die Berliner Justizsenatorin
Gisela von der Aue (SPD) am 2. November ein Gnadengesuch des seit elf
Monaten inhaftierten Antifaschisten Christian S. abgewiesen. Die Senatorin
habe sich »lieber um ein Hardliner-Image bemüht, statt diesen
zum Himmel stinkenden Justiz-Konstrukt um Christian ein Ende zu bereiten«,
bilanziert Mariken Kohlhaas von der Christian S.-Soligruppe. Zuvor hatten
sich die Ehefrau und die Mutter von Christian S. in einem Brief an die
Senatorin gewandt und gegen die Behandlung von Christian S. »vehement
protestiert«. Doch weder der Hinweis darauf, dass Christian S. in
seinem letzten Prozess freigesprochen worden war, noch auf seine durch
der U-Haft schwer angegriffene Gesundheit sowie auf Morddrohungen durch
ebenfalls inhaftierte Neonazis haben genutzt. Am 20. November hat Christian
S. im Amtsgericht Berlin-Moabit um 11 Uhr seinen ersten Prozesstag. Er
soll, um einen Neonazi-Aufmarsch zu verhindern, ein Auto beschädigt
haben. www.freechristian.gulli.to
28.09.07 Neues Deutschland
Der Lack ist ab, der Bart bleibt dran
Freispruch für den Berliner Antifaschisten Christian S. im Berufungsverfahren
Am
vergangenen Freitag sprach das Berliner Landgericht Christian S. und Leila
R. vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs in der zweiten Instanz
frei.
»Das Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung haben, wenn
es rechtskräftig wird«, meint Rechtsanwältin Silke Studzinsky,
die den Berliner Antifaschisten Christian S. vertritt. Am vorigen Freitag
hatte eine Kleine Strafkammer am Berliner Landgericht S. und seine Frau
Leila R. vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs in der zweiten Instanz
freigesprochen (ND berichtete). Bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch
im Februar 2005 in Dresden soll S. eine Flasche auf Polizeibeamte geworfen
haben, will ein Zivilpolizist gesehen haben. Sein Kollege hat Protestierende
gefilmt, den angeblichen Wurf jedoch nicht gesehen. Aufnahmen, die den
vermeintlichen Tatort just zur angeblichen Tatzeit zeigen, waren gelöscht
worden.
Die beiden Zivilbeamten hatten sich im Vorfeld Videos von zurückliegenden
Demos angesehen, um sich mit dem Aussehen von S. bekannt zu machen. Am
Tag selbst waren sie dem bekannten linken Aktivisten gezielt gefolgt.
Vor Gericht traten die Belastungszeugen, Staatsschutzbeamte des Berliner
LKA, mit Nummern statt Namen und mit falschem Bart und Perücke maskiert
auf. Gedeckt war der Mummenschanz durch eine stark eingeschränkte
Aussagegenehmigung.
Erstinstanzlich war S. 2006 zu einem Jahr Haft verurteilt worden, die
mit einer elfmonatigen U-Haft als verbüßt galt. Seine Frau
bekam damals sieben Monate auf Bewährung. In der aktuellen Urteilsbegründung
hieß es nach Angaben von Rechtsanwältin Studzinsky, erstens
habe der Zeuge 56766 ein besonderes Augenmerk auf die Aussage gelegt:
Er hatte sich seine Aussage vom angeblichen Tattag mit nach Hause genommen
und zur Vorbereitung durchgelesen. Zweitens hatte 56766 große Erinnerungslücken
und widersprach früheren Aussagen zur Sache in Kernbereichen seiner
Darstellungen. Drittens sei auch eine Verwechslung möglich: »Das
Gericht konnte nicht ausschließen, dass eine Straftat dem zugeordnet
wird, den sie bereits auf dem Kieker hatten«, so Studzinsky.
Zudem verbot die Aussagegenehmigung den Beamten zu sagen, wo sie auf den
von der angeblichen Tat gedrehten Videos gestanden haben wollen. Dadurch
konnte nicht objektiv geklärt werden, ob 56766 und sein Kollege überhaupt
vor Ort waren. Das alles ließen den Vorsitzenden Richter Lindemann
und die beiden SchöffInnen zu dem Schluss kommen, dass sie den Sachverhalt
unter den gegebenen Bedingungen nicht aufklären können. Die
beiden Angeklagten seien also freizusprechen. Leila R. wurde jedoch wegen
Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie in Dresden zum
Zeitpunkt der Festnahme eine Stahlrute in der Tasche hatte.
Rechtsanwältin Studzinsky nennt den Urteilsspruch des Landgerichts
»mutig«. Grundsätzliche Bedeutung könne das Urteil
haben, weil es künftig schwerer oder unmöglich werden würde,
Personen auf Grund der Aussage eines einzelnen codierten Polizisten und
Videoaufnahmen zu verurteilen. Die Praxis der Codierung von Polizeizeugen
wird seit Langem kritisiert. »Die Überprüfung der Glaubwürdigkeit
der Zeugen ist ein zentrales Moment der Strafverteidigung«, so Studzinsky.
Benedikt Lux, demokratiepolitischer Sprecher der Berliner Grünen,
begrüßt das Urteil. »Codierte Polizeizeugen sind generell
unglaubwürdig«, sagte er.
Christian S. sitzt derzeit eine 40-monatige Freiheitsstrafe in der Berliner
JVA Tegel ab. Bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 1. Mai 2004 hatte
er ein Auto als Barrikade angezündet und sich im Verfahren öffentlich
dazu bekannt. Für die elf Monate, die er 2005 unschuldig in U-Haft
gesessen hat, sprach ihm das Gericht bereits eine Entschädigung zu.
Ob die Zeit stattdessen auf die aktuelle Haftzeit angerechnet werden könne,
müsse auf dem Gnadenwege festgestellt werden, sagt Studzinsky. Rechtlich
sei das nicht möglich, weil es sich um zwei verschiedene Verfahren
handele. Die Staatsanwaltschaft legte gestern Revision ein, bestätigte
ihr Sprecher Michael Grunwald.
23.08.2007 TAZ
Rechte Drohungen im Knast
Neonazis
hetzen gegen den Antifa Christian S., der in Tegel einsitzt. Gefängnisverwaltung:
Eine Bedrohungssituation sei nicht bekannt. Am Mittwoch wird der Berufungsprozess
gegen S., in dem Polizeizeugen nur vermummt auftreten, fortgesetzt
Dass
Christian S. von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hakenfelde in den Knast
Tegel verlegt worden war, haben seine Familie und Freunde erst aus dem
Internet erfahren. Denn ein in Hakenfelde einsitzender Neonazi hatte Wind
davon bekommen und einen hämischen Text im linken Nachrichtenportal
indymedia geschrieben. Für die in Tegel sitzenden Nazis sei Christian
S. "ein gefundenes Fressen", heißt es dort. Und: Er solle
sich lieber einen Strick nehmen, um sich Schmerzen zu ersparen. Der Text
endet mit den Worten "Viel Spaß Kameraden!!! Good Bye Christian
S.". S. sitzt dreieinhalb Jahre ab, weil er bei Protesten gegen Neonazis
am 1. Mai 2004 in Berlin ein Auto als Barrikade angezündet hatte.
Als die Drohung bekannt wurde, wurde Christian S. auf Antrag seiner Anwältin
aus einer Sechserzelle in eine Einzelzelle verlegt. Bislang sei von Seiten
der Nazis noch nichts passiert, berichtet S. in einem Besucherraum in
der JVA Tegel.
Eine Bedrohungssituation sei ihm nicht bekannt, sagte Lars Hoffmann, Sprecher
der JVA Tegel. "Die Rechten wagen sich hier nicht allzu sehr aus
der Deckung." Viele Konflikte, die "draußen" real
seien, spielten im Knast keine Rolle, "da Probleme im Zusammenhang
mit der Haft überwiegen". Man sei aber auch darauf angewiesen,
dass S. sage, wenn er sich bedroht fühle.
Unter anderem sitzt in Tegel Michael "Lunikoff" Regener, der
Sänger der verbotenen Neonazikultband "Landser". Regener
war 2003 wegen Volksverhetzung und Rädelsführerschaft in einer
kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt
worden.
Die Verlegung von S. Ende Juli verlief mysteriös. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion
wurde er in die JVA Tegel gebracht, nachdem er zunächst zum offenen
Vollzug in der JVA Hakenfelde war. Danach hatte seine Frau mehr als eine
Woche lang keinen Kontakt zu ihm.
Nach eigenen Angaben hatten Beamte dem 37-Jährigen verweigert, seine
Anwältin oder seine Frau über die Verlegung zu informieren.
Die Situation selber beschreibt er als brutal. "Ich wurde in die
Zentrale in Hakenfelde gerufen." Dort sei er von Beamten "regelrecht
angefallen" und in den "Bunker", eine leere Sicherheitszelle,
gesteckt worden. Es bestehe wegen offener Verfahren Fluchtgefahr, habe
man ihm gesagt. Eines davon ist ein Berufungsprozess, der derzeit vor
dem Landgericht verhandelt wird, das andere ein Ermittlungsverfahren wegen
Plakatierens.
Nachdem über
eine Woche kein Kontakt zu Christian S. bestand, rief Benedikt Lux, demokratiepolitischer
Sprecher der Grünen, im Tegeler Gefängnis an. Danach konnte
S. seine Frau kontaktieren. Für Lux ist nicht nachvollziehbar, dass
S. nach Tegel verlegt wurde. Schließlich habe er sich, wie für
den offenen Vollzug gefordert, selbst gestellt, sagte er der taz. "Außerdem
war zum Zeitpunkt seiner Ladung nach Hakenfelde bekannt, dass er offene
Verfahren hat."
Das Berufungsverfahren
vor dem Landgericht wird heute fortgesetzt. Berliner Zivilbeamte, die
regelmäßig Antifas auf Reisen begleiten, wollen gesehen haben,
wie S. im Februar 2005 in Dresden bei Protesten gegen eine Naziaufmarsch
eine Flasche auf Polizisten geworfen hat. Christian S. war wegen Landfriedensbruch
zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Seine Strafe gilt indes mit einer
elfmonatigen U-Haft als abgesessen. Er ist dennoch in Berufung gegangen.
Der Prozess, der sich seit Anfang des Jahres hinzieht, gleicht stellenweise
einer Karnevalssitzung. Die Polizeizeugen treten mit Nummern statt Namen
kodiert und bis zur Unkenntlichkeit verkleidet vor Gericht auf.
24.07.2007
Neues Deutschland
Morddrohung gegen NPD-Gegner
Aufruf im Internet gegen Christian S., der wegen Antifa-Aktionen im Gefängnis
sitzt
Es
ist zu befürchten, dass der aktive NPD-Gegner Christian S., seit
dem Wochenende Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel, in Lebensgefahr
schwebt. Am 14. Juni hatte er im offenen Vollzug der JVA Hakenfelde eine
zehnmonatige Haftstrafe angetreten, war aber ohne Angabe von Gründen
und ohne Information an seine Rechtsanwältin Silke Studzinsky plötzlich
in den geschlossenen Vollzug von Tegel eingeliefert worden. Eine Justizsprecherin
bestätigte dem ND die Verlegung. Es sei alles gründlich geprüft
worden und die Verschärfung der Haft gerechtfertigt. Weitere Angaben
wurden nicht gemacht.
Christian S. ist verurteilt wegen Straftaten im Zusammenhang mit NPD-Aufmärschen
– so wegen Anzündens eines Fahrzeuges, was per Polizeivideo
dokumentiert wurde. In einem weiteren Verfahren geht es um einen angeblichen
Flaschenwurf in Dresden gegen einen Polizisten während einer NPD-Demonstration,
bei dem niemand verletzt wurde. Der Flaschenwurf existiert nur in den
Aussagen anonym bleibender Polizisten, die extra aus Berlin nach Dresden
gereist waren, um sich an die Spur von Christian S. zu heften und ihn
von hinten aus einiger Entfernung im Getümmel beobachtet haben wollen.
Das sehr wahrscheinlich existierende Nazi-Netzwerk hinter Gittern –
immer wieder berichten Gefangene von einem regen Informations- und Materialaustausch
unter verurteilten Rechten – hatte die Verlegung öffentlich
gemacht. Sofort wurden Morddrohungen im Internet gegen S. veröffentlicht.
Der NPD-Gegner sitze nun in der »Abschusszelle«. Er solle
sich lieber selber erhängen, das werde ihm viel Schmerz ersparen,
heißt es da. Den Kameraden im Knast werde »viel Spaß«
mit dem neuen Gefangenen gewünscht.
Sowohl im Freigänger-Strafvollzug als auch in der geschlossenen Anstalt
verbüßen Neonazis ihre Strafen, darunter auch der einstige
Chef der Nazimusikband »Landser« und bekennende NPDler Michael
Regner alias »Lunikoff«, der wegen Bildung einer kriminellen
Vereinigung für drei Jahre hinter Gitter kam. Seine menschenverachtenden
und zu Gewalt aufstachelnden Texte wurden für viele Neonazis als
Anleitung zu Gewalttaten aufgefasst, wie zahlreiche Prozesse gegen rechte
Schläger bewiesen. Während der Gerichtsverhandlung umgab sich
Regner mit kahlköpfigen, bulligen Personenschützern, die auf
seine Anweisungen hin alle unliebsamen Kontakte fernhielten. Nicht auszuschließen,
dass er seine Macht unter Rechten auch gegen Christian S. einsetzen wird.
Im vergangenen Herbst trabte die gesamte NPD-Spitze zum Gefängnis,
um Freiheit für ihr rechtes Sänger-Idol zu fordern. Nun könnte
die NPD-Zentrale sich mit dem Wunsch revanchieren, den NPD-Gegner im Gefängnis
zum Schweigen zu bringen.
Christian S. muss sich jetzt, nach Informationen der Solidaritätsgruppe,
seine Zelle mit fünf Gefangenen teilen, die er sich nicht aussuchen
kann. Die Justizsprecherin geht davon aus, dass die Sicherheit des Nazi-Gegners
auch im geschlossenen Vollzug gewährleistet wird. Rechtsanwältin
Studzinsky hat jedoch unverzüglich Antrag auf Verlegung von Christian
S. gestellt, da sie überzeugt ist, dass seine Sicherheit in Tegel
nicht garantiert werden kann.
02.07.2007 Neues Deutschland
Lange Haare, falsche Bärte
Anwälte kritisieren Praxis der Aussage »codierter Polizeizeugen«
»Wir
erwarten einen Zeugen. Wird wohl wieder ein Langhaariger.« Der Vorsitzende
Richter nimmt es mit Humor, nachdem der erste Polizeizeuge des Tages bereits
mit einer Langhaarperücke vor Gericht aufgetreten war. Bei einem
Prozess gegen Linke in Berlin treten einmal mehr anonyme Polizeizeugen
auf. Rechtsanwälte kritisieren diese Praxis seit langem.
Derzeit findet
vorm Berliner Landgericht das Berufungsverfahren gegen Christian S. und
seine Frau Leila R. statt. Der Antifaschist soll am Rande eines Naziaufmarsches
in Dresden im Februar 2005 eine Flasche auf einen Polizisten geworfen
haben und wurde deswegen zu einem Jahr Haft verurteilt. Leila R. soll
ihn dabei unterstützt haben und bekam sieben Monate auf Bewährung.
Sowohl die Anwälte der Beschuldigten als auch die Staatsanwaltschaft
gingen in Berufung.
Beamte des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) wollen die Tat beobachtet
haben. Das Delikate an der Sache ist: Die Zivilpolizisten des LKA treten
wie schon in der ersten Hauptverhandlung auch im Berufungsverfahren anonym
auf. Sie verwenden Codenummern statt ihrer Namen und verkleiden sich mit
Perücken, Brillen und Bärten. Andere Beweise als ihre Aussagen
gibt es nicht. In Videobändern der Polizei fehlen die entscheidenden
Minuten oder man sieht die Beschuldigten friedlich in einer Menschenmenge
stehen. Diese Praxis der »codierten Polizeizeugen« hatte in
der Vergangenheit für öffentliche Kritik und auch für Gerichtsverfahren
gesorgt.
Ein Prozess gegen zwei linke Aktivisten in Hamburg endete bereits mit
einem Freispruch. Die gegen sie aufgebotenen Zeugen waren geschminkt und
verkleidet vor Gericht aufgetreten und hatten sich in ihren Aussagen in
Widersprüche verstrickt.
Rechtsanwältin Silke Studzinsky, die Christian S. vertritt, kritisiert
diese Praxis der Anonymisierung seit langem. »Die Überprüfung
der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist das A und O der Strafverteidigung«,
sagt sie. Oft kämen Verurteilungen auf Grund von Zeugenaussagen zustande.
Deshalb sei es wichtig, überprüfen zu können, ob beispielsweise
gegen Zeugen in der Vergangenheit ermittelt worden sei. Das sei aber bei
anonymen Zeugen kaum möglich.
Die Beamten gehören zu Sondereinheiten beim LKA, die sowohl in Uniform
als auch in Zivil ihren Dienst tun. Wie genau diese Einheiten aufgestellt
sind, ist kaum bekannt. Unter anderem observieren sie die linke und rechte
Szene und laufen bei Demonstrationen mit, beobachten und verhaften. Manchmal,
so heißt es, nehmen sie es mit dem Gesetz nicht ganz genau. Zuletzt
wurde bei den G8-Protesten in Heiligendamm ein »Zivilbeamter«
aus Bremen enttarnt. Er hatte an einer friedlichen Sitzblockade teilgenommen
und versucht, andere Teilnehmer zu Gewalttaten aufzustacheln.
Bereits im Oktober 2005 hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden,
dass die Codierung von Polizeizeugen mit Nummern zulässig sei. Den
Mummenschanz müsse im konkreten Fall das Gericht jedoch nicht dulden
– dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Wenn Beamte beispielsweise
als verdeckte Ermittler eingeschleust würden, ist nach der Strafprozessordnung
die Anonymisierung möglich. Im vorliegenden Fall handele es sich
aber um »normale« Polizisten und nicht um verdeckte Ermittler,
sagt Rechtsanwältin Silke Studzinsky.
»Normaler Weise sollte der Zeuge seine Identität vor Gericht
preisgeben. Wenn aber eine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist
auch die optische Verfremdung des Zeugen rechtlich abgesichert«,
sagt Stefan Caspari, Strafrichter und Mitglied des Deutschen Richterbundes
Berlin. Und diese Gefahr sei nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung
für Inneres im vorliegenden Fall gegeben.
In verschiedenen anderen Fällen sei es zu Repressalien gegen Beamte
gekommen, die bis zu Brandanschlägen reichten, hieß es in der
Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom November 2005. Damit würden
aber Angeklagte wie ihr Mann und sie »unter einen Generalverdacht
gestellt«, klagt hingegen Leila R.
28.06.2007
TAZ
Bitterer Karneval im Landgericht
Im
Prozess gegen einen Berliner Antifaschisten treten Polizeizeugen weiterhin
vermummt mit Perücke, dicker Brille und künstlichen Augenbrauen
auf
Der
Vorhang hebt sich, die Vorstellung beginnt. Mit einer Langhaarperücke,
angeklebten Augenbrauen und einer Hornbrille mit lupendicken Gläsern
auf der Nase erscheint der Polizeizeuge "56765" vor Gericht.
Begleitet wird er von zwei hünenhaften Kollegen in Zivil, die sich
am Rande des Saales postieren und die gut besuchte Zuschauerbank nicht
aus den Augen lassen. Zwei weitere Beamte des Landeskriminalamtes sitzen
im Zuschauerraum und beobachten die Verhandlung. Auch sie sind in der
linken Szene als "Zivis" bekannt, die bei Demonstrationen eingesetzt
werden.
Ort dieser karnevalesken Inszenierung am vergangenen Dienstag ist das
Landgericht, hier läuft die Berufungsverhandlung gegen den Berliner
Christian S., der im Februar 2005 am Rande eines Naziaufmarsches eine
Flasche auf einen Polizisten geworfen haben soll, und Leila R., die ihn
dabei unterstützt haben soll (taz berichtete). Die Vernehmung von
56765 wird heute, am dritten Prozesstag, fortgesetzt.
Vor dem Amtsgericht wurde S. Ende 2005 wegen Landfriedensbruchs und versuchter
Körperverletzung zu einem Jahr Haft, R. zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt. Sowohl die Beschuldigten als auch die Staatsanwaltschaft gingen
in Berufung. Denn die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die
Aussagen der beiden Berliner Zivilpolizisten 56765 und 56766. Andere Beweise
sind kaum zu finden. In einem Video der Bereitschaftspolizei fehlen die
entscheidenden zwei Minuten; auf einem anderen, das Zeuge 56765 gedreht
hat, stehen Christian S. und Leila R. in einer Menschenmenge am Rande
des Aufmarschs. Von einem Flaschenwurf ist auch hier nichts zu sehen.
Sein Kollege 56766, der am Dienstag ebenfalls mit Perücke vor Gericht
erschien, habe ihn von dem Wurf erzählt, gab 56765 zu Protokoll.
Er selbst habe nichts gesehen. Sie hätten S. und R. zunächst
verfolgt und später Kollegen mit der Festnahme beauftragt. Wie lange
die Verfolgung dauerte, wann er was und wo gefilmt hatte - all das wusste
56765 nicht mehr.
Die Vernehmung gestaltete sich wie schon in der ersten Verhandlung auch
deshalb zäh, weil 56765 sich die wenigen Bruchstücke Wort für
Wort aus der Nase ziehen ließ. Seine Aussagen weichen dabei von
dem ab, was Kollege 56766 und auch der an der Festnahme beteiligte Beamte
33018 aussagten. Darauf angesprochen, sagte 56765: "Wenn die das
so sagen, wird das so stimmen", und verwies auf seine fehlende Aussagegenehmigung
zu "polizeitaktischen Maßnahmen".
Schon in der ersten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht waren die Polizeizeugen
komplett verkleidet aufgetreten. Der Mummenschanz war damals durch eine
"Sperrerklärung" der Innenverwaltung angeordnet worden.
Es ging um den Schutz der Beamten und ihren "Einsatzwert" als
zivile Polizisten. Christian S. klagte deswegen gegen das Land Berlin
- und bekam in Teilen Recht. Das Verwaltungsgericht akzeptierte die Codiernummern,
die Vermummung sei jedoch rechtlich nicht gedeckt. Das Gericht könne,
wenn es darauf Wert lege, die Vermummung vor Gericht untersagen. Nur Beamte,
die als "verdeckte Ermittler" tätig sind, dürfen nach
der Strafprozessordnung komplett unkenntlich vor Gericht auftreten. Die
Polizisten hier seien jedoch keine verdeckten Ermittler, sondern normale
Polizisten, die teilweise auch in Uniform ihren Dienst tun, sagte damals
Verteidigerin von S., Silke Studzinsky.
Die Rechtsanwältin kritisiert die Praxis der codierten Polizeizeugen
scharf: "Das Problem ist, dass man keine Überprüfung ihrer
Glaubwürdigkeit vornehmen kann", sagt sie der taz. Diese Überprüfung
sei jedoch "das A und O der Strafverteidigung", weil in Strafverfahren
oft aufgrund von Zeugenaussagen Verurteilungen zustande kämen. Es
könne auch nicht überprüft werden, ob gegen den Zeugen
in der Vergangenheit schon ermittelt worden sei, sagt Studzinsky. Dass
die Zeugen trotz des Urteils noch immer verkleidet auftreten, nannte sie
"nicht rechtmäßig".
Als 56765 am Dienstag verkleidet im Saal erschien, konnten sich die SchöffInnen
ein Grinsen nicht verkneifen. Der Vorsitzende Richter nahm die Sache mit
Humor. "Wir erwarten einen Zeugen. Bestimmt wieder ein Langhaariger."
Die Vermummung abzunehmen, das wollte er aber nicht anordnen.
15.06.2007 TAZ
Kranker Antifa wieder im Knast
Der prominente Antifa Christian S. sitzt wieder im Knast.
Staatsanwaltschaftssprecher Michael Grunwald bestätigte gestern ,
dass S. seine Haftstrafe von 40 Monaten angetreten habe. Das Strafmaß
setzt sich aus zwei Verurteilungen aus den Jahren 2000 und 2004 zusammen,
die in Zusammenhang mit Protesten gegen Naziaufmärsche stehen. Ein
weiteres Verfahren läuft noch, indem anonyme Zivilpolizisten S. beschuldigen,
bei Antinazi-Protesten 2005 eine Flasche geworfen zu haben. Die Berufung
gegen das Urteil von 2004 sei letztes Jahr in einem vom Gericht vorgeschlagenen
Deal zurückgezogen worden, erklärt S. Rechtsanwältin Silke
Studzinsky. "Gegen die Berufungsrücknahme gehen wir nun juristisch
an, weil unzulässigerweise die Haftverschonung in einem Verfahren
mit der Rücknahme der Berufung eines anderen verknüpft wurden,"
sagt Studzinsky. S. leidet unter Hepatitis C und habe dringend in ärztliche
Behandlung gemusst. Die Soligruppe befürchtet, dass "der Haftantritt
seine Krankheit wieder enorm verschlimmern" werde.
16.03.2007 Analyse und Kritik 515
Berliner Verhältnisse. Justizverwaltung unter Druck
Gestorben wurde in den Berliner Haftanstalten
schon immer. Bisher interessierte das nur fast niemanden. Und während
die Inhaftierten schon Jahre unter menschenunwürdigen Haftbedingungen
leiden, sorgt die Berliner Justizverwaltung seit jüngstem für
skandalträchtige Schlagzeilen. Seit Ende letzten Jahres werden Todesfälle
in Haft, Überbelegung und die unzureichende medizinische Versorgung
öffentlich diskutiert. Die Öffentlichkeitsarbeit unabhängiger
Initiativen von drinnen und draußen spielt dabei eine entscheidende
Rolle.
Nachdem sich der 37 Jahre alte Siam B.
im Dezember 2006 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit erhängt
hat, reagierte die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) prompt
und verbot per Dienstanweisung, dass künftig Selbsttötungen
in den Haftanstalten Berlins der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Von der Aue begründet die Verheimlichung mit den Persönlichkeitsrechten
der gestorbenen Gefangenen. Dabei verkennen die Gefängnisleitungen
und auch die Justizsenatorin, dass jeder Suizid im Knast unmittelbar mit
dem erheblichen Druck zusammenhängt, dem die Inhaftierten dort ununterbrochen
ausgesetzt sind.
Der bislang letzte Suizid ereignete sich in der JVA Tegel Ende Februar.
Ein 26-Jähriger erhängte sich in seiner Zelle, nachdem er aus
einem speziell gesicherten Bereich aufgrund seiner Suizidgefährdung
wieder in eine normale Zelle verlegt wurde. Mithäftlinge fügen
hinzu, dass Thomas G. von den Schließerinnen als vermeintlicher
Haschisch-Dealer massiv unter Druck gesetzt worden sei und deshalb innerhalb
der Anstalt in einen isolierten Bereich verlegt worden war. So vielfältig
die Motive für Suizid auch sind - zu behaupten, es hätte nichts
mit dem Knastalltag zu tun, ist in den meisten Fällen falsch.
Maulkorberlass
der Justizsenatorin
Tote Gefangene
zu verschweigen, wenn ein Suizid festgestellt wird, eröffnet neue
Möglichkeiten, die Statistiken zu beschönigen. Doch auch die
Zahlen, die vor dem Maulkorberlass veröffentlicht wurden, geben Rätsel
auf: Bis zum 8. August 2006 gab es laut Senatsverwaltung für Justiz
16 Tote in den Berliner Haftanstalten: Todesursache war sechs Mal unbekannt,
acht Mal Selbstmord, einmal Selbstmord durch Drogen, einmal durch Verletzungen.
Abgesehen davon, dass es schlicht keinen „Freitod" hinter Gittern
geben kann, ist es doch bemerkenswert, dass in der JVA Tegel die Todesursache
prinzipiell immer unbekannt ist, in der JVA Moabit, der Berliner Untersuchungshaftanstalt,
dagegen immer Selbstmord diagnostiziert wird.
Bis zur 32. Kalenderwoche des Jahres 2006 starb durchschnittlich alle
zwei Wochen ein Gefangener. Danach wurde plötzlich kein Todesfall
mehr gemeldet. Erst als die neue Richtlinie der Justizsenatorin Ende letzten
Jahres bekannt wird, wurden noch zwei weitere Todesfälle für
die zweite Jahreshälfte gemeldet.
Schon Mitte 2006 hatten wir zusammen mit Häftlingen mehrere Pressemitteilungen
der Justizverwaltung als unrichtig entlarven können. Etliche Selbstmorde
waren keine, sondern durch die Behandlung oder besser Nichtbehandlung
von psychischen und physischen Notlagen geschuldet.
Aber nicht nur die Todesfälle rütteln am Bild des sauberen Strafvollzuges.
Schon 2004 wurde vom Kammergericht Berlin festgestellt, dass in Berlin
mindestens 166 Häftlinge verfassungswidrig in zu kleinen und schlecht
ausgestatteten Zellen untergebracht sind. Die Überbelegung der Berliner
Gefängnisse nimmt immer größere Ausmaße an. Belegt
sind die Anstalten laut Justizverwaltung derzeit mit 5.522 Gefangenen
- das ist eine Überbelegung von elf Prozent. Besonders extrem ist
die Situation in den Jugendstrafanstalten Plötzensee und Kieferngrund:
Dort sind mit 583 inhaftierten Jugendlichen 115 mehr untergebracht als
es reguläre Plätze gibt - das macht eine Überbelegung von
26 Prozent. In der Frauenhaftanstalt in Lichtenberg und Pankow mit 189
Inhaftierten beträgt die Überbelegung 24 Prozent. Die Haftanstalt
Tegel hat derzeit 1.730 Gefangene und damit zwölf Prozent Überbelegung.
(Berliner Zeitung, 24.2.07)
„Eine solche Belegung ist rechtswidrig", schreiben erst jüngst
40 Insassen der JVA Plötzensee in einem Offenen Brief an den Regierenden
Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und drohten, dass dadurch „das
Kostenrisiko für das Land Berlin" erheblich steigen würde.
(Tagesspiegel, 2.3.07) Sie spielten damit auf Gerichtsentscheidungen in
anderen Bundesländern an, die Häftlingen Entschädigung
zugesprochen hatten, wenn sie zu zweit in Einzelzellen untergebracht waren.
Die oppositionellen Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus fordern vor
diesem Hintergrund die Entlassung von mehr Häftlingen nach zwei
Dritteln der Haftstrafe (bisher wird das nur bei zehn Prozent der Inhaftierten
in Berlin angewandt).
Die Justizverwaltung setzte allerdings auf einen Neubau im brandenburgischen
Großbeeren, der 2012 fertig gestellt sein soll. Der neue Knast soll
privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden - „Public Private
Partnership" nennt sich das dann. Bis dahin wird überfüllt
untergebracht und Schadensersatzforderungen ehemaliger Gefangener von
den Verwaltungsgerichten regelmäßig abgelehnt.
Rechtswidrige
Überbelegung ist die Regel
Die
Folgen der Unterbringung sind nicht nur erhöhte Aggressionspotenziale,
sondern auch gesundheitliche Schädigungen. Krankheit im Knast ist
so unangenehm wie draußen, aber durch die mangelhafte Behandlung
kommt es zu erheblicheren Beeinträchtigungen der Gesundheit und auch
der psychischen Verfasstheit der Gefangenen. Kleinere Erkrankungen wachsen
zu großen aus, schwere Krankheiten können lebensbedrohlich
werden. Da den Inhaftierten eine eigene Behandlung (durch beispielsweise
eigene Medikamentierung) untersagt ist, bleibt nur das Vertrauen auf den
Anstaltsarzt und die Schließerinnen.
Mit fatalen Konsequenzen: Erst Anfang Februar 2007 gab das Robert-Koch-Institut
bekannt, dass es rund 50 Tuberkulosefälle jährlich im Berliner
Strafvollzug gibt - eine Quote, die in Freiheit völlig undenkbar
ist. Kein Wunder, dass selbst Dr. Rainer Rex, der seit 24 Jahren Direktor
des Haftkrankenhauses Moabit ist, die Bedingungen in seiner Einrichtung
als menschenunwürdig bezeichnet. (Berliner Morgenpost, 25.1.07) Provisorisch
als Krankenzimmer genutzte normale Zellen reichen eben nicht aus. Ein
im Januar pompös eingeweihtes zentrales Haftkrankenhaus mit 125 Plätzen
sollte Abhilfe schaffen. Doch seit zwei Monaten steht die neue Einrichtung
leer - in den Wasserleitungen wurden gefährliche Keime entdeckt.
Jahrelang wurde in der Justizverwaltung wegen der menschenunwürdigen
medizinischen Versorgung ein Auge zugedrückt. Die Behandlung von
Gefangenen in öffentlichen Krankenhäuser wird in vielen Fällen
abgelehnt. Warum, das erklärte Dr. Rex - der sich erst jüngst
über ein angeblich übertrieben sensibles Körpergefühl
von Gefangenen beschwerte und bekannt gab, er würde bei manchen Gefangenen
gern Zwangstherapien verordnen (Tagesspiegel, 5.3.07) - bereits vor Jahren:
„Die Gefängnisleitung muss etwa zehn Wachmänner bereitstellen,
wenn ein Patient für eine Woche in ein Krankenhaus in der Freiheit
kommt." (Ärzte Zeitung, 25.5.1999)
Wie auf Kommando kramt die Justizverwaltung Anfang des Jahres einen Skandal
aus, der schon im August 2006 zumindest intern für Wirbel sorgte,
um die Aufmerksamkeit von der Justizverwaltung auf das Anstaltspersonal
zu lenken. Nun werden fünf leitende Mitarbeiter im Pflege- und Verwaltungsbereich
der JVA Moabit beschuldigt, für Gefangene bestimmte Medikamente jahrelang
unterschlagen und z.T. verkauft zu haben.
Die Anstaltsleitung der JVA Moabit wollte die Medikamentenverschiebungen
zuerst verschleiern und brauchte einen Monat, um sie bei der Polizei anzuzeigen.
Nach internen Ermittlungen reagierte die Justizverwaltung im November
mit der Anweisung, die Medikamentenrezepte und -ausgabe stärker zu
kontrollieren. Doch diese Anweisung wurde von der JVA Moabit bzw. ihrem
Leiter Wolfgang Fixson nicht umgesetzt. Erst nach Anfrage der Presse wurde
im Februar 2007 die Anweisung den Angestellten bekannt gegeben. Die Mühlen
mahlen langsam, gerade dann wenn es um so unwichtiges wie die Gesundheit
von Gefangenen geht.
Und auch Gefangene aus der JVA Tegel berichteten gegenüber der Presse,
dass Medikamentenhandel im größten Knast Deutschlands gang
und gäbe sei und dafür regelmäßig die Krankenakten
der Gefangenen manipuliert würden. Da die Gefangenen ihre Akten nicht
einsehen können, wird meist nie bekannt, dass Medikamente, die als
„erhalten" vermerkt sind, einbehalten wurden.
Verwaltungshandeln auf Kosten
der Inhaftierten
Auf dem Höhepunkt des Justizskandals um die medizinische Versorgung
der Gefangenen, stirbt am 11. Februar der Gefangene Eberhard Reichert
in der JVA Tegel, weil er notwendige Medikamente nicht erhalten hat. Obwohl
Reichert mit etlichen Anträgen, Beschwerden und Briefen an Politikerinnen
auf seine Situation aufmerksam gemacht hat, geschah nichts. Doch zumindest
seine Mithäftlinge vergessen ihn nicht und fordern eine schonungslose
Aufklärung seines Todes und seiner miserablen Behandlung durch das
Anstaltspersonal. Die Anstaltsleitung antwortete symbolisch: Die Gedenkkerzen
vor seiner Zellentür wurden sofort wieder ausgeblasen.
Währenddessen hat die Justizsenatorin der Öffentlichkeit einen
hoch dotierten Schuldigen zu präsentieren, den sie für den Medikamentenklau
in Moabit feuern kann. Justizstaatssekretär Christoph Flügge,
zuständig für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug,
dessen Ehefrau auch noch Leitende Ärztin in der JVA Moabit ist. Es
hätte kein besseres Opfer dafür geben können. Schon im
Jahr 2000 hatte Flügge die JVA Moabit nach einigen Todesfällen
in Schutz genommen und die Schuld auf die Häftlinge geschoben.
Um den plötzlichen Rauswurf von Flügge zu verstehen, muss ein
wichtiges Charakteristikum des Berliner Strafsystems nachvollzogen werden.
Der Staatssekretär ist hier der eigentliche Strippenzieher, besser
informiert als der jeweilige Justizsenator und der „starke Mann"
im Hintergrund. Seine Durchsetzungsfähigkeit hängt ganz erheblich
von der Loyalität der Beamtenschaft ab.
Das dies nichts neues ist, zeigt ein Blick in die Jahre 1981/82. Zwischen
Februar und April 1981 befanden sich Gefangene der RAF und dem antiimperialistischen
Widerstand im Hungerstreik, dem sich auch soziale Gefangene anschlossen.
