Eine kurze Chronologie der Prozesse und Hintergründe Berlin März 2000: Christian wurde bei einer antifaschistischen Demonstration festgenommen. Er wird beschuldigt einen Stein in Richtung einer Nazidemonstration geworfen zu haben. Juli 2000: Christian wird wegen des Steinwurfes im März 2000 zu 10 Monate auf 4 Jahre Bewährung verurteilt. Berlin 1. Mai 2004: Wieder während eine Gegendemonstration, wurde er festgenommen mit dem Vorwurf er hätte ein Auto als Barrikade genutzt und angezündet um die Nazidemonstration von 5000 Nazis zu stoppen. Er bleibt sechs Monate bis zum Beginn des Prozeßes in Untersuchungshaft. 28. Oktober 2004: An diesem ersten Prozesstag erhält er aufgrund eines Verfahrensfehlers U-Haftverschonung und wird gegen die Auflage sich zwei mal die Woche bei der Polizei zu melden sofort entlassen. Der Prozeß läuft weiter, aber er ist Beschuldigter auf freiem Fuß. 16.
Dezember 2004: Das Urteil im Verfahren wegen dem 1. Mai 2004 lautet: 3
Jahre Haft ohne Bewährung weil er das Auto beschädigt hat. (
Der vom Sachverständigen konstatierte Schaden an dem Fahrzeug betrug
5000.- Euro, wovon die Soligruppe bereits vor dem 28. Okober 2004 1000.-
Euro an die Besitzerin überwiesen hatte. Da die Besitzerin ihre Anzeige
nicht zurückgenommen hat und der Richter Herr Brandt ihn zu 3 Jahren
verurteilt hat , hat sich die Soligruppe dann entschieden nicht mehr weiter
für den Schaden zu bezahlen.) Dresden
13. Februar 2005: Christian und Leila (seine Partnerin) fahren nach Dresden,
um gegen eine Demonstration von 8000 Nazis zu protestieren. Sie werden
von Berliner Zivilpolizisten festgenommen, die Christian beschuldigen
eine Flasche, die angeblich ins Leere gefallen sein soll, in Richtung
einer Polizeikette geworfen zu haben und Leila soll ihn dabei unterstützt
haben. Diese Flasche wurde nie geworfen und deshalb wurde niemand auch
nur verletzt oder gar getötet. 11.
Januar 2006: Am siebten Prozesstag wegen Dresden, wird Leila zu sieben
Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt ( das ist ein extrem
hohes Strafmaß für jemanden, der noch nie mit der Justiz zu
tun oder gar verurteilt wurde). Die
Anklage stützte sich lediglich auf zwei Zeugenaussagen verdeckter
Ermittler des Berliner Landeskriminalamtes (LKA). Der Berliner Innensenat
ordnete in einem Schreiben an, dass für die Sicherheit der Zeugen
deren Anonymisierung erforderlich sei: Fassen
wir zusammen: Am 08.April 2007 wird er mit Andrea N. nachts von Zivilpolizisten beim Plakatieren festgenommen. Es handelte sich um ein satirisches bis subversives Plakat. Beim Nachlesen von der Anklageschrift kann man mit größten Spaß erfahren, wie die LKA-Beamte Monate lang dieses Plakat überall in Berlin gesucht hatten, und wie sie es nach Fingerabdrücken untersucht hatten. Sie hatten dennoch keinen strafbaren Inhalt gefunden und deswegen konnte sie keine Anzeige erstatten. Aber wenn diese Zivilpolizisten, (die keine LKAler waren) die Namen von Christian und Andrea dem LKA meldeten, die letzten bemühten sich den Herr Glietsch (Polizeipräsident von Berlin), der als V.I.S.D.P. genannt war, und den Herr Körting (der Innensenator von Berlin) anzustiften eine Anzeige gegen Christian und Andrea zu machen, was sie natürlich machten. Die Beiden wurden in der Folge wegen gemeinschaftlicher Beleidigung und Verleumdung des Berliner Innensenators Erhard Körting und des Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch angeklagt. Der Prozess ist für den 20. November 2007 terminiert. Am 27. Mai 2007 wird Christian mit anderen