LANDGERICHT BERLIN
Beschluss

5130s02 /06 Landgericht Berlin
353 Gs 3413/06 Amtsgericht Tiergarten in Berlin 81 Js 2266/05 Staatsanwaltschaft Berlin


Ermittlungssache gegen unbekannt;

Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Antje Klamann, Friedrich-Ebert-Straße 114a in 14467 Potsdam, wegen Raubes u.a.

Der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 26. Juni 2006 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die am 4. August 2005 durchgeführten Maßnahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung, der Gegenüberstellung und das zu diesem Zwecke erfolgte Festhalten rechtswidrig gewesen sind. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Landeskasse Berlin.

Gründe:
Das Amtsgericht hat die polizeilichen Maßnahmen vom 4. August 2005 zu Unrecht als rechtmäßig angesehen.

Es ist bereits zweifelhaft, ob ein Anfangsverdacht gegen die Beschwerdeführerin gegeben war. Denn bei den am Geschehen zum Nachteil der Zeugen und, beteiligten Personen handelte es sich nach Lage der Akten ausschließlich um männliche Personen (vgl. Bd. I Bl, 6, 24f., 32). Bereits in den beiden Strafanzeigen wurde ausdrücklich von acht männlichen Tätern gesprochen. Anhaltspunkte dafür, dass die Täter Gehilfen hatten, bestanden nicht.

Die erkennungsdienstliche Behandlung und die Gegenüberstellung waren jedenfalls nicht geeignet, die Straftaten zum Nachteil der beiden Zeugen aufzuklären. Denn der Überfall wurde von schwarz gekleideten und an Kopf und Gesicht vollständig vermummten Tätern verübt. Bereits zum Zeitpunkt der Anordnung der polizeilichen Maßnahmen war den ermittelnden Beamten aufgrund der Strafanzeigen bekannt, dass die Täter sich vor der Tat unkenntlich gemacht hatten. Ein Wiedererkennen der Täter war somit nicht zu erwarten und wurde auch später von sämtlichen Zeugen ausgeschlossen (vgl. Bd. 1 Bl. 6, 11, 16p 22-23, 31f, 49).

Die Äußerung des Zeugen in seiner Vernehmung vorn 4. August 2005, er könne die Täter eventuell bei einer Gegenüberstellung unter Berücksichtigung ihres Verhaltens identifizieren (Bd. J, Bl. 32), ist nicht geeignet, die Maßnahmen zu rechtfertigen. Die Einschätzung des Zeugen, die Tatbeteiligten anhand weiterer Umstände selbst ermitteln zu können, ist für die Ermittlungen unerheblich.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen Beschwerdeführerin trägt die Landeskasse Berlin, weil sonst niemand hier haftet.

Berlin, den 5. September 2006
Landgericht, 13. Strafkammer
- Beschwerdekammer -

Willnow, Weinschütz, Breyer

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Der Polizeipräsident in Berlin
Dir 6 ZA-DirHu 6- 050804-0920-020288
PK zA Burgmeier, Dir 6 ZA-DirHu 6

Bericht 04.08.2005 09:00 Uhr

Verlaufsbericht anlässlich polizeilicher Maßnahmen zur NPD-Pressekonferenz am
04.08.2005 in 12555 Berlin-TrKö, Seelenbinderstraße 42

08.30 Uhr
Voraufsicht durch Kräfte DirHu 61/2 am S-Bhf. Köpenick

09.00 Uhr
Verbindungsaufnahme mit Kräften Dir 6 A'66 Dhf, Dir 6 A 67 Dhf und Dir 6 A 67 StrD VB, Lageeinweisung sowie jeweilige Auftragverteilung -

09.30 Uhr
Verbindungsaufnahme mit Kräften Dir 6 VB 111 5 ISA Rechts und LKA 6334 PMS, Lageeinweisung sowie jeweilige Auftragsverteilung

10.00 Uhr
Verbindungsaufnahme mit Kräften LKA 6331 und LKA 6332, Lageeinweisung sowie jeweilige Auftragsverteilung

11.00 Uhr
Beginn der Pressekonferenz, ca. 30 Pressevertreter verschiedener Pressemedien (national und international) vor Ort, Bundesvorsitzener der DVU, Herr Frey, Bundesvorsitzender der NPD, Herr Voigt, sowie der Bundespressesprecher der NPD, Herr Beyer, ebenfalls vor Ort