Eine Krise auch für die Berliner Justiz, wollte man den Forderungen
doch nicht nachkommen. Der damalige Knastarzt in Moabit, Dr. Leschhorn,
weigerte sich zwangszuernähren. Der damalige Justizstaatssekretär
und spätere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl unterstellte
Dr. Leschhorn, die Gefangenen zu unterstützen. Er wurde mit bürokratischen
Tricks disziplinarisch belangt und verleumdet. Im Januar hielt Dr. Leschhom
diese Verfolgung nicht mehr aus und beging Selbstmord. „Die eigenen
Reihen wurden gesäubert und sicher gestellt, dass die Justiz über
eine Ärzteschaft verfügt, die keine Skrupel mehr kennt, die
wenn's nötig ist, auch loyal foltert." (Info zum Börsenprozess
3/4, Frankfurt, Mai 1990)
Nachfolger von Dr. Leschhorn wurde Dr. Rainer Rex. Während seiner
24-jährigen Tätigkeit in Moabit wurde Rex zum starken Mann;
indem er alles deckte und jede Anordnung von Staatsanwälten, BKA
Verhörspezialisten und Justizsenatoren durchführte, wurde er
unantastbar. Als im jetzigen Medikamentenskandal wäre der Leiter
eigentlich der Verantwortliche gewesen, aber ihn zu entlassen ist unmöglich.
Im
„Biotop JVA“ sind Seilschaften, die meist in den oberen Etagen
angesiedelt sind, schwer zu kappen. Die Justizverwaltung und die JVA-Leitungen
meiden die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser. Maulkörbe
zur Selbstmordstatistik, verschlossene Krankenakten, einbehaltene Post,
Besuchsverbote sind nur die Spitze des Eisberges - hinter Gittern kann
man schlichtweg wegsterben, ohne das draußen davon irgendetwas bekannt
wird.
Daher ist eine kritische Öffentlichkeit von und mit Gefangenen umso
wichtiger. Linke Gruppen sollten jegliche Formen der Selbstorganisierung
im Knast und der Angehörigen unterstützen und ihren Protest
einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.
18.11.2006 Neues Deutschland
Code 56766 bleibt unerkannt
Gericht entschied: Polizisten müssen als Zeugen ihre Identität
nicht offenbaren
Zeugen müssen vor dem Tribunal – so sagt es das richterliche
Ritual – ihre Personalien und die Anschrift nennen, die Wahrheit
und nichts als die Wahrheit sagen. Doch dieser eherne Justiz-Grundsatz
scheint bei den Zeugen nicht mehr zu gelten, die zur bewaffneten Staatsmacht
gehören. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass
Polizisten in bestimmten Fällen ihren Klarnamen und ihre Anschrift
nicht nennen müssen, sondern nur die Codierungsnummer.
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage von Christian S., die Klarnamen
von drei Polizisten öffentlich zu machen, die in einem Strafprozess
gegen ihn ausgesagt hatten. Christian war im vergangenen Jahr angeklagt,
bei einer Anti-NPD-Demonstration in Dresden eine Bierflasche in Richtung
Polizei geworfen zu haben. Die Anklage lautete deshalb auf schweren Landfriedensbruch
in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Als einzige Zeugen traten die
drei Polizisten anonym auf. Der Innensenat weigerte sich, die Identität
der Beamten offen zu legen. Außerdem wurde das Gericht in dem Prozess
vom Innensenat angewiesen, es den Polizei-Zeugen zu gestatten, ihr Äußeres
in der Verhandlung zu verfremden. Das heißt, sie durften mit behördlicher
Genehmigung mit Bart, Brille und Perücke eine Gerichtsshow vorführen.
Da ist beispielsweise der Beamte mit dem Code 56766. Auf Demonstrationen
ist er immer dabei, mischt sich unters Volk, verkleidet sich als Antifaschist
und beobachtet scharf. Mit anderen V-Leuten ist er extra von Berlin nach
Dresden gefahren, um dort während der antifaschistischen Demonstration
gefährliche Störer aufzustöbern. Und die fand er in Gestalt
von Christian, des mutmaßlichen Werfers, den er von halbhinten bei
seinen Wurf beobachtet haben will. Weitere Beweise für die Mis- setat
gab es nicht, verletzt wurde auch niemand, es blieb unter dem Strich nur
die Aussage der Polizisten. Somit war es für die Verteidigung von
Christian schon von Bedeutung zu erfahren, wer sich hinter 56766 verbirgt.
Doch damit biss sie bei Justitia auf Granit, und die aktuelle Verwaltungsgerichtsentscheidung
bestätigt das Tarnverhalten der Polizisten.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, die Bekanntgabe
der Identität würde dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten.
Die Aufklärung »gewisser schwerer Straftaten« sei nur
durch den Einsatz polizeilicher Spezialeinheiten möglich. Die Preisgabe
der Identität dieser Beamten würde sie gefährden und ihren
Einsatzwert verringern. Hinter den öffentlichen Belangen müssten
die als gering eingeschätzten Beeinträchtigungen der Verteidigungsrechte
von Christian zurücktreten.
Allerdings entschied das Verwaltungsgericht auch, der Senat hätte
kein Recht, das Gericht anzuweisen, die Verkleidung zu akzeptieren. Somit
bleiben die Polizeizeugen namenlos, doch ohne Bart und Perücke. Bei
ihren Einsätzen gegen Demonstranten können sie sich tarnen,
wie sie wollen, nur eben vor Gericht nicht.
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Kennzeichnungspflicht von Beamten
wird es künftig noch schwerer sein, Fehlverhalten von Beamten aufzuklären
oder unrichtige Angaben zu überprüfen.
25.10.2006 TAZ
Polizei hängt an falschen Bärten
Heute verhandelt das Verwaltungsgericht die Klage eines Antifa: Er war
aufgrund der Aussage von Polizisten verurteilt worden, die vor Gericht
anonym auftraten. Diese Praxis stößt immer häufiger auf
Kritik. Polizei-Chef Glietsch hält sie für unverzichtbar
Zum
wiederholten Mal befasst sich heute ein Gericht mit anonymen Polizisten.
Diesmal treten sie aber nicht als Zeugen auf: Der Antifa Christian S.
möchte wissen, wem er seine Verurteilung zu einem Jahr Haft zu verdanken
hat - und klagt auf Enttarnung der wichtigsten Zeugen.
S. war Anfang des Jahres verurteilt worden, weil er im Februar 2005 am
Rande einer Nazi-Demo in Dresden eine Flasche auf Polizeibeamte geworfen
haben soll. Weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt
haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig. S. hat sich zu dem Vorwurf
nicht geäußert. Wichtigste Zeugen der Anklage waren mehrere
Zivilfahnder einer Sondereinheit des Berliner Landeskriminalamtes (LKA),
die S. in Dresden festgenommen hatten. Im Gerichtssaal traten sie mit
falschen Bärten, Brillen und Perücken auf, statt ihrer Namen
gaben sie lediglich Nummern zu Protokoll. Grund für den Mummenschanz
war eine so genannte Sperrerklärung der Senatsinnenverwaltung. Sie
sollte die Identität der Beamten schützen.
Die Mitglieder der LKA-Sondereinheiten sind Polizeibeamte, die ihren Dienst
in Zivilkleidung oder Uniform tun. Sie sind im Spezialeinsatzkommando
(SEK), dem Mobilen Einsatzkommando (MEK) oder der PMS-Einheit ("politisch
motivierte Straßengewalt") tätig. Wie genau die Einheiten
aufgestellt sind, ist kaum bekannt. Unter anderem greifen sie bei Demonstrationen
ein und verhaften. Sie observieren politische Veranstaltungen. Um verdeckte
Ermittler im eigentlichen Sinne, die unter falscher Identität operieren
und mit Sonderrechten ausgestattet sind, handelt es sich indes nicht.
In seltenen Fällen wird ein Name bekannt, wenn ein Beamter über
die Stränge schlägt. Zuletzt im Oktober 2005 Rouwen K., der
bei einer linken Demo die Beherrschung verlor und mit dem Schlagstock
in die Menge prügelte. Knochenbrüche und Platzwunden waren die
Folge.
In einem anderen Fall, in dem gegen Beamte wegen Körperverletzung
im Amt ermittelt wird, sind diese bislang anonym. Kritik daran will Polizeipräsident
Dieter Glietsch nicht gelten lassen: "Im Zusammenhang mit der Codierung
von Polizeibeamten und -beamtinnen muss fein unterschieden werden zwischen
dem Status als Zeuge oder als Beschuldigter. Sofern gegen einen Polizeibeamten
strafrechtliche Ermittlungen geführt werden, endet die Codierung
spätestens mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft."
Anwältin Silke Studzinsky, die auch Christian S. vertritt, sieht
das nicht ein: "Man kann nicht gegen Beschuldigte als Nummern ermitteln.
Es gibt keine Rechtsgrundlage für diese Verfahrensweise."
Die Sperrerklärung im Fall S. sei erlassen worden, weil er mehrfach
vorbestraft sei und einer "einschlägig bekannten" Szene
angehöre, habe es zur Begründung geheißen, schreibt eine
Soligruppe. S.' Verteidigerin Studzinsky kritisierte damals diese Praxis
scharf und sprach von einem "Geheimprozess". Die Rechte der
Verteidigung seien erheblich beschränkt und der Anspruch auf ein
faires rechtsstaatliches Verfahren verletzt.
Die Anonymisierung von Polizeizeugen ist kein Einzelfall. Bei einer Umfrage
unter Anwälten zählte die Soligruppe 48 codierte Beamte in den
vergangenen Jahren. "Wenn ein verdeckter Beamter etwa im Rotlichtmilieu
ermittelt und seine Identität geschützt bleibt, kann man das
diskutieren", meint Lüko Becker, ein weiterer Anwalt von Christian
S.. Allerdings sehe es so aus, "als ob die Ausnahme die Regel wird".
"Solche Einzelfälle muss man durchziehen, weil die Polizei sonst
ohne rechtliche Grundlage immer weiter ihre Befugnisse ausweiten kann",
sagt Christian S. Wenn es sein muss, will er bis vors Bundesverfassungsgericht
ziehen, um die Sperrerklärung aufheben zu lassen.
"Aus der Tatsache, dass 48 Codenummern bekannt geworden sind, kann
man gar nichts schließen", sagt Glietsch. Das Verfahren werde
nicht öfter als früher angewendet, und es sei unproblematisch,
weil die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt würden. Jedes Verfahren
unterliege der strengen Kontrolle durch Richter und Behörden. Betroffene
könnten das Verwaltungsgericht anrufen, was ja auch geschehe.
"Es gibt gute Gründe dafür, dass Beamte in ihrer Arbeit
geschützt werden", so der Polizeipräsident. In der Vergangenheit
seien in den Bereichen Links- und Rechtsextremismus, Terrorismus und organisierte
Kriminalität nicht nur Drohkulissen aufgebaut, sondern auch Straftaten
zum Nachteil von Polizeibeamten begangen worden. "Die Beamten können
ihre Arbeit nicht fortsetzen, wenn Kriminelle und Extremisten die Möglichkeit
haben, sie zu identifizieren", sagt Berlins oberster Polizist: "Entweder
machen wir unsere Arbeit, dann müssen wir die Beamten schützen.
Oder wir codieren die Beamten nicht, dann können wir unseren gesetzlichen
Auftrag nicht erfüllen."
Auch die Berliner Grünen kritisieren diese Praxis. "Es kann
nicht sein, dass Beamte im Dunkeln gelassen werden", sagt der innenpolitische
Sprecher Volker Ratzmann. Seine Fraktion wolle sich im Innenausschuss
die Sachlage genau erklären lassen. Für Ratzmann ist "der
Ruch der Geheimniskrämerei der Tod eines jeden demokratischen und
rechtsstaatlichen Verfahrens".
24.10.2006 Der Tagesspiegel
Zeugen mit Perücke
Im Strafprozess treten Polizisten oft anonym auf. Morgen entscheidet darüber
das Verwaltungsgericht
Aus
Protest gegen die Praxis der Polizei, ihre Beamten bei Gerichtsverhandlungen
vermummt und anonym auftreten zu lassen, hat die linke Szene jetzt eine
Liste der von der Polizei verwendeten Codenummern ins Internet gestellt.
Diese Nummern bekommen Polizisten, die bei Prozessen als Belastungszeugen
auftreten müssen. Morgen wird das Verwaltungsgericht über diese
in Berlin seit Jahren angewandte Praxis entscheiden. Nach Ansicht des
Fraktionschefs der Grünen, Volker Ratzmann, nimmt die Zahl der Codierungen
zu. „Diese Aura von Geheimniskrämerei ist der Tod von rechtsstaatlichen
Gerichtsverfahren“, sagte der Rechtsanwalt. Er kündigte an,
das Thema ins Abgeordnetenhaus zu bringen.
Die Rechtsanwältin eines mittlerweile in erster Instanz verurteilten
Linksautonomen will mit der Klage eine Anordnung des Innensenators kippen,
nach der LKA-Beamte im Prozess gegen Christian S. als Nummern auftreten
durften. Die Innenverwaltung hatte dies mit einer „Gefährdung“
der Beamten begründet, falls Namen und Adresse bekannt würden.
In der Tat ist es in der linken Szene seit langem üblich, Fotos und
möglichst auch Namen von „enttarnten“ Zivilpolizisten
im Internet zu veröffentlichen. So gibt es seit mehreren Monaten
eine Bildergalerie vor allem von Beamten des Berliner Staatsschutzes (LKA5),
teilweise auch mit Nennung der Namen. Die Seite nennt sich „Einsatztaktik
Berliner Spezialeinheiten bei Demonstrationen“. Für die Innenverwaltung
sind derartige Seiten der beste Beweis, dass die Anonymisierung sinnvoll
ist. Die Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting, Henrike Morgenstern,
sagte, dass „jeder Einzelfall geprüft und abgewogen“
werde, wann ein Zivilfahnder als Nummer, mit Sonnenbrille und Perücke
vor Gericht auftrete. Sie wies den Vorwurf zurück, dass die Anonymisierung
mittlerweile Standard bei Gerichtsverhandlungen sei.
Die Anwältin von Christian S. will von der Innenverwaltung die Namen
der Belastungszeugen mit der Klage erzwingen – um so ihren Mandanten
besser verteidigen zu können. S. war Mitte Januar wegen schweren
Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Körperverletzung zu einem
Jahr Haft verurteilt worden. Die Codierung der Beamten habe die Verteidigung
behindert, da die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen nicht überprüft
werden konnte, kritisiert das „Unterstützungskomitee“
von Christian S. Seine Anwältin sieht in der Nummernvergabe ein „Sonderrecht
für Zivilfahnder“, hieß es. Dies verstoße fundamental
gegen die Strafprozessordnung und die Rechte der Angeklagten. Ein Sprecher
des Verwaltungsgerichtes sagte gestern, dass der Ausgang des Prozesses
bislang völlig offen sei. Jörn Hasselmann
Antifa
Infoblatt 3/2006
Codierte
und getarnte Zeugen
Rechtsanwältin Silke Studzinsky
Zwei
Berliner Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich bei Protesten
gegen eine Neonazi-Demonstration in Dresden einen schweren Landfriedensbruch
begangen zu haben. Sie werden nach ihrer Festnahme von zwei Berliner Polizeibeamten
belastet, die als Zivilbeamte eingesetzt waren.
Eigentlich
also ein ganz normaler Sachverhalt in einem Strafprozess – sollte
man meinen. Doch das Verfahren gestaltet sich eigentümlich. Die Polizeibeamten
erscheinen bereits in ihrer ersten Vernehmung mit einer Codiernummer ausgestattet;
ihre Namen werden nicht genannt. Die Verteidigung versucht wiederholt
ihre Namen zu erfahren, um so die Glaubwürdigkeit der Zeugen überprüfen
zu können. Einen Tag vor der Hauptverhandlung erließ die Senatsverwaltung
für Inneres schließlich eine Sperrerklärung analog zu
§ 96 StPO mit der Begründung, die Bekanntgabe der Namen würde
dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten.
Den Zeugen wurde zudem gestattet, während ihrer Vernehmung in der
Hauptverhandlung ihr Äußeres zu verändern. Die Sperrerklärung
der Senatsverwaltung stützt sich im Wesentlichen auf zwei Argumentationslinien:
Die Beamten (und ihre Familien) seien persönlich gefährdet,
da im Falle der Offenlegung ihrer Namen zu befürchten sei, dass diese
über das Internet verbreitet werden würden und sie Bedrohungen
und Angriffen ausgesetzt wären. Und zweitens: Die Beamten seien in
speziellen Diensteinheiten eingesetzt, die für die operative Bekämpfung
der linksextremistischen kriminellen Szene zuständig seien und ihr
künftiger Einsatz in diesen Sondereinheiten würde vereitelt
werden.
Das erste Argument nimmt Bezug auf § 68 Abs. 3 StPO, wonach Zeugen
im Falle einer »Gefährdung für Leben, Leib oder Freiheit«
gestattet werden kann, ihren Namen geheim zu halten.Die weitere Begründung
der »Gefährdung der weiteren Verwendung« ist §110
b Abs. 3 StPO zu entnehmen. Dies ist eine Sonderregelung für verdeckte
Ermittler. Die hiesigen Zeugen sind aber ganz gewöhnliche Polizeibeamte,
die unter anderem auch in Uniform auftreten. Sie sind gerade keine verdeckten
Ermittler. Die Sperrerklärung enthält aber auch keine Prüfung
der individuellen Gefährdung jedes einzelnen Zeugen. Daraufhin begehrte
die Verteidigung beim Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung
die Feststellung, dass die Sperrerklärung rechtswidrig sei. Sie argumentierte,
dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen ohne Angabe ihres Namens nicht
überprüft werden könne, die Rechte der Verteidigung dadurch
erheblich beschränkt und der Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches
Verfahren verletzt sei. Angesichts der erheblichen Strafdrohung gegen
einen der Angeklagten (er befand sich zu Beginn der Hauptverhandlung bereits
über 10 Monate in Untersuchungshaft) sei die Beschränkung der
Verteidigung von besonderem Gewicht. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag
zurück. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte auf die Beschwerde
hin die erstinstanzliche Entscheidung.
Zwar gab das Verwaltungsgericht zu, daß die erforderliche Interessenabwägung
nur in einem einzigen Satz erfolgt und nicht die gesamten Anforderungen
erfüllt seien, wie sie das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat,
erfüllt. Dennoch führe dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung,
denn »die Beschränkung der Verteidigungsrechte ist vergleichsweise
gering und hat hinter dem Interesse an der Geheimhaltung der Identität
der Zeugen zurückzutreten.«
Das Verwaltungsgericht stellte darüber hinaus fest, das § 110
b Abs. 3 StPO über den Wortlaut hinaus nicht nur für verdeckte
Ermittler, sondern auch für andere Auskunftspersonen gelte. Im Laufe
der Hauptverhandlung stellt sich folgendes heraus: Die codierten Zeugen
waren in der Vergangenheit keinerlei Bedrohungen oder Angriffen ausgesetzt.
Dennoch traten sie erstmalig in diesem Verfahren mit Codiernummern auf,
obwohl sie bereits seit vielen Jahren beim Staatsschutz eingesetzt sind.
Sie fühlten sich noch nicht einmal subjektiv durch die Bekanntgabe
ihrer Namen persönlich gefährdet. Die Codiernummern wurden durch
den Dienstvorgesetzten vergeben, eine Überprüfung der Voraussetzung
für die Geheimhaltung der Namen erfolgte nicht. Der Chef der Dienststelle
erklärte, dass die ihm unterstellten Beamten und Beamtinnen grundsätzlich
alle codiert auftreten.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 14. November 2005 gab der
Berliner Innensenator Dr. Körting an, dass eine Codierung »immer
nach gründlicher Prüfung des Einzelfalles« erfolge und
»die Frage der Codierung nicht von bestimmten Tätergruppen
abhängig ist, sondern sich nach der individuellen Gefährdung
der Zeugen richtet.« Er konnte allerdings keine Auskunft darüber
erteilen, wie viele und in welchen Fällen Codiernummern bisher vergeben
worden sind und war folglich auch nicht in der Lage, die Vergabe von Codiernummern
zu kontrollieren. In Berlin ist es inzwischen zum Regelfall geworden,
daß ganz gewöhnliche zivil und uniformiert auftretende PolizeibeamtInnen
des Staatsschutzes unter Codiernummern auftreten. Diese Praxis unterliegt
keiner tatsächlichen Kontrolle durch die dienstvorgesetzte Innenbehörde,
ja die Senatsverwaltung wird offenbar nicht einmal über die Fälle
informiert. Vielmehr vergibt jedeR EinsatzleiterIn der Polizei eigenmächtig
Codiernummern, und wie man im vorliegenden beispielhaften Fall sieht,
ohne eine individuelle Gefährdungsprüfung vorzunehmen. Auch
objektive und/oder subjektive Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung
der einzelnen PolizeibeamtInnen werden nicht geprüft.
Die Ausnahme- und Sonderregelungen in der StPO für verdeckte Ermittler,
die eigentlich restriktiv gehandhabt werden müssen, werden damit
in unzulässigerweise auf alle Auskunftspersonen ausgeweitet. Die
vorliegend beschriebene Hauptverhandlung gestaltete sich dementsprechend
kurios. Fragen an die Zeugen, die über ihre Angaben in ihren polizeilichen
Vernehmungen hinausgingen, wurden verweigert. Eine tatsächliche Aufklärung
des Sachverhalts war ausgeschlossen. Damit wird ein wesentliches und grundlegendes
Recht der Verteidigung in einem rechtsstaatlichen Verfahren, nämlich
die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können,
mit einem Handstreich weggewischt.
Die Ausnahme wird zur Regel. Dies ist umso problematischer, wenn es sich
wie hier um BeamtInnen von Sondereinheiten wie dem Staatsschutz handelt,
die durch ihre Spezialisierung regelmäßig ein besonderes Verfolgungsinteresse
entwickeln. Eine solch einschneidende Praxis wird eigenmächtig und
unkontrolliert von den jeweiligen Dienstvorgesetzten ausgeübt und
entspricht nicht den Anforderungen der Senatsinnenverwaltung.
Ein
Richter (Dr. Peter Faust; Vorsitzender des Deutschen Richterbundes in
Berlin und Vorsitzender Richter am Landgericht), ein Abgeordneter (Volker
Ratzmann; Rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen
im Berliner Abgeordnetenhaus) und eine Strafverteidigerin (Silke Studzinsky)
diskutierten am 23. Mai 2006 in Berlin aus ihren unterschiedlichen Perspektiven
mit knapp 200 Leuten auf einer Veranstaltung die Rechtmäßigkeit
und Legitimität der gängigen Praxis, Berliner PolizeibeamtInnen
in politischen Kontexten vor Gericht anonym erscheinen zu lassen. Die
»Kritischen JuristInnen« an der Freien Universität hatten
sich entschieden, diese Veranstaltung durchzuführen, um das Thema
und die »Vergeheimdienstlichung « von einfacher Polizeiarbeit
zu thematisieren und unter StrafverteidigerInnen populär zu machen,
da das außergewöhnliche Instrument PolizeibeamtInnen in Gerichtsverfahren
anonym auftreten zu lassen und sie von ihrer generellen Aussagepflicht
zu befreien, zu oft und meist unhinterfragt angewandt wird. Richter Faust
verwies auf die Möglichkeit der RichterInnen bei schlechter Beweislage
durch eingeschränkte Aussagegenehmigungen der ZeugInnen entsprechend
auch nur eingeschränkt Urteile sprechen zu können, sprich Angeklagte
freizusprechen sofern die Beweisaufnahme (dazu gehört auch die Glaubwürdigkeit
der ZeugInnen überprüfen zu können) stark beeinträchtigt
ist. Die Begründung, dass die spezielle Tätigkeit der LKA BeamtInnen
nach ihrer Identifizierung nicht mehr ausgeübt werden kann, reiche
für eine Codierung nicht aus. Volker Ratzmann bewertete das Vorgehen
bestimmte Szenen prinzipiell als »gefährlich « und daher
die ZeugInnen gegen sie »gefährdet « einzustufen als
unzulässig, da eine Stimmungsmache gegen politische Strömungen
durch falsche Gefährderprognosen RichterInnen und SchöffInnen
negativ beeinflusse. Die polizeiliche Amtsweitung für eine »perfekte
« Kriminalitätsbekämpfungseffizienz blende die realen
Bedingungen und die Grundrechte der BürgerInnen völlig aus.
RAV
Rundbrief 96
Codierte Zeugen - ein Schritt in den Geheimprozess
Silke Studzinsky
Zwei Berliner
Angeklagten wird vorgeworfen, bei Protesten gegen eine Nazi-Demonstration
in Dresden gemeinschaftlich eine Flasche in Richtung einer Polizeikette
geworfen zu haben. Sie werden nach ihrer Festnahme durch eine zivile Einheit
von zwei Berliner Polizeibeamten belastet. Eigentlich ein ganz normaler
Sachverhalt in einem Strafprozess – so sollte man meinen.
Doch das Verfahren gestaltet sich eigentümlich: Die als Zeugen auftretenden
Polizeibeamten waren bereits in der ersten polizeilichen Vernehmung mit
einer Codiernummer ausgestattet; ihre Namen wurden nicht genannt. Die
Verteidigung versuchte erfolglos ihre Namen zu erfahren, um die Glaubwürdigkeit
der Zeugen überprüfen zu können. Einen Tag vor der Hauptverhandlung
erließ die Senatsverwaltung für Inneres eine Sperrerklärung
gemäß § 96 StPO analog, mit der Begründung, die Bekanntgabe
der Namen würde dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten. Den
Zeugen wurde zudem gestattet, während ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung
ihr Äußeres zu verändern.
Die Sperrerklärung
der Senatsverwaltung für Inneres stützte sich im Wesentlichen
auf zwei Argumentationslinien:
1. Die Beamten
(und ihre Familien) seien persönlich gefährdet, da im Falle
der Offenlegung ihrer Namen zu befürchten sei, dass diese über
das Internet verbreitet und sie Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sein
würden.
2. Die Beamten
seien in speziellen Diensteinheiten eingesetzt, die für die operative
Bekämpfung der linksextremistischen kriminellen Szene zuständig
seien, und ihr künftiger Einsatz in diesen Sondereinheiten würde
vereitelt werden.
Das erste Argument
nimmt Bezug auf § 68 Abs. 3 StPO, wonach Zeugen im Falle einer „Gefährdung
für Leben, Leib oder Freiheit“ gestattet werden kann, ihren
Namen geheim zu halten. Die weitere Begründung der Gefährdung
der weiteren Verwendung ist § 110 b Abs. 3 StPO zu entnehmen. Dies
ist eine Sonderregelung für verdeckte Ermittler.1 Die hiesigen Zeugen
indes sind ganz gewöhnliche Polizeibeamte, die unter anderem auch
in Uniform auftreten. Sie sind daher gerade nicht als verdeckten Ermittler
aufgetreten.
Daraufhin begehrte
die Verteidigung beim Verwaltungsgericht2 im Wege der einstweiligen Anordnung
die Feststellung, dass die Sperrerklärung rechtswidrig sei. Sie argumentierten,
dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen so nicht überprüft
werden könne, die Rechte der Verteidigung dadurch erheblich beschränkt
und der Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren verletzt seien;
zudem habe die Beschränkung der Verteidigung angesichts der erheblichen
Strafdrohung gegen einen der Angeklagten – er befand sich zu Beginn
der Hauptverhandlung bereits über zehn Monate in Untersuchungshaft
– ein besonderes Gewicht. Die Sperrerklärung enthielt zudem
auch keine Prüfung der individuellen Gefährdung der einzelnen
Zeugen.
Das Verwaltungsrecht
wies den Antrag zurück. Das Oberverwaltungsgericht3 bestätigte
auf die Beschwerde hin die erstinstanzliche Entscheidung. Zwar gab das
Verwaltungsgericht zu, dass die erforderliche Interessenabwägung
nur in einem Satz erfolgt und nicht die gesamten Anforderungen erfüllt
seien, wie sie das Bundesverfassungsgericht4 aufgestellt hat. Dennoch
führe dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung, denn
„die Beschränkung der Verteidigungsrechte ist vergleichsweise
gering und hat hinter dem Interesse an der Geheimhaltung der Identität
der Zeugen zurückzutreten.“ Das Verwaltungsgericht stellte
darüber hinaus fest, dass § 110 b Abs. 3 StPO über den
Wortlaut hinaus nicht nur für verdeckte Ermittler, sondern auch für
andere Auskunftspersonen gelte.
Im Laufe der
Hauptverhandlung stellte sich folgendes heraus:
- Die codierten
Zeugen waren in der Vergangenheit keinerlei Bedrohungen oder Angriffen
ausgesetzt. Dennoch traten sie in diesem Verfahren nun mit Codiernummern
auf, obwohl sie bereits seit vielen Jahren beim Staatsschutz eingesetzt
sind. Sie fühlten sich auch subjektiv durch die Bekanntgabe ihrer
Namen nicht persönlich gefährdet.
- Die Codiernummern wurden durch den Dienstvorgesetzten vergeben. Eine
Überprüfung der Voraussetzung für die Geheimhaltung der
Namen erfolgte nicht.
- Der Chef der Dienststelle erklärte, dass die ihm unterstellten
Beamten grundsätzlich alle codiert auftreten.
In einer Antwort
auf eine Kleine Anfrage vom 14. November 20055 gab der Berliner Innensenator
Körting an, dass eine Codierung „immer nach gründlicher
Prüfung des Einzelfalles“ erfolge und „die Frage der
Codierung nicht von bestimmten Tätergruppen abhängig ist, sondern
sich nach der Gefährdung der Zeugen“ richte. Der Innensenator
konnte allerdings keine Auskunft darüber erteilen, wieviele und in
welchen Fällen Codiernummern bisher vergeben worden sind und war
folglich auch nicht in der Lage, die Vergabe von Codiernummern zu kontrollieren.
In Berlin ist
es inzwischen zum Regelfall geworden, dass ganz gewöhnliche, zivil
und uniformiert auftretende Polizeibeamte des Staatsschutzes unter Codiernummern
auftreten. Diese Praxis unterliegt keiner tatsächlichen Kontrolle
durch die dienstvorgesetzte Innenbehörde. Die Senatsverwaltung wird
offenbar nicht einmal über die Fälle informiert. Vielmehr vergibt
jeder Einsatzleiter der Polizei eigenmächtig Codiernummern und, wie
man im vorliegenden beispielhaften Fall sieht, ohne eine individuelle
Gefährdungsprüfung vorzunehmen. Auch objektive und/oder subjektive
Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der einzelnen Polizeibeamten
werden nicht geprüft. Die Ausnahme- und Sonderregelungen in der StPO
für verdeckte Ermittler, die eigentlich restriktiv gehandhabt werden
müssen, werden damit in unzulässigerweise auf alle Auskunftspersonen
ausgeweitet.
Die vorliegend
beschriebene Hauptverhandlung gestaltete sich dementsprechend kurios.
Fragen an die Zeugen, die über ihre Angaben in ihren Vernehmungen
im Ermittlungsverfahren hinausgingen, wurden verweigert. Eine tatsächliche
Aufklärung des Sachverhalts war ausgeschlossen. Damit wird ein wesentliches
und grundlegendes Recht der Verteidigung in einem rechtsstaatlichen Verfahren,
nämlich die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen
zu können, mit einem Handstreich weggewischt. Die Ausnahme wird zur
Regel. Dies ist umso problematischer, wenn es sich, wie hier, um Beamte
von Sondereinheiten wie dem Staatsschutz handelt, die durch ihre Spezialisierung
regelmäßig ein besonderes Verfolgungsinteresse entwickeln.
Wie das hiesige Beispiel zeigt, wird diese einschneidende Praxis eigenmächtig
und unkontrolliert von den Dienstvorgesetzten ausgeübt und entspricht
nicht den Anforderungen der Senatsinnenverwaltung.
1 Verdeckte
Ermittler treten unter einer Legende auf. Ihr Einsatz ist nur bei Straftaten
von erheblicher Bedeutung (§ 110 a StPO) und mit Genehmigung der
Staatsanwaltschaft zulässig. Schwerer Landfriedensbruch zählt
dazu nicht.
2 Verwaltungsgericht Berlin, VG 1 A 244.05.
3 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, OVG 11 S 48.05.
4 BVerfG NJW 1981, 1724 ff.
5 Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 15/ 12 975
Polizeiticker 14.06.2006
Ermittlungen gegen Polizisten
Die
Berliner Polizei ermittelt gegen einen ihrer Mitarbeiter wegen des Verdachts
der Volksverhetzung. Dem 32-jährige Polizeiobermeister wird vorgeworfen,
im vergangenen Mai am Rande einer Fortbildungsveranstaltung im Gespräch
mit Kollegen rechtsextremistische, verfassungsfeindliche Überzeugungen
offenbart zu haben. Gegen den Beamten wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen
getroffen. Er ist mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert.
Polizei-Angestellter
verschickte ausländerfeindliche E-Mails
Gegen
einen 44 Jahre alten Angestellten des Berliner Landeskriminalamtes ist
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet
worden.
Der Mann, der im Bereich Kriminaltechnik beschäftigt ist, hatte im
Mai E-Mails mit ausländerfeindlichem Inhalt an Kollegen versandt.
Dabei handelte es sich um einen fiktiven Fragebogen, der auch mit dem
amtlichen Berlin-Logo versehen war. Dem Angestellten drohen nun unter
anderem arbeitsrechtliche Konsequenzen.
2/2006 Rote Hilfe Zeitung
„Lange Untersuchungshaft dient verfahrensfremden Zwecken"
Interview mit Rechtsanwältin Silke Studzinsky zum Verfahren gegen
Christian und Leila#
Im Januar 2006 wurden
im Rahmen des Naziaufmarsch zum 6o. Jahrestag der Bombardierung Dresdens
zwei AntifaschistInnen aus Berlin verhaftet. Sie hatten auf der Brühlschen
Terrasse gestanden und mit anderen gegen den Aufmarsch der Nazis demonstriert.
Polizeibeamte in Zivil wollen gesehen haben, wie Christian in dieser Situation
eine Flasche geworfen haben soll. Leila soll ihm „Steine zugereicht"
haben. Beide wurden später ebenfalls von Beamten in Zivil festgenommen.
Christian blieb elf Monate in Untersuchungshaft, bis er am ii. Januar
2006 vom Amtsgericht Tiergarten wegen „besonders schweren Landfriedensbruchs"
(Widerstand und Waffenbesitz) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
ohne Bewährung verurteilt wurde. Leila wurde zu sieben Monaten auf
Bewährung verurteilt. Dieses Verfahren weist einige Besonderheiten
auf, über die uns Rechtsanwältin Silke Studzinsky Auskunft gab.
Christian und Leila
waren nach § 125a StGB („besonders schwerer Landfriedensbruch")
angeklagt. Was beinhaltet dieser Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft
und inwiefern sehen Sie es als gerechtfertigt an, dass sie wegen dieses
Deliktes angeklagt wurden?
Landfriedensbruch
in einem besonders schweren Fall setzt voraus, dass Gewalttätigkeiten
aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen werden.
Die Besonderheit hier war, dass Christian und Leila auf der Treppe mit
vielen anderen Leuten standen. Die Treppe war unten von der Polizei abgesperrt
und an den Seiten baulich abgetrennt von den Leuten auf dem Platz. Von
der Treppe aus sind keinerlei Gewalttätigkeiten ausgegangen, was
durch Polizei-Videos dokumentiert wurde. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft
sie wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.
Das Gericht ging davon
aus, dass am Terras senufer, also in einiger Entfernung von der Treppe,
Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus begangen wurden.
Es käme nicht darauf an, dass die Angeklagter sich nicht in dieser
Menge befunden haben denn „der Täter eines Landfriedensbruchs
muss nicht Teil der Menschenmenge sein, sondern kann sich auch als Außenstehende
oder aus einer weiteren friedlichen Menschenmenge heraus an solchen Gewalttätigkeiten
beteiligen."
Dies stellt eine uferlose Ausweitung des Tatbestandes des schweren Landfriedensbruch
dar und ist nicht mehr vom rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot gedeckt.
Ein weiteres interessantes
Detail dieses Prozesses waren die Belastungszeugen der Anklage.
Sämtliche Polizeizeugen
waren von Beginn des Ermittlungsverfahrens an mit Nummern codiert, das
heißt wir haben ihre tatsächlichen Namen nicht erfahren und
konnten so ihre Glaubwürdigkeit auch nicht überprüfen.
Es war den Zeugen auch gestattet, ihr Äußeres zu verändern,
also Bart, Brille Haartracht etc zu tragen.
Es handelte sich bei den Zeugen um ganz normale Polizeibeamte, die sowohl
in Zivil als auch in Uniform auftraten.
Die Vergabe von Codenummern liegt außerhalb jeglicher Kontrolle
durch die vorgesetzte Behörde, die Senatsverwaltung für Inneres.
Der Innensenator Dr. Körting hat, wie sich aus der Antwort auf eine
Kleine Anfrage ergibt, keinen Überblick, wann und wie oft, wie lange
und aus welchen Gründen Zeugen codiert werden. Voraussetzung für
eine Codierung soll aber die individuelle Einzelfallprüfung einer
Gefährdung eines Zeugen sein. Eine pauschale Codierung zum Beispiel
nach Tätergruppen oder Delikten werde lau Dr. Körting nicht
vorgenommen und sei auch nicht zu begründen. In diesem Fall nun stellte
sich heraus, dass ohne eine Einzelfallprüfung und ohne konkrete individuelle
Gefährdung die Zeugen unter Codiernummern auftraten. Weder fühlten
sie sich gefährdet noch wurden sie jemals in dienstlichem Rahmen
bedroht.
