Eine kurze Chronologie der Prozesse und Hintergründe

Berlin März 2000: Christian wurde bei einer antifaschistischen Demonstration festgenommen. Er wird beschuldigt einen Stein in Richtung einer Nazidemonstration geworfen zu haben.

Juli 2000: Christian wird wegen des Steinwurfes im März 2000 zu 10 Monate auf 4 Jahre Bewährung verurteilt.

Berlin 1. Mai 2004: Wieder während eine Gegendemonstration, wurde er festgenommen mit dem Vorwurf er hätte ein Auto als Barrikade genutzt und angezündet um die Nazidemonstration von 5000 Nazis zu stoppen. Er bleibt sechs Monate bis zum Beginn des Prozeßes in Untersuchungshaft.

28. Oktober 2004: An diesem ersten Prozesstag erhält er aufgrund eines Verfahrensfehlers U-Haftverschonung und wird gegen die Auflage sich zwei mal die Woche bei der Polizei zu melden sofort entlassen. Der Prozeß läuft weiter, aber er ist Beschuldigter auf freiem Fuß.

16. Dezember 2004: Das Urteil im Verfahren wegen dem 1. Mai 2004 lautet: 3 Jahre Haft ohne Bewährung weil er das Auto beschädigt hat. ( Der vom Sachverständigen konstatierte Schaden an dem Fahrzeug betrug 5000.- Euro, wovon die Soligruppe bereits vor dem 28. Okober 2004 1000.- Euro an die Besitzerin überwiesen hatte. Da die Besitzerin ihre Anzeige nicht zurückgenommen hat und der Richter Herr Brandt ihn zu 3 Jahren verurteilt hat , hat sich die Soligruppe dann entschieden nicht mehr weiter für den Schaden zu bezahlen.)
Gegen das Urteil von drei Jahren ohne Bewährung geht Christian in Berufung. Er bleibt vorerst in Freiheit. ( man geht erst dann in den Knast, wenn alle Rechtsmittel, das heißt, Berufung, Revision, Bundesgerichtshof, etc. ausgeschöpft sind, erst dann ist ein Urteil rechtskräftig, das heißt vollstreckbar.)

Dresden 13. Februar 2005: Christian und Leila (seine Partnerin) fahren nach Dresden, um gegen eine Demonstration von 8000 Nazis zu protestieren. Sie werden von Berliner Zivilpolizisten festgenommen, die Christian beschuldigen eine Flasche, die angeblich ins Leere gefallen sein soll, in Richtung einer Polizeikette geworfen zu haben und Leila soll ihn dabei unterstützt haben. Diese Flasche wurde nie geworfen und deshalb wurde niemand auch nur verletzt oder gar getötet.
Leila bleibt 26 Stunden in Gewahrsam ohne irgendjemanden anrufen zu können, Christian bleibt elf Monate in Untersuchungshaft in Berlin. Er wurde nämlich von Dresden in das Berliner Untersuchungsgefängnis Moabit verlegt. Seine Haftbedingungen sind für ihn besonders menschenunwürdig:
- er hat Hepatitis C und erhält im Knast seine für die Therapie der Erkrankung notwendigen Medikamente nicht.
- Leila, seine Lebensgefährtin, darf ihn wegen der angeblichen Mittäterschaft ( „Unterstützung beim Flaschenwurf“ nicht besuchen.

11. Januar 2006: Am siebten Prozesstag wegen Dresden, wird Leila zu sieben Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt ( das ist ein extrem hohes Strafmaß für jemanden, der noch nie mit der Justiz zu tun oder gar verurteilt wurde).
Christian wird zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.
Und man schlägt ihm einen „Deal“ vor, der aber faktisch pure Drohung und Erpressung ist.
Ihm wird angeboten, dass er noch am selben Tag frei gelassen würde, wenn er seine Berufung im Verfahren wegen dem 1. Mai 2004 sofort zurücknimmt. Das bedeutet, dass die beiden Urteile wegen März 2000 ( 10 Monate auf Bewährung) und 1. Mai 2004 ( drei Jahre Haft ohne Bewährung) sofort rechtskräftig wurden. Seine Gesundheit war wegen der fehlenden medizinischen Versorgung in der Untersuchungshaft ( die Medikamente wurden ihm nicht ausgehändigt, siehe oben) extrem angegriffen, sodass er genötigt war auf diese Erpressung einzugehen.