12.05 Uhr
Seelenbinderstr./Kiekebuschstr. werden insgesamt 14 Personen der linken Szene festgestellt, welche sich gemeinsam unter Mitführung diverser Transparente und diverse Parolen rufend in Richtung der NPD Parteizentrale bewegen. Dieses konnte durch Pol.- Kräfte (Kräfte DirHu 61 und A 66/67 Dhf) verhindert und die Personengruppe an der Örtlichkeit gebunden werden. Die Personengruppe wird durch den Pf angesprochen. Eine Person gibt sich gegenüber dem Pf sofort als Leiter dieser Versammlung zu erkennen. Dieser Person werden durch den Pf folgende Auflagen erteilt: Spontanversammlung wird an o.a. Örtlichkeit vorerst genehmigt, Personen benutzen nur den Gehweg, sowie der Untersagung sich der NPD-Parteizentrale weniger als 75 Meter zu nähern. Außerdem wurde ihm mitgeteilt, dass Im Falle eines geplanten Aufzuges zunächst Rücksprache mit dem Pf zwecks genehmigter Wegstrecke zu hatten Ist. Nach Rücksprache und rechtlicher Würdigung mit KI-IX Lange, LKA 5, wurde diese Versammlung nicht als Spontanversammlung eingestuft. Pf eröffnet Anmelder die rechtliche Würdigung und belehrt ihn rechtlich (Verstoß VersG gef.). Der Anmelder gibt an, die Versammlung für die Fortdauer der Pressekonferenz weiterzuführen und nach Beendigung dieser die Versammlung auch beenden zu wollen, aus Deeskalationsgründen wird dies durch den Pf gewährt Vereinzelte Pressevertreter der NPD-Pressekonferenz begaben sich zu o.a. Örtlichkeit, nachdem diese die stattfindende Versammlung wahrgenommen hatten.
Irr Zusammenhang mit dieser Versammlung werden die Personalien aller 14 Personen festgestellt, 13 Mobiltelefone, ein mitgeführtes Transparent, ein Paar Handschuhe sowie ein schwarzes Halstuch beschlagnahmt, Gefertigte Vorgänge siehe Punkt 2
Gegen 10.00 Uhr kam es in 12683 Berlin-Mathe, Elsterwerdaer Platz an einem NPD-Informationsstand zu einer gefährlichen Körperverletzung (050804-1000-030672) durch eine Personengruppe (dem äußeren Erscheinungsbild der linken Szene zugehörig), wonach zwei Geschädigte ambulant im Khs. behandelt werden mussten. Da der Verdacht bestand, dass es sich hierbei um ein und dieselbe Tätergruppe handelte, wurde durch LKA 6334 PMS eine Fotodokumentation der vor Ort befindlichen Personen durchgeführt. Im weiteren Verlauf wurden die Gesch. zum o.g. Einsatzort verbracht und eine Inaugenscheinnahme der Personengruppe durch diese durchgeführt. Diese verlief negativ.

12,15 Uhr
Ende der Pressekonferenz, diverse Teilnehmer entfernten sich ohne Zusammentreffen mit o.a. Versammlung vom Ort

14.00 Uhr
Gefährdenansprachen werden durch den Pf durchgeführt, den 14 Personen gegenüber Platzverweisungen bis zum 05.08.05, 07.00 Uhr, 75 Meter im Umkreis um die NPD-Parteizentrale herum, ausgesprochen. Personen werden vor Ort entlassen. Drei Dienstkarten mit der PersNr. 24031012 durch POK MIETRE ausgehändigt. Personen entfernen sich daraufhin. in Kleinstgruppen vom Ort.
Dir 6 A 67 StrD VB und LKA 6332 übernehmen Nachaufsicht im Nahbereich, Dirllu 61 Nachaufsicht im Bereich des 5-Bhf Köpenick. Ab diesem Zeitpunkt keinerlei relevante Personen mehr im Nahbereich. Entlassung Kräfte Dir 6 VB 111 5 ISA Rechts

15.00 Uhr
Beendigung der Maßnahmen, Entlassung aller Kräfte