April
2008: Landesdatenschutz Jahresbericht 2008 Seite 77 Die
Datei beruht auf einem Verfahren, das in besonderer Weise dazu dient,
verdeckte bzw. bislang nicht bekannte Zusammenhänge verschiedener
Vorgänge aus unterschiedlichen Ermittlungsbereichen transparent zu
machen. Das Anliegen des Polizeipräsidenten in Berlin bei dem Einsatz
eines solchen komplexen und leistungsfähigen Verfahrens ist durchaus
nachvollziehbar. Datenschutzrechtlich problematisch daran ist aber, dass
mit der Anwendung wahrscheinlich die Mehrzahl, zumindest aber eine Vielzahl
von Hinweisen allein deshalb genutzt werden können, weil diese Informationen
auch zufällig in anderen Verfahren ebenso erfasst worden sind. Insoweit
werden Personen teilweise aufgrund von Zufällen dem Risiko von gegen
sie gerichteten Ermittlungen ausgesetzt, obwohl sie hierzu keinen zurechenbaren
Anlass gesetzt haben. Mit anderen Worten, die Polizei bewegt sich mit
dem Verfahren weit in den Bereich der Vorfeldermittlungen hinein. An solche
Vorfeldermittlungen legt die Rechtsprechung besonders strenge Maßstäbe
an. Unserer Rechtsposition hat sich der Polizeipräsident in Berlin nicht angeschlossen. Er will die (Höchst-)Prüffristen auch für – lediglich unterstützende – Auswertedatenbanken ausschöpfen. An die Festlegung von Löschprüffristen sind bei Auswertedateien strenge Maßstäbe anzulegen. * Datenerhebung a) bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, b) durch langfristige Obser-vation und Einsatz technischer Mittel sowie c) durch Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist, und durch Einsatz verdeckter Ermittler |