Da ich weiterhin die Namen der Zeugen verlangt hatte, erließ dann
einen Tag vor Beginn der Hauptverhandlung die Senatsverwaltung für
Inneres eine Sperrerklärung. Gegen diese Sperrerklärung bin
ich vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen mit dem Ziel, festzustellen,
dass sie rechtswidrig ist. Doch das Verwaltungsgericht hat das ureigene
und zentrale Recht der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit von Zeugen
zu überprüfen, geringer bewertet als die angebliche allgemeine
Gefährdungslage der Zeugen. Das Oberverwaltungsgericht hat dies bestätigt.
Dies ist ein gravierender Einschnitt und eine massive Beschränkung
von Verteidigungsrechten. Hier hatten Zeugen auch noch eine derart eingeschränkte
Aussagegenehmigung, dass nahezu die Beantwortung jeder Frage abgelehnt
wurde mit dem Hinweis auf die fehlende Aussagegenehmigung. Eine Aufklärung
ist auf diese Art und Weise nicht mehr möglich gewesen. Die Exekutive
hat dieses Verfahren bestimmt, gelenkt und kontrolliert. Die Code-Cops
wurden trotzdem gehört und ihre Aussagen hatten für den Ausgang
des Verfahrens eine erhebliche Rolle gespielt, obwohl Christian und Leila
vor allem anhand der Videomitschnitte nichts nachgewiesen werden konnte.
Christian hat lange
in Untersuchungshaft gesessen, obwohl seine gesundheitliche Situation
nicht die beste ist. Es ging allerdings nur um einen angeblichen Flaschenwurf.
Wie kam es zu dieser langen U-Haft?
Die Untersuchungshaft
war unverhältnismäßig lang, wenn man bedenkt, dass nach
spätestens sechs Monaten eine Hauptverhandlung beginnen soll. Das
Verfahren ist durch die Staatsanwaltschaft maßgeblich verzögert
worden. Zwar war die Anklage bereits Mitte Juni 2005 geschrieben worden,
jedoch hatte die Staatsanwaltschaft versucht, eine Eröffnung vor
dem Landgericht statt vor dem Amtsgericht zu erreichen. Dadurch ist der
Prozess um mehrere Wochen verschleppt worden. Wenn man das Urteil der
ersten Instanz, ein Jahr Freiheitsstrafe für Christian, der Untersuchungshaft
von elf Monaten gegenüberstellt, muss man daraus schließen,
dass die lange Dauer der Untersuchungshaft verfahrensfremden Zwecken gedient
hat.
Wie bewerten Sie dieses
Verfahren?
Dieser Prozess hat
in vielerlei Hinsicht neue Maßstäbe gesetzt: Die Verteidigungsrechte
sind durch die Exekutive ohne eine wirkliche Kontrolle beschränkt,
das Gericht an einer Aufklärung gehindert worden. Beweismittel wie
Videos sind einfach vernichtet worden, ebenfalls völlig unkontrolliert,
obwohl sie den Tatzeitpunkt und Tatort betrafen und dies noch mit der
zynischen Begründung, dass Straftaten ja nicht erkennbar waren. Hinzu
kommt eine extreme Ausweitung der Anwendung des Tatbestandes des schweren
Landfriedensbruchs, der, sollte das Urteil rechtskräftig werden,
in Zukunft die Verfolgung von Personen ermöglicht, die weit weg vom
Tatgeschehen sind oder auch noch nicht einmal am Tatort.
Wie geht es weiter?
Wir haben Rechtsmittel
eingelegt und gehen davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben
wird.
Vielen Dank www.freechristian.de.vu
Rote Hilfe Berlin Kontonummer: 7189590600 BLZ 100 200 00 Stichwort: Christian
S.
06.06.2006 Berliner Zeitung
Demonstranten werfen der Polizei Übergriffe vor
Bei den Protesten gegen Hartz IV gab es Ausschreitungen
Bei
der Demonstration gegen Massenarbeitslosigkeit und Sozialabbau ist es
zu Rangeleien mit der Polizei gekommen. Mehrere tausend Menschen demonstrierten
am Sonnabend in Mitte gegen Sozialabbau. Die Polizei zählte rund
4 000 Teilnehmer, der Veranstalter sprach von mehr als 15 000 Demonstranten.
An der Tucholsky-/Ecke Oranienburger Straße kam es zu Tumult, als
Polizisten Transparente beschlagnahmten, die entlang des Zuges getragen
wurden und auf einer Länge von rund zehn Metern miteinander verknotet
waren. Dies war ein Verstoß gegen die Versammlungsauflagen der Polizei,
die Transparente von maximal 1,50 Metern erlaubte. Die Polizisten sahen
darin "einen Sichtschutz für Personen, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
begehen wollten". Die eingesetzten Antikonflikt-Teams der Polizei
redeten erfolglos auf die Transparentträger ein. Es gab Rangeleien,
bei denen nach Polizeiangaben acht Beamte leicht verletzt und fünf
Demonstranten festgenommen wurden. An der Dircksenstraße wurden
Polizisten auch mit Farbeiern beworfen.
Bei den Auseinandersetzungen kam es offenbar zu Übergriffen durch
Polizisten auf friedliche Demonstranten. So berichtet der 50-jährige
Klaus Finneiser aus Woltersdorf, er habe von einem Polizisten einen Faustschlag
ins Gesicht erhalten. "Ich habe nur gesagt, dass ich zu meiner Frau
wolle, die ein Stück weg war. Da hat er zugeschlagen." Der Ägyptologe
hat jetzt eine dicke Lippe. "Meine Frau, die 54 Jahre alt ist, erhielt
von einem Be
amten einen Kniestoß in den Unterleib", sagte er. "Und
wir sehen nun wahrlich nicht aus wie gewaltbereite Autonome." Finneiser
will Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt erstatten.
Während die Polizei sagt, dass sie von Demonstranten mit Tritten
und Schlägen angegriffen wurde, behauptet Mitveranstalter Martin
Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland, Beamte seien wahllos gewalttätig
gegen junge und ältere Demonstranten vorgegangen. "Es gab mehrere
Kopfverletzungen, einen Nasenbeinbruch unter den Demonstrationsteilnehmern."
Derweil beschäftigt die Polizei eine Fotosequenz der Nachrichtenagentur
ddp. Sie zeigt einen Polizisten, der nach einem Demonstranten schlägt.
"Das wird man sich genau anschauen müssen", hieß
es aus dem Präsidium. Nicht in jedem Fall könne man von einem
Schlag "im Sinne von Prügel" sprechen. Denkbar sei, dass
der Beamte "eine Schocktechnik" einsetzte. Diese leichteren
Schläge seien etwa im Kampfsport üblich, um den Gegenüber
abzulenken. So sei es diesmal offenbar darum gegangen, dass er das Transparent
loslässt. Das Landgericht habe derartiges Vorgehen bereits gebilligt.
ZECK 132 - April 2006
Geschenke an den Repressionsapparat
Welchen Sinn machen eigentlich Fotos von Demos und Aktionen im Internet?
Im
März wurde in Hamburg ein Genosse wegen angeblicher Tritte gegen
einen Bereitschaftsbullen auf einer Wasserturm Demo im vergangenen Jahr
zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Prozess sagte ein P-Schicht Zivi, dass
er den Beschuldigten auf Fotos veröffentlicht bei Indymedia einen
Tag nach der Demo eindeutig identifiziert hätte. Das Foto, zu allem
Überfluß auch noch betitelt mit "Hier seht ihr den Durchbruchsversuch",
zeigte eine Konfrontation zwischen Bepos und den ersten Demoketten am
Eingang des Schanzenparkes. Auch in anderen Städten ist es durch
Film und Fotoaufnahmen, die den Bullen zum Teil zufällig in die Hände
gefallen sind, zu , Verurteilungen gekommen.
Allgemein stellt sich die Frage, warum und mit welcher Bestimmung in letzter
Zeit zunehmend auf Demos von Teilnehmerlnnen fotografiert wird. Es gibt
natürlich gute Gründe dafür wie z.B. um , Bullenübergriffe
zu dokumentieren, Zivis zu outen oder auch nur um authentisches Layout
Material für die nächste Broschüre zu bekommen. Leute,
die auf Demos diese Aufgabe übernehmen, sollten sich ihrer Verantwortung
und auch ihrer Gefährdung bewusst sein. Wenn Leute allerdings per-
manent in die Demo fotografieren, um den Daheimgebliebenen zeigen zu können,
wie toll alles war und was alles passiert ist, dann ist das politisch
sinnlos und gefährlich, dann sollten Kamera und Fotohandy zu Hause
bleiben.
Auf Demos
Alle, die auf Demos relativ offen fotografieren, machen sich und die Kamera
unter Umständen zum Objekt der Begierde der Bullen. Zum einen werden
Bullen ungern selbst fotografiert, vor allen Dingen nicht bei Übergriffen
und Festnahmen. Zum anderen wissen sie sehr genau, dass beschlagnahmtes
Fotomaterial oft mehr hergibt als ihr eigenes, bzw. dazu benutzt werden
kann ihr Dokumentationsmaterial zu ergänzen. Eine Kamera oder ein
Fotohandy ist schnell beschlagnahmt und in so einer Situation ist es,
unmöglich, alle Daten zu löschen, heißt, alle Aufnahmen
fallen unbearbeitet in die Hände der Bullen. Das gleiche gilt bei
einer möglichen Festnahme aus einem ganz anderen Grund. Finden sie
bei einer Leibesvisitation eine Kamera, wird das Material natürlich
auch ausgewertet.
Auch wenn das Fotografieren auf Demos für Leute zehn Mal gutgegangen
ist, ist der Schaden immens und nicht rückgängig zu machen,
sollte es beim elften Mal schief gehen.
Fotos im Internet
Eins sollte klar sein. Jedes Foto, das ins Netz gestellt wird, ist auch
Material für die Bullen. Das Auswerten von Indymedia gehört
je nach Anlass bei P-Schicht, Staatsschutz und Verfassungsschutz zum Alltag.
Dabei kann ihnen jedes Foto wichtig sein, sei es für sich allein
genommen vermeintlich "harmlos", weil ja unter Umständen
nichts strafbares zu sehen ist. Trotzdem kann es für den Repressionsapparat
gerade das fehlende Foto für einen bestimmten Ablauf sein, den sie
dann durch eigenes Dokumaterial, Fernsehaufnahmen, beschlagnahmte Kameras
und schließlich durch Fotos im Internet lückenlos belegen können.
DasVerpixeln von Gesichtern auf Fotos im Netz schützt die abgebildeten
Personen nur minimalst und oberflächlich vor einer Identifizierung.
Das Gesicht mag vordergründig das eindeutigste Merkmal einer Person
sein, aber für das Auswerten von Fotomaterial und für Identifizierungen
durch die Bullen ist es nur eines von vielen. Wiedererkennbare und auffällige
Merkmale an der Kleidung, das Umfeld der betreffenden Personen auf den
Fotos, Körpergröße usw. sind für die Bullen, wenn
sie wollen, eindeutige Identifizierungskriterien.
Alle kennen das: Fotos von der Demo ankucken und versuchen so viele Vermummte
wie möglich zu erkennen. Das Ergebnis ist fast immer das gleiche,
alle Bekannten werden trotz Vermummung erkannt. Nun sind wir leider alle
für Staatsschutz und im Schanzenviertel vor allen Dingen für
die P-Schicht Schergen sozusagen Bekannte. Da nützt ein verpixeltes
Gesicht erstmal nichts. Außerdem ist die Qualität von Digitalfotos
meistens so gut, dass mit den entsprechenden Programmen die winzigsten
Details von Kleidung sichtbar, kleinste Schriftzüge lesbar gemacht
werden können. Eine Person auf einem Digitalfoto tatsächlich
unkenntlich zu machen heißt also mehr als nur das Gesicht zu verpixeln
oder einen Balken über die Augen zu legen. Bleibt die Frage nach
dem Sinn dieser Internet-Veröffentlichungen von Fotos. Die meisten
Bilder, die in der letzten Zeit nach Demos im Netz standen, hatten offensichtlich
nur den Zweck, das allgemeine Geschehen auf und um die Demo herum anschaulicher
zu machen. Angesichts des Schadens, der damit unbeabsichtigt angerichtet
werden kann, halten wir das in den meisten Fällen für schlichtweg
überflüssig. Berichte über den Ablauf von Demos und Aktionen,
Einschätzungen und Diskussionen darum sind sinnvoll und können
oft genug politisch voranbringen. (Auch wenn wir glauben, dass im anonymen
Medium Internet nicht alle Diskussionen geführt werden können.Vorsichtig
ausgedrückt: Es ist einfach unkontrollierbar, wer welche Diskussionen
aus welchem Interesse in welche Richtung treibt.) Fotos können das
ganze anschaulicher machen. Das bedarf allerdings eines sehr genauen Umgangs
und das Abwägen des Risikos.
Sollte es Fotos von Bullenübergriffen geben, künstlerisch wertvolle
Aufnahmen von Schnüfflern und Spitzeln oder Bilder, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie möglicherweise in Prozessen noch
gebraucht werden können, dürfen die auf keinen Fall sofort im
Netz auftauchen, nur weil sie einen vermeintlich hohen Unterhaltungswert
haben. Sind sie erst einmal öffentlich, können sie in der Regel
nicht mehr verwendet werden. Diskutiert mit anderen darüber, wie
mit solchen Bildern umgegangen werden kann, sprecht Antirepressionsgruppen
oder Anwältinnen an. Auf den meisten Demos gibt es Leute, die (hoffentlich)
verantwortungsvoll und eingebunden in Strukturen, Dokumentationsaufgaben
übernehmen. Es ist politisch überflüssig, dass aus reinem
Privatvergnügen auf Demos andauernd alles fotografiert wird und die
Bilder gedankenlos ins Netz gestellt werden. Es gefährdet überflüssigerweise.
Schluss damit.
Antirepressionsgruppe
Wasserturm
Lichtblick
1/2006
Wie frei darf eine Gefangenenzeitschrift sein ?
Juristische Anmerkungen zu Turbulenzen um„der lichtblick",
Ausgabe Nr. 1/2006
von Dr.Matthias Zieger
Die
vorliegende Ausgabe des Lichtblicks kommt spät und in etwas anderer
Fassung als ursprünglich geplant. Die Gewerkschaft Strafvollzug -
B SBD - frohlockt in einem Faltblatt von März 06: „Personalrat
stoppt aktuelle Ausgabe ,der lichtblick'. Bedienstete seien beleidigt,
diffamiert und der Begehung von Straftaten beschuldigt worden.
Was
ist wirklich passiert
und warum ist es geschehen?
Am
Freitag, 24.2.06, betrat gegen 13.30 Uhr ein Beamter die Redaktionsräume
und forderte die beiden anwesenden Redaktionsmitglieder Dirk Stephan und
Michael Schmidt auf, die Räume zu verlassen. Zunächst erhielten
beide keine andere Auskunft als die, dass „der lichtblick"
auf Anweisung der Anstaltleitung nicht weiter verteilt und ausgeliefert
werden dürfe. Am Montag werde entschieden.
Das
war so noch nicht vorgekommen: Ein Eingriff in die Pressefreiheit ? Zensur
? Und das alles ohne Begründung im Vorgriff auf eine noch gar nicht
getroffene Entscheidung? Die Vorsitzende des lichtblick-Fördervereins
protestierte noch am gleichen Tag per Fax bei der Anstaltsleitung gegen
den Eingriff in die Rechte der Redaktionsgemeinschaft, der Vorsitzende
des Berliner Vollzugsbeirats schaltete sogar den Deutschen Presserat ein.
Am
27.02.06 kam die schriftliche Begründung durch den Anstaltsleiter:
Er sehe sich verpflichtet, Strafftaten zu unterbinden, die aus dem Vollzug
heraus begangen werden (§ 2 S. 2 StVollzG). Titelbild und Passagen
in fünf einzeln aufgeführten Beiträgen würden Justizvollzugsbeamte
generell verunglimpfen. Strafanzeige sei erstattet worden. Mildere Maßnahmen,
z.B. Schwärzung einzelner Sätze, seien nicht ausreichend, die
ganze Ausgabe müsse angehalten werden. Nun war auch Rechtsrat gefragt,
ein Anwalt wurde eingeschaltet:
Wie
frei ist eine Gefangenenzeitung,
welche Befugnisse hat der Anstaltsleiter?
•
Nach Art. 5 Grundgesetz und § 1 Landespressegesetz ist die Meinungs-
und Pressefreiheit geschützt, eine Zensur findet nicht statt, der
Pressefreiheit sind Schranken nur gesetzt durch die allgemeinen Gesetze,
die Bestimmungen des Jugendschutzes und das Recht der persönlichen
Ehre. Wegen der Bedeutung der Meinungsfreiheit müssen diese einschränkenden
Gesetze wiederum so ausgelegt werden, dass sie die Pressefreiheit möglichst
weitgehend erhalten. (1).
•
Die Pressefreiheit gilt grundsätzlich auch für Zeitungen in
rechtlich besonders ausgestalteten Einrichtungen, z.B. für Werks-
oder Schüler- oder Gefangenenzeitungen (2).
• Im Redaktionsstatut des „lichtblick" wird die Zeitschrift
als „unabhängig und unzensiert" bezeichnet. „Form,
Inhalt und Gestaltung werden von der Redaktionsgemeinschaft bestimmt.
" „Herausgeber , des lichtblick ` ist ein aus Gefangenen der
Strafanstalt Tegel gebildete Redaktionsgemeinschaft." Sie „betreibt
eigenverantwortlich den Vertrieb des lichtblick`. " In der Begleitverfügung
des Anstaltleiters zum Redaktionsstatut heißt es: „Die Anstaltleitung
enthält sich der Kontrolle über Form, Inhalt und Gestaltung,
des lichtblick `. " (3)
Danach
scheint klar zu sein, dass es dem Anstaltsleiter nicht erlaubt ist, sich
als Zeitungskontrolleur zu betätigen. Also auf zur Strafvollstreckungskammer
mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Aufhebung des
Auslieferungsverbots)?
Das
Ergebnis der Durchsicht der wenigen Entscheidungen und Kommentarstimmen
zur Rechtsstellung von Gefangenenzeitschriften rät aber zur Vorsicht:
Entgegen dem ersten Eindruck ist es nicht sicher, dass die gerichtliche
Auseinandersetzung gewonnen wird. Vielmehr droht ein jahrelanger kostspieliger
Gang durch die Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
•
Man ist sich unter den Juristen zunächst einig, dass immer dann,
wenn der Anstaltsleiter die Zeitschrift herausgibt und die Gefangenen
nur mit der Gestaltung beauftragt sind, sich das Problem der Pressefreiheit
gar nicht stellt, denn auch in der Presse außerhalb der Anstaltsmauern
bestimmt der Herausgeber die Ausrichtung seiner Zeitung, er ist Träger
der Pressefreiheit, interne Maßnahmen gegenüber angestellten
Redakteuren oder Journalisten fallen nicht in den Schutzbereich des Art.
5 GG (4).
„der lichtblick" wird in der JVA Tegel aber von Gefangenen
herausgegeben und erfreut sich deshalb bei seinen Lesern auch einer viel
größeren Akzeptanz als eine von vornherein durch den Anstaltsleiter
als Herausgeber auf Hofberichterstattung eingestimmte Zeitung (5).
•
Aber auch den „echten" Gefangenenzeitschriften wird zum Teil
deshalb, weil sie im Bereich der Gesamtverantwortung des Anstaltsleiters
(§ 156 StVollzG) erstellt werden und Teil der Gefangenenmitverantwortung
sein sollen, deren genaue Gestaltung wiederum im Ermessen des Anstaltsleiters
steht (§ 160 StVollzG), die Pressefreiheit abgestritten (6): Es darf
nach dieser Auffassung keinen von der Anstaltsleitung unkontrollierten
Freiraum in der Haftanstalt geben (7).
Diese
Auffassung ist verfassungsrechtlich schwer haltbar. Eine Verantwortlichkeit
des Anstaltsleiters für die Wahrnehmung von Grundrechten enthält
§ 156 StVollzG gerade nicht, eine Ermächtigung zur Einschränkung
von Grundrechten von Gefangenen lässt sich aus dieser Vorschrift
auch nicht herleiten, vielmehr darf der Anstaltsleiter seine Verantwortung
nur unter Beachtung der Grundrechte, der allgemeinen Gesetze und der speziell
den Strafvollzug regelnden Gesetze ausüben. Die Vorschrift des §
160 StVollzG soll den Gefangenen Mitwirkungsrechte eröffnen, ohne
dass diese im einzelnen festgelegt oder festgeschrieben werden. Diese
Vorschrift taugt deshalb erst recht nicht als Grundlage für eine
sonst nicht zu rechtfertigende Grundrechtsbeschränkung.
•
Das Strafvollzugsgesetz enthält Vorschriften, die Grundrechte der
Gefangenen einschränken. Deshalb wird zum Teil die Auffassung vertreten,
dass sich eine Kontrollbefugnis des Anstaltsleiters über Inhalt und
Gestaltung von Gefangenenzeitungen aus § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG ergibt.
Nach dieser Vorschrift dürfen Gefangenen außerhalb von speziellen
Regelungen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die zur Aufrechterhaltung
der Sicherheit oder zu Abwendung einer schwerwiegenden Störung der
Ordnung der Anstalt unerlässlich sind. Eine solche Störung soll
insbesondere dann Eingriffe in den Inhalt von Gefangenenzeitschriften
rechtfertigen, wenn anonyme unbewiesene belastende Aussagen über
Justizvollzugsbeamte abgedruckt werden (8).
Auch
dieser Ansatz ist aber problematisch: Grundrechtsbeschränkungen bedürfen
eines eindeutigen, klaren Gesetzes; Generalklauseln wie § 4 Abs.
2 S. 2 reichen dafür nicht aus (9). Im übrigen gehört es
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Pressefreiheit,
gerade auch überzogene, ja sogar „unsägliche" Meinungsäußerungen
zu gestatten, solange sie nicht Strafgesetze und die persönliche
Ehre verletzen (10).
•
Deshalb darf der Anstaltsleiter nur dann eingreifen, wenn Beiträge
in der Zeitschrift die Grenzen überschreiten, die entweder direkt
in Art. 5 Abs. 2 GG oder in speziellen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes
gezogen werden.
Nun
werden Gefangenenzeitschriften im Strafvollzugsgesetz gar nicht erwähnt
und somit auch nicht geregelt. Möglich erscheint aber die vorsichtige
Analogie zu §§ 31, 68 Abs. 2 StVollzG (Kontrolle von Schreiben
in und aus der Haft, Ausschluss vom Zeitungsbezug).
Diese
Vorschriften weisen eine Nähe zu dem Vertrieb und dem Bezug von Gefangenenzeitungen
aus, auch diese Vorschriften konkretisieren den Bereich freier Meinungsäußerung
im Gefängnis, sie gehören zu den „allgemeinen Gesetzen"
im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (11). Das bedeutet, dass Beiträge angehalten
werden dürfen, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben, wenn sie grob
unrichtige oder grob entstellende Darstellungen von Anstaltsverhältnissen
oder grobe Beleidigungen enthalten oder einen anderen Gefangenen (z. B.
durch Bloßstellung oder Stigmatisierung) und sein späteres
Leben (Eingliederung in die Gesellschaft) gefährden. Wenn in §
68 Abs. 2 dann allerdings wieder eine Generalklausel Eingriffe in den
Zeitungsbezug rechtfertigen soll (Gefahren für das Ziel des Vollzuges
und die Sicherheit und Ordnung der Anstalt), gilt für diese Generalklausel
das bereits Gesagte: So unbestimmte Klauseln sind nicht geeignet, verfassungsrechtlich
wirksam Grundrechte einzuschränken. Sicher wird es zulässig
sein, Beiträge, die Hinweise auf Fluchtmöglichkeiten enthalten,
anzuhalten (Verstoß gegen die Sicherheit der Anstalt), aber allein
die Berufung auf eine unbestimmte „Ordnung der Anstalt" reicht
wegen der Bedeutung der Pressefreiheit nicht aus, einen Beitrag zu untersagen.
•
Neben diesen allgemeinen, sich aus Art. 5 GG und dem Strafvollzugsgesetz
ergebenden Schranken haben Redakteure einer Gefangenenzeitschrift natürlich
das zu beachten, was sie mit dem Anstaltsleiter vereinbart haben, in der
JVA Tegel also den Inhalt des Redaktionsstatuts (13). Dieses ist eine
Art vertragliche Grundlage dafür, dass es den Gefangenen gestattet
wird, unter Nutzung von Räumlichkeiten und Material der JVA Tegel
teilweise hauptamtlich die Zeitschrift zu gestalten. In dem Redaktionsstatut
heißt es,
dass es Aufgabe des lichtblicks ist, die Öffentlichkeit
mit den vielfältigen Problemen des Strafvollzugs bekannt zu machen
und durch konstruktive Kritik an der Beseitigung vermeidbarer Missstände
in sachlichen und zwischenmenschlichen Bereichen mitzuwirken. Allerdings
ist die Kritik nur berechtigt, wenn sie „nicht auf Einzelpersonen
bezogen" ist (12), eine schwierige Einschränkung, denn wie soll
„Zwischenmenschliches" aufgearbeitet werden, wenn man nicht
auch Einzelpersonen kritisieren darf?
Diese
Balance zwischen allgemeiner Pressefreiheit und den für den lichtblick
geltenden vollzugsrechtlichen Beschränkungen ist wegen der darin
enthaltenen Abwägung zwischen verschiedenen Prinzipien nur beschränkt
geeignet, in Konfliktfällen klare Antworten auf die Frage zu geben,
was zulässig ist und was nicht. Schon deshalb bot sich an, vor einer
gerichtlichen Auseinandersetzung um die Ausgabe Nr. 1/2006 zum einen die
grundlegenden Rechtsfragen mit der Anstaltleitung zu diskutieren, zum
anderen die einzelnen vom Anstaltsleiter erhobenen Beanstandungen.
Das
geschah am 7.3.06 mit anwaltlichem Beistand und in Anwesenheit der Vorsitzenden
des lichtblick-Fördervereins und eines Anstaltsbeirats. Erfreulicherweise
gab es rasch weitgehende Übereinstimmung in den oben dargestellten
rechtlichen Grundlagen.
Dagegen
wurde zwei Stunden lang über die Beiträge und dann vor allem
über das Titelblatt diskutiert, das eine brutale Prügelszene
aus einem Videofilm vor einem Gefängnisgitter, wie es für amerikanische
Zellen typisch ist, zeigt. Der neue Chefredakteur Andreas Werner wies
darauf hin, dass damit allgemein gegen weltweit zunehmende Gewalt gegen
Gefangene, gegen Folter und Verschleppung (Stichworte: Abu Ghraib, Guantanamo,
Verschleppung und Folterung deutscher Staatsangehörige durch fremde
Geheimdienste) protestiert werden soll. Die Anstaltsleitung bezog das
Titelblatt aber auf einen Artikel, wo über Ermittlungen gegen Justizbedienstete
der JVA Tegel wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt berichtet
wurde. Zwar sei zuzugestehen, dass ein solcher Zusammenhang in dem Beitrag
nicht hergestellt werde, da aber„der lichitblick"auch von vielen
„einfachen" Lesern gelesen werde und diese sicher diesen Zusammenhang
herstellen würden, bestehe die Gefahr, dass das Titelbild dahin verstanden
wird, dass allgemein den Justizbediensteten in der JVA Tegel eine Neigung
zu brutaler Gewalt nachgesagt wird. Bei den Wortbeiträgen wurden
teilweise redaktionelle Ungenauigkeiten oder Einseitigkeiten festgestellt,
so wenn von feststehenden Tatsachen statt von Verdacht gesprochen wird
oder bei streitigen Vorfällen unbewiesene einseitige Darstellungen
von anonym bleibenden Zeugen so präsentiert werden, als ob nur dies
die Wahrheit sein könne.
Es
kam im Ergebnis zu einer Einigung: Statt jahrelanger Prozesse sollten
die Artikel in bezug auf festgestellte redaktionelle Unzulänglichkeiten
in einigen kurzen Passagen überarbeitet und bei einem Vorfall der
Anstaltsleitung Gelegenheit zu einem kurzen Kommentar gegeben werden.
An dem ohnehin sehr „heftigen" Titelbild hielt die Redaktion
angesichts der Gefahr der Fehldeutung nicht mehr fest. Die Ausgabe Nr.
1/2006 des lichtblicks war gerettet. Sie konnte nun unter Nutzung der
vorhandenen Anstaltskapazitäten mit den besprochenen Änderungen
alsbald hergestellt werden.
Nur
einer war etwas unzufrieden über den Kompromiss: Der Anwalt hätte
diesen Konflikt mit seiner grundsätzlichen Bedeutung gern bis zum
Bundesverfassungsgericht gebracht, um grundsätzlich klären zu
lassen, wie frei Gefängniszeitungen wirklich sind. Vielleicht helfen
aber die aus Anlass dieses Falles angestellten juristischen Überlegungen,
in Zukunft Turbulenzen dieser Art von vornherein zu vermeiden ?
Anmerkungen
und Quellenangaben zum vorangegangen Artikel:
(1) sog. „Wechselwirkungslehre", BVerfGE 7, 198; 71, 161; Jarass/Pieroth,
Grundgesetz, 2004, 57f zu Art. 5 GG (2) Jarass/Pieroth, aaO, 39a vor Art.1,
28 + 66 zu Art. 5 GG: „Besondere Gewaltverhältnisse" (z.B.
Gefängnisse) legitimieren als solche keine Legitimation Grundrechtseingriffe.
BVerfGE 33, 1: Eingriffe in Grundrechte der Strafgefangenen bedürfen
einer gesetzlichen Grundlage. Die Pressefreiheit in allen „Einordnungsverhältnissen"
auch im Strafvollzug, bejaht Löffler, Presserecht, 1983, 331ffzu
§ 1 LPG und im Grundsatz auch OLG Stuttgart, ZfStrVo 80, 60 (Jugendstrafvollzug);
a.A. KG Berlin, Beschluss vom 14.4.1988, 5 Ws 50/88 Vollz, betreffend
die Ablösung eines Redakteurs durch den Anstaltsleiter, teilweise
abgedruckt bei Bungert, NStZ 89,429: Auch für eine allein von Gefangenen
herausgegebene Zeitschrift bleibt derAnstaltsleiter nach §§
156,160 StVollzG verantwortlich, er hat die Stellung wie ein Verleger
gegenüber Redakteuren (3) vgl. Nr. 1.1., 1.3, 2.1., 2.2. des Redaktionsstatut
und Nr. 2 der Begleitverfügung vom 1.6.1976
(4) allgemein: Jarass/Pieroth, aaO, 85 zu Art. 5 GG; zu einer vom Anstaltsleiter
herausgegebenen Gefangenenzeitschrift: LG Hamburg, NStZ 87, 383
(5) vgl. zur Akzeptanz Rotthaus, Meinungsfreiheit für Gefangenenzeitungen,
ZfStrVo 01, 171 (6) KG Berlin,; ebenso Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz,
2005, 5 zu § 160 StVollzG; Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung
und den Strafvollzug, 2002, RN 764; zweifelnd Boetticher in AK-StVollzG,
2001, 22 zu § 67 StVollzG; Rotthaus/Wydra in SchwindBöhm/Jehle,
Strafvollzugsgesetz,
2005, 13 zu § 160 StVollzG ;,y,
(7) so auch BayObLG, ZfStrVo 82 57, zur Gründung eines von der Anstaltsleitung
unabhängigen „freien" Gefangenenvereins
(8) Rotthaus, aaO; so für den Jugendvollzug auch OLG Stuttgart, aaO
(9) Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass der Gesetzgeber selbst Voraussetzungen
und Umfang eines Eingriffs in Grundrechte regeln muss und dies nicht der
Exekutive überlassen darf, sog. „Gesetzesvorbehalt", vgl.
Jarass/Pieroth, aaO, 44ff, 54ff zu Art. 20 GG. Das Gesetz muss also ausreichend
bestimmt bzw. genau sein, vgl. BVerfGE 57,295; 83, 130; 95, 267; 98, 218.
Zweifel an der Anwendbarkeit der sog. „Angstklausel" in §
4 Abs. 2 S. 2 StVollzG auf sonst nicht erlaubte Grundrechtseingriffe und
Beschränkung auf extreme Ausnahmefälle deshalb auch bei Calliess/Müller-Dietz,
20-22 zu § 4 StVollzG; Feest/Lesting inAK-StVollzG, 9ff zu §
4 StVollzG; Beaucamp, Zeitungen im Gefängnis zwischen Pressefreiheit
undAnstaltsordnung, ZfStrVo 99, 206;
(10) Das BVerfG hat z.B. den Satz „Soldaten sind Mörder"
dem Schutz der Meinungsfreiheit unterstellt, weil dieser Satz nicht notwendig
dahin auszulegen ist, dass alle Soldaten der Welt als Mörder beschimpft
werden, sondern dass damit plakativ generell das tödliche Kriegshandwerk
kritisiert werden soll (BVerfG, NJW 95, 3303)
(11) Beaucamp, aaO; zu § 68 Abs. 2 StVollzG Ausschluss des Zeitungsbezugs)
vgl. OLG Jena, NStZ-RR 04, 317 (12) Nr. 1.2. und 1.3. Redaktionsstatut
(13) KG Berlin, aaO; zur Einklagbarkeit von im Rahmen der Gesetze den
Gefangenen eingeräumten Handlungsmöglichkeiten aufgrund von
Selbstbindung der Anstaltsleitung: Calliess/Müller-Dietz, 5 zu §
160 StVollzG; Feest in AKStVollzG, 9 zu § 160
April 2006 FSK Hamburg
Knastzeitung lichtblick beschlagnahmt
Der
lichtblick ist die Zeitschrift aus der JVA Tegel, die seit 1968 existiert
und eine Auflage von 6OOO Exemplaren hat. Siehe auch Gefangenen Info 306.
"Ich
spreche jetzt mit dem Redakteur Andreas Werner Die Berliner Zeitung schrieb
am 14.März: "Gefängnischef ließ Knastzeitung einstampfen!
Anzeige gegen Redakteure wegen Beleidigung!" Was hat den Leiter der
Anstalt, Herrn Lange-Lehngut, dazu bewogen, die
gesamte Ausgabe zu beschlagnahmen?"
"
Zu dem Zeitpunkt, als man die Zeitschrift anhielt, wurden unsere Räumlichkeiten
( Redaktion und Lager) vorsorglich abgeschlossen und wir wussten nicht
weshalb und warum diese Aktion durchgezogen wurde. Zusätzlich wurden
wir Redakteure auch eingeschlossen. Das war am Freitag, den 24.2. Am darauf
folgenden Montag, den 27.2., haben wir vom Anstaltsleiter ein Schriftstück
erhalten, wo relativ oberflächlich drin stand, dass er die gesamte
Ausgabe beschlagnahmen musste wegen strafrechtlicher Relevanz und Schutz
der Öffentlichkeit".
"
Kannst du mir inzwischen mitteilen, um welche inkriminierten Artikel es
sich dabei handelt?"
"
Unsere Aufgabe als Gefangenenzeitung ist es, auf Missstände innerhalb
des Knastes u.a. hinzuweisen und auch mitzuwirken, dass diese auch abgestellt
werden. Hier gab es zu dem Zeitpunkt , als diese Zeitschrift herausgekommen
ist, einen Vorfall, wo angeblich 2 Gefangene von Beamten verprügelt
worden sind."
"
War das im Dezember letzten Jahres, als Häftlinge dagegen protestierten,
dass der Fernsehempfang ausfiel."
"
Das war aber nicht der gleiche Vorfall, sondern 1 Tag später soll
in einem anderen Hafthaus ein weiterer Übergriff von Bediensteten
gegenüber Gefangenen stattgefunden haben. Es soll dort in einer abgeschwächten
Form zu einer Meuterei gekommen sein, wo 27 Inhaftierte auf Missstände
hingewiesen haben. Das wurde aber in einigen Zeitungen falsch dargestellt,
sie Unfrieden stiften wegen des gestörten TV-Empfang. Das war aber
nur einer von vielen Punkten. Wir hatten das auch bemängelt, dass
man nur auf Sekundäres sowohl auf Seiten der Anstalt als auch in
den Medien ausgewichen ist und nicht die primären Punkte berücksichtigt
hat."
"
Die wesentlichen Kritikpunkte sind: Überbelegung, keine Resozialisierungs-
und Betreuungsmaßnahmen sowie fehlende Sozialarbeiter bzw. Gruppenleiter
.Gab es weitere Gründe für die Beschlagnahmung?"
"
Wir gehen davon aus, das es die Summe der Artikel und die Härte der
Vorwürfe waren. Hätte nur ein solcher Beitrag im lichtblick
gestanden, wäre wohl niemand darauf aufmerksam geworden. Hier haben
sich aber 5-6 Artikel in einer Zeitung konzentriert. Hinzu kam die Empfindlichkeit
des Senats und einzelner Beamte, die vermutlich damit überfordert
waren"
"
Es hat auch eine Anzeige gegen euch 4 Redakteure gegeben?"