Die Anklage stützte sich lediglich auf zwei Zeugenaussagen verdeckter Ermittler des Berliner Landeskriminalamtes (LKA). Der Berliner Innensenat ordnete in einem Schreiben an, dass für die Sicherheit der Zeugen deren Anonymisierung erforderlich sei:
Folglich sind diese im Prozeß mit veränderten Äußerem ( Brille, Perücke, Bart, etc.) und ohne Name, sondern als Nummer (codiert) erschienen. Der Innensenat als übergeordnete Behörde, hatte die Polizeizeugen außerdem mit einer extrem eingeschränkten Aussagegehmigung ausgestattet. Somit war es ihnen möglich, die meisten Fragen der Verteidigung nicht zu beantworten. Der eine sagte er hätte gesehen, daß Christian, „eine Flasche“ geworfen hätte, der andere sagte, daß sein Kollege ihn über die „Tat“ informiert hätte und er von Christian und Leila mindestens 45 Minuten Filmmaterial gesammelt hatte.Er habe sich noch am Abend des 13. Februar 2005 in Dresden mit dem Staatsanwalt getroffen und dieser habe angeordnet , das Material zu löschen und nur 20 Sekunden Material zu behalten ( vom angeblichen Tatzeitpunkt, allerdings sieht man die beiden in den 20 Sekunden ruhig in der Menge der GegendemonstrantInnen stehen) als Beweismittel zu behalten.
Sie sagten nur aus, dass sie die beiden bei der angeblichen Tat, die mehr oder weniger punkt 16 Uhr gewesen sei, gesehen hätten, aber nichts dazu, warum sie Leila und Christian zwar gefilmt hätten aber just die Tat und die Zeit kurz davor fehlten, wo sie gestanden hätten, als sie die „Tat“ sahen, wie sie an dem Tag aussahen, ob sie auf den Filmaufnahmen zu sehen seien, warum sie die beiden überhaupt angefangen haben zu beobachten, in wessen Auftrag….
Ebenso sagten sie aus, sie wüssten nicht mehr, wer ihnen die Codiernummer wann, wo und warum zugeteilt hätte und wer ihnen den Bart und die Perücke, etc. verpasst hätte.
Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigungen von Christian und Leila gingen gegen dieses Urteil in erster Instanz in Berufung.

Fassen wir zusammen:
Am 11. Januar 2006 verzichtet Christian auf die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wegen. 1.Mai 2004 um so in Freiheit seinen gesundheitlichen Zustand einigermaßen verbessern zu können. (seine Medikamente wurden ihm im Knast illegalerweise vorenthalten und es verstößt gegen die Verfassung erpresserische Deals auszuhandeln und ein Urteil somit aufgrund von Drohung und Nötigung zustande kommt).
Das hat zur Konsequenz, dass er in absehbarer Zeit ins Gefängnis gehen muß um die beiden Urteile von insgesamt drei Jahren und zehn Monaten abzusitzen. Zunächst ist er nun einmal in Freiheit, kann eine neue Therapie gegen Hepatitis C anfangen und geht wegen dem erstinstanzlichen Urteil vom Dresdenverfahren in Berufung.
Während der elfmonatigen Untersuchungshaft von Christian hatten Leila, die UnterstützerInnen und die Anwälte darum gekämpft, dass er seine Therapie ( mit den dafür erforderlichen Medikamenten) fortsetzen kann. Schließlich konnte erreicht werden, dass das Komitée für Demokratie und Grundrechte und die Ärztekammer sich für den Fall interessierten und engagierten. Dadurch wurde ein großer Skandal bezüglich der medizinischen Versorgung in den Berliner Haftanstalten aufgedeckt. Die Angestellten des Haftkrankenhauses in der JVA Moabit stahlen die Medikamente der Häftlinge und verkauften diese weiter. (Medikamentenskandal…) Christian war also kein Einzelfall.
Dr. Rainer Rex, der damaliger Leiter aller Haftkrankenhäuser in Berlin und damit auch verantwortlich für die Vorenthaltung der Medikamente während der Untersuchungshaft hat während der 18 Monate Haftaufschub dann jeweils die Aufschubanträge genehmigt, ein schlechtes Gewissen lässt sich vermuten. Mittlerweile ist dieser korrupte Arzt in vorzeitigen Ruhestand gegangen.