sieben Leute vor der Köpi (Subkulturzentrum) mit gezogener Waffe von den LKA-Beamten festgenommen. Sie werfen den acht Festgenommenen vor, zwei Autos ungefähr zwei Stunden vor der Festnahme angezündet zu haben. Die Köpi liegt in einem Viertel voller Kneipen und Discos. Am Samstagabend sind die Strassen in dieser Gegend immer voll mit Leuten. Die Bullen hätten also zwei Stunden später alle anwesenden Leute in der Gegend unter Generalverdacht stellen müssen und die alle festnehmen müssen. Aber nur acht Leute wurden die „glücklichen“ Ausgewählten. Nicht ohne Grund: Diese LKAler sind die gleiche, die Christian am 1. Mai 2004 in Berlin und am 13. Februar 2005 festgenommen haben und die, die den Polizeipräsident und den Innensenator angestiftet haben die Anzeige wegen des Plakates zu erstatten. Sie tauchen in der Akte von dieser Festnahme wieder mit Codiernummer auf. Die Festgenommene wurden nach 16 Stunden in Gewahrsamnahme freigelassen. Am 14. Juni 2007 tritt Christian in der JVA Berlin Hakenfelde, einer Haftanstalt für den Offenen Vollzug, seine Haftstrafe von insgesamt drei Jahren und zehn Monaten an. Anfang Juli 2007 wurde ein Gnadengesuch bei der Justizsenatorin von Berlin Gisela von der Aue von der Anwältin von Christian, Silke Studzinsky, wegen der Verurteilung des ersten Mai 2004 beantragt. Am
20. Juli 2007 wird er von der JVA Hakenfelde in die JVA Berlin Tegel verlegt
ohne dass seine Ehefrau, Leila oder seine Anwältin davon in Kenntnis
gesetzt werden. Am 3. September 2007 geht Leila, die mittlerweile mit Christian verheiratet ist, ihn in der JVA Tegel besuchen, aus unerfindlichen Gründen wird ihr vorort der bereits Wochen zuvor genehmigte Besuch, verweigert. Am 18. September 2007 erhält sie ein schriftliches Besuchsverbot für drei Monate, da sie sich am 3. September 2007 angeblich gegen die Anweisungen und Anordnungen der Justizbeamten massiv widersetzt habe. Ihr Anwalt Thomas Herzog beantragt die gerichtliche Überprüfung dieser Maßnahme. Am
21. September 2007 wird Christian im Berufungsverfahren wegen Dresden
freigesprochen, Leila wird zu 90 Tagessätzen à 20.- Euro verurteilt
wegen Waffenbesitz. Im Rückblick erscheint nunmehr der erpresserische
Deal aus der ersten Instanzverhandlung noch skandalöser. Christian
saß faktisch elf Monate unschuldig in Untersuchungshaft, in der
seine Gesundheit extrem geschädigt wurde, und er allein dadurch in
die Zwangslage gebracht wurde, den erpresserischen Deal aus der ersten
Instanz mit den bekannten Folgen betreffend der Haftstrafen aus den Verfahren
wegen März 2000 und Mai 2004 ( sie wurden nur durch den Deal sofort
rechtskräftig) anzunehmen. Die Anwältin von Christian, Studzinsky,
hat Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingelegt gegen die Bedingungen
unter denen der Deal Ende Oktober 2007 das Gnadengesuch, das Anfang Juli beantragt worden ist, wird abgelehnt. Die Ablehnung wurde ohne schriftliche Begründung und ohne Unterschrift von Gisela von der Aue wurde Christians Anwältin geschickt. Für den 20. November 2007 ist der Prozess gegen Christian und Andrea wegen Beleidigung und Verleumdung angesetzt. Die beide sind nach einer kurzen Verhandlung freigesprochen worden, weil auf dem Plakat, das sie damals geklebt hatten, der V.I.S.D.P. fehlte. Der Vorwurf der Verleumdung war also unbegründet und die Staatsanwaltschaft selber hat für einen Freispruch plädiert. Von
den drei Verfahren, die gegen Christian seit dem 1. Mai 2004 eröffnet
worden sind, sind zwei davon mit einem Freispruch abgeschlossen worden.