"
Ja, es ist gegen uns Strafanzeige von dem Anstaltsleiter sowie von der
Gewerkschaft der Bediensteten gestellt worden."
"
Wie geht es jetzt weiter mit dem lichtblick?"
"
Wir waren zuerst erschrocken über den ganzen Vorfall, denn wir wollten
nicht provozieren und damit die Zeitschrift gefährden. Unser Ziel
ist ja, die Missstände hier transparent zu machen! Wir sind davon
ausgegangen, das wir ordentlich recherchiert haben. Nach der Beschlagnahme
der Ausgabe mussten wir erst einmal zu Kenntnis nehmen, dass alle auf
uns einstürmten und meinten, wir hätten riesige Fehler gemacht
und somit falsch berichtet, so dass wir die Artikel noch ein durchgegangen
sind. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, wir haben nichts falsch gemacht.
Später wurden wir darauf hingewiesen, wir hätten da und da einen
Konjunktiv verwenden sollen. Daraus haben wir gefolgert, man hält
doch deswegen nicht eine ganze Ausgabe an Letztendlich haben wir dann
peu a' peu mitbekommen, dass es andere Empfindlichkeiten geben muss wir
jemand kräftig auf die Füße getreten sind und die nicht
wollten, dass so was bekannt wird"
"
Noch einmal die Frage, wie geht es jetzt weiter?".
"
Wir haben sofort Anwälte eingeschaltet, die die Zeitung von vorne
bis hinten geprüft haben. Sie fanden nichts. Dann sind aber presserechtlich
erfahrener Advokaten zu dem Ergebnis gekommen. Man hätte bei 2 Stellen
den Konjunktiv verwenden bzw. 1 Satz weglassen .Das wäre aber alles
noch in dem Bereich gewesen, wo wir den lichtblick hätten schwärzen
können. Daraufhin hat einer unser Anwälte ein Schlichtungsgespräch
mit der Anstalt vorgeschlagen .Der Knast hat eingewilligt und am 7.März
hat das Treffen stattgefunden, wo wir gemerkt haben, das Schwärzen
einzelner Passagen ist nicht die Lösung. Insgesamt war die Belegschaft
bzw. die Leitung so aufgebracht von der Ausgabe, dass für sie Einstampfen
die einzige Möglichkeit gewesen ist. Nach Auffassung unser RechtsanwältInnen
hätten wir in der ersten Instanz bei der Strafvollstreckungskammer
kaum Chancen gehabt, gegen die Anstaltsleitung zu gewinnen, denn der Leiter
hat wohl das Recht, bei Verdacht von strafrechtlicher Relevanz, sofort
einzuschreiten. Da die Ausgabe noch gar nicht ausgeliefert war, konnten
wir den normalen rechtlichen Weg, den eine Zeitung außerhalb der
Mauern hat, nicht anwenden, so dass wir einwilligen mussten, die ganze
Ausgabe zu überarbeiten, d.h. Artikel zu kürzen oder raus zunehmen,
die Anstoß gefunden haben und damit neu zu drucken und herauszugeben."
"
Der überarbeitete lichtblick wird bald erscheinen?"
"
Ja. und eine weitere Ausgabe ist schon fertig im Computer und wird danach
erscheinen. Man hat uns zugesichert, dass das eine einmalige Maßnahme
war und eine Kontrolle bei zukünftigen Ausgaben nicht mehr stattfinden
soll."
"
Wie können wir euch unterstützen?"
"
Wir sind schon sehr dankbar, wenn die Medien bei solchen Aktionen gegen
uns darüber berichten, denn der Anstalt würde es auch nicht
schwer fallen, so eine Gefangenenzeitung relativ ruhig einschlafen zulassen.
Es gibt immer Maßnahmen, die dazu führen, dass entweder kein
Geld da ist, oder nicht ausreichend Personal oder Räumlichkeiten
zu Verfügung stehen, die dazu führen, dass eine Zeitung formal
einschläft bzw. verschwindet."
Das
Interview führte die Redaktion Knast und Justiz beim Freien Senderkombinat
(FSK) aus Hamburg
P.S
Inzwischen ist die überarbeitete, zensierte Ausgabe erschienen.
Adresse: der lichtblick, Seidelstr. 39 13507 Berlin
20.04.2006 Interim 635
Interview mit einem Aussteiger
Autopool
kritisierte in der INTERIM 634 den Dialog mit den Herrschenden auf der
ALB Veranstaltung „Problem Polizei“ im Januar 2006. Im folgenden
dokumentieren wir daher mal ein sinnvolles Gespräch mit einem Polizeibediensteten
aus Berlin. Wir hoffen damit etwas mit einigen Vorurteilen aufräumen
zu können.
Warum
unterhältst du dich mit uns?
POM:
Ich bin für Waffengleichheit. Einige Polizeieinheiten haben in den
letzten Jahren soviel Betriebsblindheit entwickelt, dass darunter auch
ihr Unrechtsempfinden extrem gelitten hat. Ich habe in den letzten 20
Jahren viel bei dem Verein mitbekommen und hab oft erlebt wie Kollegen
ausrasten und das dann unter den Tisch gekehrt wird. Heute ist die Situation
eher so, dass wir nichts mehr vertuschen müssen, sondern mit dem
neuen ASOG Gesetze geschaffen wurden, die es uns ermöglichen offen
auszurasten und in alle Richtungen zu ermitteln usw. .
Das Gefühl etwas für den Rechtsstaat zu tun, ist für viele
Beamte in „Spezialeinsätzen“ schwer aufrechtzuerhalten
– daher begnügen wir uns mit einem ausgeprägten Konkurrenzdenken.
Bei den Ermittlungen zählt dann eher ob wir als Sieger hervorgehen
und nicht ob wir den Staat, Bundespräsidenten, Großkapital
oder wen auch immer zu schützen haben. Der Hinweis auf wen wir abgehen
sollen, kommt allerdings vom Polizeipräsidenten.
Jetzt
erzähl doch mal was Interessantes. Wie werden diese ganzen Einheiten
koordiniert. Wie verhaltet ihr euch bei Großereignissen?
POM:
Berlin ist unterteilt in Polizeidirektionen und den dazugehörigen
Polizeiabschnitten. Die Kollegen bei den Abschnitten haben einen sehr
kleinen Handlungsspielraum, was ihr daran erkennt, dass die wegen jeder
kleinen Kundgebung zur übergestellten Direktion rennen und ihr Anmeldergespräche
eher mit dem LKA führt als mit dem Abschnittsleiter.
Entscheidungen für Polizeieinsätze bei politischen Veranstaltungen
werden in den Direktionen unter Zuhilfe des beigestellten LKAs getroffen.
Das LKA sagt dann was sinnvoll ist, begründet die Erwartungen mit
Aufrufen im Internet und/oder irgendwelchen Straftaten, die es mit dem
Einsatz in Verbindung bringt. Eine klare Strategie liegt meist nicht dahinter,
aber dafür Routine.
Z.B. haben wir bei rechten Aufzügen Ende der 90er Jahre öfters
die Situation gehabt, dass Rechte vorher auf Bahnhöfen bei der Anreise
von Antifas abgefangen wurden. Darauf haben wir mit einem weiträumigen
Konzept reagiert. Zivile Aufklärer fahren dazu Umsteigebahnhöfe
und rechte Treffpunkte im Stadtgebiet (z.B. Rudower Spinne, Weitlingstraße,
Stübl und Fliegerheim und Spreehexe in Johannisthal, Pankow-Heinersdorf)
ab, um nicht nur über die Rechten im Bilde zu sein, sondern auch
über mögliche Aktivitäten der Antifa. Manchmal observieren
wir auch uns bekannte Wohnhäuser und gucken wer so rauskommt und
versuchen an denen dranzubleiben. Diese Aufklärungsarbeit ist natürlich
begrenzt und richtet sich nach den Bedürfnissen und Einschätzungen
der jeweiligen Kräfte, die in den Gebieten eingesetzt sind. Größere
Gruppen von Rechten werden dann zumindest von Zivilkräften auf der
Reise zum Antreteplatz begleitet. Der BGS ist meist nur dabei, wenn die
Treffpunkte wie z.B. Bahnhof Lichtenberg oder Schöneweide vorher
bekannt sind. Ein Helikopter begleitet eine S-Bahn höchstens bei
Großereignissen. Die Abreise wird spontan aber ordentlich durchgeplant.
Sind die Rechten am Endplatz angelangt wird mit der S-Bahn über einzelne
Wagen verhandelt. Der BGS wartet dann meist schon auf dem Bahnhof und
die Polizeieinheiten, die nicht mehr im Aufzugsgebiet gebraucht werden,
postieren sich auf den Umsteigebahnhöfen (z.B. Zoo, Ostkreuz) um
die Abreise nicht nur zu gewährleisten sondern auch zu überprüfen
wohin die Reise geht. Für die Abreise von Rechten gibt es meist auch
noch einen Alternativplan, so wurde z.B. der Unsicherheitsfaktor S-Bahn
schon oft durch das frühzeitige bestellen von BVG-Bussen umgangen.
Das gleiche wird auch mit den Linken gemacht, die allerdings meist nicht
mitteilen wohin sie fahren und sich relativ früh spalten.
Gibt
es immer eine Einsatzbesprechung?
POM:
Selten. Gerade bei den kleinen Aufzügen der letzten Zeit, wird sich
da einfach auf die Mannstärke verlassen. Die Einsatzpläne für
die Einheiten sind dann sehr schematisch und da steht nichts von „bitte
besonders aggressiv und bitte besonders dreist sein“ drin, sondern
„Aufklärung Johnnisthal-Oberschöneweide“, „Absperrmaßnahmen
Köpenick“ oder für z.B. „Trennung der Gruppen gewährleisten“.
Die Ausführung orientiert sich an den eingesetzten Kräften.
Du kannst z.B. keine Bambi-Kräfte allein dafür einsetzen bei
nem rechten Aufzug das Spalier zu machen. Vor Ort gibt’s einen Treffpunkt
für Einsatzkräfte (am 31. August 2005 bei einem Aufzug in Neukölln
war es z.B. Treptower Str./Kielufer - Aldi Parkplatz und am 25. März
in Köpenick der Köllnische Platz). Aufgrund der wenigen Maßgaben,
kommt es vor dass die Beamten ihre Befugnisse nach ihrem Gutdünken
ausschöpfen, über die Gesamtlage nicht im Bilde sind und sich
für manche Sachen einfach nicht verantwortlich fühlen . Spontanität
ist der Feind solcher Einheiten. Dann kommt es zu Verständnisfragen
(z.B. ob sie wirklich weiterhin in Pankow-Heinersdorf aufklären sollen,
oder ob sie nicht lieber diese oder jene Straße sperren sollen),
Problemen mit der Kommunikation wegen Funkstörungen an schlechten
Standorten (wird im Zweifelsfall über Handy geregelt) und Desinformation
durch die Benutzung unterschiedlicher Funkfrequenzen. Deshalb machen Zugführer
auch oft von ihren Handys gebrauch und schicken Massen-SMS an ihre Leute.
Außerdem muss die Verpflegung gewährleistet sein, was auch
noch mal unvorhergesehene Ausfälle verursacht.
Welche
Rolle spielen Zivilbeamte?
POM:
Die weiträumige Aufklärung wird fast ausschließlich von
Zivilkräften gemacht. Das ist dann zwar nicht immer die Creme de
la creme vom LKA, aber zumindest erkennst du die nicht auf Anhieb. Weiterhin
sind Zivilkräfte auch immer bei zentralen Gegenveranstaltungen dabei
und bemühen sich eine Aufklärung auch im Umfeld eines rechten
Aufzuges zu machen . Wir haben einmal die bekannten LKA-Zivis (ihr hattet
ja einige Namen schon in der letzten Ausgabe der Interim – ergänzend
wären noch die Beamten Paschen, Slawinski, Stoewhase, Paschkowski
zu nennen) die darauf hinweisen, dass sie da sind und wir haben die, die
sich unter die Demonstranten mischen, selbst Parolen skandieren, Fotos
schießen und im Notfall eine Festnahme per Handy koordinieren. Festgenommen
werden einprägsame Personen, die sich durch irgendwas hervortun was
auffällig ist (du musst dich als Zivi in einer Menge von Steinewerfern
schon entscheiden an wem du dranbleibst). Demonstrationen, die geschlossen
laufen, sind schwieriger zu infiltrieren.
Spielt
die Telefonüberwachung bei solchen Einsätzen eine Rolle?
POM:
Nein. Das funktioniert nicht so einfach wie ihr euch das vorstellt. Gesprächsüberwachung
erfolgt meist im Nachhinein. Wir können in der Situation selbst nicht
sagen wer sich jetzt wo aufhält und was grad geplant ist. Wenn allerdings
was passiert ist und wir uns die Mitschnitte von den überwachten
Personen danach reinziehen, reicht das als Indiz auch völlig aus.
Also Handys aus bei solchen Events (zumindest wenn sie ordnungsgemäß
angemeldet sind).
Infotelefone sind eh außer Mode gekommen. Früher haben wir
immer noch da angerufen, um zu erfahren was geplant ist, aber die Infos
waren immer veraltet.
Was
kannst du für Tipps geben im Umgang mit der Polizei?
POM:
Klappe halten! Bullen interessieren sich für alles, jede Geschichte
ist es wert sich zu merken, jede Person wird auf ihre Glaubwürdigkeit
überprüft, jedes Wort egal in welchem Zusammenhang ist ein Geständnis,
egal ob es sich um Straftaten handelt oder nur nach dem Weg gefragt wird.
Aufklärung von Sachverhalten ist das Ziel, dementsprechend sehen
die Ermittlungsmethoden aus.
Die zeitweise Überforderung der Einsatzleitung auf spontane Gegebenheiten
zu reagieren kann vortrefflich ausgenutzt werden. Das schlimmste für
Einsätze bei rechten Aufzügen sind dezentrale Gegenproteste
mit massenhaft Leuten, die aus unterschiedlichen Löchern kriechen
und immer da sind, wo grad keine Einsatzkräfte sind. Das verursacht
Streß und erhöhte Fehleranfälligkeit. Daher auch die Praxis
Leute nicht mehr zu verschiedensten Gegenkundgebungen zu lassen. Wir dürfen
das, weil euer Recht zu demonstrieren unter unserer Pflicht Rechtsgüter
zu wahren steht. Geklagt wird ohnehin selten und wenn dann teilt das Verwaltungsgericht
auch unsere Einschätzung, dass die allgemeine Lage es nun eben notwendig
gemacht hat.
Insgesamt finde ich, könntet ihr etwas entschlossener und koordinierter
die Schwächen der Polizei ausnutzen. Allerdings ist gerade die Unentschlossenheit
und die unvorhersehbare, nicht hierarchisch organisierte Intervention
von Linken am Rande von rechten Aufzügen, das was der Einsatzleitung
den Schweiß ins Gesicht treibt. Wie ihr das macht, das müsst
ihr schon selbst überlegen, denn da kann ich mich als Bulle schlecht
reindenken.
Warum
bist du noch Polizist?
POM:
Ich sympathisiere mit der radikalen Linken und lese fleißig indymedia,
weil mich der Pathos amüsiert, aber auch weil ich es symphatisch
finde, wenn wir mit Ermittlungen nicht weiter kommen und uns eine Szene
von 16 bis 35 Jährigen auf der Nase herumtanzt. Ich bin übrigens
auch nur aus humanistischen Gründen Bulle geworden. Der Kampf gegen
die Linke ist nicht mein Kampf. Daher habe ich auch umgesattelt, bekomm
jetzt Kohle von einer Secruity-Firma und kann später mal sagen, dass
ich nicht mit dabei war. Diese Chance hat jeder – daher ist auch
jeder ein Arschloch der da mitmacht. Mit Sachzwängen hat das nichts
zu tun.
Ich war auch auf der Veranstaltung der ALB als Verdeckter im Publikum.
Ich bin der gleichen Meinung wie Autopool, dass das Gewaltmonopol bei
der Veranstaltung nicht in Frage gestellt, sondern eher reproduziert wurde.
Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass da auch ein einheitliches
Rechtsempfinden produziert werden sollte (z.B. wenn ich mich daneben benehme,
dann ist es ok wenn der Bulle mich dafür schlägt). Ziel solcher
Veranstaltungen ist die Teilnahme der Linken an Diskursen, um darauf Einfluss
nehmen zu können. Solche Veranstaltungen können Bürgerrechtler
machen. Natürlich ist schon die Form der Frontalveranstaltung, mit
den ganzen Anzugsträgern auf dem Podium, in dem Ambiente (Stichwort
Architektur der Macht) hierarchisch und verhindert dadurch einen Dialog
zwischen gleichen. Die Frage muss daher eher lauten wie herrschaftskritisch
man eigentlich ist, wenn diese Art der Veranstaltung solch einen knebelnden
Einfluss auf dich hat. Der richtige Diskussionspartner, nämlich die
Leute die von Polizeigewalt betroffen sind, haben nicht auf dem Podium
gesessen.
(1)
In der letzten Ausgabe wurde auf die Internetseite www.sondereinheit-berlin.de.vu
verwiesen. Diese haben wir über den herkömmlichen Weg, der jedem
Bürger offen steht, abgeschaltet (Mail an den Domaininhaber, dass
da strafrechtlich relevanter Kram drauf ist und die Internetseite war
einmal). Wer clever ist, kann sich die Seite aber weiterhin unter http://sondereinheit.fateback.com
anschauen (die läst sich nicht mehr so leicht kicken, da der Domaininhaber
nicht in Deutschland sitzt).
18.04.2006 TAZ
Verbrecherjagd in den eigenen Reihen
35
Polizisten mussten in den vergangenen zwei Jahren entlassen werden. Unter
den Kündigungsgründen finden sich fast alle denkbaren Straftaten:
von der Falschaussage über Verrat von Dienstgeheimnissen bis hin
zu schwerem Raub
Unbemerkt von der Öffentlichkeit sind in den vergangenen zwei Jahren
insgesamt 35 Berliner Polizeibeamte durch Kündigung des Arbeitgebers
- also des Polizeipräsidenten - aus dem Dienst entlassen worden.
So steht es in der Antwort von Innensenator Ehrhart Körting (SPD)
auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten und Vorsitzenden des Innenausschusses,
Peter Trapp.
35 von derzeit rund 16.200 Polizisten und Polizistinnen - das erscheint
zunächst nicht viel. Doch um einem Beamten wirksam kündigen
zu können, muss dieser schon goldene Löffel stehlen oder etwa
ein Polizist zu einer Haftstrafe von über 12 Monaten ohne Bewährung
verurteilt werden. Nicht umsonst bleiben beispielsweise Gerichte bei Verurteilungen
wegen Körperverletzung im Amt meist unter dieser Grenze. Es lohnt
also, sich die Zahlen etwas genauer anzusehen. Tatsächlich findet
sich in den Kündigungsgründen der 24 im Jahre 2004 und der 11
im Jahr 2005 entlassenen Polizisten außer Mord nahezu die ganze
Palette möglicher Straftaten.
Ungenehmigte Nebentätigkeiten gehören zu den eher harmlosen
Delikten, auch wenn schon hier Zweifel aufkommen können, wenn sie,
wie in mindestens einem Fall, in Zusammenhang mit Bordellen stehen. Hinter
"Verletzung von Dienstgeheimnissen" verbirgt sich meist der
unberechtigte Blick in den Polizeicomputer und die Weitergabe der so erlangten
Informationen an dritte Personen außerhalb der Polizei. Dies kann
der Freundschaftsdienst für einen Kumpel, der an einer roten Ampel
geblitzt wurde, ebenso sein wie die Warnung vor einer drohenden Razzia.
Weitere Delikte, die 2004/2005 zur Entlassung führten, sind Trunkenheitsfahrten,
uneidliche Falschaussage, Nötigung und Beleidigung (auch auf sexueller
Grundlage) sowie Strafvereitelung und Bestechlichkeit. Auch ganz harte
Dinger haben sich einige Polizisten zuschulden kommen lassen: Bandendiebstahl
und Hehlerei, schwerer Raub und in zwei Fällen auch sexueller Missbrauch
von Kindern führten zum Rauswurf von Ordnungshütern.
Die Bilanz der Vorjahre sieht nicht viel anders aus. So mussten nach Polizeiangaben
2003 8 Beamte ihren Stern abgeben, 2002 waren es 19, 2001 insgesamt 23
und im Jahre 2000 dann 22. Gegen weitere 61 wurde in dieser Zeit ein "Verbot
der Amtsausübung" ausgesprochen.
Nicht selten ist dies die Vorstufe zur endgültigen Entlassung, da
sie bedeutet, dass die Ermittlungen zwar noch nicht abgeschlossen sind,
der Vorwurf gegen den jeweiligen Beamten jedoch schwerwiegend genug ist,
um ihn erst einmal aus dem Dienst zu entfernen.
CDU-Innenexperte Trapp, selbst gelernter Polizist, zeigt sich über
den nahezu gleich bleibenden Stand von Beamten, die kriminell werden,
"erschreckt" und fordert, sich über angehende Polizei-Azubis
wie früher wieder ein "Leumundsbild im Wohnumfeld" zu verschaffen.
"Der Sozialisationshintergrund spielt ja heute keine Rolle mehr",
sagt er.
In einem aktuellen Fall hätte dies nichts genützt, denn gerade
wurden wieder vorläufige Amtsverbote ausgesprochen und drei hochrangige
Polizeiführer vorerst umgesetzt. Sie sollen von einem weiteren 57-jährigen
Beamten des Polizeiabschnitts 32 Gratiseintrittskarten für Konzerte
und sonstige Veranstaltungen angenommen haben, die sich dieser "unter
Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung" verschafft haben soll.
06.04.2006 Interim 634
Einsatztaktik Berliner Spezialeinheiten bei Demonstrationen
Beigesteuert zur Kampagne www.polizeizeugen.de.vu
von www.sondereinheit-berlin.de.vu
In
den 80er und 90er Jahren ging die Polizei mit massivem Schlagstock und
Tränengaseinsatz gegen Störergruppen vor. Dabei wurden immer
Unbeteiligte verletzt die sich dann mit den Steinewerfern solidarisierten
und es gab wenig beweissichere Festnahmen. Die damalige Polizeitaktik
gebar u.a.: Die Einheit für besondere Lagen und einsatzbezogenes
Training (EbLT) war eine Spezialeinheit der Polizei Berlin, die der damalige
Innensenator Wilhelm Kewenig (CDU) Mitte des Jahres 1987 als Reaktion
auf die verheerenden Ausschreitungen und die polizeilichen Pannen am 1.
Mai d. J. im Berliner Problem-Stadtteil Kreuzberg aufstellte.
Im
Verlauf des Aufruhrs am 1. Mai 1987 waren durch Plünderungen und
Brandstiftungen Sachschäden in Höhe von ca. zehn Millionen DM
entstanden; mangels massiver polizeilicher Präsenz konnten militante
Menschen über Stunden nahezu ungehindert agieren. Insgesamt standen
der vierstelligen Anzahl von Teilnehmern der Ausschreitungen lediglich
wenige Einsatzhundertschaften der Polizei gegenüber, die sich wiederholt
zurückziehen mussten. Der misslungene Polizeieinsatz fand wochenlange
bundesweite Medienresonanz. Aufgrund der Tatsache, das Teile des Kreuzberger
Teils SO 36 (die Gegend im Bereich Kottbusser Tor/Görlitzer Bahnhof)
regelrecht in der Hand der autonomen Szene befanden, wurde der öffentliche
Druck stärker, diesem Potential mit einer neuartigen spezialisierten
Polizei-Einheit zu begegnen.
Die EbLT wurde mit ca 60 Beamten aufgestellt und organisatorisch der für
Kreuzberg zuständigen Polizeidirektion 5 angegliedert. Angesichts
der Erfahrungen mit militanter Gewalteinwirkung auf Polizeikräfte
in Kreuzberg (Würfe mit Molotow-Cocktails und Steinplatten von Hausdächern,
Beschuss mit Präzisionsschleudern, Hindernissen auf Fahrbahnen) erhielt
die EbLT eine besondere Ausstattung für den "Straßenkampf":
Gruppenfahrzeuge (sog. Berliner Wannen) wurden mit Vollgummireifen, verstärkten
Seitenwänden sowie Rammeinrichtungen am Kühlergrill ausgestattet,
die Beamten der Dienststelle erhielten neben den herkömmlichen Einsatzhelmen
und -schutzschilden eine Vollschutzausstattung, bestehend aus Plastik-Oberkörperpanzer,
Arm- und Schienbeinschützern sowie Eishockey-Mundschützern.
Primärer Auftrag der EbLT war, bei unfriedlichen demonstrativen Aktionen
im Berliner Stadtgebiet beweissichernde Festnahmen durchzuführen
sowie in Brennpunkten des Geschehens offensiv vorzugehen. Somit ist die
EbLT neben den im Jahr darauf aufgestellten bayerischen Unterstützungskommandos
(USK) als Vorläufer der heutigen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten
(BFE) der Bereitschaftspolizeien zu sehen.
Nach mehreren Einsätzen sah sich die EbLT massiver Kritik sowohl
des politisch alternativen Spektrums, aber auch in der neutralen öffentlichen
Berichterstattung ausgesetzt. Der Einheit wurden wiederholt überzogene
Einsätze sowie Übergriffe gegen Demonstrationsteilnehmer vorgeworfen.
Am 10. Oktober 1987 befand sich die EbLT neben zahlreichen weiteren Einsatzeinheiten
aus anderen Bundesländern im Einsatz anlässlich einer Großdemonstration
gegen die atomare Wiederaufbereitungsanlage (WAA) im bayerischen Ort Wackersdorf;
hier kam es zu massiven Einsätzen der EbLT im Zuge der Auflösung
einer verbotenen Kundgebung vor dem Bauzaun, welche monatelange umfangreiche
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Amberg nach sich zogen, in deren Verlauf
über 250 Zeugen vernommen sowie mehr als 25 Ermittlungsverfahren
gegen eingesetzte Beamte eingeleitet wurden.
Nach weiteren heftig kritisierten Einsätzen im Verlauf des Jahres
1988 anlässlich der 1. Mai-Krawalle sowie der in Berlin stattfindenden
IWF-/Weltbank-Tagung nahm die öffentliche Kritik an dieser Polizei-Einheit
ein Ausmaß an, dass von verschiedenen politischen, aber auch polizeiinternen
Seiten eine Auflösung der EbLT gefordert wurde. Mit dem Regierungswechsel
im Januar 1989 und der damit verbundenen Übernahme des Berliner Senats
durch ein rot-grünes Regierungsbündnis aus SPD und Alternativer
Liste (AL) wurde die EbLT wenige Wochen später aufgelöst.
Darauf wurde der Infiltration von Demonstrationen noch größere
Bedeutung beigemessen. Es entstand die PMS, die sich selbst so definiert:
Operative
Sonderermittlungsgruppe „Politisch motivierte Straßengewalt“
Die
seit Dezember 1992 bestehende Dienststelle im Landeskriminalamt (LKA 6334
PMMS - Politisch motivierte Straßengewalt) hat sich zu einer unverzichtbaren
operativen Komponente bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus entwickelt.
Neben der Bekämpfung spezieller Phänomene der organisierten
rechtsextremistischen Kriminalität im Rahmen der Strafverfolgung
ist die Zierichtung dieses Kommandos durch offene und verdeckte Aufklärung
politische Gewalttäter bekamt zu machen und gefahrenabwehrend zu
beobachten (u.a. Veranstaltungsbegleitung) sowie Strategien zu entwickeln
politische Straftaten möglichst bereits im Ansatz zu verhindern.
u.a. durch Aufklärungsstreifen. Kontaktgespräche und sogenannte
Gefährdensansprachen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die enge Zusammenarbeit mit dem Polizeilichen
Staatsschutz im Landeskriminalamt der Staatsanwaltschaft, die Unterstützung
durch die Polizeidirektionen sowie ein intensiver Erkenntnisaustausch
mit anderen Bundesländern.
Politisch
motivierte Kriminalität (PMK - Rechts)
Das
LKA 532 führt Strukturermittlungen im Bereich des organisierten Rechtsextremismus
durch, insbesondere intensive Ermittlungen zu Gruppierungen und relevanten
Einzelpersonen hinsichtlich aktueller Aktivitäten und Aufenthaltsorte
etc. Hierbei werden ständig neue Gruppierungen Einzelpersonen, deren
Ziele und Verbindungen aufgedeckt.
Zur schnellen Reaktion auf die steigende Anzahl von Anzeigen oder Hinweisen
zu rechtsextremistischen Erscheinungsformen im Internet wurde beim LKA
541 ein spezieller Internet Arbeitsplatz eingerichtet. Hierdurch wird
die beweiskräftige Sicherung de veröffentlichten Daten ermöglicht.
Im Rahmen der Ermittlungen zu im Internet eingestellten strafrechtlich
relevanten Sachverhalten werden die Provider auf verbotene Inhalte hingewiesen.
Seit Ende 1992 wird im Landeskriminalamt eine Ausweitung im Phänomenbereich
Rechtsextremismus betrieben: diese erfolgt im LKA 521 in enger Abstimmung
mit der Sachbearbeitung des LKA 532 / 541 und LKA 6334 PMS.
Das
jährlich erstellte „Gemeinsame Kriminalitätslagebild Berlin
Brandenburg“ ist der für beide Länder notwendig gewordene
Auswertungsbericht, um über die im engeren Verflechtungsraum kriminalpolizeilich
relevante Entwicklung. u.a. über den Phänomenbereich Rechts
des Polizeichen Staatsschutzes informiert zu sein und dem angemessen entgegnen
zu können. Die Auswerteeinheit des Phänomenbereichs Rechts (LKA
521) betreibt mit der korrespondierenden Dienststelle des LKA Brandenburg
aufgrund der überregionalen Bezüge von rechtsextremistischen
Straftätern bereits seit Jahren einen intensiven erfolgreichen Informationsaustausch.
Das LKA 6334 PMS unterstützt und berät die Dienststellen des
Landeskriminalamtes Brandenburg bei länderübergreifenden Veranstaltungen
mit Beteiligung Berliner Rechtsextremisten auch vor Ort.
Die
Dienststellen .Fahndung - Aufklärung - Observation" (FAO) und
Operative Gruppe Jugendgewalt (OGJ) der Polizeidirektionen sind - in enger
Abstimmung rund im Austausch mit dem LKA 6334 PMS und LKA 521 - in die
Bekämpfungsstrategien rechtsextremistischer Straftäter mit dem
Ziel der Erkenntnisgewinnung hinsichtlich von Treff- Aufenthaltsorten
vermeintlich oder tatsächlicher rechtsorientierter Jugendlicher stetig
eingebunden.“
Zitat:
Innenverwaltung Berlin
Bei
vielen Menschen entstand der Eindruck das die PMS`ler vor allem Nazis
schützen.
Die genaue Zuordnung einzelner Beamter und Aufgaben wird verschleiert,
in anderen Quellen wird die Operativgruppe der PMS als LKA 6317 bezeichnet
die aus 60-80 Personen bestehen soll. Jedenfalls ist sie eng mit dem Mobilen
Einsatzkommando verzahnt. Dieses nennt sich LKA 63 MEK (Aufklärung/
Operative Dienste) . Wer sie schon einmal auf Kaal 232/0, UKW 172,78 ,Rufname:
Otter gehört hat kennt ihre Gesinnung. Zielpersonen werden als Kanake
oder Bimbo bezeichnet.
Nach den aus polizeilicher Sicht desaströsen Mai- Einsätzen
2000 und 2001 wurde die Zahl der verdeckten Aufklärer noch einmal
erhöht.
Die PMS konnte auch am 1.Mai 2000 nicht überzeugen. PHM Mario Hoffmann
vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten
Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer
feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um
23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen.
Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag
und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter.
Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen
in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch
zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das
zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen
waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms
gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe
gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen
Körperverletzung niederzuschlagen. Das Mario Hoffmann nicht der einzige
Psychopath beim LKA 63 ist zeigte sich zwei Jahre später. Am 1.Mai
2002 wurde durch ein persönliches Trauma eines MEK Führers ein
neuer Entwicklungsschub eingeleitet.
Es
ergab sich das Dilemma trotz optimaler Vorbereitung keine Verurteilung
wegen Landfriedensbruch erreicht zu haben, stattdessen wurde gegen Beamte
wegen Körperverletzung ermittelt und ein 2Meter Mann im Holzfällerhemd
sann nach Rache.
Die Lösung kam von Innensenator Körting, dem Justitiar der Polizei
Tölle, und dem Staatsschutz LKA 5. Die Beamten mussten noch verdeckter
ermitteln und nur noch mit verändertem Aussehen zu Veranstaltungen
der Linken und im Zeugenstand erscheinen.
1.Mai
2004 : um einen Naziaufmarsch zu stoppen errichten Antifas auf der Frankfurter
Allee Barrikaden. Mit dabei zivile Beamte des LKA 6302, z.B. später
als 33018 bekannt gewordene Beamte, der bereits 1988, als sechzehnjähriger
zur Polizei ging. Vermutlich wurde dieser Einsatz von POK Hertzberg geleitet
und anders als zwei Jahre zuvor ließ er jetzt das umkippen und anzünden
eines Autos zu. Die Strafe würde höher ausfallen und er wollte
nicht noch mal seinen Kopf hinhalten. Als Tatvorwurf bietet nur der Landfriedensbruch
die Garantie für einen Haftbefehl. Dabei gab es schon länger
keine Hinweise mehr das Polizisten als Agent Provocateur den ersten Stein
werfen, stattdessen stehen sie als autonome Kleingruppe oder Studentmitfotohandy
verkleidet direkt im Geschehen und skandieren Parolen, die als Beweis
für den unfriedlichen Charakter herhalten müssen.
Als
verdeckter Ermittler der Spezialeinheit FAO (Fahndung Aufklärung
Observation) der Direktion befand sich POM Daniel Siegert, 26 Jahre alt,
am brennenden Auto und fotografierte verdächtige Personen. Die Festnahme
blieb einer BFE vom BGS vorbehalten. Siegert erschien als Zeuge im Gericht
später mit Perücke und angeklebtem Bart, so unsicher das er
ständig von Hertzberg, der im Publikum saß, instruiert werden
musste.
Nach diesem Prozeß würde es für Daniel Siegert schwer
werden sich mit seinem richtigen Namen in linke Strukturen einzuschleichen.
Andere Beamte wie Frank Schwederski oder Oliver Gorre (Geb. 26.06.73 in
Berlin) vom LKA 62 MEK A/OD 3. AKDO und Andreas Treppmacher (Geb. 1969)
LKA 63 MEK A/OD waren ständig von Verfahren wegen Körperverletzung
im Amt bedroht
Spätestens
nachdem 1990 ein MEK Mitglied in der Bregenzer Strasse seine Freundin
mit der Axt erschlagen hatte suchte die Innenverwaltung nach Wegen die
unkontrollierbare Einheit zu schützen. Zu einem auch durch parlamentarische
Anfragen nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt erhielten die LKA 63 Beamten
Codiernummern statt Namen. Nachdem sich der Staatsschutz nicht mehr mit
den Fotos und Filmen der Ermittlungsgruppe Video der Bereitschaftspolizei
begnügte und viele MEK bzw. PMS Beamte durch Festnahmen und Übergriffe
enttarnt wurden, kam das LKA 56 ins Spiel. Diese Agenten sitzen in Veranstaltungen
und laufen in den Demos mit. Durch Maskenbildner mit wechselndem Äusserem
und Digitalkameras bestückt konstruieren sie Demonstrationsdelikte.
Die Steuerung vor Ort erfolgt durch Volker Hertzberg. Als Zeuge vor Gericht
sind sie anonymisiert und brauchen nur Fragen beantworten die der Innensenator
genehmigt.
Am
20.August 05 zeigte sich welch unangenehme Folgen die Gewaltsucht und
das Konstruieren von Straftaten durch das LKA 63 haben können. Ein
Aufklärungsteam des MEK war verdeckt in die Disco Jeton in Friedrichshain
eingesickert, darunter der Beamte 33018. Sie sollten dem bereitstehenden
SEK die Lage melden. Die von Volker Hertzberg geleitete Gruppe hatte keine
Lust auf lasche Personenkontrollen, außerdem würden sich Festnahmen
gut für die Statistik machen. Die verdeckten Ermittler meldeten also
nach draussen, das sich in der Disco nur brutale Schläger aufhalten
und- wichtig für Landfriedensbruch- mit Flaschen werfen. Es folgte
daraufhin die Stürmung des Jeton mit duzenden Verletzten und Festnahmen.
Erst nachdem in den Medien Zweifel aufkamen musste Polizeipräsident
Glietsch zugeben das von den BesucherInnen des Jeton keinerlei Widerstandshandlungen
ausgingen. Am 26.10.05 gab es das nächste PR- Desaster. Bei einem
Aufmarsch der Bundeswehr rastete Rouven K. aus. Der zu einer operativen
Gruppe des LKA 63 gehörende Agent schlug plötzlich und ohne
Anlaß in einer Demonstrantenmenge mit dem Tonfa um sich.
