Checkliste
bei Hausdurchsuchungen
1.
Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl ("Gefahr in Verzug"),
sind nachts von 21.00 bis 4.00 Uhr (zwischen dem 01.10. und dem 31.03.
bis morgens um 6.00 Uhr) nicht zulässig.
2. AnwältIn und ZeugIn herbeirufen.
3. Richterlichen Durchsuchungsbefehl (Anordnung) verlangen.
4. Überwachen, dass der Umfang, den im Durchsuchungsbefehl bzw. der
mündlichen Anordnung genannten Rahmen nicht überschreitet.
5. Grund der Durchsuchung erfragen (schriftliche Bestätigung!).
6. Name, Dienstnummer, Dienstgrad und Dienststelle des Einsatzleiters
notieren. Dienstausweis zeigen lassen.
7. Bei WG´s dürfen nur Zimmer der benannten Person und Gemeinschaftsräume
(Küche, Bad, etc.) durchsucht werden.
8. Ein Raum nach dem anderen - nicht alle gleichzeitig - Ständig
dabeibleiben!
9. Falls HeimgesuchteR abwesend - VertreterIn, erwachsene Angehörige,
HausgenossInnen oder NachbarInnen heranziehen.
10. Sofort schriftliche Beschwerde gegen Durchsuchung einlegen.
11. Außer der eigenen Beschwerde nichts unterschreiben.
12. KEINE AUSSAGEN - in keine "Plauderei" verwickeln lassen!
13. Keine Mitwirkungspflicht für euch - aber evtl. läßt
sich durch gezielte "Mithilfe" die Durchsuchung abkürzen.
Behinderung der Durchsuchung kann jedoch als "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"
ausgelegt werden.
14. Nur StaatsanwältIn und RichterIn dürfen Einblick in private
Unterlagen nehmen. Privates Zeug muß versiegelt werden (vor Ort
darf nur grob gesichtet werden). Bei Adreßbüchern,Terminkalendern
u.ä. Kopien verlangen.
15. Beschlagnahmte Gegenstände quittieren lassen; falls nichts beschlagnahmt
wird - trotzdem schriftliche Bestätigung verlangen !
16. Bei Beschädigungen: unter ZeugInnen Beweisfotos anfertigen.
17. Wenn alles vorbei ist, dringend weiterführende Rechtshilfe suchen
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