Am 08.April 2007 wird er mit Andrea N. nachts von Zivilpolizisten beim Plakatieren festgenommen. Es handelte sich um ein satirisches bis subversives Plakat. Beim Nachlesen von der Anklageschrift kann man mit größten Spaß erfahren, wie die LKA-Beamte Monate lang dieses Plakat überall in Berlin gesucht hatten, und wie sie es nach Fingerabdrücken untersucht hatten. Sie hatten dennoch keinen strafbaren Inhalt gefunden und deswegen konnte sie keine Anzeige erstatten. Aber wenn diese Zivilpolizisten, (die keine LKAler waren) die Namen von Christian und Andrea dem LKA meldeten, die letzten bemühten sich den Herr Glietsch (Polizeipräsident von Berlin), der als V.I.S.D.P. genannt war, und den Herr Körting (der Innensenator von Berlin) anzustiften eine Anzeige gegen Christian und Andrea zu machen, was sie natürlich machten. Die Beiden wurden in der Folge wegen gemeinschaftlicher Beleidigung und Verleumdung des Berliner Innensenators Erhard Körting und des Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch angeklagt. Der Prozess ist für den 20. November 2007 terminiert.

Am 27. Mai 2007 wird Christian mit anderen sieben Leute vor der Köpi (Subkulturzentrum) mit gezogener Waffe von den LKA-Beamten festgenommen. Sie werfen den acht Festgenommenen vor, zwei Autos ungefähr zwei Stunden vor der Festnahme angezündet zu haben. Die Köpi liegt in einem Viertel voller Kneipen und Discos. Am Samstagabend sind die Strassen in dieser Gegend immer voll mit Leuten. Die Bullen hätten also zwei Stunden später alle anwesenden Leute in der Gegend unter Generalverdacht stellen müssen und die alle festnehmen müssen. Aber nur acht Leute wurden die „glücklichen“ Ausgewählten. Nicht ohne Grund: Diese LKAler sind die gleiche, die Christian am 1. Mai 2004 in Berlin und am 13. Februar 2005 festgenommen haben und die, die den Polizeipräsident und den Innensenator angestiftet haben die Anzeige wegen des Plakates zu erstatten. Sie tauchen in der Akte von dieser Festnahme wieder mit Codiernummer auf. Die Festgenommene wurden nach 16 Stunden in Gewahrsamnahme freigelassen.

Am 14. Juni 2007 tritt Christian in der JVA Berlin Hakenfelde, einer Haftanstalt für den Offenen Vollzug, seine Haftstrafe von insgesamt drei Jahren und zehn Monaten an.

Anfang Juli 2007 wurde ein Gnadengesuch bei der Justizsenatorin von Berlin Gisela von der Aue von der Anwältin von Christian, Silke Studzinsky, wegen der Verurteilung des ersten Mai 2004 beantragt.

Am 20. Juli 2007 wird er von der JVA Hakenfelde in die JVA Berlin Tegel verlegt ohne dass seine Ehefrau, Leila oder seine Anwältin davon in Kenntnis gesetzt werden.
Ein in der JVA Hakenfelde einsitzender Nazi hat seine Kameraden in Freiheit angerufen und sie über Christians Verlegung informiert. Diese haben dann einen Aufruf auf dem linken Nachrichtenportal „indymedia“ gepostet haben, wo sie Christian auffordern sich doch gleich umzubringen, um sich Qualen zu ersparen und drohen, dass ihre Kameraden in der JVA Tegel ihn mit Vergnügen misshandeln und umbringen würden. Die Tageszeitung „Neues Deutschland“ und das Stadtmagazin „Zitty“veröffentlichten Artikel zu dieser Morddrohung.

