Berufungsverhandlung mit codierten Polizeizeugen gegen Berliner Antifas hat begonnen

Am 21.Juni 2007 hat die Berufungsverhandlung gegen Christian und Leila vor dem Landgericht Berlin begonnen. Der Vorwurf lautet schwerer Landfriedensbruch für Christian bzw. Beihilfe zu selbigem und Verstoß gegen das Waffengesetz für Leila, Anlass war der Naziaufmarsch am 13. Februar 2005 in Dresden, der Jahrestag der Bombardierung der Stadt. In erster Instanz wurden die beiden zu einem Jahr ohne Bewährung bzw. 7 Monate auf Bewährung verurteilt.
Die Verurteilung stützt sich einzig und allein auf die Aussage eines Polizisten, der in Zivil vor Ort war, um Berliner Antifas zu beobachten Er tritt vor Gericht nur mit einer Codiernummer und äußerlich verändert auf und behauptet gesehen zu haben, wie Christian eine Flasche in Richtung der räumenden Polizeikette am Schlossplatz warf. Von der angeblichen Tat gibt es kein Videomaterial. Aber den dringenden Verdacht, dass es welches gab, dieses aber entlastend war und deshalb vernichtet wurde. Obwohl es einen Beweisantrag der Verteidigung gibt, der diesen Verdacht aufklären soll, lehnte ihn das Gericht ab, um zu vermeiden die Glaubwürdigkeit von Berliner Staatsschutz und dem damals zuständigen Staatsanwalt in Dresden, der die Vernichtung angeordnet hatte, in Frage stellen zu müssen.
Ein zweiter codierter und anonymisierter Polizist 56765 hat nicht die Tat beobachtet, aber steht trotzdem vor dem Gericht und seine Rolle ist die Glaubwürdigkeit von seinem Kollegen, der die Tat beobachtet haben soll zu erhöhen, indem er durch seine Aussagen, die des Kollegen 56766 bestätigen sollte, was ihm aber nicht gelingt.
Trotz einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, vom 22. November 2006, das den angegriffenen Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 16. November 2005 für rechtswidrig erklärt, weil es die Rechte des Klägers (Christian S.) verletzt. Obwohl durch das Urteil indirekt das Amtsgericht Tiergarten angewiesen wird, eine Verfremdung der Zeugen nicht zu gestatten, haben sich diese zwei Zeugen jetzt erneut mit Perücke und falschen Augenbrauen vors Gericht gestellt. Und das Gericht hat keinen besonderen Wert darauf gelegt, dass die Verwaltungsgerichtsentscheidung auch befolgt wird. Offenbar ist es nicht gewillt die korrupten Methoden des Berliner Staatsschutz anzutasten.
Am Ende der drei Tage Berufungsverhandlung hat das Gericht einen Widerspruch zwischen der Aussage des angeblichen Tatzeugen und dem Videomaterial, das von der Löschung verschont geblieben ist, festgestellt. Falls dieser Widerspruch bestätigt wird, würde das einen Freispruch für Christian in dem Verfahren bedeuten. Der Widerspruch basiert auf den voneinander abweichenden Uhrzeiten im polizeilichen Videomaterial und der vom Tatzeugen angegebenen Uhrzeit, der die Tat um punkt 16 Uhr beobachtet haben will.
Die einzige Waffe der Staatsanwalt gegenüber diesem Widerspruch war zu sagen, dass polizeiliches Videomaterial selten die tatsächliche Uhrzeit zeigt. Diese absurde Aussage, die eigentlich die ganzen Polizeifilmerei auf Demos in Frage stellt ist jetzt die größte Barriere, die die Verteidigung am 18.7. im Saal 700 im Landsgericht Berlin zu durchbrechen hat um endlich ein Freispruch für Christian zu kriegen.
Die Konsequenzen dieses Verfahrens mit oder ohne Freispruch sind sehr schwer, weil Staatsanwalt Matthias Fenner und das Gericht ihm eine Haftverschonung angeboten haben, um nach der elfmonatigen U-Haft, nur unter der Bedingung, dass er die Berufung für die dreijährige Haftstrafe, die er in der ersten Instanz für ein Demonstrationsdelikt am 1. Mai 2004 erhalten hatte, zurückzieht. Er musste diese Erpressung akzeptieren, weil durch die fehlende medizinische Versorgung während seiner U-Haft sein Gesundheitszustand sich wesentlich verschlimmert hatte. Christian leidet unter chronischer Hepatitis. Sein Haftantritt für dieser dreijährige Strafe war am 14.6.2007 in der JVA Hakenfelde.