In dem dritten (das „Köpi-Verfahren“, 27.05.07) wurde
bisher keine Anklage gegen die Festgenommenen erhoben. Obwohl das letzte
Ermittlungsdatum vom 29.5.2007 ist, gehen die Ermittlungen nicht weiter,
aber ein Prozess oder eine Einstellung ist noch nicht absehbar. Es gibt
bestimmt zwei Gründe dafür: Diese,
von immer den gleichen LKA´lern konstruierte Verfahren verhindern
einen möglichen offenen Vollzug. Am
17. Dezember 2007 Der Vollzugsplan von Christian wurde endlich nach 6
Monaten von dem Beginn seiner Inhaftierung erstellt. Die Ersteller des
Vollzugsplans haben nicht mit ihren Namen, sondern mit Nummern unterschrieben:
LEWA, EWAE8, EWAE4. Es scheint bei der Polizei und der Justiz eine beliebte
Strategie zu sein ihre Mitarbeiter zu anonymisieren und damit jeglicher
Verantwortung für ihre Taten zu entziehen. Anfang Januar wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft, obwohl sie selbst den Freispruch gefordert hat, Berufung gegen gegen Christians Freispruch in dem Verfahren wegen den geklebten Plakaten (20.11.2007) eingelegt hat. Ein Gnadengesuch wegen den 11 Monaten in U-Haft wegen dem Dresden-Verfahren wird der Senatorin geschickt. Es geht darum diese elf Monate auf die Strafe des Verfahren vom 1. Mai 2004 anzurechnen. 29. Januar 2008: Die Anwältin schickt eine Klage gegen den Vollzugsplan der Strafvollstreckungskammer. Es geht darum die sachliche Fehler, die in dem Vollzugsplan stehen zu korrigieren. In dem Vollzugsplan wird nicht über den Freispruch und die eingestellten Verfahren gesprochen. Es geht ebenso darum die politische Aussagen, die in dem Vollzugsplan stehen, zu kritisieren. Es ist unannehmbar jemanden wegzusperren, weil er zu viel "Wut, Hass und Verachtung gegenüber faschistischen Organisationen" empfindet. Ende Januar 2008: Die Staatsanwaltschaft entscheidet letztendlich die Berufung des Plakat-Verfahren zurückzunehmen. 2. Februar 2008: Christian wird in das Haus 2 der JVA Tegel verlegt. Das ist die Suchtstation, wenn man da sitzt kriegt man auf keinen Fall Lockerungen oder 2/3 Haftzeitverkürzung. Die Leitung der JVA Tegel begründet diese Verlegung mit der Verwässerung in dem Urin von Christian, in welchem aber keine Drogen gefunden werden konnten. Normalerweise müsste Christian in die JVA Plötzensee verlegt werden. In dieser JVA kann man ein bisschen auf Lockerungen hoffen. 4. Februar 2008: Eine Kundgebung wird vor dem Knast in Tegel organisiert. Die Forderung ist Christian - wie in dem Vollzzugsplan steht - in die JVA Plötzensee zu verlegen. 6. Februar 2008: Eine erneute Urinkontrolle wird bei Christian durchgeführt. 10. Februar 2008: Da Christian noch nicht von dem Haus 2 wegverlegt wurde, gibt es eine zweite Knastkundgebung. 13. Februar 2008: Christian wird in der JVA Plötzensee verlegt. 10. März 2008: Eine Pressekonferenz wird von der Gruppe organisiert, um über den Haftbedingungen von Christian und Andrea zu sprechen. Es wird auch über die nicht angerechnete U-Haft für das Verfahren von Dresden gesprochen. 