Am 3. September 2007 geht Leila, die mittlerweile mit Christian verheiratet ist, ihn in der JVA Tegel besuchen, aus unerfindlichen Gründen wird ihr vorort der bereits Wochen zuvor genehmigte Besuch, verweigert.

Am 18. September 2007 erhält sie ein schriftliches Besuchsverbot für drei Monate, da sie sich am 3. September 2007 angeblich gegen die Anweisungen und Anordnungen der Justizbeamten massiv widersetzt habe. Ihr Anwalt Thomas Herzog beantragt die gerichtliche Überprüfung dieser Maßnahme.

Am 21. September 2007 wird Christian im Berufungsverfahren wegen Dresden freigesprochen, Leila wird zu 90 Tagessätzen à 20.- Euro verurteilt wegen Waffenbesitz. Im Rückblick erscheint nunmehr der erpresserische Deal aus der ersten Instanzverhandlung noch skandalöser. Christian saß faktisch elf Monate unschuldig in Untersuchungshaft, in der seine Gesundheit extrem geschädigt wurde, und er allein dadurch in die Zwangslage gebracht wurde, den erpresserischen Deal aus der ersten Instanz mit den bekannten Folgen betreffend der Haftstrafen aus den Verfahren wegen März 2000 und Mai 2004 ( sie wurden nur durch den Deal sofort rechtskräftig) anzunehmen. Die Anwältin von Christian, Studzinsky, hat Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingelegt gegen die Bedingungen unter denen der Deal
Zustande kam und die Vorsitzende Richterin und der daran beteiligte Staatsanwalt haben sich somit dafür im Nachhinein zu rechtfertigen. Diese Beschwerde wurde zunächst vom Landgericht Berlin abgelehnt, aber dagegen wurde von der Anwältin nochmalige Beschwerde eingelegt und auch beim Europäischen Gerichtshof soll geklagt werden. Der Berliner Justizsenatorin, Gisela von der Aue liegt seit Juli 2007 ein Gnadengesuch für Christian wegen der drei Jahre Haft für einen Schaden 5000.- Euro an dem Auto vom 1. Mai 2004 vor über das bis jetzt noch nicht entschieden wurde.
Empörenderweise werden die elf Monate, die er unschuldig in Untersuchungshaft saß nicht automatisch auf die drei Jahre Haft angerechnet ( ihm wurde ein Entschädigungssatz von 10.- Euro pro Tag angeboten), sondern dafür muss extra ein neues Gnadengesuch beim Justizsenat in Berlin gestellt werden.

Ende Oktober 2007 das Gnadengesuch, das Anfang Juli beantragt worden ist, wird abgelehnt. Die Ablehnung wurde ohne schriftliche Begründung und ohne Unterschrift von Gisela von der Aue wurde Christians Anwältin geschickt.

Für den 20. November 2007 ist der Prozess gegen Christian und Andrea wegen Beleidigung und Verleumdung angesetzt. Die beide sind nach einer kurzen Verhandlung freigesprochen worden, weil auf dem Plakat, das sie damals geklebt hatten, der V.I.S.D.P. fehlte. Der Vorwurf der Verleumdung war also unbegründet und die Staatsanwaltschaft selber hat für einen Freispruch plädiert.

Von den drei Verfahren, die gegen Christian seit dem 1. Mai 2004 eröffnet worden sind, sind zwei davon mit einem Freispruch abgeschlossen worden. In dem dritten (das „Köpi-Verfahren“, 27.05.07) wurde bisher keine Anklage gegen die Festgenommenen erhoben. Obwohl das letzte Ermittlungsdatum vom 29.5.2007 ist, gehen die Ermittlungen nicht weiter, aber ein Prozess oder eine Einstellung ist noch nicht absehbar. Es gibt bestimmt zwei Gründe dafür:
- Mit diesem offenen Verfahren kann Christian keinen offenen Vollzug bekommen.
- In dem letzten Jahr haben viele Autos in Berlin gebrannt. Die Polizei konnte kaum Tatverdächtige präsentieren und litt deswegen unter einer miesen Erfolgsquote, an die die Medien sie immer erinnert haben. Die Möglichkeit den Journalisten sagen zu können, dass eine Ermittlung gegen acht Tatverdächtige läuft, verbessert bestimmt ihr Image; obwohl seit dem 29 Mai, keine neuen Ermittlungserkenntnisse gewonnen worden.

