Berlin, 29.09.2007

Sehr geehrte Frau von der Aue,

hiermit möchten wir, Frau Sigrid S. und ich, um einen Termin bei Ihnen bitten.
Wir möchten Ihnen unsere Meinung über die Inhaftierung von Herrn Christian Sümmermann - meinem Ehemann und der Sohn von Frau Sigrid Sümmermann - mitteilen. Seine Rechtsanwältin Frau Studzinsky, hat Ihnen vor kurzem ein Gnadengesuch für Christian Sümmermann zugeschickt.
Wir unterstützen dieses Gnadengesuch aus verschiedenen Gründen.

Zunächst möchten wir Ihnen aber mitteilen, dass Christian in seinem letzten Prozess (Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 81 Js 520/05) freigesprochen wurde. Das bedeutet, dass Christian die letzte Untersuchungshaft in der JVA Berlin-Moabit, die 11 Monate angedauert hat, zu Unrecht absaß. (Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur zulässigen Länge von Untersuchungshaft sind Ihnen sicherlich bekannt.) Diese letzte Untersuchungshaft hat verschiedene schwere Folgen mit sich getragen.
Ersteinmal hat sie seine Gesundheit erheblich beschädigt, weil er während der ganzen Untersuchungshaft seine Medikamente gegen seine Hepatitis-C Erkrankung nur unregelmässig erhalten hat.
Seine bis dahin erfolgreich verlaufende Therapie ist dadurch absolut unwirksam geworden und als er entlassen wurde musste Christian eine neue Therapie beginnen, welche weitaus schwerer war, als die erste Therapie. Ausserdem war Christian während der ganzen Untersuchungshaft von mir und seiner nähsten Famlie getrennt. Auch ich als seine Partnerin (nur nebenbei: Ich bin auch seine Ehefrau) durfte ihn nicht besuchen. Das war für mich eine monatelange große psychologische Belastung und eine noch grössere Beeinträchtigung von Christian S. seinen Grundrechten.

Dazu kommt noch, dass dieses Verfahren benutzt worden ist, um das Urteil von dem Verfahren, weswegen Frau Studzinsky das Gnadegesuch eingereicht hat durch eine Erpressung (Rücknahme der Rechtsmittel bei Freilassung und damit verbundener Genesung seiner Krankheit) rechtskräftig zu machen. Herr Sümmermann sitzt jetzt in der JVA-Tegel. Als er von der JVA-Hakenfelde verlegt worden ist, haben Neonazis der JVA-Hakenfelde zeitgleich auf einem Internetportal eine Morddrohung gegen ihn veröffentlicht. Deswegen sitzt Christian nunmehr aus „Sicherheitsgründen“ im Haus 1, wo man keine Besuche zur Aufrechterhaltung der familiären Bindung machen kann. Die zahlreich in der JVA-Tegel inhaftierten Neonazis (Oeltze, Dahl, Schillock, Regener etc.), die in den Häusern 3 oder 5 sitzen, können solche Besuche weiterhin bekommen. Auch über die Umstände der Verlegung, die unserer Auffassung nach von Herrn Uwe Meyer-Odewald bzw. Herrn Jörg Troike, höchst unseriös nämlich mit unbewiesenen Informationen unbekannter Dritter begründet wurde, auf Basis einer „Internetrecherche über ...“, würden wir gerne mit Ihnen sprechen und eine Überprüfung der Vorgänge anregen.

Als letzter Punkt sei erwähnt, dass Christian regelmässig Blut abgenommen werden muss, um zu wissen in welchem Zustand seine Gesundheit ist. Seitdem er in der JVA-Tegel sitzt, wurden diese Abnahmen nur unregelmässig gemacht und die Ergebnisse wurden ihm nicht mitgeteilt. Der Arzt seines Vertrauens wird bis heute in seine Therapie nicht mehr miteinbezogen. Wir sind nicht gewillt zuzuschauen, wie unserer geliebter Ehemann und Sohn seine Gesundheit bzw. letztendlich auch sein Leben im Gefängnis verliert.

Wir protestieren vehement gegen diese von uns nur kurz geschilderten Zustände und halten die Behandlung die ihm widerfährt für übertrieben. Wir haben auch mit anderen Menschen über die Situation meines Ehemannes gesprochen und ich kann Ihnen sagen, dass keiner die Strafe und die Probleme die er bekommen hat verhältnismäßig fand. Wir schicken Ihnen gerne einige Unterschriften, die das beweisen.

Ich hoffe, dass Sie uns die Gnade gewähren, ein Termin mit Ihnen haben zu dürfen.

Es grüßen: Leila R. und Sigrid S.

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Antwort der Senatverwaltung

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Bearb.: Herr Wilschke
Zimmer: 135
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(intern) 913
Telefax: 9013-2011
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E-Mail: Abt.3@senjust.verwalt-berlin.de

Datum: 17. Oktober 2007

Sehr geehrte Frau R., Sehr geehrte Frau S.,
Ihr Schreiben vom 21. September 2007 hat Frau Senatorin von der Aue vorgelegen. Leider kann Sie für ein persönliches Gespräch mit Ihnen nicht zur Verfügung stehen. Die von Ihnen angesprochenen Problematiken sind im Wesentlichen bekannt und - nicht zuletzt aufgrund entsprechender Petitionen an das Abgeordnetenhaus überprüft worden.

Soweit Sie in Ihrem Schreiben an Frau Senatorin von der Aue vom 21. September 2007 über die bereits bekannten Sachverhalte hinaus nunmehr konkrete Vorwürfe im Hinblick auf die medizinische Versorgung des Inhaftierten Christian S. erhoben haben, ist nicht ersichtlich, dass Sie sich diesbezüglich an den Anstaltsleiter gewandt haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe vom 26. September 2007 daher an den Leiter der Justizvollzugsanstalt Tegel weitergeleitet habe. Solange Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen ist, dass die Anstaltsleitung Ihr Anliegen geprüft und abschließend darüber entschieden hat, vermag sich unser Haus mit der Angelegenheit nicht zu befassen. Grund dafür ist unter anderem, dass der Leiterin oder dem Leiter der Anstalt vor einer Entscheidung über die jeweilige Eingabe durch unser Haus auch die Möglichkeit der Abhilfe einzuräumen ist. Sie werden von dort weiteren Bescheid erhalten. Über das Ergebnis werde ich mich informieren lassen.

Hochachtungsvoll.
Wilschke