Berufungsverhandlung
mit codierten Polizeizeugen gegen Berliner Antifas hat begonnen
Am
21.Juni 2007 hat die Berufungsverhandlung gegen Christian und Leila vor
dem Landgericht Berlin begonnen. Der Vorwurf lautet schwerer Landfriedensbruch
für Christian bzw. Beihilfe zu selbigem und Verstoß gegen das
Waffengesetz für Leila, Anlass war der Naziaufmarsch am 13. Februar
2005 in Dresden, der Jahrestag der Bombardierung der Stadt. In erster
Instanz wurden die beiden zu einem Jahr ohne Bewährung bzw. 7 Monate
auf Bewährung verurteilt.
Die Verurteilung stützt sich einzig und allein auf die Aussage eines
Polizisten, der in Zivil vor Ort war, um Berliner Antifas zu beobachten
Er tritt vor Gericht nur mit einer Codiernummer und äußerlich
verändert auf und behauptet gesehen zu haben, wie Christian eine
Flasche in Richtung der räumenden Polizeikette am Schlossplatz warf.
Von der angeblichen Tat gibt es kein Videomaterial. Aber den dringenden
Verdacht, dass es welches gab, dieses aber entlastend war und deshalb
vernichtet wurde. Obwohl es einen Beweisantrag der Verteidigung gibt,
der diesen Verdacht aufklären soll, lehnte ihn das Gericht ab, um
zu vermeiden die Glaubwürdigkeit von Berliner Staatsschutz und dem
damals zuständigen Staatsanwalt in Dresden, der die Vernichtung angeordnet
hatte, in Frage stellen zu müssen.
Ein zweiter codierter und anonymisierter Polizist 56765 hat nicht die
Tat beobachtet, aber steht trotzdem vor dem Gericht und seine Rolle ist
die Glaubwürdigkeit von seinem Kollegen, der die Tat beobachtet haben
soll zu erhöhen, indem er durch seine Aussagen, die des Kollegen
56766 bestätigen sollte, was ihm aber nicht gelingt.
Trotz einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, vom 22. November 2006,
das den angegriffenen Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom
16. November 2005 für rechtswidrig erklärt, weil es die Rechte
des Klägers (Christian S.) verletzt. Obwohl durch das Urteil indirekt
das Amtsgericht Tiergarten angewiesen wird, eine Verfremdung der Zeugen
nicht zu gestatten, haben sich diese zwei Zeugen jetzt erneut mit Perücke
und falschen Augenbrauen vors Gericht gestellt. Und das Gericht hat keinen
besonderen Wert darauf gelegt, dass die Verwaltungsgerichtsentscheidung
auch befolgt wird. Offenbar ist es nicht gewillt die korrupten Methoden
des Berliner Staatsschutz anzutasten.
Am Ende der drei Tage Berufungsverhandlung hat das Gericht einen Widerspruch
zwischen der Aussage des angeblichen Tatzeugen und dem Videomaterial,
das von der Löschung verschont geblieben ist, festgestellt. Falls
dieser Widerspruch bestätigt wird, würde das einen Freispruch
für Christian in dem Verfahren bedeuten. Der Widerspruch basiert
auf den voneinander abweichenden Uhrzeiten im polizeilichen Videomaterial
und der vom Tatzeugen angegebenen Uhrzeit, der die Tat um punkt 16 Uhr
beobachtet haben will.
Die einzige Waffe der Staatsanwalt gegenüber diesem Widerspruch war
zu sagen, dass polizeiliches Videomaterial selten die tatsächliche
Uhrzeit zeigt. Diese absurde Aussage, die eigentlich die ganzen Polizeifilmerei
auf Demos in Frage stellt ist jetzt die größte Barriere, die
die Verteidigung am 18.7. im Saal 700 im Landsgericht Berlin zu durchbrechen
hat um endlich ein Freispruch für Christian zu kriegen.
Die Konsequenzen dieses Verfahrens mit oder ohne Freispruch sind sehr
schwer, weil Staatsanwalt Matthias Fenner und das Gericht ihm eine Haftverschonung
angeboten haben, um nach der elfmonatigen U-Haft, nur unter der Bedingung,
dass er die Berufung für die dreijährige Haftstrafe, die er
in der ersten Instanz für ein Demonstrationsdelikt am 1. Mai 2004
erhalten hatte, zurückzieht. Er musste diese Erpressung akzeptieren,
weil durch die fehlende medizinische Versorgung während seiner U-Haft
sein Gesundheitszustand sich wesentlich verschlimmert hatte. Christian
leidet unter chronischer Hepatitis. Sein Haftantritt für dieser dreijährige
Strafe war am 14.6.2007 in der JVA Hakenfelde. |