Diese, von immer den gleichen LKA´lern konstruierte Verfahren verhindern einen möglichen offenen Vollzug.
Man beachte, dass diese Konstrukte immer die gleiche Form haben: die Vorwürfe werden so übertrieben, dass eine U-Haft einfach zu begründen ist. Das Ziel ist dem Beschuldigten erstmal die Unschuldvermutung zu nehmen und sie in der Öffentlichkeit zu diabolisieren und zu diskreditieren. Diese übertriebenen Vorwürfe zwingen die Solidaritätsgruppen und die Unterstützer eine sehr große Gegendarstellungsarbeit zu leisten, die viel Energie kostet. Diese Schwierigkeiten, die durch diese Konstrukte zu stande gekommen sind, sind dazu da um die Leute in ihrer Solidarität zu demotivieren und damit mögliche Unterstützungsgruppen abzuschrecken.

Am 17. Dezember 2007 Der Vollzugsplan von Christian wurde endlich nach 6 Monaten von dem Beginn seiner Inhaftierung erstellt. Die Ersteller des Vollzugsplans haben nicht mit ihren Namen, sondern mit Nummern unterschrieben: LEWA, EWAE8, EWAE4. Es scheint bei der Polizei und der Justiz eine beliebte Strategie zu sein ihre Mitarbeiter zu anonymisieren und damit jeglicher Verantwortung für ihre Taten zu entziehen.
In diesem Vollzugsplan wird ihm der offene Vollzug verweigert, sowie die Möglichkeit, nur 2/3 der Strafe abzusitzen.
Die "Tat", die die Strafe von 3 Jahren verursacht hat, wird aus strategischen Gründen sehr kurz erwähnt, weil sie in keiner Weise die Länge der Haftstrafe begründen könnte. Die unverhältnissmässige Haftstrafe begründen sie mit der politischen Einstellung von Christian, die von der Verhältnismäßigkeit ablenken soll. Die "Tat" sei Antifaschismus bzw. dessen Definition durch die Verfasser des Vollzugsplans. So sei Christian potentiell gefährdet Straftaten zu begehen. Unter diesen Voraussetzungen scheint es normal ihn für so lange Zeit wegzusperren. Von einem sogenannten nicht politischen aber tatgerichtetem Urteil des Amtsgerichts, das sich als apolitisch, neutral und unabhängig definiert wandelt sich nun nach Haftantritt im Vollzugsplan die Einstellung gegenüber der Tat und wird ihm negativ ausgelegt.
Es wird dann noch gedeutet, dass Christian ein Gesinnungstäter ist und, dass die Strafe, die er absitzten muss, nichts an seiner antifaschistischen Denkweise ändern wird. Damit geben sie zu wie unwirksam und sinnlos der Knast ist.
Der Bestrafungs- und Verfolgungswille, den die Berliner Justiz gegen Christian ausübt, sprengt den Rahmen der "Normalität" bei weitem und hat nichts mehr mit der „Tat“ an sich zu tun. Die mafiösen Strukturen der Justiz, der Polizei und des Knastes, (siehe die Chronolgie und die Mittel, die die Behörden gegen Christian benutzt haben) arbeiten bei Christian anders als sonst zusammen, um ihn am besten mit allen möglichen "legalen" und "demokratischen" Mitteln zu erledigen.
Christians Ehefrau und sein ganzes Umfeld werden aufgrund ihrer antifaschistischen Einstellung kriminalisiert. Seine politische Überzeugung und die Ablehnung von Unterdrückung, Zwang und Gewaltherrschaft werden als kriminell bezeichnet. Die codierten „Sozialpädagogen“ stempeln Christian als unberechenbar ab, mit der Begründung, dass er Gedanken wie Hass und Verachtung gegenüber faschistischen Organisationen hat. Ihm wird prognostiziert, dass er sobald er wieder frei ist, erneut Landfriedensbruch begehen wird? Damit wird jeglicher Kampf gegen Nazis delegitimiert.
Der Freispruch, den er im Dresden-Verfahren bekommen hat, wird als nicht rechtskräftig beurteilt – als ob der Knast nicht wüsste dass es keine Revision gibt..
Ein Gespräch, das seine Ehefrau mit dem Anstaltleiter der JVA Moabit wegen der Krankenakten von Christian im Jahr 2006 gehabt hat, wird in dem Vollzugsplan erwähnt. Herr Fixon stellt Chrisitans Ehefrau als Verrückte dar, die potentiell Gewalttäterin sein wenn es um ihren Mann geht. Ziel ist Christians Umfeld zu diskreditieren. Eine Gegendarstellung dieses Ereignisses wurde nicht zugelassen.