12. März 2008: Eine Kundgebung wird vor der Senatsverwaltung für Justiz organisiert. Es geht darum die elf Monate, die Christian unrechtsmäßig in U-Haft gesessen hat zurückzufordern. Anfang April 2008: Leila wird angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten. Es geht um den Vorfall des Besuchsverbotes. Am 16. Juni wird sie einen Prozess haben. Die Klage wegen dem Vollzugsplan ist in der Strafvollstreckungskammer "verschwunden". Deswegen hat der Richter noch nicht darüber entschieden. Nach ein paar Telefonaten mit der Anwältin wird sie plötzlich widergefunden. 4. April 2008: Die elf Monate - eigentlich 10 Monate und 2 Wochen - sind überraschenderweise angerechnet worden. Aber nicht von dem Gnadenausschuss, sondern von der Strafvollstreckungskammer. 25. April 2008: Ein Prozess gegen fünf Beamte der JVA Moabit beginnt am Amtsgericht Moabit. Diese fünf Beamte haben Medikamenten die für die Gefangenen bestimmt waren geklaut. Diese Beamte tauchen auch in der medizinischen Akte von Christian auf. Sie beschweren sich über Leila, die die medizinische Akte im Jahr 2005 wegen Unregelmäßigkeiten in Christians medizinischer Behandlung gefordert hatte. Die Akte wurde dann erst im Jahr 2007 der Anwältin gezeigt. Diese Beschwerde wird in der Akte wegen Leilas Besuchsverbot gegen sie benutzt. 25. April 2008: Die Parteibüro der Grünen wird besetzt. Die Forderung, die dem Dirk Behrend übergeben wird lautet die 2/3 Haftverkürzung von Christian und Andrea zu unterstützen. Dirk Behrend befürwortet in einer Broschüre die sog. 2/3 Regelung. Es schien angebracht ihn auf den Fall von Christian und Andrea aufmerksam zu machen, und zu schauen ob er auch wirklich macht was in seiner Boschüre steht . 15. Mai 2008: Eine Veranstaltung zu Christian und Andrea findet in Rom in dem Laurentino 38 Squat statt. 2. Juni 2008: Eine kleine Anfrage wird von Dirk Behrendt bei Gisela von der Aue gemacht. Es geht darum zu wissen warum Wut und Verachtung gegenüber faschistische Organisationen bei Christian in dem Vollzugsplan schlecht prognostiziert wird. Sie antwortet, dass ein Engagement gegenüber Rechtsextremismus und die Begehung von strafbarer Handlung miteinander nichts zu tun haben. Wir fragen uns also warum es als Begründung für eine Vollverbüssung genommen wird. 19. Juni 2008: Eine
Kundgebung findet vor der JVA Plötzensee statt. Die Forderung lautet:
Freiheit für Christian am 4. August bei den 2/3 seiner Strafe. 24.Juni 2008: Die JVA Plötzensee antwortet an die Klage wegen dem Vollzugsplan, sie versuchen sich von der Problematik dessen Inhaltes wegzudrücken und erklären nur juristisch warum sie für den Vollzugsplan, der in der JVA Tegel gemacht wurde nicht zuständig sind. 30. Juni 2008: Eine Kundgebung findet in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft statt. Die Forderung lautet Freiheit für Andrea und Christian!!! 10. Juli 2008: In Berlin findet eine Demonstration verschiedener Gruppen mit knapp 500 Teilnehmern statt. Die Forderung lautet Freiheit für die kurdischen AktivistInnen und für die Antifaschisten Andrea N. Und Christian S. |