Christian und Andrea werden angeklagt am 8. April 2007 gemeinschaftlich

wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wobei die Tat öffentlich und durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen wurde.

Den Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:

Aufgrund eines . gemeinsamen Tatentschlusses brachten die Angeschuldigten am 8. April 2007 gegen 02:10 Uhr arbeitsteilig ein Plakat an die Litfaßsäule auf dem Heinrichplatz, Mariannenstraße Ecke Oranienstraße in 10999 Berlin und ein weiteres an einer Mauer in der Skalitzer Straße an, wobei sie noch ca. achtzig weitere gleichartige Plakate mit sich führten.

Dabei trug einer der beiden den Kleber und strich ihn auf die von ihnen ausgesuchten Flächen, während der andere die Plakate trug, bevor sie dann zusammen die Plakate auf die entsprechenden Flächen drückten.

Auf diesen für Passanten gut sichtbar angebrachten Plakaten mit den Ausmaßen von ca. 50 x 30 cm sind Zeitungsausschnitte von Brandanschlägen auf Fahrzeuge der Polizei und der Deutschen Bahn abgebildet.

In der Mitte befindet sich ein Foto des Innensenators Dr. Ehrhart Körting mit dem Schriftzug „ich bin ein mörder und versager!". Zudem ist unten auf dem Plakat der Schriftzug „BULLENSCHWEINE UND ATOMTERRORISTEN RAUS AUS BERLIN!!! WIR KRIEGEN EUCH ALLE!!! AM 1. MAI UND BEIM G8 - DEUTSCHLAND ABSCHLACHTEN!!!" durch weiße Farbe auf schwarzem Grund hervorgehoben.
Als Impressum wurde unzutreffend „V.i.S.d.P Dieter Glietsch, Tempelhofer Damm 42, Berlin" rechts unten angegeben, um den Polizeipräsidenten Dieter Glietsch verächtlich zu machen und ihn in seiner Ehre zu verletzen.
Diese Ehrverletzung war besonders massiv, da - was die Angeschuldigten wussten- gleichartige Plakate bereits seit dem 27. Februar 2007 in den Berliner Bezirken FriedrichshainKreuzberg und Prenzlauer Berg an Hauswänden, Mauern, an einer Litfaßsäule, an Straßenbahnhaltestellen und Infosäulen der BVG öffentlich gemacht wurden.
Vergehen, strafbar gemäß §§ 187, 194 Abs. 3 Satz 1, 53, 77, 77a, 77b StGB.