Am 19. Dezember 2007 Leila besucht endlich Christian.

Anfang Januar wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft, obwohl sie selbst den Freispruch gefordert hat, Berufung gegen gegen Christians Freispruch in dem Verfahren wegen den geklebten Plakaten (20.11.2007) eingelegt hat. Ein Gnadengesuch wegen den 11 Monaten in U-Haft wegen dem Dresden-Verfahren wird der Senatorin geschickt. Es geht darum diese elf Monate auf die Strafe des Verfahren vom 1. Mai 2004 anzurechnen.

29. Januar 2008: Die Anwältin schickt eine Klage gegen den Vollzugsplan der Strafvollstreckungskammer. Es geht darum die sachliche Fehler, die in dem Vollzugsplan stehen zu korrigieren. In dem Vollzugsplan wird nicht über den Freispruch und die eingestellten Verfahren gesprochen. Es geht ebenso darum die politische Aussagen, die in dem Vollzugsplan stehen, zu kritisieren. Es ist unannehmbar jemanden wegzusperren, weil er zu viel "Wut, Hass und Verachtung gegenüber faschistischen Organisationen" empfindet.

Ende Januar 2008: Die Staatsanwaltschaft entscheidet letztendlich die Berufung des Plakat-Verfahren zurückzunehmen.

2. Februar 2008: Christian wird in das Haus 2 der JVA Tegel verlegt. Das ist die Suchtstation, wenn man da sitzt kriegt man auf keinen Fall Lockerungen oder 2/3 Haftzeitverkürzung. Die Leitung der JVA Tegel begründet diese Verlegung mit der Verwässerung in dem Urin von Christian, in welchem aber keine Drogen gefunden werden konnten. Normalerweise müsste Christian in die JVA Plötzensee verlegt werden. In dieser JVA kann man ein bisschen auf Lockerungen hoffen.

4. Februar 2008: Eine Kundgebung wird vor dem Knast in Tegel organisiert. Die Forderung ist Christian - wie in dem Vollzzugsplan steht - in die JVA Plötzensee zu verlegen.

6. Februar 2008: Eine erneute Urinkontrolle wird bei Christian durchgeführt.

10. Februar 2008: Da Christian noch nicht von dem Haus 2 wegverlegt wurde, gibt es eine zweite Knastkundgebung.

13. Februar 2008: Christian wird in der JVA Plötzensee verlegt.

10. März 2008: Eine Pressekonferenz wird von der Gruppe organisiert, um über den Haftbedingungen von Christian und Andrea zu sprechen. Es wird auch über die nicht angerechnete U-Haft für das Verfahren von Dresden gesprochen.

12. März 2008: Eine Kundgebung wird vor der Senatsverwaltung für Justiz organisiert. Es geht darum die elf Monate, die Christian unrechtsmäßig in U-Haft gesessen hat zurückzufordern.