Name:
Rouven K. - Beruf: Polizeioberkommisar beim MEK / Aufklärung/Operative
Dienste zuvor Zugführer Bereitschaftspolizei. Der so als Prügelzivi
berühmt gewordene brach zahlreichen Menschen die Knochen. Seine Anonymisierung
durch eine Codiernummer scheiterte weil er schon bekannt war. Hier gibt
es ein Video von seiner Arbeit: http://www.interpool.tv/artikel/327/0
Es
scheint so als ob das Berliner MEK sowohl den Vorgaben seiner Führung
als auch rechtlichen Bestimmungen zuwider handelt. Die Einheit läuft
regelmässig aus dem Ruder und wird dabei von einem Mann gesteuert
der, durch sein Hobby American Football mit Kopfverletzungen vorbelastete,
bei einem Einsatz erneut einen Stein an seine schwächste Stelle bekam.
Ob es ausreicht den dienstunfähigen POK Hertzberg in den vorzeitigen
Ruhestand zu schicken oder ob nicht gleich das LKA 63 aufgelöst wird,
wie früher die EbLT, muß der Polizeipräsident entscheiden.
Hast
du mehr Infos? Dann schreib an sondereinheit@no-log.org
17.03.2006 Analyse und Kritik 504
Polizei mit Brille, Perücke und falschem Bart
Neues Phänomen vor Gericht: Anonymisierte Polizeizeugen
Im
Januar endete ein obskures Verfahren gegen den Berliner Antifaschisten
Christian S. mit einer Verurteilung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung,
die mit der elfmonatigen U-Haft als fast vollständig abgegolten gilt.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.: Hohe Wellen, schlug das Verfahren
nicht alleine deshalb, weil entlastendes Videomaterial verschwunden war.
Aufmerksamkeit erregte es vor allem durch die Tatsache, dass Polizeizeugen
verkleidet und lediglich unter Nennung von Codiernummern im Verfahren
auftauchten. Wir sprachen in diesem Zusammenhang mit der Berliner Rechtsanwältin
Silke Studzinski. Weitere Hintergrundinformationen unter: www.freechristian.de.vu
ak:
Die Berliner Zeitung sprach im Zusammenhang mit diesem Verfahren von einem
Prozess, der etwas neues in der bundesdeutschen Justizgeschichte sei,
und spielte damit auf die anonymisierten Polizeizeugen an. Aber sind solche
Vorgänge nicht aus Prozessen im Bereich der sogenannten organisierten
Kriminalität hinlänglich bekannt?
Silke
Studzinsky: Das stimmt. Dass Polizeizeugen oder vermeintlich gefährdete
Zeugen und so genannte verdeckte Ermittler in unterschiedlicher Weise
abgeschirmt werden und in unterschiedlicher Form verdeckt oder ohne Angabe
ihrer Identität usw. aussagen können, ist nicht neu. In diesem
Verfahren wurden jedoch Angehörige einer normalen Polizeieinheit
aus generellen Gefährdungserwägungen im Hinblick auf die Identität
der einzelnen Zeugen gesperrt.
Verdeckte
Ermittler sind Polizeibeamte, die in bestimmte Milieus eingeschleust werden
...
Genau.
Diese Beamten bekommen neue Papiere, eine komplett neue Legende und werden
in ein bestimmtes Milieu eingeschleust, um dort zu ermitteln. In diesem
Verfahren handelt es sich allerdings um ganz gewöhnliche Polizeibeamte
einer speziellen Aufklärungs- und Ermittlungseinheit, die sowohl
in Uniform als auch in zivil auftreten, Eine Einzelfallprüfung über
die tatsächliche Gefährdung der einzelnen Zeugen hat nicht stattgefunden.
Dabei hat; der Berliner Innensenator, Körting noch ,im November im
Rahmen, der Beantwortung einer Kleinen Anfrage das als zentrale Voraussetzung
für die Codierung von Polizeizeugen genannt. Körting erklärte
damals auch, dass die Entscheidung für eine Codierung von dem Dienstvorgesetzten
ohne irgendeine Kontrolle getroffen wird, und er betonte, eine generelle
Vergabe von Codiernummern fände nicht nach Delikten oder Tätergruppen
statt, bei denen die Beamten eingesetzt sind. In unserem Prozess kam allerdings
heraus, dass sich die Zeugen weder individuell gefährdet fühlten,
noch jemals in ihrer beruflichen Tätigkeit bedroht wurden. Nach telefonischer
Auskunft eines Dienstvorgesetzten im Rahmen des Prozesses stellte sich
zudem heraus, dass die ihm unterstehenden Beamten generell codiert auftreten.
Das ist eine Erweiterung, von dem, was wir bisher kennen, und bedeutet
eine Ausweitung ins Uferlose. Normale Polizeizeugen generell zu codieren,
ist durch nichts mehr gerechtfertigt.
Was
bedeutet es für die Verteidigung, mit Zeugen konfrontiert zu sein,
die nicht namentlich bekannt sind?
Eine
Überprüfung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen z.B. in Bezug
auf frühere Aktivitäten wird dadurch einfach unmöglich.
Eine solche Glaubwürdigkeitsüberprüfung ist jedoch eine
zentrale Aufgabe von Verteidigung. Und sie ist vor allem bei PolizeibeamtInnen
geboten, die in Sonderermittlungseinheiten tätig sind, die ein bestimmtes
zielorientiertes und damit auch überhöhtes und gesteigertes
Ermittlungs- und Verfolgungsinteresse haben - ein Phänomen, das wir
grundsätzlich bei Sondereinheiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft
beobachten.
Wenn dann die Codierungen von einer Aussagegenehmigung begleitet ist wie
in diesem Prozess, die eher einer Aussageverhinderungsgenehmigung glich,
dann gehen die Möglichkeiten der Verteidigung gegen Null. Die Aussagegenehmigung
war derart eng gefasst, dass die Beamten sich sogar weigerten, unmittelbar
mit dem Sachverhalt zusammenhängende Fragen zu beantworten. Hinzu
kam, dass die Beamten untereinander die Codiernummern nicht kannten. Die
Namen der Kollegen zu nennen, war ihnen nicht erlaubt. Unter diesen Umständen
kann man gleich damit aufhören, etwas vorzuhalten und Aussagen mit
Erkenntnissen aus den Akten in, Deckung bringen zu wollen. Es wurde also,
nicht nur, Glaubwürdigkeitsüberprüfung unmöglich gemacht,
sondern - auch eine konkrete Befragung zum Tatvorwurf.
Vor
dem Verwaltungsgericht sind Sie vorerst mit ihrem Einspruch gegen diese
Praxis gescheitert...
Gegen
die Speererklärung des Berliner Innensenators haben wir vor dem Verwaltungsgericht
im Wege des einstweiligen Rechtsschutz einen Antrag auf Feststellung der
Rechtswidrigkeit eingereicht. Da sie erst einen Tag vor der Hauptverhandlung
abgegeben wurde, konnten wir erst im laufenden Prozess dagegen vorgehen.
Allerdings haben wir weder vor dem Verwaltungsgericht noch in der Beschwerde
vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) etwas erreichen können. Beide
Gerichte stellten das Recht der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit
von Zeugen zu überprüfen, auf eine so niedrige Stufe, dass sich
der Eindruck aufdrängt,
dass die Verwaltungsrichter keinen Bezug zum Strafrecht haben. Skandalös
bei dieser Entscheidung ist zudem, dass das Verwaltungsgericht die Polizeibeamten
bei einer normalen Ermittlungs-, und Aufklärungseinheit verdeckten
Ermittlern gleichstellen. Eine Gleichsetzung verbietet sich jedoch alleine
deshalb, weil es in diesem Fall, um schweren Landfriedensbruch ging, eine
Straftat, die überhaupt nicht unter den Straftatenkatalog für
den Einsatz von verdeckten Ermittlern fallen würde. Außerdem
sind die Regelungen in der Strafprozessordnung (StPO), die verdeckte Ermittler
und deren Auftreten in einem Verfahren im Falle einer tatsächlichen
Gefährdung regeln, Ausnahmeregelungen, die eigentlich restriktiv
zu handhaben sind. Im Endeffekt bedeutet dies, dass eine sich verselbständigende
Polizei außerhalb jeglicher Kontrolle agiert.
Das
Verwaltungsgericht argumentierte, die Verteidigung könnte doch im
Rahmen der: Hauptverhandlung die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen
überprüfen ...
Diese
Ausführung zeigt m.E. ganz deutlich, dass die VerwaltungsrichterInnen
von der Praxis von Strafverteidigung weit entfernt sind. Zwar kann ich
in der Hauptverhandlung einen Zeugen befragen, aber unter diesen Bedingungen
kann ich nicht abgleichen ob das, was er mir
Sagt, tatsächlich stimmt oder nicht.
Also,
nichts mehr von wegen Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten?
Ja.
Zumal selbst das Gericht daran verzweifelt ist, in welchem Umfang die
Beamten sich geweigert haben, Fragen zu beantworten. Die Exekutive hat
einfach die Aufklärung verweigert. Im Grunde genommen müsste
ein Gericht in einer solchen Situation die Angeklagten freisprechen.
Ist
die Schlacht um die Codierung mit der Entscheidung des OVG bereits geschlagen?
Nein,
sicherlich nicht. Erstens läuft die Klage ja noch, auch wenn nicht
zu erwarten ist, dass sie anders als das einstweilige Verfahren entschieden
wird, aber zweitens halte ich die Frage für so grundsätzlich,
dass ich vor das Verfassungsgericht gehen würde, um zu klären,
ob eine Sperrerklärung tatsächlich rechtmäßig sein
kann, die in keiner Weise den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung
der Bundesgerichte an eine Sperrerklärung zu richten sind, genügt.
15.03.2006 Berliner Zeitung
Polizist wegen Falschaussage vor Gericht
Er soll Unschuldige vor Gericht gebracht haben
Eine
Nacht und einen Tag lang hat der 28-jährige Juan S. im Polizeigewahrsam
verbracht. Dann erließ ein Richter Haftbefehl gegen ihn, setzte
diesen aber außer Vollzug. Juan S. musste sich zwei Mal pro Woche
bei einer Polizeidienststelle melden und durfte in dieser Zeit nicht ins
Ausland reisen.
Juan S. wurde beschuldigt, während der Krawalle am 1. Mai 2002 eine
Flasche zielgerichtet in Richtung von Polizisten geworfen zu haben - zu
Unrecht, auf Grund der falschen Beschuldigung eines Polizisten, wie sich
später herausstellte. In einem ersten Prozess im August 2002 wurde
er freigesprochen, eine Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.
"Ich hatte Glück mit dem Freispruch", sagte Juan S. gestern.
"Ich will Lehrer werden, eine Verurteilung hätte schlimme Folgen
gehabt."
Mit
einem Fotoapparat unterwegs
Für den Polizisten, auf dessen Anschuldigung hin Juan S. an jenem
1. Mai 2002 festgenommen worden war, hat der Fall ein Nachspiel. Der 37-jährige
Beamte musste sich gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten,
die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Freiheitsberaubung und mehrfacher
Falschaussage vor Gericht an. In der Anklage heißt es, dass er als
Amtsträger "wissentlich und absichtlich" darauf hingewirkt
habe, dass ein Unschuldiger bestraft wird. Den Vorwurf, dass Juan S. eine
Flasche geworfen habe, hatte der Beamte als Zeuge in dem Prozess gegen
den Studenten wiederholt. Juan S. wurde nur deshalb freigesprochen, weil
andere Polizisten die Version des Beamten nicht bestätigten und mehrere
Zeugen aussagten, dass Juan S. nie eine Flasche warf.
Trotzdem betonte der Polizist in der gestrigen Verhandlung nochmals, den
Flaschenwurf aus einer Entfernung von zwei Metern gesehen zu haben. Wie
er sich erklären könne, dass der Beamte diese falsche Beschuldigung
erhob, wurde Juan S. von der Richterin gefragt. Er antwortete, "es
ist mir ein Rätsel". Möglicherweise sei er festgenommen
worden, weil er zuvor die "krasse" Behandlung eines Mannes durch
drei Beamte kritisiert habe. Außerdem hatte er den Polizeieinsatz
fotografiert.
Der Verteidiger des Polizisten will einen Freispruch erreichen. Aus seiner
Sicht sei der Fall nicht mehr zu klären. Das Gericht will weitere
Zeugen hören. Der Prozess wird am 31. März fortgesetzt. (sd.)
15.3.2006 TAZ
Vielstimmiger Polizeiauftritt
Seit gestern steht ein Polizist vor Gericht, weil er angeblich einen Demonstranten
eine Flasche werfen sah. Seine Kollegen bestätigen das nicht. Deutlich
wird: Am 1. Mai herrscht auch bei der Polizei Chaos
Es
war ein Vorfall wie so viele am 1. Mai in Kreuzberg: Eine Hundertschaft
Polizisten postierte sich gegen 23 Uhr auf der Kreuzung Wiener, Ecke Skalitzer
Straße, und man nahm reichlich rüde einen Menschen fest. Dies
beobachtete der Pädagogikstudent Juan S., der gerade mit seinen Freunden
und, wie er sagt, "drei Hähnchen" aus einem Imbiss kam.
Beim Anblick mehrerer Beamter, die einen Menschen bearbeiteten, der bereits
auf dem Boden lag, fühlte er sich unbehaglich.
Juan S. bat die Beamten, sie sollen sich beruhigen, der Mann könne
ihnen doch nicht mehr gefährlich werden. Plötzlich hörte
er, wie der Polizist Robert R. seinen Kollegen zurief, sie sollten den
Kritiker festnehmen, der Student hätte eine Flasche in seine Richtung
geworfen. Der damals 24-jährige Student wurde mitgenommen, um fünf
Uhr morgens vernommen und erst gegen Abend dem Haftrichter vorgeführt.
Dieser entließ ihn kurz darauf mit der Auflage, sich zweimal wöchentlich
bei der Polizei zu melden.
Im August 2002 fand der erste Prozess gegen Juan S. vor dem Amtsgericht
statt. Die Kollegen von Robert R. sagten als Zeugen aus. Sie hatten die
Tat nicht gesehen, außerdem gab es in ihren Aussagen kaum Übereinstimmung.
Man konnte sich weder auf eine Tatzeit noch einen Tatort, noch einen Tathergang
einigen, sodass der Richter Juan S. vom Vorwurf des Landfriedensbruches
freisprach. Die Berufungsverhandlung wurde im Februar 2003 verworfen.
Juan S. war nach neun Monaten endlich allen Ärger los.
Für Robert R. begann er nun. Der glatzköpfige, bullige Polizist
ist wegen Freiheitsberaubung angeklagt, weil er seinen Kollegen wahrheitswidrige
Gründe für eine Verhaftung nannte. Gestern begann der Prozess.
Doch der 37-Jährige blieb bei seiner Aussage. Er habe Juan S. gesehen,
als er eine Flasche in Richtung der Beamten warf. Er selbst habe S. festgehalten
und dann an den Zugführer Olaf Sch. übergeben. Er habe die Situation
noch in guter Erinnerung.
"Eine Verhaftung am 1. Mai ist meist mit sehr viel rennen verbunden,
oft tauchen die in der Masse dann unter", sagte der Angeklagte. Doch
S. habe geworfen, sich umgedreht und weiter mit seinen Freunden gesprochen.
Robert R. konnte ihn geradezu gemütlich verhaften.
Doch auch diesmal will keiner der Kollegen seine Angaben stützen.
Zugführer Olaf Sch. sagte, er habe Juan S. anhand einer Personenbeschreibung
verhaftet, die er von Robert R. erhielt. Andere Kollegen erinnern sich
noch schlechter: "Da lagen zu viele 1. Mais dazwischen, zu viele
Demonstrationen", so der Beamte Falko Z.
Juan S. erklärte vor Gericht, es sei ihm nach wie vor ein Rätsel,
warum er beschuldigt worden war. Vielleicht sei der Grund, dass er zuvor
die "krasse" Behandlung des Mannes durch drei Beamte beanstandet
hatte.
Des Rätsels Lösung findet sich vielleicht am 31. März:
Dann wird der Prozess mit weiteren Zeugen fortgesetzt.
14.03.2006 Berliner Zeitung
Gefängnis-Chef ließ Knast-Zeitung einstampfen
Anzeige gegen Redakteure wegen Beleidigung
Sie
gilt als bundesweit einmalig - die Gefangenenzeitung Lichtblick der Justizvollzugsanstalt
Tegel. Weil sie von Häftlingen eigenverantwortlich herausgegeben
wird, dem Presserecht unterliegt, aber keinerlei Zensur. Die Anstaltsleitung
bekommt das Blatt erst in die Hand, wenn es gedruckt ist. Bislang erschien
der Lichtblick regelmäßig - bis auf die jüngste Ausgabe.
Sie war bereits gedruckt, da stoppte die Anstaltsleitung den weiteren
Vertrieb. Wegen mehrerer Artikel mit strafrechtlich relevantem Inhalt.
Die gesamte Zeitung habe gestoppt werden müssen, hieß es. Weil
die Zahl der Texte, in denen strafrechtliche Verstöße vorliegen,
so groß sei, dass das Schwärzen von einzelnen Passagen nicht
ausreichen würde. Darüber hinaus hat Anstaltsleiter Klaus Lange-Lehngut
gegen vier Verantwortliche der Redaktion Strafanzeige wegen Beleidigung
gestellt.
Der Lichtblick erscheint seit Oktober 1968 etwa alle zwei Monate mit einer
Auflage von 5 000 Exemplaren. In der Zeitung schreiben Häftlinge
über den Alltag im Gefängnis und widmen sich besonderen Themen
des Strafvollzugs. Mal geht es um die Qualität des Essens, mal um
Überbelegung und den Mangel an Einzelzellen. In der Dezember-Ausgabe
war etwa Gesundheit in der Haft das Thema. Geliefert wurden Informationen
zu Aids und Ansteckung und es ging auch darum, welche "Katastrophe"
es sei, im Knast krank zu werden. Beanstandet wurde kein Artikel.
Friedliche
Einigung
Ganz anders bei der jüngsten Ausgabe. Schon das Cover ist Gegenstand
von Ermittlungen. Darauf zu sehen: Ein Uniformierter, der sich mit einem
Schlagstock über einen am Boden liegenden Gefangenen beugt. In der
44 Seiten dicken Zeitung selbst wurde dann in mehreren Artikeln der Umgang
von Justizbeamten mit Häftlingen kritisiert - offenbar recht drastisch.
Ein Artikel beschäftigte sich mit dem Tod eines Häftlings -
der 27-Jährige hatte am 1. Januar 2006 Selbstmord begangen. Dabei
wurden offenbar auch Vorwürfe gegen Beamte erhoben. In einem anderen
Bericht wurde ein Mitarbeiter der Haftanstalt als "unfähig"
beschrieben. Dann wieder ging es um einen Zwischenfall vom Dezember 2005,
bei dem Häftlinge von Beamten verprügelt worden sein sollen.
"Im Haus 1 wurden Gefangene von Justizbeamten verprügelt",
war als Behauptung zu lesen. Tatsächlich laufen in diesem Zusammenhang
Ermittlungen gegen Beamte, die aber noch nicht abgeschlossen sind. Die
Lichtblick-Redakteure sprechen inzwischen selbst von einem "handwerklichen
Fehler", weil sie nicht den Konjunktiv verwendet hätten.
Aus Sicht der Redaktion wurde das Blatt eingestampft, weil die Anstaltsleitung
fürchtet, dass ihre Beamten in einem zu schlechten Licht dastehen.
Der Lichtblick wird nicht nur in der Anstalt kostenlos an Gefangene verteilt,
sondern auch an etwa 1 200 Abonnenten außerhalb, darunter an ehemalige
Insassen, an Rechtsanwälte, Politiker, Mitarbeiter der Justizverwaltung
und die Medien. 2 500 Exemplare gehen an andere Haftanstalten. Etwa 5
000 Euro erhält die Redaktion jährlich für die Produktion
der Zeitung vom Land Berlin, der Rest wird durch Spenden aufgebracht.
Inzwischen haben Gespräche zwischen Anstaltsleitung und Lichtblick-Redakteuren
stattgefunden. Man habe sich "völlig friedlich" auf eine
Lösung geeinigt, hieß es gestern. So werden die Lichtblick-Redakteure
ihre Zeitung überarbeiten und neu herausbringen. Statt sechs Ausgaben
wird es in diesem Jahr dann eben sieben geben. Für zusätzliche
Papier-Kosten kommt die Anstalt auf.
Interim 630 > 09.02.2006
Soliarbeit tut Not. Ein Gespräch mit Christian S.
Der
Berliner Antifa Christian saß elf Monate in U-Haft, weil Zivilbullen
beim Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2005 beobachtet haben wollen,
wie er eine Flasche in Richtung der Nazis warf. Die Hauptverhandlung,
die im Januar zu Ende ging, war abenteuerlich. Verkleidete Bullen mit
Perücke, Brille und falschen Bart sagten unter futuristischen Namen
wie "56765" gegenteiliges aus und wussten teilweise nicht mehr,
was sie wussten und was nicht. Christian wurde zu einem Jahr Haft verurteilt,
die mit der U-Haft als abgegolten gelten. Das folgende Interview wurde
Anfang Februar geführt. Wir sehen es als weiteren Beitrag zum Thema
Repressionsarbeit. Hintergrundinfos zum Fall findet ihr unter www.freechristian.de.vu
Wie
war deine Situation als Politischer im Knast? Warst du etwas "Besonderes"
oder warst du ein Gefangener unter vielen?
Die
meisten Beamten wissen davon gar nichts oder können nicht unterscheiden,
wer nun politisch ist oder nicht. Bei den anderen Gefangenen war es so,
dass die mitbekommen haben, dass ich von draußen Unterstützung
bekommen habe. Das ist bei den meisten sozialen Gefangenen nicht so. Nachteile
hatte ich direkt dadurch nicht.
Wie
sah dein Alltag im Knast aus?
Morgens
um kurz vor sechs wird geguckt, ob noch alle anwesend sind und ob alle
noch leben, da werden dann die Selbstmörder festgestellt. Kurz danach
gibt es Frühstück. Das wird alles vorbeigebracht, man muss im
Prinzip nichts selber machen. Die Tür geht auf, das Fressen wird
reingebracht und man gibt den Müll raus. Um acht oder neun ist die
Freistunde, und um zwölf gibt es Mittagessen. Zwischendurch werden
dann Sachen wie Anwalts- oder Arztbesuche erledigt. Um 14:30 ist Abendessen
und das wars für den Tag. Die meisten beschäftigen sich mit
Fernsehen, egal was kommt. Die Langeweile ist für die meisten Gefangenen
das größte Problem. Für mich wurden Zeitungen und Zeitschriften
bestellt. Ich hatte immer genug zu lesen und deshalb wenig Langeweile.
Wenn man sich draußen beschäftigen kann, dann fallt einem das
drinnen auch nicht schwer.
Wie
war der Kontakt zu den Mithäftlingen? Konntest du mit Leuten reden?
Es
gab aufgrund des Tagesablaufs eh nur wenig Kontakt mit anderen. Man sieht
sich halt in der Freistunde oder beim Sport. Die meisten Leute in U-Haft
unterhalten sich über ihr Verfahren, aber das was ich erzählt
habe, weshalb ich da bin, fanden die meisten gut. Es gibt auch Gefangene
in Moabit, die dort sitzen, weil der Knast in Tegel überbelegt ist
[Die JVA-Moabit ist eigentlich ein Untersuchungsgefängnis, die Red].
Darunter sind Leute, die wegen eines Steinwurfs am ersten Mai 2003 ziemlich
hohe Strafen bekommen haben. Mit denen habe ich auch geredet. Dass aber
niemand etwas davon mitbekommt, dass die Leute noch sitzen und niemand
sich um sie kümmert, verstehe ich nicht. Es gibt in Moabit auch viele
Nazis, prozentual eben genau wie draußen. Ebenso gibt es viele nichtdeutsche
Gefangene, mit denen man über Probleme sprechen kann. Die migrantischen
Gefangenen sind teilweise noch krasser benachteiligt als die deutschen
Gefangenen.
Und
wie läuft der Kontakt zur Außenwelt?
Naja,
alle zwei Wochen darf man für eine halbe Stunde Besuch empfangen.
Da sitzt immer ein Schließer direkt daneben und hört die Gespräche
mit.
Ansonsten per Post, da gab es teilweise Probleme, weil Briefe zurückgehallten
wurden. Einen Brief habe ich erst nach einem Jahr bekommen. Die Staatsanwaltschaft
kann die Post zurückhalten, wenn sie strafrechtliche oder verfassungsfeindliche
Inhalte sieht. Man schreibt die Briefe in dem Bewusstsein, dass jemand
mitliest, den das nix angeht. Insgesamt ist der Kontakt nach draußen
relativ gering. Aber wenn man weiß, dass sich jemand kümmert,
muss man sich nicht alle paar Tage vergewissern, ob die Leute noch zu
einem halten.
Was
macht der Knast mit dir? Wie konditioniert er dich?
Nach
kurzer Zeit verlierst Du das Zeitgefühl, weil eben jeder Tag gleich
ist. Du weißt nicht mehr, ob Montag oder Freitag ist. Das war jedoch
nicht mein erster Knastaufenthalt. Ich habe schon Mal fünf oder sechs
Jahre eingesessen. Den Abschreckungscharakter hat das für mich deshalb
schon lange verloren. Es ist Zeitverschwendung, was lästig ist. Aber
dass ich jetzt aus Angst davor keine politischen Sachen mehr machen würde
... das ist nicht so.
In
den letzten anderthalb Jahren hat es ja diverse Aktionen oder Demos gegen
Aufmärsche usw. gegeben und darauf folgend Razzien, Festnahmen. Viele
nehmen das als einen deutlichen Anstieg von Repression wahr. Meinst du,
der Staat will mal wieder zeigen wer hier eigentlich das Gewaltmonopol
inne hat? Oder geht es in deinem Fall um konkrete Einschüchterung
einer Person?
Der
Staat sieht, dass das Thema Antifaschismus oder Nazidemonstrationen das
derzeit einzige Feld ist, wo radikale Linke ins bürgerlicher Spektrum
einbrechen können oder Symphatien genießen, die Antifa wird
scheinbar als einzig reale "Gefahr" angesehen und deshalb bekämpft.
Die gehen dabei von der irrigen Annahme aus, dass wenn bestimmte Leute
nicht da sind, die Proteste weniger werden. Die Vorstellungen von denen
von hierarchischen Organisationen sind halt so, dass es irgendwelche Rädelsführer
geben muss. Das wird in Texten wie der Sperrerklärung (1) behauptet.
Auf der anderen Seite geht es sicher um die Vorbereitung von anderen Geschichten
wie dem G8 2007 und der bald beginnenden Fußball-WM. Das sind Testphasen.
Und ob das jetzt mehr geworden ist... Diese Auseinandersetzungen hat es
ja immer gegeben. Es wurden immer Wahlplakate von NPD abgerissen und es
wurden auch immer Nazis verkloppt. Die Repression kann kaum an einer neuen
Entwicklung oder Stärke von uns liegen, sondern vielleicht auch daran,
dass viele Nazidemos gestoppt wurden.
Meinst
du, dass die Zivis dich in Dresden gezielt beobachtet und verfolgt haben?
Ich
glaube nach dem Prozess wegen dem ersten Mai 2004 waren die Bullen nicht
gerade erfreut, weil in der Presse relativ viel Verständnis für
die Tat von damals geäußert wurde (2). Vielleicht hatten sie
den Eindruck, dass es auf andere ermutigend wirken könnte, dass man
so agieren kann und danach wieder rauskommt. Ich hatte die Tat damals
politisch begründet und nicht gesagt "Ich war besoffen. Es tut
mir Leid, ich kann mich nicht erinnern", wie sie es wohl gewohnt
sind. Das fanden die insgesamt nicht so gut.
Der eine polizeiliche Zeuge hatte in der Verhandlung zugegeben, dass sie
zur Vorbereitung Videobänder mit mir darauf geguckt hatten. In der
Berufungsverhandlung wird noch mehr ans Licht kommen, ob die jetzt speziell
auf mich abgesetzt waren. Man kann natürlich davon ausgehen, dass
es in Berlin einen Personenkreis gibt, den die ständig beobachten,
und da gehöre ich dazu.
Macht
die ganze Scheiße paranoid?
Nein.
Es werden auch immer Unbeteiligte reingezogen, wenn z.B. das Handy eingezogen
wird und es tauchen dann Nummern von Unbeteiligten in Ermittlungsakten
auf oder wenn die Nachbarn zwei Mal Zeugen von nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen
geworden sind, dann bin ich natürlich nicht glücklich darüber.
Die Leute, die wegen verschiedenen anderen Geschichten im letzten fahr
Verfahren hatten, sind ja auch observiert worden. Man achtet halt darauf,
aber paranoid hat mich das nicht gemacht.
Wie
war es nachdem du in Dresden festgenommen wurdest ? Wie wurdest du verhört?
Die meisten kennen die Situation ja nur aus Filmen...
Ich
glaube, die Nummer "Guter Bulle, böser Bulle" wird hauptsächlich
bei jüngeren angewendet. Bei mir wurden eigentlich gar keine ernsthaften
Versuche gemacht, mich zu vernehmen, weil denen klar war, dass es das
mit mir nicht gibt. Bei anderen Leuten habe ich gehört, dass die
unter Druck gesetzt worden sind. Ich finde es wichtig, dass sich gerade
bei Demonstrationssachen schnell Anwälte melden, damit die Leute
das Gefühl haben, dass sie von draußen unterstützt werden.
...
damit Anna und Arthur das Maul halten
Ich
glaube, dass die Aussageverweigerung nicht immer klappt, liegt im Wesentlichen
daran, dass die Leute nicht hundertprozentig davon überzeugt sind,
dass sie das richtige machen. Viele geraten durch Zufall in irgendwas
rein und kriegen dann Angst. Aber selbst, wenn man so viele Vorstrafen
hat wie ich, dann wird verurteilt, aber dann kommt man trotzdem bei der
Gerichtsverhandlung noch Mal auf freien Fuß. Verhaftung oder U-Haft
bedeutet ja nicht gleich lebenslänglich, das sollte jeder wissen.
Viele Leute sehen dann alles zusammenbrechen, aber das ist definitiv nicht
so.
Also
Aussageverweigerung, konsequent und immer?
Das
ist der Feind, der einem da gegenüber tritt. Man braucht ja nicht
erst etwas gegen den zu machen und dann mit ihm zusammenarbeiten. Dann
kann man es doch gleich bleiben lassen. Von den richtig krassen Übergriffen.,
die bei Abschiebungen oder in den Abschiebeknasten den Leuten passieren,
die ort noch nicht einmal richtig die Sprache können, bekommen wir
ja gar nichts mit. Da sollten sich die Leute mal überlegen, dass
es noch viel schlimmeres gibt als einen Bullen, der vor einem steht und
schreit.
Wie
ist nach elf Monaten das "Wiederrauskommen", das Ankommen im
"normalen" Leben?
Ich
bin ja schon öfter entlassen worden. Ich hake den Knast sofort ab,
und die Umstellung ist nicht besonders groß. Es gibt Leute, die
davon traumatisiert werden, aber zu denen gehöre ich glücklicherweise
nicht.
Wie
geht es jetzt für dich weiter?
Es
wird irgendwann die Berufungsverhandlung kommen, und die drei Jahre vom
1. Mai 2004 plus zehn Monate Bewährungswiderruf werde ich absitzen
müssen. Es gibt viele Sachen, die ich gerade nicht mehr machen kann.
Auf Demonstrationen gehen z.B. ist schwierig, wenn man dort beschattet
wird und vielleicht nochmal was konstruiert wird. Ich muss drauf achten,
mit wem ich Kontakt habe, damit nicht andere noch ins Visier genommen
werden. Ich habe mich auch gewundert, dass in den Haftbefehlen immer steht,
dass die Gefahr besteht, dass ich untertauchen würde. Die Gerichte
scheinen zu denken, dass jemand der oder die was gegen Nazidemonstrationen
macht, untertaucht. Aber ich lasse mich auf keinen Fall vom Protestieren
abbringen oder vertreiben. Die Vermutung "Untertauchen" finde
ich lächerlich. Bei den meisten Leuten am ersten Mai wird auch in
den Haftbefehl reingeschrieben, dass diese Gefahr besteht. Das ist ein
Textbaustein geworden, der immer mit drin steht und von Richterinnen gedankenlos
unterschrieben wird. Die Verjährungsfristen liegen da bei zehn oder
zwanzig Jahren. Das hat es noch nie gegeben, das jemand wegen eines Steinwurfes
untertaucht. Dadurch wird die U-Haft zu einer vorweggenommenen Strafe
und zum Erziehungsmittel, und das steht so in keiner Prozessordnung.
Wie
schätzt du die Wichtigkeit von Antirepressionsarbeit ein?
Was
in den letzten Jahre gefehlt hat, ist, dass es keine richtige Auswertung
von Prozessen oder Soliarbeit gegeben hat, sondern, dass bei fast jedem
Fall wieder von vorne angefangen wurde. Es gibt zu wenig Kontinuität
in der Soliarbeit. Zudem ist es ein Fehler, dass viele denken, dass es
nach hinten losgeht, wenn sie von außen richtig Druck machen oder
vor Gericht Probleme machen. Es wäre besser, wenn es da eine gemeinsame
Verteidigungsarbeit oder Öffentlichkeitsarbeit geben würde.
Viele Leute machen es auch nicht öffentlich, wenn sie im Knast sitzen.
Die schmeißen einen Stein, gehen dafür zwei Jahre in den Knast
und niemand bekommt es mit. Das ist schade.
Repressionsarbeit
ist zwangsläufig eine auf Vergangenes gerichtete Arbeit, die zudem
viele Ressourcen bindet. Findest du, dass s eine ständige Repressionsarbeit
in Gruppen geben sollte?
Nimm
dir zum Beispiel die Repression gegen Sprayer, die es in der letzten Zeit
gegeben hat. Da könnte man gemeinsam vorgehen und so etwas verbindendes
zwischen verschiedenen Szenen schaffen. Wenn es gelänge, über
eine gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Thema Repression sich als Gegenkraft
gegen das staatliche Gewaltmonopol darzustellen, hat das auch eine Ausstrahlung.
Über diese Ausstrahlung könnte es dann gelingen, andere Leute
anzusprechen. Insofern kann Antirepressionsarbeit auch etwas Rekrutierendes
sein.
Dabei ist aber auch gegenseitige Unterstützung wichtig. Wenn jemand
mal einen Stein geworfen hat, dafür eine hohe Strafe bekommt, und
sich damit allein gelassen fühlt, kommt er oder sie danach bestimmt
nicht wieder. Das Ziel müsste eigentlich sein zu sagen: Es gibt eine
Gegenkultur, und die daran beteiligten werden bei Prozessen gegen den
Staat nicht alleine gelassen.
Ist
das denn heutzutage überhaupt noch umzusetzen? Die soziale Situation
hat sich schließlich auch verändert und ein Job ist nicht mal
eben gefunden oder die Ausbildung mit Studiengebühren mal eben mit
einem Jahr "Knastpause" trotzdem gut zu Ende zu
bringen.
Die
Leute müssen halt wissen wie groß ihre Wut wirklich ist. Wenn
die Wut so groß ist, dass man dafür Karriere, Job oder Studium
sausen lässt, dann gehts. Ansonsten gehts halt nicht. Das ist auch
der Grund, weshalb viele mit den jüngsten Aufständen in Frankreich
nichts anfangen konnten. Viele können sich gar vorstellen, wie groß
die Wut bei den Menschen dort ist. Sicherlich ist es eine schlaue Taktik
vom Staat zu sagen: "Wir geben euch ein wenig ab, aber könnt
ihr auch ganz schnell wieder verlieren." Wenn in Frankreich jemand
von den Bullen umgebracht wird, drehen die Leute durch und gehen auf die
Straße. Das passiert hier nicht. Wenn jemand im Polizeigewahrsam
verbrennt wie Oury Jallow in Dessau vor einem Jahr, dann passiert hier
nix. Das ist für mich unvorstellbar.
Hast
du eine Vorstellung, woran das liegt?
Ich
glaube, die Randgruppen dort haben sich nicht so assimilieren lassen wie
viele MigrantInnen hier. Viele türkische Leute in Deutschland sind
bemüht, sich anzupassen und dafür das bisschen vom Staat zu
bekommen. Die Geschichte der Kolonialkriege spielt da in Frankreich sicher
auch eine Rolle. Die Leute wollen sich nicht assimilieren. Das kannst
du beispielsweise auch beim HipHop sehen. Viele migrantische HipHop Gruppen
in Frankreich machen politische Texte und setzen sich mit ihrer Situation
auseinander. Wenn du dir in Kreuzberg HipHop anguckst, geht es doch oft
nur um gegenseitiges Dissen und ums Ficken.
Danke
Christian fürs Gespräch und alles Gute für die Berufung
und alles weitere.
(1)
Die "Sperrerklärung" war ein von der Berliner Innensenatsverwaltung
im Zuge des Verfahrens gegen Christian herausgegebenes Papier. Die polizeilichen
Zeuginnen traten zum Teil vermummt und mit Nummern statt Namen versehen
vor Gericht auf. In der Erklärung wurde darauf verwiesen, dass dieser
Mummenschanz wegen einer Bedrohung für Leib und Leben der Bullen
wichtig war.
(2) Christian hatte bei der Verhinderung des Naziaufmarsches in Berlin-Friedrichshain
am 1. Mai 2004 ein Auto zur Barri umfunktioniert. Für die Tat wurde
er zu drei Jahren Knast verurteilt.
