LANDGERICHT
BERLIN
Beschluss
5130s02 /06 Landgericht Berlin
353 Gs 3413/06 Amtsgericht Tiergarten in Berlin 81 Js 2266/05 Staatsanwaltschaft
Berlin
Ermittlungssache gegen unbekannt;
Bevollmächtigte:
Rechtsanwältin Antje Klamann, Friedrich-Ebert-Straße 114a in
14467 Potsdam, wegen Raubes u.a.
Der
Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 26. Juni 2006 wird
aufgehoben.
Es
wird festgestellt, dass die am 4. August 2005 durchgeführten Maßnahmen
der erkennungsdienstlichen Behandlung, der Gegenüberstellung und
das zu diesem Zwecke erfolgte Festhalten rechtswidrig gewesen sind. Die
Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin
trägt die Landeskasse Berlin.
Gründe:
Das Amtsgericht hat die polizeilichen Maßnahmen vom 4. August 2005
zu Unrecht als rechtmäßig angesehen.
Es
ist bereits zweifelhaft, ob ein Anfangsverdacht gegen die Beschwerdeführerin
gegeben war. Denn bei den am Geschehen zum Nachteil der Zeugen und, beteiligten
Personen handelte es sich nach Lage der Akten ausschließlich um
männliche Personen (vgl. Bd. I Bl, 6, 24f., 32). Bereits in den beiden
Strafanzeigen wurde ausdrücklich von acht männlichen Tätern
gesprochen. Anhaltspunkte dafür, dass die Täter Gehilfen hatten,
bestanden nicht.
Die
erkennungsdienstliche Behandlung und die Gegenüberstellung waren
jedenfalls nicht geeignet, die Straftaten zum Nachteil der beiden Zeugen
aufzuklären. Denn der Überfall wurde von schwarz gekleideten
und an Kopf und Gesicht vollständig vermummten Tätern verübt.
Bereits zum Zeitpunkt der Anordnung der polizeilichen Maßnahmen
war den ermittelnden Beamten aufgrund der Strafanzeigen bekannt, dass
die Täter sich vor der Tat unkenntlich gemacht hatten. Ein Wiedererkennen
der Täter war somit nicht zu erwarten und wurde auch später
von sämtlichen Zeugen ausgeschlossen (vgl. Bd. 1 Bl. 6, 11, 16p 22-23,
31f, 49).
Die
Äußerung des Zeugen in seiner Vernehmung vorn 4. August 2005,
er könne die Täter eventuell bei einer Gegenüberstellung
unter Berücksichtigung ihres Verhaltens identifizieren (Bd. J, Bl.
32), ist nicht geeignet, die Maßnahmen zu rechtfertigen. Die Einschätzung
des Zeugen, die Tatbeteiligten anhand weiterer Umstände selbst ermitteln
zu können, ist für die Ermittlungen unerheblich.
Die
Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen Beschwerdeführerin
trägt die Landeskasse Berlin, weil sonst niemand hier haftet.
Berlin,
den 5. September 2006
Landgericht, 13. Strafkammer
- Beschwerdekammer -
Willnow,
Weinschütz, Breyer
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Polizeipräsident in Berlin
Dir 6 ZA-DirHu 6- 050804-0920-020288
PK zA Burgmeier, Dir 6 ZA-DirHu 6
Bericht
04.08.2005 09:00 Uhr
Verlaufsbericht
anlässlich polizeilicher Maßnahmen zur NPD-Pressekonferenz
am
04.08.2005 in 12555 Berlin-TrKö, Seelenbinderstraße 42
08.30
Uhr
Voraufsicht durch Kräfte DirHu 61/2 am S-Bhf. Köpenick
09.00
Uhr
Verbindungsaufnahme mit Kräften Dir 6 A'66 Dhf, Dir 6 A 67 Dhf und
Dir 6 A 67 StrD VB, Lageeinweisung sowie jeweilige Auftragverteilung -
09.30
Uhr
Verbindungsaufnahme mit Kräften Dir 6 VB 111 5 ISA Rechts und LKA
6334 PMS, Lageeinweisung sowie jeweilige Auftragsverteilung
10.00
Uhr
Verbindungsaufnahme mit Kräften LKA 6331 und LKA 6332, Lageeinweisung
sowie jeweilige Auftragsverteilung
11.00
Uhr
Beginn der Pressekonferenz, ca. 30 Pressevertreter verschiedener Pressemedien