Anfang April 2008: Leila wird angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten. Es geht um den Vorfall des Besuchsverbotes. Am 16. Juni wird sie einen Prozess haben. Die Klage wegen dem Vollzugsplan ist in der Strafvollstreckungskammer "verschwunden". Deswegen hat der Richter noch nicht darüber entschieden. Nach ein paar Telefonaten mit der Anwältin wird sie plötzlich widergefunden.

4. April 2008: Die elf Monate - eigentlich 10 Monate und 2 Wochen - sind überraschenderweise angerechnet worden. Aber nicht von dem Gnadenausschuss, sondern von der Strafvollstreckungskammer.

25. April 2008: Ein Prozess gegen fünf Beamte der JVA Moabit beginnt am Amtsgericht Moabit. Diese fünf Beamte haben Medikamenten die für die Gefangenen bestimmt waren geklaut. Diese Beamte tauchen auch in der medizinischen Akte von Christian auf. Sie beschweren sich über Leila, die die medizinische Akte im Jahr 2005 wegen Unregelmäßigkeiten in Christians medizinischer Behandlung gefordert hatte. Die Akte wurde dann erst im Jahr 2007 der Anwältin gezeigt. Diese Beschwerde wird in der Akte wegen Leilas Besuchsverbot gegen sie benutzt.

25. April 2008: Die Parteibüro der Grünen wird besetzt. Die Forderung, die dem Dirk Behrend übergeben wird lautet die 2/3 Haftverkürzung von Christian und Andrea zu unterstützen. Dirk Behrend befürwortet in einer Broschüre die sog. 2/3 Regelung. Es schien angebracht ihn auf den Fall von Christian und Andrea aufmerksam zu machen, und zu schauen ob er auch wirklich macht was in seiner Boschüre steht .

15. Mai 2008: Eine Veranstaltung zu Christian und Andrea findet in Rom in dem Laurentino 38 Squat statt.

2. Juni 2008: Eine kleine Anfrage wird von Dirk Behrendt bei Gisela von der Aue gemacht. Es geht darum zu wissen warum Wut und Verachtung gegenüber faschistische Organisationen bei Christian in dem Vollzugsplan schlecht prognostiziert wird. Sie antwortet, dass ein Engagement gegenüber Rechtsextremismus und die Begehung von strafbarer Handlung miteinander nichts zu tun haben. Wir fragen uns also warum es als Begründung für eine Vollverbüssung genommen wird.

19. Juni 2008: Eine Kundgebung findet vor der JVA Plötzensee statt. Die Forderung lautet: Freiheit für Christian am 4. August bei den 2/3 seiner Strafe.
Eine Kundgebung wird vor der deutschen Botschaft in Rom organisiert. Die Forderung wird von der Botschaft aus der Staatsanwaltschaft, der Senatsverwaltung für Justiz und der JVA Plötzensee geschickt.
Christian musste normalerweise bei den Bullen gegen die Beamten von Moabit wegen dem Medikamentenklau aussagen und eine Anzeige wegen Körperverletzung durch Unterlassen pp. aber da es am dem selben Morgen ein Suizid in dem Knast statt gefunden hat, haben sie der Vorfall benutzt um Christian nicht bei den Bullen zu bringen und die Zeit für die Anzeige gegen die Beamte zu verzögern. Normaler Weise muss er am 14 Juli bei den Bullen aussagen gehen.

24.Juni 2008: Die JVA Plötzensee antwortet an die Klage wegen dem Vollzugsplan, sie versuchen sich von der Problematik dessen Inhaltes wegzudrücken und erklären nur juristisch warum sie für den Vollzugsplan, der in der JVA Tegel gemacht wurde nicht zuständig sind.

30. Juni 2008: Eine Kundgebung findet in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft statt. Die Forderung lautet Freiheit für Andrea und Christian!!!

10. Juli 2008: In Berlin findet eine Demonstration verschiedener Gruppen mit knapp 500 Teilnehmern statt. Die Forderung lautet Freiheit für die kurdischen AktivistInnen und für die Antifaschisten Andrea N. Und Christian S.