10.02.2006 Berliner Zeitung
Dresdner Verwirrungen
Ein Autonomer wird nach einer Demonstration gegen Rechte verhaftet. Im
Prozess sagen Polizisten mit Perücken und falschen Bärten gegen
ihn aus
Frank
Nordhausen
BERLIN.
Vor drei Wochen, Mitte Januar, haben sie dann geheiratet. Leila R. und
Christian S., denen man die Hochzeit nicht gestatten wollte, solange Christian
noch im Gefängnis war. Sie sind ins Standesamt Berlin-Mitte gegangen,
Freunde und Bekannte waren da, abends gab es ein Fest. Ein wenig haben
sie an diesem Tag auch die Freiheit gefeiert. Das Gefühl, zusammen
in Freiheit zu sein - wenn auch nur vorläufig, wie zu erzählen
sein wird.
Leila R. und Christian S. haben eine Geschichte, die es nötig macht,
ihre Nachnamen nicht zu nennen und ihre Gesichter nicht zu zeigen. Man
könnte sagen, ihre Geschichte ist die zweier Außenseiter. Man
könnte aber auch sagen, es ist die Geschichte eines Mannes, der sich
zwar selbst nie an Regeln gehalten hat, aber dennoch einen fairen Prozess
erwartet.
Es war vor fast genau einem Jahr, als Christian S., 36 Jahre alt, Mitglied
der radikalen autonomen Szene in Berlin, während eines Neonazi-Aufzugs
in Dresden eine Bierflasche auf Polizeibeamte geworfen haben soll. Und
es war damals, als Leila R. verstand, dass das Leben ernster ist, als
sie es bisher nahm. Leila R., Studentin der Agrarwissenschaft, ist 25
Jahre alt, sie hat kurzes Strubbelhaar, schminkt sich die Lippen gern
knallrot. Sie spricht mit einem hübschen französischen Akzent.
Sie wuchs in Genf auf, in einer großbürgerlichen Kaufmannsfamilie
mit Wurzeln in ganz Europa. Was sie im Leben wollte, wusste sie nicht
so genau. Bis sie, gerade nach Berlin gezogen, vor zwei Jahren in einer
Kneipe Christian traf.
Bei einem ersten Gespräch vor drei Monaten hatte Leila vor Aufregung
rote Wangen. Sie sprach über ihren Verlobten Christian. Er sitze
in Untersuchungshaft wegen eines Vorwurfes, der absolut lächerlich
sei. Sie sagte, sie habe sogar Angst um sein Leben, weil er in der Haft
nicht ausreichend medizinisch versorgt werde. In ihrem Zorn schlug Leila
mit der Faust auf den Tisch.
Vor einem Jahr war Leila zusammen mit Christian nach Dresden gefahren.
Es war das zweite Wochenende im Februar. An diesem Termin ziehen seit
1998 Neonazis durch die Elbestadt, zum Gedenken an den "Bomben-Holocaust"
- wie sie die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg nennen. Der
Tag in Dresden ist zu ihrem wichtigsten jährlichen Aufmarsch in Deutschland
geworden. Jedes Jahr laufen Trupps von rechten Schlägern nach der
Demonstration durch die Stadt, um Punks und "Zecken" zu jagen.
Am morgigen Sonnabend ist es wieder einmal so weit.
"Für uns war es damals völlig klar, dass wir nach Dresden
fahren, um gegen die Rechten zu protestieren", sagt Christian in
einem Café in Berlin-Kreuzberg. Man hat ihn gerade vorläufig
aus dem Gefängnis entlassen. Christian sagt, irgendjemand müsse
den Rechten ja Einhalt gebieten. "Wenn ich nichts tue, dann fehlt
einer." So wichtig nimmt er sich dann schon. Und Leila nickt ihm
zu.
Am 13. Februar 2005 standen Christian und Leila gegen 16.00 Uhr auf einer
breiten Treppe an der Elbe in Dresden. Es war kalt, es war ein Gedränge
und Geschiebe, viele Schaulustige waren da, direkt vor ihnen Demonstranten
mit einer israelischen Fahne, und vor diesen wiederum stand eine Kette
von Polizisten, die die Linken von den Rechten trennen sollten. Man sah
die Neonazis über die Elbbrücke kommen, mit brüllend lauter
Wagner-Musik.
Christian und Leila riefen wie die anderen Leute um sie herum: "Nazis
raus". Nach einer halben Stunde waren die Neonazis vorbeigezogen.
Christian und Leila verließen die Treppe an der Elbe.
Sie waren kaum fünfhundert Meter gegangen, als neben ihnen ein weißer
Mercedes-Transporter hielt, vier Männer heraussprangen, Christian
und Leila zu Boden warfen und "Polizei" riefen. "Ich habe
gar nicht begriffen, was vor sich ging", sagt Leila. Die beiden jungen
Leute wurden aufs Revier gebracht und, wie Leila sagt, während der
Fahrt geschlagen. Sie wurde Tags darauf, mit vielen blauen Flecken, freigelassen.
Christian blieb in Untersuchungshaft, zuerst in Dresden, dann in Berlin.
Man warf ihm vor, er habe, als er noch auf der Treppe stand, eine Bierflasche
auf die Polizisten geworfen. Also Landfriedensbruch. Und er müsse
in Haft bleiben, da akute Fluchtgefahr bestehe.
Fluchtgefahr. Man konnte das so sehen. Christian war gerade zu drei Jahren
Gefängnis verurteilt worden und nur deshalb nicht eingesperrt, weil
er gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte. Er hatte am 1. Mai 2004
auf der Frankfurter Allee in Berlin gemeinsam mit anderen Demonstranten
ein Auto als Barrikade gegen 3000 Neonazis auf die Straße geschoben
und angezündet. "Wir wollten die Nazis aufhalten", sagt
Christian. Ob Feuer das richtige Mittel dazu war, darüber will er
nicht reden. Reflektieren schon gar nicht. Es war eben so. Christian hat
Prinzipien, die er für unverrückbar ansieht, und das wichtigste
lautet: Nazis stoppen. Er ist, wenn man so will, ein Berufsdemonstrant
gegen Rechts. "Ich habe damals vor Gericht dazu gestanden. Ich würde
auch jetzt dazu stehen, wenn es so gewesen wäre", sagt er. "Aber
ich habe nun mal in Dresden keine Flasche geworfen."
Man könnte sagen, was spielt das schon für eine Rolle - schließlich
führte er, als man ihn in Dresden festnahm, zwei Stahlruten mit sich,
und Leila hatte Pfefferspray in der Tasche. "Na ja", sagt Christian.
"Ich lasse mich von den Nazis nicht verprügeln. Irgendwann kommt
es immer zu einer Konfrontation."
Seit dem 1. Mai 2004 gilt Christian in Berlin als "Szenegröße",
es kamen viele Gesinnungsgenossen zu seinem Prozess. Solche Ehre wird
nicht jedem zuteil. Vielleicht ist alles irgendwann ein Selbstläufer
geworden, bei dem Christian S. einerseits einer Rolle gerecht werden musste
und andererseits von Staats wegen als Rädelsführer der autonomen
Szene betrachtet wurde. "Als Autonomenchef", so sagt es sein
Kreuzberger Anwalt Lüko Becker.
"Das ist reines Wunschdenken, bei uns gibt's doch gar keinen Chef",
sagt Christian. Er hat ein Gesicht, das älter wirkt als seine 36
Jahre. Ein unrasiertes, ein hartes Gesicht. Es hat Narben, Kerben, Ringe
unter den braunen Augen, die manchmal irrlichtern.
Christian stammt aus Dortmund, aus einer Beamtenfamilie. Er kam früh
mit Drogen in Kontakt, lebte auf der Straße, prügelte sich
mit rechtsradikalen Anhängern der "Borussenfront", nahm
Heroin, war oft inhaftiert, ist seit acht Jahren in Berlin, erst als Sozialhilfeempfänger,
dann als Sozialarbeiter, zuletzt als Pfleger eines Schwerbehinderten.
Als er 1994 wegen mehrerer Diebstähle für drei Jahre ins Gefängnis
musste, hat er sich gesagt, nie wieder Drogen. "Ich wollte da raus",
sagt er. "Und ich habe es ganz alleine geschafft." Sein neuer
Halt wurde der Widerstand gegen rechts, wie er es nennt, es ist auch eine
Art Familienersatz.
Wenn man Christian etwas näher kennen lernt, verliert sich die Härte,
dann sitzt man einem Mann gegenüber, der Sätze sagt wie: "Eigentlich
sucht man doch immer nach einem Sinn im Leben." Vor Gericht aber
hat er geschwiegen, so wie es die Autonomen fast immer tun. Er hat geschwiegen
in dem Prozess wegen des Dresdner Vorfalls, der die Medien kaum interessierte,
obwohl er etwas Neues in der bundesdeutschen Justizgeschichte war.
In diesem zähen Verfahren, das von Mitte November bis Mitte Januar
im so genannten Terroristensaal des Amtsgerichts Berlin-Moabit stattfand,
gab es zunächst viele Videos zu sehen. Darauf konnte man erkennen,
dass es während des Zeitpunktes, zu dem die Flasche geflogen sein
soll, auf der Treppe in Dresden völlig ruhig war. Eine gewalttätige
Menge, Voraussetzung eines Landfriedensbruchs, gab es offensichtlich nicht.
Dann aber traten Zeugen auf: Polizeibeamte, die aus Schwerin und aus Berlin
nach Dresden gefahren waren, um dort in Zivil Straftäter dingfest
zu machen. Die Berliner Polizisten, und das war das entscheidend Neue,
trugen in der Verhandlung falsche Bärte und Perücken. Sie stellten
sich nicht mit ihrem Namen vor, sondern nannten der Richterin lediglich
eine Code-Nummer, mit der sie anzusprechen seien. Sie sollten, so die
Begründung, gegen Racheakte aus der autonomen Szene geschützt
werden. Sie waren zudem von ihrem Vorgesetzten mit einer stark eingeschränkten
Aussagegenehmigung versehen worden. Ein typischer Dialog zwischen Verteidigern
und diesen Zeugen gestaltete sich etwa folgendermaßen: Konnten Sie
sehen, was Ihr Nebenmann zu diesem Zeitpunkt tat? "Ich bin nicht
befugt, dazu Aussagen zu machen." Können Sie uns sagen, wer
Ihr Nebenmann war? "Ich kenne nur seinen Namen, aber nicht die Codenummer."
Können Sie den Namen Ihres Vorgesetzten nennen? "Dazu bin ich
nicht befugt."
Die Vorsitzende Richterin erklärte dann in der Regel, ungefähr
alle fünfzehn Minuten: "Dann muss ich beim Landeskriminalamt
anrufen." Sie verließ den Saal und verkündete anschließend,
ob eine Aussagegenehmigung vorliege oder nicht - nach dem Telefonat mit
dem Landeskriminalamt, ganz als sei die Polizei, nicht das Gericht Herr
des Verfahrens. Obwohl die Beamten 56766, 56765 und 33018 nur wenig sagen
durften, verwickelten sie sich in Widersprüche. Es stellte sich sogar
heraus, dass jene beiden Polizisten, die das Geschehen in Dresden filmten,
fast alles gelöscht hatten, bis auf eine kurze Sequenz, in der zwar
Leila und Christian zu sehen sind, aber völlig friedlich.
"In diesem Verfahren war nichts mehr normal", sagt Christians
Anwalt Lüko Becker. Wieso der enorme Druck auf das Gericht? Und warum
überhaupt die Codierungen? "Wegen der Codenummern war es uns
kaum noch möglich, Widersprüche oder Absprachen der Beamten
zu belegen", sagt der Anwalt. Ganz unmöglich sei es nun aber
festzustellen, ob ein mit Codenummer versehener Beamter zum Beispiel früher
mal einen Übergriff begangen habe. Ein faires Verfahren sei das nicht
gerade, sagt Becker.
Etwas milder äußert sich Peter Faust, der Vorsitzende des Berliner
Richterbundes. Codierung sollte in der Regel nur für verdeckte Ermittler
gelten, die von Kriminellen bedroht werden können, nicht aber für
die normale Polizei. "Schon gar nicht für komplette Einheiten."
Mitte Januar verurteilte das Gericht Christian S. wegen schweren Landfriedensbruchs
und versuchter schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Haft, Leila
R. zu sieben Monaten auf Bewährung. In ihrer Begründung sagte
die Richterin, die Aussage eines Polizisten, der den Flaschenwurf geschildert
hatte, sei überzeugend, selbst wenn die anderen nichts davon bemerkt
hätten. Inzwischen sind Staatsanwalt und Verteidiger in Berufung
gegangen.
Christian trägt jetzt einen goldenen Ehering, Leila auch. Als Christian
vor dem Prozess in Dresden und Berlin im Gefängnis saß, hat
sie mit Anwälten geredet, hat sich mit der Gefängnisleitung
herumgestritten, hat vergeblich den Antrag gestellt, ihn zu heiraten.
Leila hofft nun, dass Christian draußen bleiben kann, dass er sich
im Berufungsverfahren durchsetzt. Er leidet seit seiner Drogenzeit an
einer chronischen Hepatitis. Eine neue, ein Jahr dauernde Therapie könne
ihm Linderung verschaffen, aber sie müsse unter genauer ärztlicher
Kontrolle stattfinden. "Es könnte doch sein, dass die Justiz
sie genehmigt?", fragt Leila.
Leila R. und Christian S. werden morgen nicht nach Dresden fahren, wenn
die Rechten wieder durch die Stadt ziehen. Christian S. wird wohl in diesem
Jahr wieder ins Gefängnis gehen.
13.01.2006 TAZ
Zeuge "56765" spricht nur mit falschen Bart
Antifaschist wird wegen eines Flaschenwurfs zu einem Jahr Haft verurteilt.
Anwältin kritisiert vermummte LKA-Zeugen
Ein
Jahr Haft lautet das Urteil gegen den Antifaschisten Christian S. Das
Amtsgericht Tiergarten hält es für erwiesen, dass der 36-jährige
Berliner am Rande einer Demonstration gegen den jährlichen Naziaufmarsch
im Februar in Dresden eine Flasche geworfen hat (taz berichtete). Das
Urteil ist vergleichsweise milde, zumal Christian S. unmittelbar nach
der Verhandlung wegen überlanger Untersuchungshaft und seines angegriffenen
Gesundheitszustands auf freien Fuß gesetzt wurde. Der Prozess jedoch
glich stellenweise absurdem Theater.
Noch am Mittwoch, dem siebten Verhandlungstag, trat ein Zivilbeamter des
Berliner Landeskriminalamtes (LKA) als Belastungszeuge auf. Statt eines
Namens trug er nur die Nummer "56765", zudem war er mit Perücke,
falschem Bart und Brille getarnt. Auf viele Fragen der Verteidigerin Silke
Studzinski antwortete er gar nicht oder er verwies auf "polizeiinterne
Taktik", wozu er nicht aussagen dürfe.
Nach der Mittagspause setzten sich die Prozessparteien zusammen, um ein
schnelles Ende des Verfahrens zu erreichen. Wegen solch schleppender Zeugenvernehmung
hatte sich der ursprünglich auf nur einen Verhandlungstag angesetzte
Prozess monatelang hingezogen. Und Christian S. saß elf Monate in
U-Haft. Der bekennende Antifaschist ist eine Szenegröße. Eine
Soli-Gruppe hält Sympathisanten per Homepage auf dem Laufenden. S.
war erstmals im Sommer 2000 auf einer Anti-NPD-Demo nach einem angeblichen
Steinwurf festgenommen worden. Die Folge: zehn Monate Haft auf Bewährung.
Kurz vor deren verzögertem Ablauf geriet er am 1. Mai 2004 wieder
ins Visier der Polizei. Sie nahm ihn fest, nachdem er in Friedrichshain
an einem Auto gezündelt hatte. S. wollte damit einen Nazi-Aufmarsch
aufhalten und bekannte sich im Internet öffentlich zu der Tat. Im
Dezember 2004 wurde er daher zu drei Jahren Haft verurteilt. Sowohl Verteidigung
als auch Staatsanwaltschaft hatten dagegen Berufung eingelegt. Das Urteil
war daher nicht rechtskräftig, Christian S. kam frei - bis er in
Dresden ausgerechnet einem Zivilfahnder des Berliner LKA auffiel.
Bei der Verhandlung um ein schnelles Ende des aktuellen Verfahrens einigten
sich die Prozessparteien auch darauf, die Berufung gegen das erste Urteil
fallen zu lassen. Wann Christian S. die dreijährige Haftstrafe antreten
muss, ist noch offen.
Nach der Einigung mit der Anklagebehörde erneuerte Studzinski ihre
Vorwürfe gegen das Berliner Landeskriminalamt: "Die Art und
Weise, wie das LKA den Prozess gelenkt und kontrolliert hat, ist nicht
mit den Grundlagen der Strafprozessordnung vereinbar." Sie sprach
von einem "Geheimprozess", weil die Glaubwürdigkeit der
LKA-Zeugen nicht überprüft werden konnte.
Uwe Wilhelm, Dezernatsleiter beim LKA, weist die Vorwürfe zurück.
Es gehe nicht darum, "Manipulationen vorzunehmen". Die Kodierung
der Zivilbeamten sei auf Einzelfälle begrenzt. Wenn es Zweifel an
der Integrität des Zeugen gäbe, könne ja der Vorgesetzte
vorgeladen werden. Zudem würden Beamte, die schon "negativ aufgetreten
sind", nicht die Voraussetzungen für die Kodierung erfüllen.
Jörg Meyer
13.01.06
Neues Deutschland
Christian S. wieder auf freiem Fuß
Antifaschist nach elf Monaten U-Haft draußen
Seit beinahe einem Jahr saß Christian S. wegen eines angeblichen
Flaschenwurfes in U-Haft. Bei Gegenaktivitäten gegen einen Naziaufmarsch
in Dresden am 13. Februar 2005 will ein Zivilpolizist beobachtet haben,
wie S. die Flasche in Richtung der Nazis geworfen hat. Der siebte Verhandlungstag
endete nun mit einem Deal zwischen den Prozessparteien.
Der 35-jährige wurde zu einem Jahr Haft verurteilt und kam nach Ende
der Verhandlung auf freien Fuß. Gründe für die Haftverschonung
seien die »extreme Länge der Untersuchungshaft« und sein
Gesundheitszustand, sagte Richterin Christine Linke. Im Zusammenhang mit
den Gegenaktivitäten gegen einen Naziaufmarsch am ersten Mai 2004
war S. bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Die steht ihm nun noch bevor. Mit dem Deal sei jedoch die Staatsanwaltschaft
von ihrer ursprünglichen Forderung abgerückt, sagt Lüko
Becker, einer der Anwälte von S.
Das ursprünglich auf einen Prozesstag angelegte Verfahren ging bereits
in den siebten Tag als Zeuge 56765 zum zweiten Mal gehört wurde.
Der Zivilbeamte des Berliner LKA, Abteilung Staatsschutz, trat mit Perücke,
falschem Bart und falscher Brille auf und verweigerte mit Hinweis auf
seine beschränkte Aussagegenehmigung die Antwort auf jede dritte
Frage. Silke Studzinski, Anwältin von S., sagte am Mittwoch im Gerichtssaal:
»Das war ein Geheimprozess innerhalb eines öffentlichen Verfahrens.«
Uwe Wilhelm, Dezernatsleiter beim LKA, sagt dazu: »Unsere Beamten
haben alle grundsätzliche Genehmigung zu sachverhaltsbezogenen Fragen.«
Es gehe nicht darum Gerichtsprozesse zu manipulieren.
S. Verlobte Leila R. erhob in einer Stellungnahme Vorwürfe gegen
die Leitung des Haftkrankenhauses Moabit. Christian S. leide unter Hepatitis
C und müsse regelmäßig Medikamente zu sich nehmen. Diese
seien ihm zum Teil nur unregelmäßig gegeben worden, erzählt
R. Andere Medikamente, die gegen die Nebenwirkungen eingenommen werden
müssen, habe sie Ende August 2005 in den Vollzug nach Moabit gebracht,
bis zum Ende seiner U-Haft habe ihr Verlobter davon jedoch nichts bekommen.
13.01.2006
Junge Welt
Zeugen mit Klebebärten
In
Berlin endete die Hauptverhandlung gegen Antifaschisten mit überraschend
frühem Urteil. Verteidigung kritisiert Prozeßbedingungen Bei
der Hauptverhandlung gegen den Antifaschisten Christian S. und seine Verlobte
Leila R. (siehe jW vom 30. November 2005) gab es am späten Mittwoch
nachmittag im Hochsicherheitstrakt des Amtsgerichtes Tiergarten eine Überraschung:
Staatsanwalt Mathias Fenner und die drei Anwalte der Verteidigung einigten
sich vor dem Schöffengericht auf einen gemeinsamen Vorschlag über
die Höhe des Strafmaßes und aus »prozeßökonomischen
Gründen« auf die Beendigung der Beweisführung.
Dem 36jährigen S. wurde vorgeworfen, bei antifaschistischen Protesten
am 13. Februar vergangenen Jahres in Dresden eine Flasche gegen Teilnehmer
eines rechten Aufmarsches geworfen zu haben, der anläßlich
der alliierten Luftschläge gegen die Stadt 60 Jahre zuvor stattfand.
Etwa 5000 Neonazis waren an diesem Tag in der sächsischen Landeshauptstadt
aufmarschiert, um eine geschichtsrevisionistische Interpretation der Bombenangriffe
zu verbreiten, die die Vorgeschichte des 13. Februars 1945 unberücksichtigt
ließ. Leila R. soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ihrem
Freund bei der Tat geholfen haben. Obwohl S. einen festen Wohnsitz und
einen Job in Berlin besitzt, saß er seit dem 13. Februar in Untersuchungshaft.
Dem an Hepatitis C erkrankten Angeklagten wurde eine notwendige medizinische
Behandlung verwehrt, wodurch sich sein gesundheitlicher Zustand weiter
verschlechterte.
Wegen Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall, versuchter schwerer
Körperverletzung und Widerstands gegen das Waffengesetz wurde Christian
S. zu einem Jahr Haft verurteilt, seine Verlobte erhielt eine Bewährungsstrafe
von sieben Monaten. Die Richterin folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Wegen der elfmonatigen Untersuchungshaft kam S. am Mittwoch bereits gegen
Meldeauflagen frei. Die Einigung über die Höhe der Strafe kam
auch deshalb zustande, weil sich der Angeklagte S. verpflichtete, eine
Revision in einem anderen Fall zurückzuziehen. Weil er an der Wegstrecke
eines Neonaziaufmarschs am 1. Mai 2004 ein Auto in Berlin-Friedrichshain
in Brand gesetzt haben soll, war er im Dezember 2004 zu einer dreijährigen
Haftstrafe verurteilt worden. Diese Haftstrafe wird er in wenigen Monaten
antreten müssen.
Prozeßbeobachtern chararlterisierten gegenüber jW die seit
Mitte November laufende siebentägigen Verhandlung als Gerichtsposse.
Das Landeskriminalamt hatte mit Unterstützung des Berliner Innensenats
zahlreichen Zeugen der Polizei Codiernummern zugeordnet, um ihre Identität
zu verschleiern. Zudem waren Beamte mit angeklebten Bärten, Perücken
und Kleidungspolsterungen zur Veränderung der Statur zu den Prozeßterminen
erschienen.
Die Anwältin Silke Studzinsky wertete in ihrem Schlußplädoyer
die Gerichtsverhandlung als »Geheimprozeß in einem scheinbar
öffentlichen Prozeß«. Sie kritisierte, daß mit
den Codenummern der Verteidigung jede Möglichkeit genommen worden
sei, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu überprüfen. Weiterhin
kritisierte Studzinsky die massiv beschränkte Aussagegenehmigung,
die die Polizisten durch ihren Vorgesetzten erhalten hatten: »Statt
von Aussagegenehmigung müsse von Aussageverhinderung die Rede sein.«
Beispielsweise hätten die Zeugen bereits bei der Frage, wer Polizeipräsident
in Berlin sei, die Aussage verweigern müssen, so Studzinsky weiter.
14.12.2005
Neues Deutschland
Codenummer 56766 sagt aus
Ein mutmaßlicher Flaschenwurf, ein polizeilicher V-Mann und ein
gerichtliches Nachspiel
Er ist Berufsdemonstrant, trägt die Tarnnummer 56766, hat mal kurzes
und mal langes Haar, läuft mal mit und mal ohne Bart herum. Zusammen
war er mit 56766 am 13. Februar in Dresden im Einsatz. Der Mann mit der
Nummer 56766 befand sich im Block der linken Demonstranten gegen einen
Naziaufmarsch und war extra aus Berlin angereist. Nicht um seinen Protest
gegen den braunen Ungeist öffentlich zu zeigen, sondern um als getarnter
Ermittler »linke Störer« aufzuspüren.
Codenummer 56766 wurde fündig. Er beobachtete den 36-jährigen
Christian. Den erkannte er aus früheren Polizeivideos. Ihm war sofort
klar: Hier handele es sich um einen gewalttätigen Störer. Jetzt
galt es nur noch, den Moment der Störung abzupassen. Und der Moment
kam. 56766 beobachtete einen Flaschenwurf, den er im Gewühl Christian
zuordnete. Über Telefon gab er seine Beobachtungen weiter, Christian
und seine Freundin Leila wurden noch vor Ort verhaftet. Die Anklage lautet
auf schweren Landfriedensbruch und versuchte Körperverletzung. Christian
ist seit dem Tage in Untersuchungshaft, wegen Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr.
Der Prozess, zehn Monate später, ging gestern in die dritte Verhandlungsrunde.
Stundenlange Polizeivideos und Aussagen von Polizeizeugen haben bisher
keinen Beweis der Schuld von Christian und Leila erbracht. Nur die Aussage
von 56766 richtet sich gegen sie.
Er rückte unter dem Schutz von drei – szenetypisch gekleideten
– Zivilisten in den Gerichtssaal über einen speziellen Zugang
ein, der sonst den Untersuchungshäftlingen vorbehalten ist. Was 56766
dann von sich gab, war schon mehr als merkwürdig. Christian soll
die Flasche zu einem Zeitpunkt geworfen haben, als die uniformierte Staatsmacht
schon das Feld geräumt hatte und der Neonazitrupp noch nicht im Anmarsch
war. Gegen wen richtete sich also das mutmaßliche Geschoss? Das
konnte auch 56766 nicht beantworten. Zur Zeit trägt er schulterlanges
Haar und einen Musketierbart. Während des beobachteten Wurfs soll
er zwei, drei Meter halbschräg hinter Christian gestanden haben,
der abgeschirmt durch Freundin Leila agierte. Wie aber konnte der V-Mann
dann so genau erkennen, was da geschehen war? Fragen über Fragen,
die vor Gericht nicht beantwortet werden konnten. Somit steht Aussage
gegen Aussage, denn die beiden Angeklagten sagten, dass sie an einer friedlichen
Demonstration teilgenommen haben.
Für Christian könnte es im Falle einer Verurteilung sehr eng
werden. Schon zweimal hatte ihn Justitia wegen Gewaltakten bei Demonstrationen
am Wickel. Wird er schuldig gesprochen, wäre eine mehrjährige
Freiheitsstrafe die Folge. Der bisherige Prozessverlauf hat jedoch den
Eindruck hinterlassen, dass Aktivisten aus der autonomen Antifaszene gezielt
außer Gefecht gesetzt werden sollen.
Wir erinnern uns: Der Polizist in Zivil, der beim Protest gegen den Bundeswehr-Zapfenstreich
in Berlin in hemmungsloser Wut mit einem Knüppel auf Demonstranten
einprügelte – die erschütternden Bilder gingen über
den Bildschirm – wurde in eine andere Dienststelle versetzt.
Christian, der mutmaßliche Flaschenwerfer, der nachweislich niemanden
verletzt und keinen Schaden angerichtet hat, befindet sich seit zehn Monaten
in Untersuchungshaft.
12.12.2005
Neues Deutschland
Zeugen mit falschen Bärten
In Potsdam diskutierten Antifaschisten über staatliche Repression
Am
Freitagabend diskutierten in Potsdam-Babelsberg Vertreter von Antirepressionsgruppen
aus Berlin, Frankfurt/Oder und Potsdam über den Umgang der Linken
mit staatlicher Verfolgung. In den vier Städten wurden politische
Aktivisten in der letzten Zeit mit Hausdurchsuchungen, Bespitzelungen
und mit Strafverfahren überzogen. So versuchen die
Justizbehörden aktive Linke in Frankfurt/Oder mit Sachbeschädigungen
der verschiedenen Art in Verbindung zu bringen, die in der deutsch-polnischen
Grenzstadt in der letzten Zeit verübt worden sind. Da die Beweise
fehlen, wurden Menschen aus dem linksalternativen Milieu mit Hausdurchsuchungen
und Zeugenvorladungen überzogen. Von einigen Aktivisten wurden DNA-Analyen
genommen. Diese Ermittlungsmaßnahme wurde dann später vom zuständigen
Amtsgericht für ungültig erklärt. Der Ermittlungseifer
der Behörden wurde dadurch aber nicht gebremst. Längst ist nicht
mehr nur die linke Szene im Visier. So wurden im Zuge der Ermittlungen
vor der Agentur für Arbeit in Frankfurt/Oder 7 Kameras und 3 Inforotstrahler
angebracht, die alle Aktivitäten, auch Proteste gegen Hartz IV, registrieren.
Vor einigen Wochen haben einige Linke die Soligruppe Frankfurt/Oder gegründet.
„Wir wollen nicht wie das Kaninchen auf die Schlange die Repression
starten sondern uns zusammenschließen und mit anderen Gruppen Erfahrungen
austauschen“, erklärte Robert von der
Soligruppe.
Auch Leila aus Berlin betonte, wie wichtig die Solidarität der Linken
ist, wenn Menschen ins Visier der Justiz geraten. Ihr Freund Christian
F. sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft, weil er auf einer Antifademonstration
in Berlin eine Flasche in Richtung der Neonazis geworfen haben soll. F.
bestreitet die Tat, für die es außer den widersprüchlichen
Aussagen von
Zivilbeamten keine Beweise gibt. Doch die Polizeizeugen treten weder mit
ihren Klarnamen noch mit offenem Visier vor Gericht auf. Sie sind mit
einer Perücke und einen angeklebten Bart ausstaffiert und statt mit
ihrem Namen werden sie mit einer Codenummer angeredet. Das Gericht begründete
diese Maßnahme mit der Gefährdung der Zeugen, da der Angeklagte
im autonomen Milieu verankert. Allerdings erklärten die Polizeizeugen
auf Nachfragen der Anwälte von Christian F., dass sie sich keineswegs
bedroht fühlen. „So wird Rechtsgeschichte neu geschrieben“,
erklärte der Potsdamer Rechtsanwalt Steffen Sauer. Seine Mandantin
Julia S. saß mehr aus 5 Monate in Untersuchungshaft. Sie war nach
einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Potsdamer Neonazi festgenommen
worden (ND berichtete). Ihre Freilassung war das Ergebnis einer Kampagne,
an der Künstler, Wissenschaftler sowie Politiker von Linkspartei
und der Grünen beteiligt waren. Doch noch immer wird gegen Julia
S. und vier weitere Potsdamer Antifaschisten wegen Mordversuch ermittelt.
Bei den leichten Verletzungen, die der Rechte davon getragen hätte,
ist bisher in vergleichbaren Fällen wegen Körperverletzung ermittelt
worden, so Anwalt Sauer. Die Anwesenden in Potsdam waren sich
einig, dass es mehr als nur juristischer Unterstützung bedarf, damit
nicht ein weiteres Kapitel Rechtsgeschichte geschrieben wird.
31.11.2005
Junge Welt
Vermummung im Gerichtssaal?
Berlin: Am Freitag wird der Prozeß gegen Antifaschisten Christian
S. fortgesetzt. Verdeckte Ermittler wollen aussagen, ohne erkannt zu werden
Am Freitag findet vor dem Amtsgericht in Berlin-Tiergarten die zweite
Verhandlung gegen den 36jährigen Antifaschisten Chistian S. und seine
25jährige Verlobte Leila R. statt. Beide wurden am 13. Februar in
Dresden bei Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch mit über 5000
Teilnehmern von Berliner Polizisten verhaftet. Christian S. sitzt seitdem
in Untersuchungshaft. Zwei verdeckte Ermittler des Berliner Landeskriminalamtes
(LKA) wollen den Antifaschisten den ganzen Tag über beobachtet haben.
Der eine Beamte will S. dabei mit einer Flasche in der Hand gesehen haben,
der andere erinnert sich an einen Gegenstand, der in Richtung der Neonazis
flog. R. steht vor Gericht, weil sie Waffen bei sich hatte und versucht
haben soll, die Festnahme ihres Freundes zu verhindern. Die Anklagepunkte
der Staatsanwaltschaft lauten schwerer Landfriedensbruch, Widerstand gegen
die Staatsgewalt, versuchte Körperverletzung und Tragen von verbotenen
Waffen.
Die verdeckten
Ermittler sollen am Freitag aussagen, wollen dabei allerdings nicht erkannt
werden. Ob sie deshalb mit angeklebten Bärten, Perücken oder
Sonnenbrillen auftauchen, wird von Prozeßbeobachtern mit Spannung
erwartet. Am vorrausgegangenen Verhandlungstag am 17. November war das
Interesse der Öffentlichkeit so groß, daß einige Interessierte
wieder umkehren mußten. Ein ähnlicher Andrang ist angesichts
des vom LKA angekündigten Fasching-Events nun auch am Freitag zu
erwarten.
Auch in den
Gerichtsakten sind die Beamten nur mit einer Codenummer angegeben. Die
Geheimhaltung ihrer Identität wurde einen Tag vor Prozeßbeginn
vom Berliner Innensenat verordnet. Dieser Vorgang verstoße gegen
die Strafprozeßordnung und behindere die Verteidigung, kritisierte
die Anwältin des Angeklagten, Silke Studzinsky. Mehrfach beantragte
sie bereits erfolglos die Offenlegung der Namen der Zeugen.
Beim Prozeßtag
am 17. November zeigte die Staatsanwaltschaft Beweisvideos: Auf ihnen
war jedoch lediglich eine Ansammlung von Demonstranten in Dresden zu sehen,
die beiden Angeklagten sind nur einen kurzen Moment zu sehen. Der eigentliche
Zeitpunkt des angeblichen Flaschenwurfs in Richtung der Neonazis ist aus
dem Video herausgeschnitten. Auch ein anderes Video gab keine Klarheit:
Geworfene Gegenstände entpuppten sich als rosa Papierflieger; sie
führten die These der Staatsanwaltschaft über die Gewalttätigkeit
der Demonstranten ad absurdum.
* Die Verhandlung
findet am Freitag, 9.15 Uhr, im Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße
91, Raum 500 statt. www.free-christian.de.vu
19.11.2005
TAZ
Polizisten
ohne Gesicht
Am Donnerstag hat der Prozess gegen ein angeblich gewalttätiges Antifa-Pärchen
begonnen. Die Hauptbelastungszeugen dürfen anonym bleiben
von Tobias von Heymann
Eigentlich
sollte der Prozess gegen den Antifaschisten Christian S. (36) und seine
Verlobte Leila R. (25) vor dem Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag sehr
zügig über die Bühne gehen. Die Staatsanwaltschaft wirft
beiden schweren Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung, Widerstand
gegen die Staatsgewalt und verbotenes Tragen von Waffen vor. Am 13. Februar
hatten sie sich in Dresden an den Protesten gegen eine Demo von 5.000
Neonazis beteiligt, die am 60. Jahrestag der Bombardierung durch die Stadt
ziehen wollten.
Brisant an diesem Prozess: Christian S. ist eine Szenegröße
unter Autonomen und Linksradikalen. Eine Soli-Gruppe hält Sympathisanten
per Homepage auf dem Laufenden. S. war erstmals im Sommer 2000 auf einer
Anti-NPD-Demo nach einem angeblichen Steinwurf festgenommen worden. Die
Folge: zehn Monate auf Bewährung. Kurz vor deren verzögertem
Ablauf geriet er am 1. Mai 2004 wieder ins Visier der Polizei. Sie nahm
ihn fest, nachdem er in Friedrichshain an einem Auto gezündelt hatte.
S. wollte damit einen Nazi-Aufmarsch aufhalten und bekannte sich im Internet
öffentlich zu der Tat. Im Dezember 2004 wurde er deswegen zu drei
Jahren Haft verurteilt. Durch die Berufung kam er frei - bis Dresden.
Dort hatten vier Berliner Zivilpolizisten das linke Pärchen festgenommen,
nachdem es zuvor versteckt gefilmt worden war. Die Beamten fanden bei
Leila R. neben einem Teleskopschlagstock und Pfefferspray ein leeres Pyro-Abschussgerät,
Christian S. trug bei der Festnahme ebenfalls eine Pfefferspraydose sowie
ein leeres Sektfläschchen. Im Auto der Aktivisten lag ein Stahlrohr
mit Handschlaufe.
Bis heute sind die Polizisten in den Akten mit Codenummern anonymisiert.