(national und international) vor Ort, Bundesvorsitzener der DVU, Herr
Frey, Bundesvorsitzender der NPD, Herr Voigt, sowie der Bundespressesprecher
der NPD, Herr Beyer, ebenfalls vor Ort
12.05
Uhr
Seelenbinderstr./Kiekebuschstr. werden insgesamt 14 Personen der linken
Szene festgestellt, welche sich gemeinsam unter Mitführung diverser
Transparente und diverse Parolen rufend in Richtung der NPD Parteizentrale
bewegen. Dieses konnte durch Pol.- Kräfte (Kräfte DirHu 61 und
A 66/67 Dhf) verhindert und die Personengruppe an der Örtlichkeit
gebunden werden. Die Personengruppe wird durch den Pf angesprochen. Eine
Person gibt sich gegenüber dem Pf sofort als Leiter dieser Versammlung
zu erkennen. Dieser Person werden durch den Pf folgende Auflagen erteilt:
Spontanversammlung wird an o.a. Örtlichkeit vorerst genehmigt, Personen
benutzen nur den Gehweg, sowie der Untersagung sich der NPD-Parteizentrale
weniger als 75 Meter zu nähern. Außerdem wurde ihm mitgeteilt,
dass Im Falle eines geplanten Aufzuges zunächst Rücksprache
mit dem Pf zwecks genehmigter Wegstrecke zu hatten Ist. Nach Rücksprache
und rechtlicher Würdigung mit KI-IX Lange, LKA 5, wurde diese Versammlung
nicht als Spontanversammlung eingestuft. Pf eröffnet Anmelder die
rechtliche Würdigung und belehrt ihn rechtlich (Verstoß VersG
gef.). Der Anmelder gibt an, die Versammlung für die Fortdauer der
Pressekonferenz weiterzuführen und nach Beendigung dieser die Versammlung
auch beenden zu wollen, aus Deeskalationsgründen wird dies durch
den Pf gewährt Vereinzelte Pressevertreter der NPD-Pressekonferenz
begaben sich zu o.a. Örtlichkeit, nachdem diese die stattfindende
Versammlung wahrgenommen hatten.
Irr Zusammenhang mit dieser Versammlung werden die Personalien aller 14
Personen festgestellt, 13 Mobiltelefone, ein mitgeführtes Transparent,
ein Paar Handschuhe sowie ein schwarzes Halstuch beschlagnahmt, Gefertigte
Vorgänge siehe Punkt 2
Gegen 10.00 Uhr kam es in 12683 Berlin-Mathe, Elsterwerdaer Platz an einem
NPD-Informationsstand zu einer gefährlichen Körperverletzung
(050804-1000-030672) durch eine Personengruppe (dem äußeren
Erscheinungsbild der linken Szene zugehörig), wonach zwei Geschädigte
ambulant im Khs. behandelt werden mussten. Da der Verdacht bestand, dass
es sich hierbei um ein und dieselbe Tätergruppe handelte, wurde durch
LKA 6334 PMS eine Fotodokumentation der vor Ort befindlichen Personen
durchgeführt. Im weiteren Verlauf wurden die Gesch. zum o.g. Einsatzort
verbracht und eine Inaugenscheinnahme der Personengruppe durch diese durchgeführt.
Diese verlief negativ.
12,15
Uhr
Ende der Pressekonferenz, diverse Teilnehmer entfernten sich ohne Zusammentreffen
mit o.a. Versammlung vom Ort
14.00
Uhr
Gefährdenansprachen werden durch den Pf durchgeführt, den 14
Personen gegenüber Platzverweisungen bis zum 05.08.05, 07.00 Uhr,
75 Meter im Umkreis um die NPD-Parteizentrale herum, ausgesprochen. Personen
werden vor Ort entlassen. Drei Dienstkarten mit der PersNr. 24031012 durch
POK MIETRE ausgehändigt. Personen entfernen sich daraufhin. in Kleinstgruppen
vom Ort.
Dir 6 A 67 StrD VB und LKA 6332 übernehmen Nachaufsicht im Nahbereich,
Dirllu 61 Nachaufsicht im Bereich des 5-Bhf Köpenick. Ab diesem Zeitpunkt
keinerlei relevante Personen mehr im Nahbereich. Entlassung Kräfte
Dir 6 VB 111 5 ISA Rechts
15.00
Uhr
Beendigung der Maßnahmen, Entlassung aller Kräfte
|