"Maskenball" damals 1992 in Hamburg Ein halbes Jahr Knast,
über ein Jahr Prozeß in Itzehoe und ein erkämpfter Freispruch
sind in etwa die Koordinaten eines Prozeßes gegen zwei Hamburger
Rote Flora Aktivisten, die in den Bahn und Schienenverkehr eingegriffen
haben sollten. Die Solidaritätsgruppe Ralf und Knud bilanzierte damals:
"Der nun endlich errungene Freispruch und der Weg, der dahin führte,
hat mit "Rechtsstaatlichkeit" nach wie vor nichts zu tun und
ist auch kein Erfolg des "Rechtsstaates". Er ist vielmehr ein
Teilerfolg der kritischen Öffentlichkeit und der radikalen Linken
gegen die politische Polizei." In diesem Zusammenhang blieb eine knuffige Kleine Anfrage zur "Staatsschutz-Staatsoper-Connection" die wir Euch nicht vorenthalten wollen:
Im Rahmen des derzeitig laufenden Strafverfahrens gegen Ralf G. und Knud A. vor dem Landgericht Itzehoe treten bereits seit mehreren Verhandlungstagen die Zeugen Martens, Jahnke und Thoms, die Polizeibeamten des Hamburger Staatsschutzes - LKA 3 - sind, geschminkt, mit falschen Bärten und anderweitig getarnt auf. Am 18.03.1992 meldete die Presse, daß die Maskerade jeweils am Morgen der Prozeßtage durch eine von der Hamburger Staatsoper abgeordnete Maskenbildnerin angelegt werde. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die beiden Angeklagten Ralf G. und Knud A. haben bei einer Gegenüberstellung im Gerichtssaal die als Zeugen auftretenden Staatsschutzbeamten aufgrund der Maskerade nicht als die Polizeibeamten widererkannt, von denen sie festgenommen worden sind. Handelte es sich bei den vor Gericht unter den Namen Martens, Jahnke und Thoms aufgetretenen Zeugen tatsächlich um die drei fraglichen Staatsschutzbeamten, oder welche sonstigen Personen sind unter deren Namen aufgetreten? Antwort: Ja 2. Inwieweit trifft es zu, daß Personal der Staatsoper die Staatsschützer schminkt? Antwort: Eine bei der Staatsoper beschäftigte Maskenbildnerin hatte bisher außerhalb ihrer Arbeitszeit Schminkarbeiten für die Polizei Hamburg privat ausgeführt. 3. a. Wieviel Maskenbildner/Innen wurden bislang insgesamt
sowie pro Verhandlungstag für diese Aufgabe eingesetzt? Antwort: a. Eine Maskenbildnerin pro Verhandlungstag. 4. Wieviele eigene Maskenbildner beschäftigt die Polizei selbst und warum werden ggfls. nicht diese eingesetzt? Antwort: Keine 5. a. Nach welchen Gesichtspunkten wurde die äußere
Erscheinung der drei Zeugen durch die eingesetzten Maskenbildner/Innen
jeweils gestaltet? Antwort: a. Auf der Grundlage gerichtlicher Entscheidungen wird
unter Gewährleistung der Erkennbarkeit des Mienenspiels eine Veränderung
des Erscheinungsbildes vorgenommen. 6. Welche anderen Angehörigen welcher Behörde haben bisher ebenfalls für welche Auftritte - insbesondere als Zeuge vor Gericht - die Dienste der eingesetzten bzw. anderer Maskenbildner/Innen der Staatsoper oder anderer Hamburger Bühnen in Anspruch genommen? (...) Antwort: Im Einzelfall wird bei Zeugen von der Möglichkeit der Veränderung des Erscheinungsbildes Gebrauch gemacht. Weitere Angaben sind in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, weil entsprechende Aufzeichnungen nicht geführt werden und die Beantwortung dieser Frage die Durchsicht einer Vielzahl von Akten erforderte. 7. Welche sonstigen Beschäftigten welcher Hamburger Bühnen leisten dem Hamburger polizeilichen Staatsschutz im Rahmen des o.g. Ermittlungsverfahren möglicherweise welche Art von Amtshilfe? Antwort: Keine. 8. Wer trägt die Kosten für den an der Seite der drei Zeugen eingesetzten Rechtsanwalt Sch.: die drei Polizeizeugen selbst, die Behörde für Inneres (aus welchem Haushaltstitel) oder wer sonst? Antwort: Die Kosten werden von der Behörde für Inneres - Polizei - aus dem Haushaltstitel 8500.535.70 beglichen. 9. Woraus ergibt sich das für eine etwaige behördliche Kostentragung erforderliche besondere dienstliche Interesse, die Gerichtsaussagen der drei - und gglfs. noch folgenden - polizeilichen Zeugen durch die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu begleiten? (...) Antwort: Im Einzelfall werden für polizeiliche Zeugen auf
Grundlage der Fürsorgepflicht die Kosten für ein Rechtsbeistand
von der Behörde für Inneres übernommen. |