Die Verteidiger sehen darin einen Skandal. "Der Anklage dienen die
Zahlenmänner als Zeugen, aber ihre Aussagen bleiben der Kontrolle
entzogen", kritisiert Rechtsanwältin Silke Studzinsky. "Seit
März 2005 habe ich mehrfach beantragt, die Identität der Polizisten
zu erfahren. Doch erst am Tag vor Prozessbeginn hat die Innenverwaltung
reagiert und einen Sperrvermerk verhängt." Dabei sei das Codieren
nur zum Schutz von gefährdeten V-Leuten und verdeckten Ermittlern
gedacht, kritisiert Studzinsky: "Eine Generalsperrung für die
gesamte Einheit verletzt die Strafprozessordnung, weil die Glaubwürdigkeit
der Zeugen nicht überprüft werden kann." Sie hat daher
beantragt, dagegen zunächst vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Überhaupt sah sich das Gericht am ersten Prozesstag hartem juristischem
Widerstand ausgesetzt. Zwar schmetterte die Vorsitzende Richterin alle
Anträge zur Aufhebung der Codierung ab, die das Anwaltstrio Silke
Studzinsky, Lüko Becker und Thomas Herzog stellte, der Prozess verzögerte
sich dadurch aber um Stunden.
Am 2. Dezember geht er in die nächste Runde, ein schnelles Ende ist
nicht in Sicht. Das schien auch der Richterin klar zu werden, die bisweilen
gereizt wirkte und vergeblich versuchte, Tempo zu machen. Vorgesehen war
die Aussage der - getarnten - Nummernbeamten eigentlich bereits am ersten
Prozesstag. Einer von ihnen will gesehen haben, wie Christian S. aus der
Menge heraus eine Flasche in Richtung Polizei geworfen hat, allerdings
ohne jemanden zu treffen.
Stundenlanges Vorspielen von Polizeivideos blieb ergebnislos. Sie zeigten
nur ein allgemeines Gesamtbild von der Situation in Dresden. Außer
der Tatsache, dass Christian S. und Leila R. dort waren, kam nichts heraus.
Bis auf ein pikantes Detail: Beim Vergleich von Timecodes auf einem Video
mit denen auf einem Videoprint ergab sich eine Zeitlücke von fünf
Minuten.
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01.04.2005
TAZ
Von vier Nummern verhaftet
Antifaschist wurde wegen Landfriedensbruchs zu Haft verurteilt. Rechtskräftig
ist das nicht, im Knast sitzt er dennoch. Bei Demo in Dresden fiel er
Zivilbeamten auf
Im
Umgang mit linken Demonstrationen hält sich die Berliner Polizei
mit wachsendem Erfolg an ihr "Konzept der ausgestreckten Hand".
Statt wegen jeder Kleinigkeit einzugreifen, übt sie sich in vornehmer
Zurückhaltung. Gerät aber bereits bekannter Politaktivist ins
Blickfeld, schlagen Polizei und Ermittler umso erbarmungsloser zu. Mit
am schwersten getroffen hat es den Antifaschisten Christian aus Berlin.
Im Jahr 2000 war er wegen eines Steinwurfs am Rande einer NPD-Demo Unter
den Linden zu eine Bewährungsstrafe verurteilt worden. Kurz vor dem
Ablauf der Bewährungszeit kam ihm der 1. Mai 2004 bzw. ein Naziaufmarsch
in Berlin-Friedrichshain dazwischen. Der Versuch einen PKW in eine brennende
Barrikade zu verwandeln schlug zwar fehl, brachte ihm aber dennoch im
Dezember 2004 drei Jahre Haft ohne Bewährung ein.
Sein politisch geführter Prozess mit 50 ständigen Beobachtern
muss nun für seine neue Inhaftierung herhalten: Während sonst
das nicht vorhandene soziale Umfeld Garant für U-Haft ist, ist es
bei Christian das
Doch er hockt schon wieder in einer Sechs-Quadratmeter-Zelle im Moabiter
Untersuchungsgefängnis. Gestern erneuerte ein Richter den Haftbefehl.
Denn am 13. Februar hatte S. erneut gegen Neonazis demonstriert - diesmal
in Dresden, wo Zehntausende anlässlich des 60. Jahrestages des Bombardements
der sächsischen Landeshauptstadt auf die Straße gingen und
auch ein Zeichen gegen den anwachsenden Rechtsextremismus setzen wollten.
Wegen erwarteter Randale waren auch Polizeibeamte aus Berlin zur Unterstützung
ihrer Kollegen angefordert worden - darunter einige Zivilbeamte. Die wollen
beobachtet haben, dass Christian S. eine Flasche auf räumende Polizisten
geworfen habe. Eine andere Einheit aus Berlin nahm nach entsprechenden
Hinweisen den Politaktivisten rund eine halbe Stunde später etwas
abseits der Protestroute fest.
Christians Anwältin, Silke Studzinsky, sagt zum weiteren Geschehen:
"In Dresden stellte die zuständige Richterin dann einen Haftbefehl
aus, der nur auf den Aussagen der zivilen Ermittler beruht. Das Ungewöhnliche
dabei ist, dass die Identität der Männer nirgends in den Akten
vermerkt ist. Sie tauchen nur codiert auf." Statt Namen stehen dort
nur die Nummer 56765, 56766, 33766 und 33765. Das sind nicht die üblichen
Dienstnummer der Beamten.
Ob Christian S. Teilen der Berliner Strafverfolgungsbehörden als
herausragende Persönlichkeit der linken Szene in der Hauptstadt besonders
im Visier war, ist noch offen. Michael Grunwald, Sprecher der Berliner
Staatsanwaltschaft, sagt: "Über die Hintergründe der Festnahme
in Dresden ist mir nichts bekannt." Er bestätigte aber, dass
die Berliner Justiz das Verfahren jetzt von dort übernommen hat.
Nicht ganz so zügig kam der Gefangene S. an die Spree zurück
- obwohl die Staatsanwaltschaft das beantragt hatte: Bis Moabit durchlebte
Christian eine mehrwöchige Odyssee mit Stationen wie Bautzen, Cottbus,
Frankfurt/Oder und Spremberg. Und in Berlin gehen die Schikanen weiter:
Öffnen von Anwaltspost bei Zellendurchsuchungen und verzögerte
Telegramm- und Zeitschriftenausgabe sind nur Beispiele aus seinem Haftalltag.
TOBIAS VON HEYMANN
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20.12.2004
Berliner Zeitung
Polizisten mit Steinen beworfen. Randale in Kreuzberg
Knapp
einhundert Jugendliche haben am Sonnabend in der Oranien- sowie in der
Reichenberger Straße in Kreuzberg Polizisten attackiert. Die Beamten
wurden mit Steinen und Flaschen beworfen. Verletzt wurde niemand. Wegen
der Bedrohung wurden Einsatzhundertschaften nach Kreuzberg geschickt.
Gegen 23 Uhr hatte sich die Lage beruhigt. Zeugen berichten, dass es gegen
20.40 Uhr zu den Ausschreitungen gekommen war. Mehrere Vermummte hatten
sich spontan zu einer Demonstration entschlossen und den Fahrzeugverkehr
auf der Oranienstraße lahm gelegt. Die Demonstranten trugen ein
Plakat mit der Aufschrift "Haut die Faschos in die Pfanne".
Die Polizei geht davon aus, dass die Demonstranten gegen ein Urteil des
Amtsgerichts Tiergarten protestieren wollten. Dieses hatte den 35-jährigen
Christian S. am Donnerstag wegen versuchter Brandstiftung, Landfriedensbruchs
sowie Widerstands zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war am 1. Mai dieses
Jahres bei den Ausschreitungen gegen den NPD-Aufmarsch festgenommen worden.
(ls.)
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19.12.2004
E110
Steinwürfe auf Polizei nach Verurteilung eines Mai-Randalierers
Berlin
(ddp-bln). Zu Ausschreitungen und Steinwürfen auf Polizeibeamte ist
es in Kreuzberg gekommen. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, war offenbar
die Verurteilung eines Straftäters wegen der Randale vom 1. Mai 2004
Anlass für die unfriedlichen Aktionen von Gruppen überwiegend
Jugendlicher. Die Polizei schrieb mehrere Anzeigen wegen schwerem Landfriedensbruch
und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt.
Den Angaben zufolge versammelte sich am Abend auf der Oranienstraße
eine Gruppe von 60 bis 70 Personen. Der überwiegende Teil von ihnen
sei vermummt gewesen. Die Gruppe trug ein Plakat mit der Aufschrift "Haut
die Faschos in die Pfanne". Es seien Parolen skandiert worden, die
im Zusammenhang mit der Festnahme von Straftätern standen, wie der
Sprecher weiter sagte. Zudem wurden Feuerwerkskörper gezündet
und Steine auf Beamte geworfen. Ein Mannschaftswagen wurde beschädigt.
Zu Steinwürfen kam es auch in der Reichenberger Straße. Die
Polizei setzte mehrere Einsatzhundertschaften ein. Verletzt worden sei
niemand.
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18.12.2004
Junge Welt
Haftstrafe nach antifaschistischem Protest
Bei Aktionen gegen einen Neonaziaufmarsch in Berlin-Lichtenberg am 1.
Mai griff Christian S. zu untauglichen Mitteln. Dafür wurde er zu
drei Jahren Gefängnis verurteilt
Angesichts
der Videos vom 1. Mai diesen Jahres, die während des Prozesses gegen
Christian S. am Donnerstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gezeigt
wurden, konnte man die damalige Ohnmacht des Angeklagten verstehen. Zu
sehen war ein Großaufgebot der Polizei, das einen Aufmarsch von
etwa 2600 Neonazis durch Berlin ohne Wenn und Aber schützte.
Man konnte nachvollziehen, daß der Angeklagte unter allen Umständen
verhindern wollte, daß die braunen Truppen nun auch im Friedrichshain
einziehen, einem Berliner Stadtbezirk, der während der Nazidiktatur
schon einmal Horst-Wessel-Bezirk hieß, wie die Verteidiger von Christian
S. in ihren Plädoyers betonten. In Friedrichshain konnten Neofaschisten
und ihre "Kameradschaften" bislang nicht so Fuß fassen
wie etwa in den Stadtteilen Lichtenberg oder Marzahn.
Christian S., dessen Freundin schon einmal von Rechten niedergestochen
wurde und der sich offenbar engagiert für Hilf- und Wehrlose einsetzt,
wollte am 1. Mai den von der Justiz genehmigten Neonaziaufmarsch von der
Lichtenberger Brücke ins Stadtzentrum wenn nicht ver-, so zumindest
behindern. In seiner Ohnmacht beteiligte er sich vermummt daran, Barrikaden
zu errichten, zunächst aus brennenden Müllcontainern, dann aus
einem schnell umgestürzten Auto, das er mit anderen Gegendemonstranten
auf die Fahrbahn schob. Schließlich entzündete er in dem Auto
mit Papier und Kleidungsstücken ein Feuer, das aber rasch von Polizeiwasserwerfern
gelöscht wurde. Am Auto entstand ein Schaden von mehreren tausend
Euro. Dieser Schaden konnte indes nicht in vollem Maße dem 35jährigen
Angeklagten zugerechnet werden, da das Auto durch einen Panzerwagen der
Polizei von der Straße geschoben und später offenbar noch einmal
angezündet und geplündert worden war.
Wegen der Vorfälle am 1. Mai war der gebürtige Aachener Christian
S. von der für politische Straftaten zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft
wegen Brandstiftung, schwerem Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz angeklagt worden. Zwei
Tage dauerte die Beweisaufnahme, und die Verteidiger ließen nichts
unversucht, den politischen Charakter des Prozesses hervorzuheben. Allerdings
hatte schon der Angeklagte selbst in seiner Erklärung eingeräumt,
daß "diese Aktion auch politisch nichts gebracht" habe,
"weil es den Betroffenen und Anwohnern kaum vermittelbar ist, daß
die von den Nazis ausgehende Gefahr abgewendet werden soll, während
sie sich ... eher von Nazigegnern bedroht fühlten, womit die antifaschistischen
Proteste an diesem Tag diskreditiert wurden".
Der Staatsanwalt sah nach der Beweisaufnahme alle Anklagepunkte bestätigt
und forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren
und acht Monaten. Die Verteidigung hingegen bestritt alle Vorwürfe
bis auf den des Versuches einer Brandstiftung und forderte eine Bewährungsstrafe.
Richter Brandt und die beiden Schöffen hatten es sich nicht leicht
gemacht, ein Urteil zu fällen. Sie werteten am Ende das Anzünden
des Papiers im Auto nicht als vollendete, sondern nur als versuchte Brandstiftung.
In allen anderen Vorwürfen folgten sie allerdings dem Staatsanwalt
und verurteilten Christian S. zu drei Jahren Haft. Besonders schwer fiel
ins Gewicht, daß der Angeklagte bereits wegen Landfriedensbruch
zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt worden war. Der Richter
zeigte in der Urteilsbegründung durchaus Verständnis für
die Motive des Angeklagten, betonte aber, daß Gewalt zu keiner Zeit
und an keinem Ort der Welt zur Lösung von Konflikten eingesetzt werden
dürfe. Und er stellte Christian S. abschließend die rhetorische
Frage: "Wie schlecht muß es um Ihre Argumente bestellt sein,
wenn Sie statt der Kraft Ihrer Worte Feuer einsetzen müssen?"
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18.12.2004
TAZ
Drei Jahre Haft für Antifaschisten
NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Lichtenberg: Ein Gegendemonstrant versucht
am Rande, ein Auto anzuzünden. Jetzt soll er für drei Jahre
hinter Gitter. Seine Anwälte wollen gegen das Urteil vorgehen
Mit
leicht gesenktem Kopf, aber ruhig und gefasst hört Christian S. auf
der Anklagebank des Amtsgerichts Tiergarten sein Urteil: Drei Jahre Haft
ohne Bewährung wegen versuchter Brandstiftung, schweren Landfriedensbruchs,
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie Widerstands gegen die
Staatsgewalt, lautet der Spruch. Lang und breit hat ihm Richter Brandt
zuvor sein gesamtes Verhalten am 1. Mai 2004 in Friedrichshain vorgehalten
- und so zeigt sich auch der Staatsanwalt mit der sehr hohen Strafe zufrieden.
Doch nicht nur für die zahlreichen Prozessbeobachter auf den Zuschauerbänken
ist die Justiz damit zu weit gegangen: Noch auf den Treppen des Amtsgerichts
kündigen die Anwälte des vorbestraften 35-jährigen Christian
S. an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Denn in ihren Augen hat
das Gericht nicht nur das Strafrecht sehr streng ausgelegt, sondern auch
die gesamte Situation am 1. Mai 2004 nicht ausreichend berücksichtigt.
Dazu kommt, dass Christian S. seit seiner Festnahme am 1. Mai bis zum
ersten Prozesstag Ende Oktober in Untersuchungshaft saß. "Wir
fordern daher, dass jetzt zumindest der Haftbefehl bis zur Rechtskraft
des Urteils aufgehoben wird", sagt Anwältin Silke Studzinsky.
Was war passiert? Genau an diesem Tag darf die rechtsextreme NPD gemeinsam
mit "freien Kameradschaften" auf der Frankfurter Allee aufmarschieren:
Mit rund 3.000 Braunen ist das nicht nur der größte Auftritt
der Rechten seit Ende des Zweiten Weltkrieges in Berlin. Erstmals bilden
die Nationalisten auch einen eigenen, aggressiven "schwarzen Block",
der sich mehrere Rangeleien mit der Polizei und Gegendemonstranten liefert.
Neben Fahnen führen sie auch NPD-Plakate mit sich, auf denen "Gute
Heimreise" steht und eine ausländische Familie mit gepackten
Koffern von hinten zu sehen ist. In Bremen läuft genau wegen dieses
Plakats zurzeit ein Verfahren wegen Volksverhetzung.
Doch der Aufmarsch der NPD ist angemeldet und genehmigt. Als sich der
Zug in Bewegung setzt, versuchen Gegendemonstranten, mit Sitzblockaden
die Rechtsextremen zu stoppen - und wollen so Zivilcourage zeigen. Die
Polizei räumt mit Wasserwerfern und hunderten von Beamten den Weg
frei. Erst als auf Höhe des Ring-Centers in Friedrichshain Barrikaden
brennen, beschließt die Einsatzleitung den Abbruch der NPD-Demo.
Zu diesem Zeitpunkt ist Christian S. bereits im Visier der Fahnder der
Polizei. Sie beobachten ihn dabei, wie er Mülltonnen auf die Frankfurter
Allee schiebt und Papier in einem umgestürzten Mercedes der A-Klasse
mit zerstörter Heckscheibe anzündet. In einer zehnseitigen Prozesserklärung
bekennt er sich später sogar dazu und begründet sein Tun mit
politischen Motiven.
Doch vor Gericht zählt das alles nicht - auch nicht strafmildernd.
Die strafrechtlichen Argumente seines Verteidigerduos dringen nicht durch.
"Zwar hat Christian S. versucht, Feuer zu legen, doch Zeugenaussagen
und Videos beweisen, dass ein Wasserwerfer das Fahrzeug kurz darauf schon
wieder löschte. Danach brannte der Wagen sogar noch ein zweites Mal,
und ein Räumpanzer rammte das Wrack von der Straße", sagt
Anwältin Silke Studzinsky. "Daher ist er nicht für die
gesamten Schäden an dem Auto verantwortlich. Hier müsste gelten:
Im Zweifel für den Angeklagten."
Auch der Vorwurf des "schweren Landfriedensbruchs" sei so nicht
haltbar, argumentiert die Anwältin. Laut Studzinsky sollen am 1.
Mai "zahlreiche Polizeibeamte in Zivilkleidung" im Einsatz gewesen
sein: Mehrere Beamte "des SEK vom LKA 6302, der Direktion IV ,Fahndung-Aufklärung-Observation'
und Zivilbeamte der Operativen Gruppe Jugendgewalt" sowie des Staats-
und Verfassungsschutzes seien dort gewesen, so die Anwältin, die
gerne Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident
Dieter Glietsch als Zeugen dazu gehört hätte. Von einer "Menschenmenge",
die den "öffentlichen Frieden" gefährdet habe, könne
keine Rede sein.
Für den Anwalt Lüko Becker stellt sich darüber hinaus die
Frage, inwieweit hier nicht sogar das im Grundgesetz verbriefte Recht
auf Widerstand greifen könnte: "Das wäre zwar ein Offenbarungseid
des Staates, wenn er zugeben würde, dass hier andere Abhilfe zum
Schutz der Verfassung nicht möglich gewesen sein könnte. Aber
denkbar wäre das."
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17.12.2004
TAZ
Drei Jahre Haft für Barrikadenbau
Zu
drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der
mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte.
Das Amtsgericht sprach den 35-jährigen Mann gestern Abend wegen Landfriedensbruchs,
versuchter Brandstiftung und Widerstands schuldig. Die Verteidigung hat
Berufung angekündigt. Der Verurteilte hatte mit anderen Personen
auf der Frankfurter Allee brennende Mülltonnen zusammengeschoben
und Papier in einem Auto angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD
in den Bezirk Friedrichshain verhindern wollen, in dem besonders Ausländer
und Andersdenkende zum Ziel von rechter Gewalt geworden seien, erklärte
der 35-Jährige vor Gericht. Strafmildernd wertete das Gericht ein
aus Sicht des Angeklagten berechtigtes Anliegen. Es gebe aber keinerlei
Legitimation für Gewalt. Gegen den Mann sprach, dass die Tat in der
Bewährungszeit nach einer einschlägigen Vorstrafe begangen wurde.
DPA
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17.12.2004 Morgenpost
Brandbarrikaden am 1. Mai: Drei Jahre Haft für Demonstrant
Zu
drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der
mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 35jährigen am Donnerstag wegen
Landfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung und Widerstandes schuldig.
Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Der Anhänger der
linken Szene hatte mit anderen Personen auf der Frankfurter Allee in Mitte
brennende Mülltonnen zusammengeschoben und Papier in einem Mercedes
angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD in den Bezirk Friedrichshain
verhindern wollen.
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04.12.2004
Neues Deutschland
Brennendes Auto als Antinazi-Protest?
Prozess gegen Sozialarbeiter Christian R., der NPD-Aufmarsch mit Flammen
aufhalten wollte
Politisch
hat die Aktion nichts gebracht, der antifaschistische Protest wurde diskreditiert
- Erkenntnisse des 35-jährigen Sozialarbeiters Christian R., der
des schweren Landfriedensbruchs angeklagt ist und bei einer Verurteilung
mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss.
Am 1. Mai war Christian auf der Straße, um sich dem Nazi-Aufmarsch
von Lichtenberg in die Innenstadt entgegenzustellen.
Der braune Trupp hatte das Demonstrationsrecht auf seiner Seite. Die Provokation
war genehmigt, und jeder, der sich den Neonazis in den Weg stellte, handelte
gesetzeswidrig, weil er eine legale Aktion behinderte. Die Polizei schob
die antifaschistischen Demonstranten vor sich her. Mal stürmte die
bewaffnete Staatsmacht im Laufschritt gegen die Demonstranten vor, dann
drückte die grüne Kette langsam den Widerstand zusammen oder
überschüttete ihn mit einer Kanonade aus Wasserwerfern. Hinter
dem Bahnhof Frankfurter Allee eskalierte die Lage. Pflastersteine wurden
herausgebrochen, Müllcontainer auf die Straße geschoben und
angezündet, schließlich ein Mercedes am Straßenrand umgekippt
und in Brand gesetzt.
Mit dabei auch Christian. Er war einem verdeckten Ermittler ins Visier
geraten. Und der ließ ihn keine Sekunde mehr aus den Augen, beorderte
ein Festnahmekommando herbei, dass dann Kilometer weiter entfernt unverhofft
zugriff. Zahlreiche Videoteams der Polizei filmten das Geschehen auf der
Frankfurter Allee. Kameras aus dem Hubschrauber, Kameras aus dem Wasserwerferturm,
Kameras hinter Autoschreiben - ein nahezu lückenloses filmisches
Dokumentarwerk von der Lichtenberger Brücke bis zum Frankfurter Tor
wurde so erstellt und Christian als zündelnder Täter in mehreren
Videos festgehalten.
Gestern wurden die Bilder vom 1. Mai im Gerichtssaal gezeigt. Trotz brennender
Container und dem umgestürzten Auto - die Szenen wirkten nicht übermäßig
gewalttätig. Keine Schlachten, keine Verletzten und keine Lage, die
außer Kontrolle zu geraten schien. Nach den Aufzeichnungen ein eher
harmloses Geschehen, die Stadt hat schon weit dramatischere Momente erlebt.
Viele standen rum, schauten neugierig zu oder bedienten sich am Inhalt
des Fahrzeugs. Zur Verantwortung gezogen wird nun Christian.
Was ihn bewogen haben könnte, Gewalt gegen ein Auto zu praktizieren
- ein fast alltäglicher Vorgang in Berlin - schilderte er gestern
in einer Erklärung. Danach hat er seit mehr als zwei Jahrzehnten
denkbar schlechte Erfahrungen mit Nazihorden gemacht. Ob nun in Fußballstadien
oder auf der Straße - prügelnde Rechtsradikale haben oft sein
Leben gekreuzt. Deshalb wollte er den Weitermarsch der Glatzköpfe
durch den Bau der Barrikaden verhindern, hoffte, dass die Polizei den
braunen Zug stoppen wird, wenn sie Flammen sehe.
Heute tut es ihm leid, dass er das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt
hat. Es sei Betroffenen und Anwohnern kaum vermittelbar, dass man die
von Nazis ausgehende Gefahr abwenden wolle, in dem man ihr Eigentum mit
Feuer bedroht, sagt Christian. Ob das Gericht die Erkenntnis und das Eingeständnis
als mildernde Umstände anerkennen wird, bleibt bis zur Urteilsverkündung
abzuwarten.
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03.12.2004 Yahoo
Prozess gegen Mai-Randalierer begonnen
Berlin
(ddp-bln). Wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und Brandstiftung
muss sich seit Freitag ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht Tiergarten
verantworten. Der Angeklagte soll am 1. Mai dieses Jahres an einer Protestveranstaltung
gegen einen NPD-Aufmarsch in Lichtenberg beteiligt gewesen sein und brennende
Barrikaden errichtet haben.
Der Anklage zufolge hatte er aus einer größeren Gruppe von
linken Demonstranten heraus Polizeibeamte mit Flaschen und Steinen beworfen
sowie Mülltonnen auf die Straße gerollt und angezündet.
Später soll er mit weiteren Demonstranten einen Mercedes umgekippt
und in Brand gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Sachschaden
auf rund 6000 Euro.
In seinem Teilgeständnis bestritt der Angeklagte Stein- und Flaschenwürfe
gegen die Einsatzkräfte. Er gab aber zu, mit anderen Demonstranten
Mülltonnen auf die Frankfurter Allee geschoben zu haben, um die Straße
zu blockieren. Seinen Angaben zufolge sollten die Barrikade ebenso wie
das umgekippte Auto das Vorrücken der Teilnehmer des NPD-Aufmarsches
stoppen.
Vor Gericht bedauerte der Mann, das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt
zu haben. Er habe sich persönlich in einer Bedrohungssituation gewähnt.
Er sehe aber ein, dass die Aktion politisch nichts gebracht habe. Der
Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.
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29.10.2004 Neues Deutschland
Schuldspruch vor Prozessbeginn?
Verfahren gegen Demonstranten, der sich am 1. Mai Neonazis in den Weg
stellte, wurde vertagt
Die
Berliner Gerichte und die Polizei haben gegen jene, die sie als Krawallmacher
vom 1. Mai einordnen, eine schärfere Gangart eingelegt. Dabei unterscheiden
sie nicht nach Aktionen gegen Neonazis oder Tätern, die sich im Alkoholrausch
austoben wollen.
Der 35jährige Sozialarbeiter Johann Christian S. gehörte zu
jenen, die sich am 1. Mai den Neonazis am Bahnhof Lichtenberg in den Weg
stellten. Die Nazis zogen in Richtung Innenstadt, die Polizei hatte den
Auftrag, den ungehinderten Vorbeimarsch der braunen Streitmacht zu sichern.
Gegen 16 Uhr eskalierte die Situation, die Polizei war nicht zimperlich,
kesselte Demonstranten ein, drängte sie ab, stürmte auf sie
zu und versuchte, die Gegendemonstranten auseinander zu treiben. In dieser
aufgeheizten Situation wurden Barrikaden errichtet, Container auf die
Straße geschoben und angezündet, ein Mercedes umgekippt und
in Brand gesetzt.
Johann Christian wurde noch am Abend verhaftet und saß bis gestern
in Untersuchungshaft. Er soll laut Anklage derjenige gewesen sein, der
- vermummt - aus einer Gruppe heraus an der Feuerteufelei beteiligt war.
Ob es so war, darüber konnte am gestrigen ersten Verhandlungstag
vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht entschieden werden - im Gerichtssaal
ein sichtlich aggressiver Amtsrichter und eine Verteidigung, die mit Anträgen
für die Unterbrechung des Verfahrens sorgt, nachdem ein Befangenheitsantrag
gegen den Richter durch ihn selbst abgelehnt worden war.
In jedem Gerichtsverfahren gilt zunächst für die Angeklagten
die Unschuldsvermutung. Doch für den Amtsrichter scheint es schon
eine ziemlich klare Sache zu sein. Zwar sprach er nur von einem dringendem
Tatverdacht, doch schrieb er in einem Papier von "abgeurteilten Taten"
statt von "abzuurteilenden Taten".
Mit anderen Worten: Für ihn ist die Schuldfrage schon geklärt,
obwohl überhaupt noch keine Beweisaufnahme stattgefunden hat. Wie
im Gerichtssaal verlautete, strebt die Staatsanwaltschaft eine radikale
Strafe von bis zu vier Jahren Haft an. Das wäre schon ein einmaliger
Fall - vorausgesetzt, die Vorwürfe erweisen sich im Verfahren als
richtig -, dass eine Straftat gegen Sachen und nicht gegen Personen mit
solcher Härte verfolgt wird. Manch ein Totschläger findet in
Berlin bei den Richtern ein milderes Urteil.
Das Gericht vertagte sich, Johann Christian wurde aus der U-Haft mit strengen
Auflagen wie für einen Schwerverbrecher entlassen.
Abgesehen vom Sinn oder Unsinn brennender Müllcontainer, abgesehen
davon, dass solche Aktionen möglicherweise den Neonazis mehr dienen
als schaden, so bleibt doch die Frage, die das Gericht nicht beantworten
kann: Der Kanzler hat die Bürger zum mutigen Widerstand gegen neonazistische
Umtriebe aufgerufen. Wie aber soll ein Aufstand der Anständigen aussehen?
Wie soll man einen Aufstand gesetzeskonform durchführen, pflegeleicht
für alle Nazis? Die Politik ist darauf eine Antwort schuldig geblieben.
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29.10.2004
Morgenpost
Prozeß gegen vorbestraften Mai-Randalierer
Der
Trend in der Berliner Staatsanwaltschaft, für 1.-Mai-Randalierer
härtere Strafen zu beantragen, setzt sich fort. So sollen für
einen vorbestraften Linksautonomen, der am 1. Mai dieses Jahres ein Auto
in Brand setzte, drei bis vier Jahre Gefängnis gefordert werden.
Angeklagt ist er wegen schweren Landfriedensbruchs und Brandstiftung.
Der Prozeß gegen den 35 Jahre alten Christian S. wurde gestern jedoch
vertagt, weil durch den Fehler eines Gerichtsregistrators ein Verteidiger
zu spät informiert worden war. Zudem wurde der Haftbefehl gegen den
arbeitslosen Beschuldigten, der sich seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft
befand, ausgesetzt.
Christian S. hatte sich am 1. Mai an einer Protestveranstaltung gegen
einen Aufmarsch der NPD beteiligt. Den Ermittlungen zufolge soll er gemeinsam
mit bislang unbekannten Mittätern an der Frankfurter Allee, Ecke
Schulze-Boysen-Straße Mülltonnen auf die Straße gerollt
und zwei davon angezündet haben, um auf diese Art eine Barriere gegen
die Polizei zu errichten. S. hatte sich dabei mit einer dunklen Mütze
und einem schwarzen Schal vermummt. Wenig später sollen S. und sechs
weitere Demonstranten einen Mercedes aufgeschaukelt und anschließend
auf die Straße gekippt haben. Den Ermittlungen zufolge hatte Christian
S. anschließend Papier in den Kofferraum des Wagens gestopft und
den Mercedes in Brand gesetzt. Dabei entstand ein Schaden von knapp 6200
Euro.
Christian S.' Verteidiger haben ein Geständnis ihres Mandanten angekündigt.
Als Zeugen sollen außerdem Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)
und Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
geladen werden. Beide sollen sich zur Gefährlichkeit von Rechtsextremisten
für die Demokratie äußern. Ob diesen Anträgen des
Angeklagten stattgegeben wird, bleibt abzuwarten. Haben sie doch wenig
mit den angeklagten Taten zu tun.
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18.08.2004
Neues Deutschland
Noch 20 »Mai-Täter« hinter Gittern
Laut Justiz besteht Fluchtgefahr/Bisher 264 Anklagen oder Strafbefehle
Seit
gut 100 Tagen sitzen 20 Bürger nach Angaben des Justizsenates hinter
Gefängnisgittern, weil sie in irgendeinem strafverdächtigen
Zusammenhang während der Walpurgisnacht oder des 1. Mai festgenommen
worden waren. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der PDS hervor,
die der zuständige Staatssekretär Christoph Flügge (SPD)
jetzt beantwortet hat.
In weiteren 65 Fällen wurde »der Vollzug der Untersuchungshaft
ausgesetzt«. Als überwiegender Haftgrund wird von der Behörde
anhaltende Fluchtgefahr angegeben. Den Inhaftierten erschwert man zudem
den Kontakt zur Außenwelt. Zumindest bei einem der Tatverdächtigen
machte eine Staatsanwältin zur Bedingung, dass der jeweilige Besucher
in Sachen 1. Mai verhört wird.
Dabei handelt es sich allerdings nach Auskunft von Rechtsanwälten
um eine gelinde gesagt ziemlich abseitige juristische Konstruktion und
Kausalität, die einer Nötigung gleichkommt. Derartige Besuchserlaubnisse
werden sonst alle 14 Tage genehmigt, sofern keine schwerwiegenden Bedenken
vorliegen. Auf solche wurde in diesem Fall jedoch nicht hingewiesen. Ob
ein ähnliches faktisches Besuchsverbot auch für die anderen
Inhaftierten zutrifft, ist nicht bekannt.
Insgesamt waren laut Flügge 324 Tatverdächtige ermittelt worden.
Bei 151 von ihnen »bestehen kriminalpolizeiliche Vorerkenntnisse«:
123 Personen wurden bei Diebstahl, Schlägereien und dergleichen mehr
ertappt. Bei politisch linken Aktionen hat der Staatsschutz 20 Personen
gesehen, bei rechtsextremistischen 8.
Zumeist waren die insgesamt 264 Anklagen oder Strafbefehle wegen gefährlicher
Körperverletzung (88 Fälle) ergangen, wegen Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte (80), besonders schweren Landfriedensbruchs (63)
sowie Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (14), Sachbeschädigung
und Beleidigung (jeweils 5), so Flügge.
Die Zahl der Anklagen hat aber – wie jedes Jahr nach den Krawallen
rings um den 1. Mai – nicht zu einer Prozessflut geführt. Bisher
sind dem Vernehmen nach zwei Verfahren, bei denen es bis zur Anklage gekommen
war, »durch gerichtliche Einstellungen erledigt worden«. Ein
34-jähriger arbeitsloser Schlosser wurde darüber hinaus zu zwei
Jahren Haft, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. 180 Stunden muss
er zudem gemeinnützig arbeiten. Er hatte im Rausch von 3,4 Promille
zwei leere Flaschen über einen anrückenden Polizeitrupp hinweg
geworfen.
Die Staatsanwältin meinte damals in der Verhandlung, die zweieinhalbmonatige
U-Haft hätte den Angeklagten ganz offenbar geläutert, so einsichtig
er sich im Prozess gezeigt hatte. Deshalb die in ihren Augen vergleichsweise
milde Strafe. Ist man bei den 20 noch einsitzenden Tatverdächtigen
etwa gleichfalls in guter Hoffnung, dass Gitterfenster und Knastluft zu
Einsicht, Demut und Reue führen?
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16.7.2004
TAZ Berlin
THEMA DES TAGES
Prozesslawine
zum 1. Mai rollt
Hohe Strafen zur Generalprävention sind juristisch prinzipiell zulässig.
Doch muss berücksichtigt werden, ob das Verhältnis zur Straftat
auch tatsächlich eingehalten wurde. Untersuchungshaft bis zu acht
Wochen, erste Urteile zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ohne Bewährung
und fragwürdige Ermittlungsmethoden - Richter und Staatsanwaltschaft
hätten deutlich über die Strenge geschlagen, finden zumindest
die Verteidiger. Und die Prozesslawine rollt weiter. Für die kommenden
Wochen sind zahlreiche weitere Termine anberaumt. FLEE
"Anweisungen muss man denen nicht geben"
Dass manche Staatsanwälte und Richter öfter mal das
Augenmaß verlieren, ist für Anwaltsverein-Chef Wolfgang Kaleck
nichts Neues. Die Anordnung und Dauer der Untersuchungshaft hält
er in vielen Fällen für rechtswidrig
taz: Herr Kaleck, bis zu zwei Jahre ohne Bewährung für Straftäter
am 1. Mai - sind Sie über diese saftigen Strafen überrascht?
Wolfgang
Kaleck: Die Tendenz zu deutlich höheren Strafen hat sich leider bereits
in den vergangenen Jahren abgezeichnet. Letztes Jahr wurde ein Angeklagter
zu 3 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Überrascht
hat mich nur, dass dieses Mal beim 1. Mai vergleichsweise wenig passiert
ist und trotzdem viele Haftbefehle erlassen und hohe Strafen verhängt
wurden.
Richter
und Staatsanwaltschaft begründen das mit der Abschreckung. Dürfen
sie das?
Generalprävention
ist als einer der ältesten Strafzwecke erlaubt, aber nur im Bereich
der so genannten schuldangemessenen Strafe. Das Problem ist, wie beliebig
mal die eine oder die andere Tätergruppe besonders hart verfolgt
wird - je nach Zeitgeist oder Laune der Staatsanwälte und Richter.
In Berlin scheint die Justiz den Schwerpunkt mal wieder auf die Verbrechensbekämpfung
bei 1.-Mai-Demonstrationen zu legen.
Sie
finden sich also damit ab, dass die Justiz - mal böse formuliert
- zum Handlanger des Innensenators wird.
Ich
denke nicht, dass es da irgendwelche Befehlsketten gibt. Man sollte auch
nicht Verschwörungstheorien aufstellen. Die zuständige Abteilung
der Staatsanwaltschaft ist bei allen Eingeweihten dafür bekannt,
dass sie öfter mal das Augenmaß verliert. Und auch bei einigen
Richtern weiß man: Sie artikulieren ganz klar ihre eigenen Überzeugungen.
Denen muss man gar keine Anweisungen von oben geben.
Über
100 Verdächtige wurden in U-Haft gesteckt, viele sitzen immer noch.
Ist das auch eine unabhängige Entscheidung der Richter?
