Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str. 21
10825 Berlin

Berlin, den 11.12.07

Gnadengesuch

des Verurteilten Christian S., z.Zt JVA Tegel, Seidelstr. 39,13507 Berlin, Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Silke Studzinsky, Oranienstraße 159, 10969 Berlin

Es wird beantragt,
die erlittene Untersuchungshaft in dem Verfahren, für die Herr S. entschädigt wurde, auf die noch zu verbüßende Strafhaft im Gnadenwege anzurechnen
Im Falle der Anrechnung wird Herr S. dann auf die Entschädigung verzichten.

Ferner beantrage ich meine Beiordnung im Gnadenverfahren. Herr S. befindet sich in Haft und kann sich selbst nicht vertreten.

Begründung:

Der Verurteilte verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, P 11/ 81 Js 542/00 VRS. Der 2/3 Zeitpunkt ist am 31.12.2007. Vollstreckungsblatt anbei

Ab 1.1.2008 steht die Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren an, A 18/81 Js 1150/04. In dieser Sache wurde allerdings die Berufungsrücknahme angefochten. Das Beschwerdeverfahren ist noch anhängig. Kopie des Beschlusses des Landgerichts und Beschwerde anbei

Der Verurteilte wurde am 21.9.2007 in dem Verfahren (576) Ns 81 Js 520/05 Ls (133/06) rechtskräftig freigesprochen.
In diesem Verfahren hat der Verurteilte in Untersuchungshaft gesessen vom 13.2.2005 bis zum 1 1.Januar 2006, abzüglich der Tage vorn 16.12.2005 bis 29.12.2005. In dieser zeit war die Untersuchungshaft unterbrochen für die Strafhaft in der Sache A 18/81 Js 1150/04.
Der Verurteilte hat somit fast 11 Monate in Untersuchungshaft gesessen in einem Verfahren, in dem er freigesprochen wurde.

Deshalb wird beantragt, im Gnadenwege festzustellen, dass die bereits verbüßte Untersuchungshaft auf die noch zu verbüßende Strafhaft angerechnet wird.