Berlin, 08.09.2008

Justizposse mit Fortsetzung in der JVA-Plötzensee
Verspätete 2/3-Anhörung für den einsitzenden Antifaschisten Christian S.

Unter dem Aktenzeichen 589STVK801/08 findet morgen, am 10. September 2008 um 10.15 Uhr, im Raum 144 am Landgericht Tiergarten, die Anhörung zur Entlassung von Christian S. aus der JVA-Plötzensee nach 2/3 der Haftzeit statt. Der Antifaschist ist seit Juni 2007 inhaftiert, weil er einen Neonaziaufmarsch im Mai 2004 mit einer Barikade verhindern wollte.

Nach vielen Anläufen und erst nach Protest diverser gesellschaftlicher Kräfte vom Abgeordnetenhaus bis zum Vollzugsbeirat kommt es - mit mehr als einem Monat Verspätung, endlich zur lang erwarteten Entscheidung über Christians Antrag gemäß §§57 STVGB frühzeitig entlassen zu werden.
Die JVA-Plötzensee hat eine Stellungnahme zur 2/3-Anhörung verfasst, in der für eine Vollverbüßung plädiert wird. Demnach ist es nicht Christian selbst, der negativ zu bewerten ist, sondern sein antifaschistisches Umfeld, das „legalprognostisch weiterhin nur als eher problematisch“ gilt (siehe http://one.xthost.info/freechristian/data/stellungnahme_vollzugsplan_jva_ploetze.htm) Bezuggenommen wird darin auf einen Vollzugsplan, der von der JVA-Tegel verfasst wurde und vor dem Verwaltungsgericht nicht standhalten konnte (siehe http://one.xthost.info/freechristian/data/klage_vollzugsplan.htm). Die dort enthaltenen konstruierten Vorwürfe von drei Ermittlungsverfahren ließen sich nicht weiter halten, nachdem alle rechtskräftig eingestellt wurden oder mit Freispruch endeten. Diese Verfahren wurden schon mehrfach gegen Christian angeführt: Bei der Verlegung aus dem offenen Vollzug der JVA-Hakenfelde, in die JVA-Tegel im Juli 2007 und bei der Gefährlichkeitsprognose durch die JVA-Tegel, die wiederum für die erneute negative Haltung der JVA-Plötzensee verantwortlich ist.
Die JVA-Plötzensee versuchte auch auf anderen Wegen eine neue Vollzugsplanung und den 2/3-Termin hinauszuzögern. So entschied die Leitung Christian mit einem Neonazi zusammenarbeiten zu lassen, obwohl eine dienstinterne Anweisung der Senatsverwaltung existiert, Christian von der Neonazi-Szene im Strafvollzug fernzuhalten, um ihn und den Vollzug nicht zu gefährden (siehe http://www.jungewelt.de/2008/02-05/075.php). Erst durch die Intervention von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses wurde diese Zusammenarbeit beendet. Auch mit zahlreichen Urintests und Zellendurchsuchungen konnte nichts Belastendes gegen Christian gefunden werden.
Die Anhörung findet vor dem Hintergrund des Hungerstreiks von europaweit 561 Häftlingen statt. Darunter auch zahlreiche Berliner, welche die erschreckend geringe Anzahl der 2/3-Entlassungen in Berlin (etwa 7%) anprangerten.