Das
glaube ich schon, das macht die Sache aber nicht besser. Es ist zu oft
Untersuchungshaft verhängt worden, ohne dass die Gründe wirklich
vorlagen. Aber auch das ist kein Novum. Wir beklagen als Strafverteidiger
schon seit einiger Zeit, dass insgesamt zu schnell und zu viel U-Haft
verhängt wird.
Als
Verteidiger müssen Sie doch Möglichkeiten haben, dieser Willkür
etwas entgegenzusetzen?
Da
meines Erachtens die Anordnung und Fortdauer der U-Haft in vielen Fällen
rechtswidrig war, sollten eigentlich alle Instanzen inklusive des Verfassungsgerichts
ausgeschöpft werden. Aber das dauert halt seine Zeit. Das Problem
ist der Druck, der auf den Häftlingen lastet. Jeder Verteidiger versucht,
seinen Mandanten rauszukriegen. Und wenn keine Haftverschonung ausgesprochen
wird, drängt der Verteidiger auf einen schnellen Verhandlungstermin.
Manche erklären sich dann auch für ein Geständnis bereit.
Was
werden Sie tun?
Es
gilt, diese Praxis in der Öffentlichkeit anzuprangern. Denn solange
die mehrheitliche öffentliche Meinung diese teilweise rechtswidrige
Justiz der Staatsanwälte und Richter deckt, wird sich auch nichts
ändern.
Sie
klingen resigniert.
Ganz
und gar nicht. Ich freue mich, dass sich mal wieder jemand für diese
strukturellen Probleme interessiert. Es sind auch die Parteien gefordert,
also auch PDS und Grüne. Insbesondere, wenn man an die Festnahmen
bei der Antifa-Demo am Nachmittag des 1. Mai denkt. Es kann ja nicht angehen,
dass im Parlament und zu Feierstunden dem Rechtsextremismus der Kampf
angesagt wird und dann die Teilnahme an einer Antifa-Demo zu einem so
hohen Risiko wird. INTERVIEW: FELIX LEE
Vor Gericht sind einige gleicher
Mit aller Härte gehen Richter und Staatsanwälte gegen mutmaßliche
Randalierer rund um den 1. Mai vor. Die Jusos sprechen vom "handfesten
Justizskandal". Doch allen Beteiligten fehlt der Überblick
103 Haftbefehle hat es rund um den 1. Mai gegeben. 70 Personen landeten
direkt in U-Haft, und auch zwei Monate später sitzen noch etwa 30
von ihnen hinter Gittern. Mindestens fünf Personen wurden bereits
zu drakonischen Strafen verurteilt - einer bekam zwei Jahre ohne Bewährung,
einem weiteren drohen bis zu fünf Jahre. Nur drei Verfahren wurden
eingestellt. Das sind die Zahlen von Anfang Juli. Aktuelleres hat selbst
die Staatsanwaltschaft nicht. Sie brauchte allein zwei Tage, um diese
Daten herauszukriegen.
So viele Haftbefehle wie an diesem 1. Mai hat es noch nie gegeben, auch
auf anderen Demos nicht. Dass Innensenator und Polizei rigoros gegen Randalierer
durchgreifen würden, daraus hatte Innensenator Ehrhart Körting
(SPD) schon Wochen vor dem 1. Mai keinen Hehl gemacht. Mit seinem Konzept
der "ausgestreckten Hand", friedliche Demonstrationsmassen gleichfalls
friedlich walten zu lassen und dann mit der "ausgestreckten Faust"
gegen potenzielle Randalierer umso fester zuzuschlagen (O-Ton eines Demo-Veranstalters),
gelang Körting, woran andere Innensenatoren seit 1987 jedes Jahr
scheiterten: der alljährlichen Gewaltspirale ein Ende zu setzen.
Und so konnte er sich schon wenige Tage nach dem 1. Mai ohne die sonst
übliche Polemik der Opposition gemächlich zurücklehnen
und alles weitere der Justiz überlassen.
Und die schlägt kräftiger zu als erwartet. Von Rechten, die
"mit Füßen getreten werden", spricht Verteidiger
Sven Lindemann und berichtet von einer Verhandlung beim Haftrichter, bei
dem der Haftbefehl bereits vor Beginn unterschrieben und gestempelt war.
Eine Staatsanwältin habe inzwischen eine Strafanzeige wegen versuchter
Nötigung am Hals, weil sie dem Besuch eines U-Häftlings, der
diesem zusteht, nur dann Zutritt gewähren wollte, wenn sich der Besucher
vorher vernehmen ließ, berichtet ein anderer Verteidiger. Selbst
der Landesvorstand der Jusos spricht bereits von einem "handfesten
Justizskandal".
Entsetzen auch auf Seiten der Demo-Veranstalter. Es gebe zwar einige Gruppen,
die sich um "Repressionsarbeit" bemühen, berichtet eine
Beteiligte. Doch anders als in den Vorjahren fehlt ihnen der Überblick.
Zum Teil liege es daran, dass ihnen zu vielen Inhaftierten der Kontakt
fehlt, weil sie anders als früher nicht mehr aus politischen Zusammenhängen
kommen. Zudem ist den Demo-Veranstaltern vorzuhalten, dass sie es in den
vergangenen Jahren zunehmend versäumt haben, ihren Demo-Teilnehmern
mitzuteilen, Verhaftungen unverzüglich zu melden. Hinterher allen
Betroffenen nachzuspüren, sei wie "die Suche nach der Nadel
im Heuhaufen".
Verteidigerin Annette Janssen indes bereitet sich auf die Prozesse ihrer
Mandanten vor. Anders als in den Vorjahren könne sie ihren Mandanten
überhaupt keine Prognose mitteilen. Zwischen sechs Monaten und fünf
Jahren sei alles drin. Ob solch hohe Strafen künftig bei allen Demos
üblich werden, wo es zu Ausschreitungen kommt? Anwältin Janssen
glaubt das nicht. Beim 1. Mai handele es sich um "Ausnahmejustiz".
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30.06.2004
Jungle World
Einst im Mai
34
Personen sitzen seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft. Fünf harte
Urteile sind bereits gefällt worden. von martin kröger
Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Gericht haben Hand
in Hand und lückenlos zusammengearbeitet", berichtete die Staatsanwaltschaft
stolz nach dem diesjährigen 1. Mai. Innensenator Ehrhart Körting
(SPD) lobte die "Effektivität" der eingesetzten Polizeikräfte,
durch die zum "ersten Mal seit vielen Jahren das Ritual der Gewalt"
habe durchbrochen werden können. Einen furiosen Sieg, der "nicht
ohne Eindruck auf die Steinewerfer" geblieben sei, will Michael Grunwald,
der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, bemerkt haben.
Wie weit die Zusammenarbeit in diesem eigentlich durch Gewaltenteilung
gekennzeichneten System geht, lässt sich nur schwer sagen. Auch ist
unklar, ob die Geschichte stimmt, dass Berliner RichterInnen voriges Jahr
von der Polizei zum Grillen eingeladen wurden und vor dem Wurstschmaus
probeweise in einer Wanne Platz nahmen, die von den Gastgebern der Anschauung
wegen mit Gegenständen beworfen wurde.
Fest steht, dass sich die Behörden in diesem Jahr besonders frühzeitig
für den 1. Mai vorbereiteten. In der Justizvollzugsanstalt Moabit
wurden Kapazitäten freigeräumt, ein großes Team von RichterInnen
und StaatsanwältInnen stand für Sonderschichten bereit. Ein
Anwalt will gar beobachtet haben, dass Haftbefehle bereits vor der Anhörung
vom zuständigen Richter unterschrieben und abgestempelt wurden.
Die Festnahme von über 270 Personen - kurzfristige Inhaftierungen
sind in dieser Aufzählung nicht erfasst - bereitete somit den Behörden
kein logistisches Problem. Nach der Überprüfung durch die eingesetzten
RichterInnen wurden zunächst 97 Haftbefehle erlassen. Im Zuge der
fortgesetzten Ermittlungen kamen weitere hinzu, so dass die Gesamtzahl
inzwischen über 100 liegt. Das ist ein Rekord, und das sind mehr
als doppelt so viele wie im vergangenen Jahr, als 41 Haftbefehle ausgesprochen
wurden.
Nach Erkenntnissen des Berliner Ermittlungsausschusses (EA), der sich
nach Demonstrationen um die Festgenommenen aus dem linken Spektrum kümmert,
sitzen derzeit noch 34 ausschließlich männliche Gefangene ein.
"Das heißt 23 Stunden in einer bauwagengroßen Zelle,
bei einer Stunde Hofgang pro Tag", erklärt Arthur Boelcke vom
EA. Besuch gibt es einmal in zwei Wochen für eine halbe Stunde.
Normalerweise wird Untersuchungshaft nur verhängt, wenn eine Flucht-,
Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht, außerdem sollte
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
"In diesem Jahr reicht der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs
- ein Delikt, das mit sechs Monaten bis 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft
wird - im Zusammenhang mit dem 1. Mai jedoch aus, um die Untersuchungshaft
zu legitimieren", sagt Ulrike Birzer, die als Anwältin mehrere
der Beschuldigten vertritt. Ihnen riet Birzer erstmals, Geständnisse
abzulegen, um aus der Haft herauszukommen.
So wurden zwar derweil zwei Drittel der über 100 Inhaftierten nach
Haftprüfungen freigelassen, sie müssen sich jedoch viermal wöchentlich
bei der Polizei melden. Keiner der Haftbefehle wurde bislang von den RichterInnen
aufgehoben.
Dauerte es früher manchmal Jahre, bis ein Verfahren eröffnet
wurde, ist jetzt bereits in 50 Verfahren Anklage erhoben worden. In fünf
Prozessen fielen sogar schon die Urteile. Ein junger Mann aus Sachsen-Anhalt
muss für einen Flaschenwurf am Mauerpark für zwei Jahre hinter
Gitter. Nicht genug für den eingesetzten Staatsanwalt, der zweieinhalb
Jahre ohne Bewährung gefordert hatte und die Einlegung eines Rechtsmittels
prüft. "Aus generalpräventiven Gesichtspunkten" müsse
eine empfindliche Strafe ausgesprochen werden, als Signal an die anderen
potenziellen Randalierer, sagte der Staatsanwalt. Auch in den übrigen
Prozessen wurden harte Strafen verhängt. In einem Fall kam ein so
genannter Ersttäter nur knapp mit einer Bewährungsstrafe davon.
"Kontinuierlich stieg in den letzten Jahren das Strafmaß an",
sagt die Anwältin Birzer. "Gab es vor fünf Jahren für
einen Steinwurf in der Regel noch ein Jahr auf Bewährung, drohen
nun häufig mehr als zwei Jahre.Bei einer Freiheitsstrafe von über
zwei Jahren ist die Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich."
Dass der Trend zur Haftstrafe ohne Bewährung geht, zeichnete sich
schon im vergangenen Jahr ab. Seit der Einführung der so genannten
Deeskalationstaktik der Polizei lässt das Gericht nicht mehr die
Begründung gelten, dass man sich durch das martialische und gewaltsame
Auftreten der Polizei zum Handeln berufen gefühlt habe. (Jungle World,
37/03) Begünstigt werden die hohen Strafen zudem durch weitere taktische
Innovationen. Spezialeinheiten wie die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten
(BFE) sind inzwischen für "chirurgische Eingriffe" in Demonstrationen
geschult. Ihre unzähligen Videos dienen als Beweismaterial. Die Beamten
sind außerdem darauf trainiert, sich vor Gericht bei ihren Aussagen
nicht in Widersprüche zu verwickeln.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist begeistert: "Die üblichen
Ausreden, man habe nur dabeigestanden und nichts gemacht, es sei ein anderer
gewesen und ähnliches, konnten so zum Teil direkt durch handfeste
Videobeweise widerlegt werden. Umständliche und zeitaufwändige
Ermittlungen von Zeugen waren insoweit entbehrlich", triumphiert
ihr Pressesprecher Michael Grunwald.
Kritik an der Vorgehensweise der Verfolgungsbehörden gibt es kaum.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sieht die
Untersuchungshaft für generalpräventive Zwecke missbraucht,
was gegen das geltende Recht verstoße. Im Komitee für Grundrechte
und Demokratie, das seit Jahren mit Beobachtern die Demonstrationen und
Proteste am 1. Mai begleitet, sorgt man sich über "die in der
Presse bekannt gewordenen Umstände des Umgangs der Berliner Justiz
mit den Menschen, die anlässlich des 1. Mai 2004 in Berlin festgenommen
wurden", und bemängelt den Abbau der "Justizgrundrechte",
so etwa der "grundrechtlich geschützten Demonstrationsfreiheit".
Als einzige Partei beschwerten sich die Grünen halbherzig vor dem
Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
Die radikale Linke, die den Kampftag der Arbeiterklasse so gern für
sich vereinnahmt, ist schon wieder abgetaucht, bis zum nächsten Jahr.
Zwar wurden drei Demonstrationen für die Gefangenen des 1. Mai veranstaltet,
doch die Resonanz ließ stark zu wünschen übrig. Jeweils
maximal 300 Personen kamen zu den Veranstaltungen vor den Justizvollzugsanstalten
Moabit und Pankow sowie zu einem Umzug in Kreuzberg.
Das könnte nach Einschätzung des Ermittlungsausschusses (EA)
daran liegen, "dass man viele der noch Einsitzenden nicht dem klassisch
›autonomen‹ Politspektrum zurechnen" kann. "Gerade
die im Mauerpark Festgenommenen scheinen den EA oftmals gar nicht zu kennen",
vermutet Boelcke. Außerdem habe sich der "Eventcharakter"
des 1. Mai verstärkt: "Es gab mehr Leute mit Dosenbier als mit
Fahnen oder Transparenten. Wer mit 2,7 Promille einfährt, braucht
nicht zu glauben, dass der EA die Anwaltskosten bezahlt."
Aufklärung und Solidarität tun somit Not bevor ein Jahr vergangen
ist und bei der Polizei wieder die Grills angeworfen werden.
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17.06.2004
Neues Deutschland
Anwälte in Sorge um faires Verfahren
36 der am 1. Mai Festgenommenen noch in Haft.
Von Heiko Balsmeyer
Seit den Maikrawallen sollen 36 Beschuldigte ohne schlüssige Begründung
in Haft sein. Die Anwältin Ulrike Birzer, die einiger der am 1. Mai
Festgenommenen rechtlich vertritt, schilderte in der Humboldt Universität
die Haftpraxis rund um den 1. Mai im Vergleich zu Vorjahren. 100 Personen
wurden in Untersuchungshaft genommen, während es 2003 nur 56 und
2002 41 waren. Tatsachen, die normalerweise zur Aufhebung der Haft führen,
werden bei den 36 weiter in Untersuchungshaft Sitzenden nicht anerkannt:
soziale Bindungen, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, keine
Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden.
Als Begründung wird von der Justiz das zu erwartenden hohe Strafmaß
von zwei bis drei Jahren angeführt. Anwalt Sven Lindemann hält
diese angekündigten Strafen für "absurd hoch" und
ergänzte, unter den seit sechs Wochen im Gefängnis festgehaltenen
Demonstranten seien auch solche ohne irgendwelche Vorstrafen. Die Anwälte
vermuten, die Untersuchungshaft werde von der Berliner Justiz als Mittel
zur Erpressung von Geständnissen sowie als neue Form von vorgezogenem
Arrest genutzt. Die Erfahrung zeige, wer Straftaten einräumt, kann
mit Strafmilderung rechnen und wer später auf Bewährung verurteilt
werde, habe auf diese Weise trotzdem bereits im Gefängnis gesessen.
Dass die Betroffenen kein faires Verfahren erwarten können, befürchtet
Anwalt Lindner schon seit dem 1. Mai. So seien Haftbefehlsanträge
von den Richtern bereits vor der Anhörung der Beschuldigten unterschrieben
worden. In einem Fall konnte deshalb auch ein Richter erfolgreich wegen
Befangenheit abgelehnt werden. Die nächste Richterin erließ
dann jedoch formell einwandfrei einen entsprechenden Haftbefehl.
Demonstration "Gegen Polizeigewalt und Klassenjustiz" am 23.
Juni, 16 Uhr, am Oranienpolatz, Kreuzberg
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14.06.2004
Junge Welt
Seit 1. Mai in U-Haft
Demonstration
gegen skandalöse Praxis politischer Justiz in Berlin
Die
"Zuschauerränge" in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Moabit
waren gut besetzt. Als am Samstag die Demonstration "Antifaschistischer
und sozialer Widerstand läßt sich nicht verbieten" vor
die JVA zog, verfolgten zahlreiche Inhaftierte das Geschehen. Vor den
Mauern der JVA hatten sich am Nachmittag zirka 250 Menschen versammelt.
Deren Hauptforderung war die sofortige Freilassung der 36 Personen, die
am 1. Mai festgenommen wurden und sich derzeit noch immer in Haft in Moabit
befinden. Insgesamt 125 Personen waren vor gut sechs Wochen beim Protest
gegen den NPD-Aufmarsch in Berlin-Lichtenberg oder bei den Maifeiern festgenommen
worden. 2003 waren es trotz deutlich stärkerer Auseinandersetzungen
lediglich 56 Haftbefehle, die erlassen worden waren.
In diesem Anstieg sieht Karsten Reichert, Sprecher der Demo-Organisatoren,
ein politisches Signal: "In einer Strategie der Abschreckung wird
Untersuchungshaft als Strafe gegen politische Aktivität eingesetzt."
Auch der Berliner Arbeitskreis kritischer Juristen (akj) hegt "den
konkreten Verdacht, daß Untersuchungshaft als vorweggenommene Strafe
vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren mißbraucht wird".
Denn bis zum ersten Haftprüfungstermin mehrere Wochen nach dem 1.
Mai saßen noch insgesamt 76 Menschen in U-Haft.
Daß diese zur politischen Strafe gemacht werden kann, ermöglicht
eine bestimmte Auslegung der Strafprozeßordnung (StPO). Laut Paragraph
112 Absatz 1 StPO darf "die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten
angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein
Haftgrund besteht." Ein Haftgrund wiederum "besteht, wenn auf
Grund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles
die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren
entziehen werde (Fluchtgefahr)", besagt Absatz 2 des Paragraphen
112. Da den meisten am 1. Mai Verhafteten Landfriedensbruch, Körperverletzung
oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird, reicht es
aus, vor diese Strafvorwürfe das Adjektiv "schwer" zu setzen,
um einen "Haftgrund" zu erzeugen. Denn dann drohen hohe Haftstrafen,
und die können ein "Fluchtgrund" sein. In den Urteilen
findet sich danach erfahrungsgemäß kaum etwas von den "schweren"
Straftaten, aber die Beschuldigten saßen wochenlang im Gefängnis.
Das Verhalten der Behörden am 1. Mai ist für den akj ein Indiz
für diese Praxis. Denn teilweise waren von den Haftrichtern - laut
dem Anwalt Sven Lindemann - "Haftbefehle bereits vor Beginn der Vorführungen
unterschrieben und gestempelt". "Die Richter waren offensichtlich
voreingenommen und wollten die Vorgaben der Staatsanwaltschaft auf möglichst
viele Untersuchungsgefangene erfüllen", so Lindemann. Bereits
vor dem 1. Mai hatte man in Moabit Insassen verlegt, um Platz zu schaffen
und das Wachpersonal aufgestockt. Außerdem wurde bekannt, daß
die Besucher der am 1. Mai Inhaftierten einer gesonderten staatsanwaltlichen
Befragung unterzogen werden.
Die Rechtsanwältin Ulrike Birzer sagte gegenüber jW: "Ich
habe den Eindruck gewonnen, der 1. Mai stelle einen eigenen Haftgrund
dar." Zumindest wird U-Haft sehr variabel angewandt. In den Prozessen
gegen die militanten neonazistischen "Skinheads Sächsische Schweiz"
dauerte es nach deren Verbot 2001 über zwei Jahre, bis der erste
Tatverdächtige in U-Haft kam - und das auch erst, als er eine Romafamilie
mit Brandsätzen angriff. Seine beiden Mittäter blieben übrigens
auf freiem Fuß.
Die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat mittlerweile
eine Anfrage an die Justizsenatorin gestellt. Außerparlamentarisch
geht der Widerstand gegen die neue Behördenpraxis auch nach der Demo
in Moabit weiter. Der akj wird sich am Dienstag zusammen mit dem Republikanischen
Anwaltsverein in der Veranstaltung "Der 1. Mai und die Folgen - Wie
die Berliner Justiz zurückschlägt" mit dem Thema beschäftigen
(Informationen dazu unter www.akj-berlin.de). Am Sonnabend wird es eine
Kundgebung vor dem Frauengefängnis in Pankow geben und in der folgenden
Woche eine Demonstration in Kreuzberg: "Gegen Polizeigewalt und Justizwillkür".
Mehrere Berliner linke Gruppen betonten in einer gemeinsamen Erklärung:
"Es ist dringend erforderlich, diesem Angriff der Herrschenden auf
die radikale Linke über die üblichen Differenzen hinweg gemeinsam
zu begegnen." Daniel Majer von der Roten Hilfe Berlin sagte: "Es
ist nicht ein nur Gebot der Solidarität mit den Gefangenen, sondern
auch der Notwendigkeit für jede linke Bewegung, gegen die Praxis
der Behörden aktiv zu werden!"
*
Spendenkonto für die Gefangenen: Rote Hilfe e.V., Kontonummer: 71
89 59 06 00, BLZ: 100 200 00, Berliner Bank, Kennwort: 1. Mai 2004
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22.05.2004
TAZ
Jetzt ist Schluss mit lustig
Noch
nie wanderten so viele 1.-Mai-Steinewerfer in U-Haft wie in diesem Jahr.
Anwälte und Grüne fordern vom Senat nun Aufklärung, denn
U-Haft aus Abschreckungsgründen wäre rechtswidrig
VON PLUTONIA PLARRE
Nach
dem als erfolgreich bewerteten 1. Mai-Einsatz der Polizei schlägt
die Justiz nun über die Stränge. Von den über 100 mutmaßlichen
Steinewerfern, die bei den Krawallen festgenommen wurden, sitzen nach
Informationen der taz unverhältnismäßig viele in Untersuchungshaft.
Anwaltsorganisationen und die Fraktion Bündnis 90/Grüne vermuten,
dass die Untersuchungshaft zum Zwecke der Generalprävention - im
Volksmund "Abschreckung" - missbraucht wird. Aufklärung
wird nun von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) gefordert, allerdings
nicht nur die richterlichen Haftbefehle betreffend.
Schon vor dem 1. Mai hatten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Zweifel
daran gelassen, dass in diesem Jahr gegen Krawallmacher hart durchgegriffen
werde. Wie generalstabsmäßig das Vorgehen nach taz-Informationen
geplant wurde, zeigt, dass in der chronisch überbelegten Untersuchungshaftanstalt
Moabit eigens Platz für die erwarteten Neuzugänge geschaffen
wurde: Insassen wurden bereits vor dem 30. April in die nicht minder vollen
Vollzugsanstalten Tegel und Plötzensee verlegt. Damit es bei den
Neuaufnahmen keinen Stau geben sollte, wurde das Vollzugspersonal an beiden
Tagen rund um die Uhr verstärkt. In den Gefangenensammelstellen schoben
mehrere Staatsanwälte und Bereitschaftsrichter Sonderschichten. Justizsenatorin
Schubert und der Generalstaatsanwalt am Kammergericht, Dieter Neumann,
überzeugten sich bei einem Besuch vor Ort persönlich vom reibungslosen
Ablauf. Dies alles nicht, um Einfluss auf die Verfahrensweise der Staatsanwälte
und Richter zu nehmen, wie Justizsprecherin Andrea Böhnke betont,
sondern, "um Solidarität mit den über Gebühr Dienst
Schiebenden zu bekunden".'
Viele Spekulationen stehen nun im Raum:Trifft es zu, dass Haftbefehle
schon vor der Anhörung der Beschuldigten vom zuständigen Richter
unterschrieben, abgestempelt und damit erlassen waren, wie ein Rechtsanwalt
beobachtet haben will? Haben sich die Richter dem Verfolgungsdruck der
Staatsanwaltschaft gebeugt und deshalb so selten Haftverschonung zugelassen?
Hat es gar Absprachen zwischen beiden Parteien gegeben? Fragen, die nicht
nur der Republikanische Anwaltsverein und die Vereinigung der Berliner
Strafverteidiger von der Justizsenatorin beantwortet haben möchten.
Der Fraktionschef der Grünen, Volker Ratzmann, will das Thema am
kommenden Donnerstag im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sprache
bringen.
Nicht mal über die genaue Zahl der Haftbefehle herrscht Klarheit.
Der Leiter der zuständigen Abteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen
Heinke, spricht von "über 100" Haftbefehlen. Im Vergleich
dazu: 2003 wurden insgesamt 56 Haftbefehle erlassen, im Jahr davor 41,
2001 waren es 38. Damit ist 2004 ein Rekord erreicht, und das, obwohl
es deutlich weniger Krawalle als üblich gab.
Unter den "über 100" Haftbefehlen sind 28 Fälle, in
denen es Haftverschonung gab. "Über 70" Beschuldigte wanderten
laut Heinke stante pede in U-Haft. Zurzeit finden in Moabit in Sachen
1. Mai zwar Haftprüfungstermine statt. Aber die Mehrzahl der Verhafteten,
so der Oberstaatsanwalt zur taz, sitzt immer noch. Die deutliche Zunahme
der Haftbefehle ist für Heinke Ausdruck eines Umdenkens von Polizei
und Justiz, "dass Schluss mit lustig ist". Die Vielzahl der
Haftbefehle sei das Ergebnis einer täterorientierten Aufklärungsarbeit
und einer hohen Motivation bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die "wasserdichte
Beweislage" habe die Bereitschaftsrichter überzeugt.'
Unabhängig davon sei die Justiz aber ohnehin "nicht mehr geneigt,
bei 1.-Mai-Straftätern Milde walten zu lassen". Die Oberstaatsanwalt
zeigt sich befriedigt über die Rechtsprechung in zwei Prozessen wegen
schweren Landfriedensbruchs in Zusammenhang mit Krawallen vom 1. Mai 2003,
in denen Haftstrafen ohne Bewährung ergangen sind.
So erdrückend die Beweislage sein mag: Dass den Beschuldigten vielleicht
eine Haftstrafe erwartet, rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Denn:
Untersuchungshaft darf keine vorweggenommene Strafe sein. Sie darf nur
zur Sicherstellung des Gerichtsverfahrens angeordnet werden. Also wenn
der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat, wenn es Anhaltspunkte für
Flucht- oder Verdunklungsgefahr gibt oder einschlägige Vorstrafen
eine Wiederholung der Tat befürchten lassen. Die Frage ist, mit welcher
Begründung die Bereitschaftsrichter den über 70 Beschuldigten
Haftverschonung verweigert haben. Womöglich mit der Argumentation,
dass aufgrund der zu erwartenden Strafe Fluchtanreiz bestehen könnte,
die oft herhalten muss.'
"Mir ist kein Fall bekannt", sagt dazu der langjährige
Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins, Wolfgang Kaleck, "wo
ein Beschuldigter wegen Steinwürfen untergetaucht ist." Er sieht
die Untersuchungshaft hier für generalpräventive Zwecke missbraucht.
"Wenn sich das bestätigt", so der Vorsitzende der Vereinigung
der Berliner Strafverteidiger, Stefan König, "wäre das
grob rechtswidrig."
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Berliner
Zeitung 04.05.2004
Kritik über zu viel Euphorie und Rechtsfehler
Kritik
am Vorgehen von Polizei und Justiz gegen Randalierer vom 1. Mai ist gestern
von verschiedenen Seiten geäußert worden. Während die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor einer Verharmlosung der Gewalt durch
Politiker warnte, sprachen Anwälte von Rechtsfehlern beim Erlass
von Haftbefehlen.
"In der allgemeinen Euphorie geht unter, dass rund 250 Polizisten
verletzt wurden, mehr als im letzten Jahr", erklärte der stellvertretende
GdP-Landesvorsitzende Detlef Rieffenstahl. Er widersprach damit Innensenator
Ehrhart Körting (SPD), der nach den Krawallen in Kreuzberg gesagt
hatte, dass das Gewaltritual durchbrochen worden sei. "Ich habe den
Eindruck, dass aus vordergründigen politischen Motiven die Gewalt
rund um den 1. Mai verharmlost wird", so Rieffenstahl. Der Grund
dafür sei, dass der Senat kein Konzept habe, die Gewaltbereitschaft
in der Gesellschaft politisch einzudämmen.
Insgesamt nahm die Polizei von der Walpurgisnacht bis zum 2. Mai 270 Randalierer
fest. Gegen 97 von ihnen ergingen Haftbefehle, 41 mehr als im Mai 2003.
Ohne
Anhörung
Allerdings sollen im Bereitschaftsgericht in Tempelhof Haftbefehle erlassen
worden sein, bevor die Beschuldigten angehört wurden. Dies behauptet
Rechtsanwalt Sven Lindemann, der eine mutmaßliche Randaliererin
vertritt. Üblich ist, dass die Staatsanwaltschaft dem Haftrichter
ihren Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vorlegt. Der Haftrichter prüft
das und hört die Beschuldigten an. Erst dann entscheidet er, ob die
jeweilige Person in Untersuchungshaft kommt oder freigelassen werden muss.
Im Fall seiner Mandantin sei der Haftbefehl aber schon vor Anhörung
der Frau vom zuständigen Richter unterschrieben und gestempelt worden,
so Lindemann. Daraufhin sei der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit
abgelehnt worden und habe keine weiteren Entscheidungen mehr getroffen.
Der Richter soll laut Lindemann erklärt haben, dass bei Festnahmen
im Zusammenhang mit dem 1. Mai das Erlassen der Haftbefehle vor Anhörung
der Beschuldigten in allen Fällen üblich gewesen sei. Lindemann
zitiert den Richter mit den Worten "das haben wir schon den ganzen
Tag so gemacht". Träfe dies zu, wäre es Rechtsbeugung.
Ein Justizsprecher bestätigte, dass es einen solchen Fall gab. Allerdings
habe es sich um einen Einzelfall gehandelt. Der Haftbefehl sei von der
Verwaltung versehentlich vorher gesiegelt worden, das habe der Richter
nicht gemerkt. (ls., sd.)
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04.05.2004
Berliner Zeitung
Mehr als 200 Polizisten waren in Kreuzberg als Fotografen unterwegs
1.
MAI - Die Polizei hat Randalierer fotografiert und will sie mit Plakaten
suchen. Gewerkschafter und Rechtsanwälte kritisieren Senat und Haftrichter.
Die Randalierer von Kreuzberg sollen jetzt schneller angeklagt und bestraft
werden als in den vergangenen Jahren. Polizei und Staatsanwaltschaft planen
bereits die Veröffentlichung von Fahndungsplakaten mit Fotos von
Steinewerfern. Deshalb werden jetzt die Videobänder und Fotos, die
von mehr als 200 Polizisten während der Krawalle gemacht worden sind,
ausgewertet. Diese Arbeit übernehmen Beamte des Staatsschutzes sowie
Polizisten, die sich sonst mit der Aufklärung der Jugendkriminalität
beschäftigen. Konsultiert werden auch Kollegen aus anderen Bundesländern
sowie von der Bundespolizei. Von den 8 000 eingesetzten Polizisten waren
4 000 in Kreuzberg. Die anderen standen für andere Einsätze
bereit.
Nie zuvor waren so viele Polizei-Fotografen mit digitalen Fotoapparaten
und Videokameras unterwegs wie am vergangenen Wochenende. Mittlerweile
habe bei solchen Veranstaltungen wie zum 1. Mai und zur Walpurgisnacht
fast jede Hundertschaft ihren eigenen Dokumentationstrupp von drei bis
vier Leuten, sagen Polizeiführer. Sie waren im Mauerpark und in Kreuzberg
zum einen in ziviler Kleidung unterwegs und standen zum anderen neben
den Aufzügen, auf Baugerüsten oder waren in Autos postiert um
Randalierer zu fotografieren oder zu filmen.
Neu war, dass fotografierende Polizisten angewiesen wurden, Bilder und
Videos sofort zu mobilen Schnittplätzen zu bringen. Sie befinden
sich in Autos der Einsatzleitungen. Dort sollten die Bilder und Videos
gesichtet, bearbeitet, ausgedruckt und kopiert werden, um sie dann an
die Festnahmeeinheiten zu verteilen. Das klappte jedoch nur in wenigen
Fällen. Die Sichtung und Vervielfältigung der Fotos und Videos
dauerte länger als anderthalb Stunden. Künftig will die Polizei
schneller sein. Deshalb soll die Taktik in den kommenden Monaten geübt
werden.
Für jedes Foto, das in den nächsten Wochen auf Fahndungsplakaten
der Polizei veröffentlicht wird, muss ein Richter seine Zustimmung
geben. Das heißt, die abgebildeten Personen müssen eindeutig
als Straftäter zu erkennen sein. Das ist auch bei den Fahndungsfotos
aus den Überwachungskameras nach Banküberfällen so. Besonders
schwer war es für die Ermittler in den vergangenen Jahren, bei der
Auswertung der Bilder herauszufinden, wer randaliert hat und wer nicht,
weil die Fotos teils unscharf oder verwackelt waren. Das kostete viel
Zeit. Noch vor zwei Jahren vergingen zehn Monate bis zur ersten Anklage.
Im vergangenen Jahr waren es acht Wochen.
Bilder, die nicht eindeutig Straftaten beweisen, werden unverzüglich
vernichtet, sagt Gabriela Schmidtchen, Datenschutzbeauftragte der Polizei.
Das werde von Datenschützern des Landes streng kontrolliert. 2003
hatte die Polizei 30 Bilder von Straftätern veröffentlicht,
14 davon wurden identifiziert. Der Letzte von ihnen war am vergangenen
Mittwoch zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Auch im nächsten Jahr sollen wieder Steinewerfer fotografiert und
gefilmt werden. Die Taktik habe sich bewährt, sagt die Polizei. So
konnte einem am 1. Mai festgenommenen Straftäter durch ein Foto eine
weitere Tat zur Walpurgisnacht nachgewiesen werden. Er habe gestaunt,
als er das Bild sah, das ihn beim Steinwerfen zeigt, sagte ein Beamter.
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Morgenpost,
02.05.2004
Randale bei NPD-Demo
Ausschreitungen überschatten Protestzug in Lichtenberg - 55 Festnahmen
Von Michael Behrendt und Tanja Laninger
Harte
Auseinandersetzungen haben gestern Nachmittag die Demonstration der NPD
in Lichtenberg überschattet. Etwa 2300 Anhänger der rechtsextremistischen
Partei hatten sich vom Bahnhof Lichtenberg in Richtung Innenstadt bewegt.
Die Veranstalter hatten mit weit mehr als 2500 Teilnehmern gerechnet.
Nachdem der NPD-Zug gegen 16 Uhr aufgebrochen war und auf die Frankfurter
Allee marschierte, kam es auf Höhe der Petersburger Straße
zu schweren Unruhen: 150 bis 700 Autonome und zum Teil vermummte Störer
zerrten Müllcontainer
auf die Fahrbahn, errichteten Barrikaden und steckten sie in Brand. Zuvor
war gegen 12 Uhr die offizielle Gegendemonstration mit 2500 Teilnehmern
am Boxhagener Platz von den Veranstaltern wegen Ausschreitungen abgebrochen
worden. Nun wurden einschreitende Polizeikräfte erneut mit Steinen
beworfen. Wasserwerfer
wurden eingesetzt, um die Flammen zu löschen und die Randalierer
auseinander zu treiben.
Gegen 17.30 Uhr eskalierte die Situation: Autonome erklommen ein Häuserdach
an der Frankfurter Allee und legten dort Depots von Pflastersteinen an.
Der Einsatzleiter der Polizei konstatierte Gefahr für Leib und Leben
von
Demonstranten und unbeteiligten Passanten und beorderte umgehend das Spezialeinsatzkommando
(SEK) in das Einsatzgebiet, um das Dach räumen zu lassen. Ein junger
Mann erlitt schwere Verletzungen, als er offenbar von einem Einsatzwagen
der Polizei angefahren wurde. Auch zwei Polizisten wurden verletzt. Autonome
errichteten immer wieder in kleinen Gruppen an verschiedenen Orten Barrikaden.
Bis zum frühen Abend wurden 55 Personen festgenommen, darunter neun,
weil sie verfassungswidrige Kennzeichen verwendet hatten. 17 erhielten
Platzverweise, die bis heute morgen galten.
Der Abmarsch des NPD-Aufzuges hatte sich am Mittag um fünf Stunden
verzögert, weil es bereits zu Auseinandersetzungen zwischen linken
Gegendemonstranten und der Polizei kam. Die Beamten mussten den Weg für
die angemeldete und genehmigte Demonstrations-Route frei räumen.
Autonome, aber auch Bürger mit Kinderwagen stellten sich den Rechten
mehrfach in den Weg. Schließlich konnte die NPD nicht auf der angemeldeten
Route weiterlaufen, sondern musste gegen 18.30 Uhr an der Möllendorffstraße
umdrehen und zum Bahnhof Lichtenberg zurück ziehen, wie Polizeisprecherin
Peggy Rienow sagte. Die Neonazis hatten zunächst triumphiert, weil
das Oberverwaltungsgericht am Freitagabend Auflagen zur Demonstration
gelockert hatte.
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